Die EU und Timor-Leste haben am 26. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch I.E. Ilze Juhansone, die Ständige Vertreterin der Republik Lettland und Präsidentin des Ausschusses der Ständigen Vertreter, und durch Yolanda Gallego-Casilda Grau, Leiterin des Referats "Visumpolitik" bei der Europäischen Kommission. Für Timor-Leste wurde das Abkommen durch den stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit, Roberto Sarmento de Oliveira Soares, unterzeichnet.
Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet von Timor-Leste und Bürger von Timor-Leste visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und von Timor-Leste einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.
Der Beschluss über den Abschluss des Abkommens wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor das Abkommen endgültig geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 26. Mai 2015 vorläufig gelten.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates hat am 22. Mai 2015 die Vereinbarung zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie gebilligt. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" wird ersucht, die politische Einigung auf seiner Tagung am 28. Mai zu bestätigen.
Mit der neuen Richtlinie werden die derzeitigen Regeln der EU für Pauschalreisen mit dem Ziel aktualisiert, sie an die Entwicklungen des Reisemarkts anzupassen, damit sie den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen im digitalen Zeitalter gerecht werden.
Die Anwendung der derzeitigen Regeln für Pauschalreisen erweist sich als schwierig im digitalen Zeitalter, in dem Verbraucher immer häufiger nach ihren Wünschen zusammengestellte Pauschalreisen bei einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern online buchen. Dadurch sind Käufer oft unsicher, inwieweit sie geschützt sind, und Anbieter wissen häufig nicht, welche Pflichten sie haben.
Aus diesem Grund wird mit der neuen Richtlinie der Schutz bei herkömmlichen Pauschalreisen auf Kombinationen einzelner Reiseleistungen, insbesondere wenn diese online verkauft werden, ausgeweitet.
Außerdem wird mit den neuen Regeln für folgende Angebote die Transparenz erhöht und der Verbraucherschutz verstärkt:
Die künftige Richtlinie enthält auch andere wichtige Elemente, wie
verbesserte vorvertragliche Informationspflichten: Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags hat der Reisende Anspruch auf klare und deutliche Informationen über die wichtigsten Rechte und Pflichten, einschließlich spezifischer Standardinformationen über die geplante Pauschalreise oder das entsprechende Angebot;
gerechtere und besser vorhersehbare Preise für Pauschalreisen mit strengeren Kontrollen für Preisänderungen (Rücktrittsrechte im Fall von Preiserhöhungen von über 8 % und Anforderung, Preissenkungen unter den gleichen Umständen weiterzugeben);
verbesserte Rücktrittsrechte: Reisende haben mehr Flexibilität, wenn es darum geht, vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr verlangen. Reisende können im Fall von Naturkatastrophen, Unruhen oder ähnlichen schwerwiegenden Situationen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen würden, vor der Abreise kostenlos vom Vertrag zurücktreten;
ein höheres Schutzniveau, wenn die Rückbeförderung des Reisenden aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände unmöglich ist. Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung für eine Unterbringung für höchstens drei Nächte, wenn sie nicht nach Hause zurückkehren können;
wirksamere Insolvenzschutzregelungen für Reisende im Falle einer Insolvenz des Anbieters. Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird in den Mitgliedstaaten ein Netz zentraler Kontaktstellen eingerichtet;
eine strengere Haftung der Anbieter, wenn die vertraglichen Pauschalreiseleistungen unzureichend erfüllt werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für eine nicht vertragsgemäße Erfüllung der Pauschalreise, alternative Arrangements, einen Vertragsrücktritt, eine Rückbeförderung oder Schadensersatz.
Die neuen Bedingungen werden durch eine Harmonisierung der Regeln und eine Beseitigung der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen begünstigen. Dies eröffnet mehr Möglichkeiten für Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend auszuweiten.
Dadurch wird es eine breitere Auswahl bei der Buchung von Urlaubsprodukten geben, was niedrigere Preise für die Verbraucher zur Folge haben könnte.
16.45 Uhr Treffen mit dem Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer
Mittwoch, 27. Mai 201516.30 Uhr Treffen mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon (Fototermin)
Tokio
18.00 Uhr Eröffnung der EU-Filmtage 2015 in Japan
Tokio
14.00 Uhr Audienz mit Kaiser Akihito von Japan
Gipfeltreffen EU-Japan
18.00 Uhr Plenartagung
19.00 Uhr Pressekonferenz
19.15 Uhr Arbeitsessen
Der griechische Regierungschef Alexis Tsipras sieht sich "auf der Zielgeraden", Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble meint, man sei von einer Einigung "noch weit entfernt" – im Schuldenstreit zwischen Athen und den Euro-Partnern leben die Akteure offenbar in Parallelwelten. Doch wie lange kann sich Griechenland noch über Wasser halten?
Die Bundesregierung machte am Mittwoch den Weg frei für die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Verbrechensbekämpfung. Jetzt wollen die Grünen das Gesetz per Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stoppen – so wie vor fünf Jahren. Und auch in der SPD regt sich Widerstand.
Die Privathaushalte in Deutschland zahlen einer neuen Statistik zufolge den zweithöchsten Strompreis in der EU. Über die Hälfte des Preises besteht aus Steuern und Abgaben.
Die Vorbereitungen für das britische Referendum über einen EU-Austritt laufen auf Hochtouren. Jetzt ist die Fragestellung bekannt: Dabei müssen die Befürworter eines Verbleibs von Großbritannien in der Staatengemeinschaft mit "Ja" votieren.
Der albanische Ministerpräsident Edi Rama und sein serbischer Kollege Alexander Vucic wollen die Beziehungen zwischen ihren Staaten verbessern – und damit dem Beispiel der Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg folgen.
Das Europaparlament hat für eine Cadmium-Neubewertung gestimmt. Sicherere Alternativen für die toxische und krebserregende Substanz sind nach Angaben der Parlamentarier mittlerweile verfügbar. EurActiv Brüssel berichtet.
Angesichts verschiedener Krisen steht das "Elitenprojekt" EU auf dem Prüfstand, wird von innen kritisiert, in Frage gestellt und von außen angegriffen. Solche Kritiken und Angriffe kann man nur abwehren, wenn die Bevölkerung Europas in großer Mehrheit das Projekt mitträgt und auch an einer Weiterentwicklung interessiert ist, meint Hannes Swoboda und fordert das Europäische Parlament zum Handeln auf.
Dänemarks Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt setzte heute Parlamentswahlen für den 18. Juni an. Neueste Umfragen zufolge wird die Wahl ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Regierungslager und der wichtigsten Oppositionsparteien. EurActiv Brüssel berichtet.
Im Vorfeld der UN-Finanzierungskonferenz in Addis Abeba haben die EU-Außen- und Entwicklungsminister bei einem Treffen die künftigen Ausgaben für ihre Entwicklungshilfe abgesteckt. Von einem verbindlichen Ziel, die sogenannte ODA-Quote auf 0,7 Prozent anzuheben, ist keine Rede mehr.
Deutschlands Hilfsorganisationen erfreuen sich einer wachsenden Spendenbereitschaft unter der Bevölkerung. Die Helfer von "medico international" sehen darin jedoch einen Beweis für die dramatische Zunahme von Krisen wie Ebola und Syrien – ein Trend, an dem auch die Bundesregierung und andere europäische Staaten Schuld hätten.