Ab dem 15. Juni können Handynutzer bei Reisen in andere EU-Länder ohne zusätzliche Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Netz surfen. Heute wurde die letzte Voraussetzung für die Abschaffung der Mobilfunk-Roaminggebühren erfüllt – der Rat hat den Rechtsakt mit Obergrenzen für die Beträge, die sich die Betreiber für Roamingdienste in ganz Europa gegenseitig in Rechnung stellen können, angenommen.
"Die heutige abschließende Abstimmung im Rat ebnet den Weg für gebührenfreies Roaming", erklärte Dr. Emmanuel Mallia, der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft. "Wenn die Europäerinnen und Europäer diesen Sommer in den Urlaub fahren, können sie ungezwungen in Kontakt bleiben und im Internet surfen, als ob sie zu Hause wären. Die EU erleichtert uns das Leben auf sehr praktische Weise."
Gebührenfreies Roaming oder "Roaming zu Inlandspreisen" ist für alle, die in Europa leben und beruflich oder privat in andere EU-Länder reisen. Es wird kurz nach dem 15. Juni auch in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt werden.
"Roaming zu Inlandspreisen" soll die Kommunikation auf Reisen erleichtern. Es soll nicht dauerhaftes Roaming ermöglichen, etwa indem Kunden einen Handyvertrag im preisgünstigsten Land abschließen und damit Roaming in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen.
Für Handytarife mit unbegrenztem Datenvolumen und für Guthabenkarten gelten besondere Regeln. Informationen hierzu sowie Antworten zu anderen praktischen Fragen finden Sie weiter unten unter dem Link zu "Häufig gestellte Fragen (FAQ)", einer Informationsseite der Kommission.
Die heute angenommene Reform der Vorleistungspreise in der EU war eine praktische und rechtliche Voraussetzung für die Abschaffung des Roamings, das in der Roaming-Verordnung von 2015 festgelegt wurde. Neue Preisobergrenzen mussten vereinbart werden, damit die Betreiber ihren Kunden gebührenfreies Roaming ohne eine Erhöhung der Inlandspreise anbieten können.
Nachdem das Europäische Parlament die Verordnung für die Vorleistungsmärkte bereits am 6. April gebilligt hat, ist das heute vom Rat gegebene grüne Licht der letzte rechtliche Schritt vor der Unterzeichnung des Texts durch beide Organe Mitte Mai und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende Mai. Die Verordnung wird drei Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Dies bedeutet, dass der Termin 15. Juni 2017 eingehalten wird und "Roaming zu Inlandspreisen" beginnen kann.
Weitere Informationen zur Reform der Vorleistungsmärkte sowie die vereinbarten Preisobergrenzen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017 (nachstehender Link).
Um die Mobilnetzanbindung zu verbessern und die Einführung der 5G-Technologie voranzubringen, hat der Rat heute einen Beschluss angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass in allen EU-Mitgliedstaaten hochwertige Funkfrequenzen für drahtlose Breitband-Dienste zur Verfügung stehen. Die koordinierte Nutzung des 700-MHz-Bands, das hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite bietet, verspricht schnellere und bessere Internet-Verbindungen in ganz Europa. Damit wird der digitale Graben schmaler und wird es möglich, innovative neue Online-Dienste wie vernetzte Fahrzeuge und eHealth nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten zu entwickeln und anzubieten.
Durch den Beschluss erhalten Mobilfunkbetreiber bis zum 30. Juni 2020 den alleinigen Zugang zum 700-MHz-Band (694-790 MHz). In diesem Zeitrahmen wird aller Voraussicht nach die Einführung der 5G-Netze in Europa stattfinden. Die Mitgliedstaaten können diese Umwidmung bis zu zwei Jahre hinauszögern, allerdings nur in bestimmten Fällen, die in dem Beschluss festgelegt sind und entsprechend gerechtfertigt sein müssen.
Das 700 Mhz-Band gehört zum 470-790 MHz-Spektrum, das derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone bei verschiedenen Veranstaltungen genutzt wird. Um zu gewährleisten, dass auch nach der Umwidmung des oberen Spektrums noch genügend Frequenzen für den audiovisuellen Sektor zur Verfügung stehen, werden Rundfunkdienste je nach Bedarf in den einzelnen Ländern im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) noch mindestens bis 2030 weiterhin Priorität haben. Zudem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das Frequenzband anderweitig – z. B. für mobile Internetdienste – zu nutzen, sofern dies mit dem Rundfunkbedarf vereinbar ist.
Alle EU-Länder müssen bis Ende Juni 2018 einen Plan für die Durchführung der Neuzuweisung vorlegen.
"Die Öffnung des 700-MHz-Bands für das mobile Internet trägt dazu bei, in ganz Europa für hervorragende Konnektivität zu sorgen, und kann vielerorts tatsächlich Leben verändern – denken Sie zum Beispiel an die Möglichkeiten der Telemedizin in abgelegenen Gebieten", sagte Dr. Emmanuel Mallia, maltesischer Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft. "Und wir gehen damit einen wichtigen Schritt bei der Umstellung der Branche auf 5G-Netze, die für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU entscheidend ist."
Die nächsten SchritteMit dieser abschließenden Abstimmung im Rat wird das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 15. März 2017 abgestimmt. Der Rechtsakt wird Mitte Mai von den beiden Institutionen unterzeichnet und am 30. Mai im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.