On 22 April 2016 the EU and its 28 member states will sign the global Paris climate agreement in a high-level ceremony in New York (United States). The agreement was concluded at the UN climate change conference in December 2015, so called COP21, that took place in Paris. The document will be now open for signature for one year.
Dutch Minister for the Environment and President of the Council, Sharon Dijksma, said: "This is a historic day for global climate action. The Paris Agreement is a real turning point in limiting temperature rise and preventing risks posed by climate change. This signature sets out in black and white the EU's commitment to do its part and keep up the momentum from Paris. Continuous action is required."
Minister Dijksma and Vice-President of the European Commission Maroš Šefčovič will sign the agreement on behalf of the EU.
Ratification and entry into forceThe Paris Agreement will enter into force after ratification from at least 55 countries accounting together for at least 55% of global greenhouse gas emissions. It will then become legally binding for the countries that have ratified it.
In March 2016, the European Council underlined that the EU and its member states need to ratify the Paris Agreement as soon as possible and on time so as to be parties as from the date of entry into force.
Main elements of the Paris AgreementThe Paris Agreement aims at keeping global temperature rise well below 2°C and to make efforts to keep it to 1.5°C (compared to pre-industrial levels). To this end, countries have an obligation to take measures to reduce their emissions.
There will be a review process every five years to take stock and increase ambition over time. The progress of countries in their commitments will be tracked to ensure transparency and accountability. The need for all countries to adapt to climate change by preparing and reinforcing their resilience is also acknowledged.
In terms of solidarity, the EU and other developed countries commit to continue providing climate finance to developing countries.
Der Rat hat am 4. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/318 des Rates[1] erlassen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die restriktiven Maßnahmen bis zum 6. März 2017 in Bezug auf 16 Personen verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP enthaltene Liste von Personen geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 5.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 60, S. 76) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 10. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/359 des Rates[1] erlassen.
Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 15. September 2016 verlängert und wird die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 12.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 67, S. 37) veröffentlicht.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 18. März 2016 den Beschluss (GASP) 2016/411 des Rates[1] zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden Maßnahmen bis zum 22. März 2017 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 19.3.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 74, S. 40) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 25. Februar 2016 den Beschluss (GASP) 2016/280[1] zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP erlassen.
Mit diesem Beschluss werden 170 Personen und drei Organisationen, die in dem Beschluss 2012/642/GASP genannt sind, von der Liste gestrichen. Gleichwohl werden die geltenden Maßnahmen um ein Jahr verlängert; hierzu zählen ein Waffenembargo gegen Belarus sowie das Einfrieren der Vermögenswerte von vier Personen und ein Reiseverbot für diese Personen, die in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP aufgeführt sind.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 27.2.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 52, S. 30) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Am 19. April 2016 hat der niederländische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten und die Stärkung der Unabhängigkeit der Schieneninfrastrukturbetreiber erzielt; damit soll ein effektiver und diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur gewährleistet werden. Die Einigung hat vorläufigen Charakter und muss vom Rat noch bestätigt werden.
Die Verhandlungsführer haben Einigung über alle drei Vorschläge der Marktsäule des 4. Eisenbahnpakets erzielt, nämlich eine überarbeitete Verordnung zur Regelung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, eine überarbeitete Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen.
Mit den neuen Regeln sollen die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert werden. Diese Regeln sollten Investitionen und Innovation sowie einen fairen Wettbewerb auf dem Eisenbahnmarkt begünstigen. Zusammen mit der technischen Säule des 4. Eisenbahnpakets stellen sie einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums dar.
Die niederländische Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Umwelt Sharon Dijksma erklärte dazu Folgendes: „Dank der Zusammenarbeit und Flexibilität aller beteiligten Parteien haben wir eine ehrgeizige vorläufige Einigung erzielt. Mit dieser Einigung werden nach ihrer Bestätigung durch die Mitgliedstaaten die Qualität und die Effizienz der Schienenverkehrsdienste in Europa verbessert“.
Der Vorsitz wird das Ergebnis der Verhandlungen den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 27. April zur Billigung vorlegen.