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Europäische Union

110/2016 : 12. Oktober 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-166/15

Ranks und Vasiļevičs
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Schlussfolgerungen des Rates zur Klimaschutzfinanzierung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 12/10/2016 - 09:41

BEGRÜSST das Ziel des Übereinkommens von Paris, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung; BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass dies Maßnahmen von allen Parteien, einzeln und gemeinsam, erfordert;

BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten für eine noch stärkere Mobilisierung von Mitteln für den Klimaschutz im Rahmen der weltweiten Anstrengungen unter Führung der Industrieländer einsetzen, um insbesondere die Entwicklungsländer im Hinblick auf Eindämmung und Anpassung dabei zu unterstützen, ihre länderspezifischen Strategien, insbesondere mit Blick auf die national festgelegten Beiträge, umzusetzen; HEBT HERVOR, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC in Paris für die nächsten Jahre umfangreichere öffentliche Mittel für den Klimaschutz in Aussicht gestellt haben, womit sie auch die Vorhersehbarkeit verbessert haben; HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen wesentlichen Teil der öffentlichen Mittel für den Klimaschutz bereitstellen und BETONT die Notwendigkeit einer fairen Lastenteilung zwischen den Industrieländern und der zukünftigen Beteiligung eines breiteren Spektrums von Beitragszahlern; BETONT die Bedeutung einer ergebnisorientierten Perspektive in Bezug auf die Finanzierung des Klimaschutzes, sodass die größtmögliche Wirkung der bereitgestellten und mobilisierten Mittel sichergestellt wird;

BEGRÜSST, dass die entwickelten Länder an der Erstellung eines konkreten Fahrplans arbeiten, mit dem das Ziel erreicht werden soll, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen Quellen, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, für die Eindämmung und die Anpassung im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und einer transparenten Umsetzung zu mobilisieren; SIEHT der Fertigstellung des Fahrplans vor der 22. Konferenz der Vertragsparteien (COP 22) der UNFCCC ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;

BEKRÄFTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, ihren Beitrag zum Ziel der Industrieländer zu leisten, gemeinsam bis 2020 und durchgehend bis 2025 jährlich 100 Mrd. USD aus ganz verschiedenen Quellen, mittels ganz verschiedener Instrumente und über ganz verschiedene Wege für die Eindämmung und die Anpassung zu mobilisieren;

BEKRÄFTIGT ERNEUT, dass öffentliche Mittel für den Klimaschutz weiterhin eine bedeutende Rolle spielen werden; BESTÄTIGT, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten weiterhin öffentliche Mittel zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen bereitstellen werden;

ERSUCHT die Kommission, einen Überblick über die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten für 2015 zu geben, damit der Rat diesen Beitrag vor der COP 22 der UNFCCC billigt;

BETONT die Bedeutung der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, um diejenigen Entwicklungsländer zu unterstützen, die besonders anfällig für die nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen sind und erhebliche Kapazitätsengpässe haben;

BEGRÜSST außerdem die Zusagen der meisten multilateralen Entwicklungsbanken, für eine stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes, der Anpassung und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihren Portfolios und im Rahmen ihrer Mandate zu sorgen, einschließlich ihrer Zusagen, ihre klimaschutzbezogenen Investitionen aufzustocken; BESTÄRKT die internationalen und regionalen Finanzinstitutionen und Organisationen der Vereinten Nationen, den Vertragsparteien durch das UNFCCC-Sekretariat Informationen zur Verfügung zu stellen, wie sie Klimaziele durchgängig berücksichtigen und Maßnahmen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in ihre Entwicklungshilfe- und Klimaschutzfinanzierungsprogramme einbeziehen können;

BEGRÜSST die wichtigen Beiträge zur Klimaschutzfinanzierung von einigen Schwellenländern und Entwicklungsländern; HEBT HERVOR, dass durch das Übereinkommen von Paris Vertragsparteien, die sich nicht im Rahmen des Übereinkommens dazu verpflichtet haben, ermutigt werden, finanzielle Mittel auf freiwilliger Grundlage bereitzustellen beziehungsweise diese weiterhin bereitzustellen;

IST SICH DESSEN BEWUSST, dass der Privatsektor eine wesentliche Quelle für die Klimaschutzfinanzierung und andere einschlägige Investitionsflüsse ist; RÄUMT EIN, dass – sofern öffentliche Mittel benötigt werden – die Finanzierung durch den Privatsektor eine Ergänzung, nicht aber ein Ersatz für die Finanzierung durch den öffentlichen Sektor ist; STELLT FEST, dass die EU bereits über ein breit angelegtes Instrumentarium zur Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors zugunsten internationaler Klimaschutzmaßnahmen verfügt und dieses weiterentwickeln wird; hierzu gehören auch mobilisierte Mittel aus lokalen privatwirtschaftlichen Quellen;

BEGRÜSST, dass das Übereinkommen von Paris ein deutliches Signal an den Privatsektor sendet, die Finanzströme neu auf emissionsarme und klimaresiliente Investitionen auszurichten; NIMMT die laufenden Bemühungen innerhalb der EU ZUR KENNTNIS, Investitionsanreize mit den Klimazielen der EU in Einklang zu bringen, z. B. durch die Kapitalmarktunion und die Investitionsoffensive für Europa, und BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Arbeiten der G20 und des Finanzstabilitätsrats als wichtige Beiträge zur Neuausrichtung der privaten Investitionen; UNTERSTREICHT, dass die Bepreisung von CO2-Emissionen eine der zentralen Komponenten förderlicher Rahmenbedingungen zur Verlagerung der Investitionen ist, die durch eine Vielzahl von Instrumenten erfolgen kann, darunter Regulierung, Emissionshandel und Steuern; UNTERSTÜTZT in diesem Zusammenhang Initiativen zur Bepreisung von CO2-Emissionen ebenso wie Initiativen zur Unterstützung der schrittweisen Einstellung umweltschädlicher oder wirtschaftlich nachteiliger Subventionen und unter anderem den schrittweisen Abbau der Finanzierung emissionsintensiver Projekte;

HEBT die Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Aufstockung der mobilisierten Mittel für den Klimaschutz entsprechend den Vorlagen aus 2016 zu Strategien und Konzepten HERVOR; ERINNERT DARAN, dass die Aufstockung der Mittel für den Klimaschutz ein iterativer Prozess ist, bei dem gleichlaufend die Regierungen Rahmenbedingungen, Investitionsstrategien, Projekte und Programme auszuarbeiten haben, die allesamt die Beteiligung des Privatsektors einbeziehen sollten; BEGRÜSST in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Entwicklungsländer;

BETONT, wie wichtig es ist, bei der Anpassung Unterstützung zu leisten, damit die Klimaziele in die Entwicklungsstrategien der Entwicklungsländer durchgängig berücksichtigt und mehr klimaresistente Existenzgrundlagen geschaffen werden; UNTERSTREICHT die Wichtigkeit, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Finanzierung des Klimaschutzes und den Anpassungsmaßnahmen im Einklang mit den eigenen Prioritäten und Zielen der betreffenden Länder zu erreichen, und HEBT HERVOR, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich derzeit und auch künftig gemeinsam bemühen werden, einen substanziellen Teil der öffentlichen Finanzierung des Klimaschutzes in die Anpassung zu lenken, wobei insbesondere auf die Bedürfnisse der ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländer wie die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) und die kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) eingegangen wird;

HEBT HERVOR, dass der Transparenzrahmen entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des Übereinkommens von Paris sein wird, indem er die Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Klimaschutzfinanzierung verbessert; BETONT, dass dieser Rahmen Klarheit über die geleistete, mobilisierte und erhaltene Unterstützung schaffen sollte, darunter auch über die Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Finanzmittelflüsse in Einklang zu bringen mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung, auch im Hinblick auf Informationen für die globale Bilanz. Der Rahmen sollte mit klaren und gemeinsamen Verfahrensweisen einhergehen und sich auf bereits bestehende Methodiken und bisher erzielte Fortschritte bei der Vorbereitung der OECD/CPI (Forschungsnetzwerk zur Klimapolitik)-Studie stützen; UNTERSTÜTZT die Entwicklung von Anrechnungsmodalitäten für finanzielle Mittel, die durch öffentliche Interventionen bereitgestellt und mobilisiert wurden, um die Anstrengungen der Vertragsparteien bezüglich aller einschlägigen Quellen in einer glaubwürdigen Weise wiederzugeben; SIEHT der zweijährlichen Bewertung der Klimaschutzfinanzströme und dem entsprechenden Überblick des Finanzausschusses, die als Richtschnur für die weitere Arbeit in Bezug auf die Messung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) der Unterstützungsmaßnahmen dienen sollen, ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;

UNTERSTREICHT, wie wichtig es ist, den Kapazitätsaufbau für Klimaschutz- und Anpassungsplanung sowie die effiziente und wirksame Umsetzung zu unterstützen; UNTERSTREICHT darüber hinaus die Notwendigkeit, ein Verzeichnis attraktiver Projekte und Programme auszuarbeiten, um so finanzielle Mittel und deren Wirksamkeit zu maximieren, sowie die Bedeutung der Zugänglichkeit von verfügbaren Mitteln für Entwicklungsländer und der Mobilisierung von privatem Kapital; HEBT die fortlaufende Unterstützung – auch im Bereich der technologischen Zusammenarbeit – der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten in bedürftigen Entwicklungsländern HERVOR; UNTERSTREICHT die Bedeutung der Gewährleistung eines effizienten Zugangs zu finanziellen Mitteln zur Unterstützung länderspezifischer Strategien durch vereinfachte Genehmigungsverfahren im Rahmen des Finanzierungsmechanismus und verstärkte Unterstützung im Bereich der Leistungsbereitschaft für die Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten;

ERKENNT AN und UNTERSTÜTZT die Bedeutung einer weltweiten ehrgeizigen Umsetzung der national festgelegten Beiträge; HEBT HERVOR, dass die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern den Synergien zwischen den Klimazielen und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, die durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, den Aktionsplan von Addis Abeba über Entwicklungsfinanzierung sowie andere internationale Agenden angenommenen worden sind, im vollen Umfang Rechnung tragen sollte; HEBT HERVOR, dass die Koordinierung zwischen den Akteuren bei der Finanzierung zur Unterstützung der Umsetzung der national festgelegten Beiträge wesentlich sein wird, denn jede Institution wird partnerschaftlich und koordiniert mit den anderen handeln müssen, um eine größtmögliche Wirkung vor Ort zu erzielen;

BEGRÜSST, dass der Finanzierungsmechanismus des geltenden Übereinkommens als Finanzierungsmechanismus für das Übereinkommen von Paris dienen soll; BETONT die Rolle des globalen Klimaschutzfonds als wichtiges multilaterales Instrument, wenn es darum geht, die Entwicklungsländer bei der Unterstützung des Paradigmenwechsels hin zu emissionsarmen und klimaresistenten Entwicklungswegen zu unterstützen; BEGRÜSST die Genehmigung weiterer Projekte und Programme und BEGRÜSST FERNER die Billigung des Strategieplans des globalen Klimaschutzfonds und dessen Ziels, die transformativen Auswirkungen des Fonds zu verstärken; HEBT HERVOR, dass ein wesentlicher Teil der zugesagten (47 %) und bereitgestellten Mittel von den EU-Mitgliedstaaten stammt; BEGRÜSST die Beiträge der Entwicklungsländer zum globalen Klimaschutzfonds und FORDERT alle Länder, die hierzu in der Lage sind, nachdrücklich AUF, Beiträge zu dem Fonds zu leisten."

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Video einer Ausschusssitzung - Dienstag, 11. Oktober 2016 - 15:06 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 220'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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The Brief from Brussels: Petition gegen Barroso

EuroNews (DE) - Tue, 11/10/2016 - 23:16
Im vergangenen Sommer trat der frühere Chef der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, einen Beraterjob bei Goldman Sachs an.
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Draft opinion - European Union Agency for Asylum - PE 589.496v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT OPINION on the proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the European Union Agency for Asylum and repealing Regulation (EU) No 439/2010
Committee on Foreign Affairs
Ramona Nicole Mănescu

Source : © European Union, 2016 - EP
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Dündar im Rennen um den Sacharow-Preis des EU-Parlaments

EuroNews (DE) - Tue, 11/10/2016 - 18:33
Der türkische Journalist Can Dündar, die irakische Menschenrechtsaktivistin Nadia Murad und der ehemalige Anführer der Krimtataren, Mustafa Dschemilew, gehen ins Rennen für den Sacharow-Preis für geis
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Entwurf eines Berichts - Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU - PE 589.425v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Entwicklungsausschuss

ENTWURF EINES BERICHTS über die Bewältigung von Flüchtlings- und Migrantenströmen: Die Rolle des auswärtigen Handelns der EU
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Entwicklungsausschuss
Elena Valenciano, Agustín Díaz de Mera García Consuegra

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Press release - EU needs more funds for jobs and youth in 2017 to honour its pledges, say MEPs - Committee on Budgets

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 11/10/2016 - 17:24
The Budgets Committee demanded more funds, in a vote on Tuesday, to help young people into jobs, to boost economic growth and assist third countries with a view to mitigating the migration crisis. MEPs had earlier reversed all the cuts proposed by the Council to the draft 2017 EU budget. Part of the additional funds are expected to be financed via new appropriations to be obtained through the ongoing mid-term revision of the Multiannual Financial Framework (MFF).
Committee on Budgets

Source : © European Union, 2016 - EP
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Entwurf eines Berichts - Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - PE 587.509v03-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINES BERICHTS über die Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Elmar Brok

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Draft report - Association between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republic of Lebanon, of the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the EU - PE 589.287v01-00 - Committee on...

DRAFT RECOMMENDATION on the proposal for a Council decision on the conclusion of a Protocol to the Euro-Mediterranean Agreement establishing an Association between the European Community and its Member States, of the one part, and the Republic of Lebanon, of the other part, to take account of the accession of the Republic of Croatia to the European Union
Committee on Foreign Affairs
Ramona Nicole Mănescu

Source : © European Union, 2016 - EP
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Neue Vorschriften garantieren Prozesskostenhilfe in Strafverfahren

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 11/10/2016 - 17:00

Am 13. Oktober 2016 hat der Rat die Richtlinie über das Recht auf Prozesskostenhilfe für Bürger, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden oder gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, endgültig gebilligt.

Die vorgeschlagene Richtlinie enthält Mindestvorschriften für das Recht auf Prozesskostenhilfe für Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren, denen die Freiheit entzogen wurde, sowie in bestimmten anderen Fällen. Darüber hinaus gewährleistet sie, dass in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls unter bestimmten Bedingungen sowohl im Vollstreckungsstaat als auch im Ausstellungsmitgliedstaat Prozesskostenhilfe bewilligt wird.


"Für ein faires Verfahren ist der Zugang zu einem Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Indem die Mindestvoraussetzungen für die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe festgelegt werden, wird die Richtlinie dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen: eine Justiz, zu der alle, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, Zugang haben. Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass dies das gegenseitige Vertrauen zwischen den europäischen Ländern stärken und somit zu einer verbesserten Zusammenarbeit in Strafsachen beitragen wird."

Minister Žitňanská vom slowakischen Vorsitz

Was den Geltungsbereich betrifft, geht die Richtlinie weiter als der Kommissionsvorschlag und umfasst nun, unter bestimmten Bedingungen, ein Recht auf Prozesskostenhilfe in allen Phasen des Strafverfahrens. Im ursprünglichen Vorschlag war lediglich ein Recht auf vorläufige Prozesskostenhilfe vorgesehen, die nur die Anfangsphase des Strafverfahrens abdecken sollte, bis endgültig über die Hilfe entschieden wird.

Ob einer Person Prozesskostenhilfe zusteht, können die EU-Staaten künftig anhand einer Bedürftigkeits- und Begründetheitsprüfung feststellen. Mit der "Bedürftigkeitsprüfung" soll festgestellt werden, ob der betreffenden Person tatsächlich die Mittel fehlen, einen Rechtsbeistand zu bezahlen, während die "Begründetheitsprüfung" der Klärung der Frage dient, ob die Gewährung von Prozesskostenhilfe angesichts der jeweiligen Umstände im Interesse der Rechtspflege liegt.

Das Europäische Parlament hat dem Text am 4. Oktober zugestimmt. Mit seiner endgültigen Annahme hat der Rat das Gesetzgebungsverfahren heute zum Abschluss gebracht. Sobald die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Das Vereinigte Königreich und Irland haben sich gegen ein "Opt-in" entschieden; für Dänemark gilt bei Rechtsvorschriften im Bereich Justiz und Inneres grundsätzlich ein "Opt-out".

Fahrplan zu den Verfahrensrechten

Diese Richtlinie ist der letzte Rechtsakt im Rahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren, den der Rat im November 2009 angenommen hat.

Ziel des Fahrplans war es, zu gewährleisten, dass jedem Bürger, der in einem Mitgliedstaat in ein Strafverfahren involviert ist, überall in der EU bestimmte Mindestverfahrensrechte zugestanden werden. Dies sollte auch das gegenseitige Vertrauen zwischen europäischen Justizbehörden stärken und ihnen die Anwendung von Instrumenten wie dem Europäischen Haftbefehl erleichtern.

Fünf weitere Maßnahmen sind auf Grundlage des Fahrplans bereits verabschiedet worden:

  • das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen (Richtlinie 2010/64);
  • das Recht auf Belehrung (Richtlinie 2012/13);
  • das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand (Richtlinie 2013/48);
  • die Unschuldsvermutung (Richtlinie 2016/343); und
  • spezielle Garantien für Kinder (Richtlinie (EU) 2016/800).
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Änderungsanträge 1 – 30 - Ausweitung der Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und Usbekistan auf den bilateralen Handel mit Textilien - PE 589.447v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 – 30 - Entwurf einer Stellungnahme zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Job Barrosos sorgt weiterhin für Empörung

EuroNews (DE) - Tue, 11/10/2016 - 16:23
Der Job des früheren EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso bei Goldman Sachs sorgt weiterhin für Empörung.
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Video of a committee meeting - Tuesday, 11 October 2016 - 10:13 - Committee on Development - Committee on Foreign Affairs

Length of video : 77'
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Disclaimer : The interpretation of debates serves to facilitate communication and does not constitute an authentic record of proceedings. Only the original speech or the revised written translation is authentic.
Source : © European Union, 2016 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Dienstag, 11. Oktober 2016 - 10:13 - Entwicklungsausschuss - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 40'
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Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Video of a committee meeting - Tuesday, 11 October 2016 - 09:42 - Committee on Foreign Affairs

Length of video : 23'
You may manually download this video in WMV (287Mb) format

Disclaimer : The interpretation of debates serves to facilitate communication and does not constitute an authentic record of proceedings. Only the original speech or the revised written translation is authentic.
Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - Sacharow-Preis 2016: Die Finalisten stehen fest

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 11/10/2016 - 12:33
Allgemeines : Der türkische Journalist Can Dündar, der langjährige Anführer der Krimtataren Mustafa Dschemilew und die jesidischen Menschenrechtsaktivistinnen Nadia Murad Basee und Lamiya Aji Bashar sind die Finalisten für den Sacharow-Preis 2016. Der Außen- und der Entwicklungsausschuss haben die Auswahl in einer Abstimmung am Dienstag (11.10.) getroffen. Der Preisträger wird vom Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden am 27.10. bestimmt. Die Preisverleihung findet am 14.12. in Straßburg statt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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