Am 7. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) einen mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromisstext zur Änderung des Schengener Grenzkodex gebilligt, der einen verstärkten Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen vorsieht.
"Dieses Ergebnis ist einzig und allein der harten Arbeit und dem Einsatz aller Beteiligten zu danken", erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "Es ist eine wichtige Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa und insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der ausländischen Kämpfer von entscheidender Bedeutung."
Durch die Änderung sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet, alle Personen, auch Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben (d. h. Bürger der Union und ihre Familienangehörigen, die keine Unionsbürger sind), beim Überschreiten der Außengrenze systematisch zu kontrollieren und ihre Daten mit Datenbanken über verlorene und gestohlene Dokumente abzugleichen und sich zu vergewissern, dass diese Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Dies gilt an allen Außengrenzen (d. h. an Luft-, See- und Landaußengrenzen), und zwar sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.
Würde eine systematische Abfrage der Datenbanken bei allen Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, jedoch unverhältnismäßige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss an der Grenze haben, können die Mitgliedstaaten die Kontrollen auf eine gezielte Abfrage von Datenbanken begrenzen, sofern eine Risikobewertung zeigt, dass dies nicht zur Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der internationalen Beziehungen der Mitgliedstaaten oder der öffentlichen Gesundheit führt.
Was die Luftgrenzen anbelangt, so haben die Organe vereinbart, dass die Mitgliedstaaten zwar von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, allerdings nur in einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung. Diese Frist kann in Ausnahmefällen für maximal 18 Monate verlängert werden, nämlich wenn ein bestimmter Flughafen aufgrund von Infrastrukturproblemen eine längere Anpassungszeit benötigt, bis er die systematische Abfrage von Datenbanken ausführen kann, ohne den Verkehrsfluss unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Die Kommission hatte die Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) im Dezember 2015 vorgelegt. Sie reagierte damit auf die zunehmende terroristische Bedrohung und auf die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen 9. und 20. November 2015 formulierte Forderung nach einer gezielten Überarbeitung des SGK im Hinblick auf die Bekämpfung des Problems der "ausländischen terroristischen Kämpfer". Die Einigung ist überdies ein konkretes Ergebnis der Erklärung und des Fahrplans von Bratislava, die die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 16. September 2016 verabschiedet haben.
Die Mitgliedstaaten sind nach den derzeitigen Bestimmungen zwar verpflichtet, aus Gründen der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch mit allen Datenbanken abzugleichen, dies gilt jedoch nicht bei der Ausreise. Auch sind bei Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, keine systematischen Kontrollen vorgeschrieben. Die Änderung sieht vor, dass nun auch bei der Ausreise systematisch Kontrollen auszuführen sind, um sicherzustellen, dass weder von Drittstaatsangehörigen noch von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit ausgeht.
Sie wird dafür sorgen, dass das Schengener Informationssystem und die anderen einschlägigen Datenbanken der Union stärker genutzt werden und dass auch Interpol-Datenbanken abgefragt werden können. Die Abfrage der Interpol-Datenbank verlorener und gestohlener Reisedokumente ist bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise vorgeschrieben.
Die nächsten SchritteDa die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Am 6. Dezember 2016 hat sich der Rat auf seinen Standpunkt zu einem Vorschlag zur Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Leitinitiative der EU im Rahmen ihrer Investitionsoffensive für Europa, geeinigt.
Der vereinbarte Kompromiss beinhaltet sowohl eine Verlängerung der Laufzeit des EFSI als auch eine Stärkung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit durch die Bereitstellung von mindestens einer halben Billion EUR für Investitionen bis 2020. Zudem wird eine Reihe operationeller Verbesserungen zur Berücksichtigung der Lehren eingeführt, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.
"Europa sieht sich gegenwärtig mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und die Notwendigkeit, Investitionen zu fördern, ist eine dieser Herausforderungen. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen", erklärte der slowakische Finanzminister und Ratspräsident Peter Kažimír.
"Die heutige Vereinbarung bedeutet, dass wir eine unserer obersten Prioritäten im Einklang mit dem im September in Bratislava vereinbarten Fahrplan in Angriff nehmen. Zudem ist es ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung", führte er aus. "Ich bin zuversichtlich, dass ein besser ausgestatteter, intelligenter genutzter und effizienterer EFSI, der durch eine reibungslos funktionierende Kapitalmarktunion unterstützt wird, der richtige Weg ist, den wir einschlagen müssen."
Die Gespräche mit dem Europäischen Parlament werden beginnen, sobald das Parlament seine Verhandlungsposition festgelegt hat.
Die Kommission ist der Auffassung, dass der EFSI seine Ziele erreicht und die Beibehaltung eines Systems zur Förderung von Investitionen gerechtfertigt ist. Sie stellt fest, dass in drei Bewertungen des EFSI, einschließlich einer externen, unabhängigen Bewertung, übereinstimmend sein bisheriger Erfolg hervorgehoben, aber auch die Notwendigkeit einer Stärkung der Initiative betont wurde.
Die Investitionsbedingungen in der EU haben sich seit dem Start der Investitionsoffensive verbessert. Das Vertrauen in die Wirtschaft kehrt zurück und es liegen bereits erste Ergebnisse der Offensive vor. Der EFSI ist Mitte 2015 eingerichtet worden und ist auf einem guten Weg, um die Zielvorgabe von 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen bis Mitte 2018 zu erreichen.
Was die KMU betrifft, so übersteigen die Ergebnisse bei weitem die Erwartungen. Für die bis November 2016 genehmigten Projekte dürften Mittel in Höhe von insgesamt 154 Mrd. EUR für Investitionen bereitgestellt werden, wodurch in 27 Mitgliedstaaten mehr als 376 000 KMU unterstützt werden.
Wichtigste ÄnderungenDer Rat war sich darin einig, dass weitere Anstrengungen unternommen und möglichst umfangreiche private Investitionen mobilisiert werden sollten.
Der Kompromiss sieht Folgendes vor:
Der Kompromiss beinhaltet auch technische Verbesserungen unter Berücksichtigung der Lehren, die aus dem ersten Jahr der Durchführung gezogen wurden.
Diese beziehen sich insbesondere auf Folgendes:
Der EFSI ist innerhalb der EIB auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der EIB und der Kommission angesiedelt. Jedes Projekt, das aus dem EFSI unterstützt werden soll, muss von der EIB genehmigt werden.
Förderung privater InvestitionenDer Fonds soll die Beteiligung privater Investoren an einer breiten Palette neuer Investitionsprojekte fördern. Zu diesem Zweck übernimmt er einen Teil des mit dem Projekt verbundenen Risikos in Form einer Erstverlust-Haftung. Derzeit werden Garantien in Höhe von 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und von 5 Mrd. EUR der EIB zugrunde gelegt, wobei ein Multiplikatoreffekt von 1:15 angestrebt wird.
Gegenwärtig erfassen die Projekte folgende Bereiche: Verkehr, Energie und Breitbandinfrastruktur, Bildung, Gesundheit, Forschung und Risikofinanzierung für KMU. Der EFSI stellt ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben auf sozial und wirtschaftlich tragfähige Projekte ab.
VerwaltungDie Verwaltungsstruktur des Fonds ist zweigleisig:
Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erzielt.
Für die Annahme der Verordnung im Rat ist nach Einigung mit dem Europäischen Parlament eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 172, 173, 175 Absatz 3 und 182 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU)