Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien
Das dritte Treffen des Assoziationsrates EU-Georgien hat am 2. Dezember 2016 stattgefunden. Der Rat ist das höchste förmliche Gremium, das im Rahmen des Assoziierungsabkommens EU-Georgien eingesetzt wurde und die Aufgabe hat, die Durchführung des Abkommens zu überwachen und Fragen von gegenseitigem Interesse zu erörtern. Das Treffen hat im Anschluss an das Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens am 1. Juli 2016 stattgefunden, das den Beginn der umfassenden Durchführung dieses Abkommens markierte.
Der Assoziationsrat begrüßte es, dass die Parlamentswahlen im Oktober von freiem Wettbewerb geprägt waren und gut durchgeführt wurden und die Grundfreiheiten generell geachtet wurden; darauf haben das BDIMR/die OSZE in ihrem vorläufigen Bericht hingewiesen. Beide Seiten betonten, wie wichtig es ist, allen Empfehlungen für die Durchführung der Wahlen nachzukommen, damit das für die Abhaltung demokratischer Wahlen förderliche Umfeld weiter gestärkt werden kann. Der Assoziationsrat stimmte darin überein, dass die große Parlamentsmehrheit Verantwortung dafür mit sich bringt, die demokratischen Institutionen zu stärken, die pluralistische Demokratie in Georgien zu festigen und die Reformen voranzubringen. Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eng mit der neuen georgischen Regierung zusammenzuarbeiten, um bei der gemeinsamen bilateralen Agenda EU-Georgien Fortschritte zu erzielen.
Der Assoziationsrat nahm Kenntnis von dem Georgien-Bericht über die Umsetzung der Assoziierung 2016 und bewertete positiv die signifikanten Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien seit dem letzten Treffen des Assoziationsrates im November 2015. Beide Seiten würdigten das Streben Georgiens nach und seine Entscheidung für Europa sowie das gemeinsame Ziel, den Aufbau eines demokratischen, stabilen und wohlhabendes Landes fortzusetzen. Sie bekräftigten, dass sie weiterhin entschlossen sind, Georgien mit der EU politisch zu assoziieren und wirtschaftlich zu verflechten. Der Assoziationsrat wies darauf hin, dass die Prioritäten der Assoziierungsagenda für 2017-2020 festgelegt werden müssen, und begrüßte die Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Prozess.
Er betonte die gemeinsame Vision, einen resilienten Staat sowie Institutionen und eine Gesellschaft im Sinne der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufzubauen.
Der Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte Georgiens bei der Durchführung umfassender Reformen im Justizwesen. Beide Seiten stimmten darin überein, dass Georgien das bisher Erreichte konsolidieren muss. Die EU bekräftigte ihre Zusage, Georgien bei seinen Bemühungen zur Reform des Justizwesens und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit weiterhin zu unterstützen.
Der Assoziationsrat wies auf die erfolgreiche Umsetzung aller erforderlichen Benchmarks im Rahmen des Aktionsplans zur Visaliberalisierung hin und betonte die Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Entscheidungsprozesses, der Voraussetzung dafür ist, dass georgische Staatsbürgerinnen und -bürger, die einen biometrischen Reisepass besitzen, von der Visumpflicht im Schengen-Raum befreit werden können.
Beide Seiten begrüßten den Nutzen einer wirtschaftlichen Verflechtung infolge der Umsetzung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Langfristige nachhaltige Entwicklung und integratives Wachstum wurden als Kernziele des nationalen Reformprogramms der georgischen Regierung hervorgehoben, das mit den Verpflichtungen im Rahmen des Assoziierungsabkommens im Einklang steht. Die EU wies auf die diesbezügliche Bedeutung einer soliden makroökonomischen Politik hin und begrüßte es, dass Georgien sich erneut darum bemüht, zu einer Vereinbarung mit dem IWF zu gelangen.
Der Assoziationsrat würdigte die positiven Entwicklungen im Handel zwischen der EU und Georgien seit der vorläufigen Anwendung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens. Beide Seiten hoben hervor, dass mehr Erfolgsgeschichten im Sinne der Eröffnung neuer Marktchancen für georgische Erzeugnisse geschrieben und die Vorteile des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens, wenn es darum geht, ausländische Direktinvestitionen (ADI) anzuziehen, besser vermittelt werden müssen. Sie begrüßten die Entscheidung des mit dem Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln eingesetzten Gemischten Ausschusses, Georgien als Vertragspartei des Übereinkommens zuzulassen und somit die Ausfuhren georgischer Erzeugnisse in den EU-Markt weiter zu erleichtern.
Der Assoziationsrat unterstrich die strategische Rolle Georgiens im Bereich Energie- und Verkehrsnetze und begrüßte die Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Georgiens zur Energiegemeinschaft am 14. Oktober 2016, der im Zuge der Durchführung des Assoziierungsabkommens vorgesehen war.
Er begrüßte die solide Hilfe, die die EU Georgien gewährt hat und die im Zeitraum 2014-2017 erheblich aufgestockt worden ist, sodass pro Jahr durchschnittlich 100 Mio. Euro für die Unterstützung ehrgeiziger politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Reformen gemäß dem Assoziierungsabkommen und der Assoziierungsagenda zur Verfügung stehen. Der Assoziationsrat unterstrich, dass EU-Investitionen in die georgische Wirtschaft gefördert werden müssen, und begrüßte einen Vorschlag, der darauf abzielt, künftige Investitionen im Zeitraum 2017-2020 vor allem auf das Wirtschaftswachstum, die Unterstützung für den privaten Sektor, den Aufbau leistungsstarker Wertschöpfungsketten und eine größere Wettbewerbsfähigkeit in ausgewählten Sektoren mit hohem Exportpotenzial und/oder Importsubstitution zu lenken.
Beide Seiten wiesen darauf hin, wie wichtig die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien im Bereich strategische Kommunikation ist, und begrüßten dies.
Die EU bekundete ihre Bereitschaft, eine verstärkte Beteiligung Georgien an EU-Programmen zu unterstützen, damit greifbare Ergebnisse für die Bevölkerung erzielt werden können. Der Assoziationsrat würdigte den Umstand, dass Georgien in zunehmenden Maße mit den EU-Agenturen zusammenarbeitet, und hoffte auf weitere Schritte in dieser Richtung. Er mahnte einen Ausbau der sektoralen Zusammenarbeit durch einen verstärkten Dialog zwischen den zuständigen Institutionen der EU und Georgiens sowie einen Rückgriff auf alle verfügbaren EU-Instrumente an.
Die EU bekräftigte, dass sie die territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen entschlossen unterstützt und sich nachdrücklich für Frieden, Stabilität und Konfliktlösung in Georgien einsetzt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die EU, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zu nutzen, einschließlich ihrer Politik der Nichtanerkennung und des Engagements in Georgien. Der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus und die Krise in Georgien und der EU-Ko-Vorsitz bei den Internationalen Gesprächen von Genf sowie die EU-Beobachtermission in Georgien (EUMM Georgia) sind sichtbare und substanzielle Zeichen dieses Engagements.
Der Assoziationsrat betonte die entscheidende Bedeutung der Internationalen Gespräche von Genf dafür, dass die Herausforderungen infolge des Konflikts angegangen und bewältigt werden können. Ferner verständigte er sich darauf, dass reibungslos funktionierende Verfahren zur Verhütung von Zwischenfällen und zur Reaktion auf Zwischenfälle (IPRM) wesentlich für Vertrauen, Vorhersehbarkeit und Transparenz vor Ort sind. Der Beitrag der EU-Beobachtermission zu Sicherheit und Stabilität vor Ort wurde in besonderer Weise hervorgehoben.
Der Assoziationsrat war zutiefst besorgt angesichts der kürzlich erfolgten Ratifizierung des sogenannten Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Abchasien über die Schaffung eines gemeinsamen Stabs von Militärstreitkräften und erachtete diesen Schritt als schädlich für die Sicherheit und die Stabilität in der Region. Die EU betonte, dass dieses sogenannte Abkommen, das mit dem früheren sogenannten Abkommen über die Staatsgrenze zwischen der Russischen Föderation und der georgischen Region Zchinwali/Südossetien vergleichbar ist, und die sogenannten Verträge, die zwischen der Russischen Föderation und den beiden georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien unterzeichnet wurden, keinen Rechtsstatus für die EU haben. Diese sogenannten Abkommen verletzen das Völkerrecht, einschließlich der Grundsätze der Unverletzlichkeit der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen.
Der Assoziationsrat appellierte an die Russische Föderation, ihren Verpflichtungen aus dem Waffenstillstandsabkommen vom 12. August 2008 und den nachfolgenden Durchführungsmaßnahmen vom 8. September 2008 nachzukommen und der EUMM Georgia Zugang zu den georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien zu gewähren. Beide Seiten zeigten sich besorgt über die Menschenrechtslage in diesen Regionen, auch was die Freizügigkeit und den Zugang zur Bildung in der Sprache der georgischen Region Abchasien betrifft.
Der Assoziationsrat kam überein, dass eine umfassende Strategie weiterverfolgt und intensiviert werden muss, die die Gesellschaft insgesamt miteinbezieht, und ermutigte Georgien, an seinen Bemühungen festzuhalten, seine Bevölkerungsgruppen über sein gesamtes Hoheitsgebiet hinweg zu erreichen. Er stellte fest, wie wichtig es ist, Kontakte zwischen den Menschen über die Konfliktlinie hinweg und vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den vom Konflikt betroffenen Gemeinschaften sowie die Bemühungen um Aussöhnung zu fördern.
Die EU würdigte den fortdauernden Beitrag Georgiens zu den von der EU geführten Krisenbewältigungsoperationen und -missionen in der Zentralafrikanischen Republik und der Republik Mali und bekundete ihre Bereitschaft, den Ausbau der entsprechenden Kapazitäten des Landes zu unterstützen.
Sie würdigte ferner die aktive Teilnahme Georgiens an der multilateralen Dimension der Östlichen Partnerschaft. Sie begrüßte den Beitrag Georgiens zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und zur Ausarbeitung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik. Der Assoziationsrat unterstrich, dass die Strategien in klare und konkrete politische Prioritäten und Ergebnisse umgesetzt werden müssen.
Den Vorsitz bei der Tagung des Assoziationsrates führte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. Der georgische Ministerpräsident Giorgi Kvirikashvili leitete die georgische Delegation, die sich aus Mitgliedern der georgischen Regierung zusammensetzte.
Am 30. November 2016 bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die vom slowakischen Ratsvorsitz erzielte Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Heute, am 5. Dezember, bestätigte auch der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres diese Einigung. Diese Bestätigung ebnet den Weg für die endgültige förmliche Annahme der Richtlinie in den kommenden Monaten.
Als Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung stärkt die Richtlinie den Rechtsrahmen der EU zur Verhütung terroristischer Angriffe, indem Handlungen wie das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke und Reisen für terroristische Zwecke sowie die Organisation oder Erleichterung solcher Reisen unter Strafe gestellt werden. Sie stärkt auch die Rechte von Terrorismusopfern.
Die slowakische Justizministerin Lucia Žitňanská erklärte dazu: "Die Einigung, die wir erzielt haben, bringt die Notwendigkeit der wirksamen Bekämpfung neuer Formen des Terrorismus – insbesondere ausländische Kämpfer – einerseits und den Schutz der Rechte des Einzelnen sowie die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Terrorismusopfer andererseits in Einklang. Dies ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Das Parlament, der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass zu einer umfassenden Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung auch wirksame Maßnahmen zur Prävention der Radikalisierung und ein effizienter Austausch von Informationen über terroristische Straftaten gehören."
Mit der Richtlinie wird der geltende Rahmenbeschluss 2002/475/JI verschärft und aktualisiert, insbesondere indem Folgendes unter Strafe gestellt wird:
Die Richtlinie wird zudem die geltenden Rechtsvorschriften über die Rechte von Terrorismusopfern ergänzen. In diesem Zusammenhang enthält der Kompromisstext ein Verzeichnis von Diensten, die den besonderen Bedürfnissen der Opfer von Terrorismus gerecht werden sollen, wie etwa das Recht auf sofortigen Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten, die ihnen ärztliche Behandlung und psycho-soziale Betreuung bieten, oder das Recht auf rechtliche oder praktische Beratung sowie Hilfe bei Schadenersatzansprüchen. Ferner werden die Mechanismen für die Aktivierung der Notdienste unmittelbar nach einem Angriff verstärkt.
Mit der Richtlinie werden außerdem die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten verbessert, die im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren gesammelt wurden.
Die nächsten SchritteNachdem die politische Einigung von beiden Institutionen bestätigt wurde, wird der Text jetzt zur Überarbeitung an die Rechts- und Sprachsachverständigen weitergeleitet, bevor er Anfang nächsten Jahres vom Parlament und vom Rat endgültig angenommen wird.
Der Vorschlag wurde im Zusammenhang mit der erneuerten Strategie für die innere Sicherheit der EU vorgelegt, nachdem der Rat unter dem Eindruck der Anschläge von Paris vom 13. November 2015 zu beschleunigtem Handeln aufgerufen hatte. Er trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus mehreren internationalen Texten ergeben, nämlich aus
Der Rat hat am 6. Dezember 2016 eine Richtlinie erlassen, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.
Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zugänglich zu machen. Sie wird es Steuerbehörden ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.
Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.
Geltungsbeginn ist der 1. Januar 2018. Diese Richtlinie ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.
Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.
Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurde deutlich, in welchen Bereichen weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.
Automatischer InformationsaustauschDie Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten.
In der Richtlinie 2014/107/EU sind Bestimmungen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen festgelegt.
Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Banken verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.
Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten gemäß der Richtlinie 2014/107/EU nachzukommen.
Annahme und UmsetzungDie Richtlinie wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" angenommen. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 22. November 2016 abgegeben.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2017 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
Ich freue mich, Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten der Republik Österreich übermitteln zu dürfen. Im Namen des Europäischen Rates und auch persönlich wünsche ich Ihnen in Ihrem Amt als Präsident viel Erfolg.
In einer Zeit, in der wir vor zahlreichen schwierigen Herausforderungen stehen, ist es auch künftig von entscheidender Bedeutung, dass Österreich weiterhin konstruktiv dazu beiträgt, gemeinsame europäische Lösungen zu suchen und unsere europäische Einheit zu wahren.
Der Rat hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterzeichnen. Der Rat hat außerdem beschlossen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Es wird am 12. Dezember 2016 um 9.30 Uhr von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, EU-Außenministern und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla unterzeichnet.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini erklärte: "Wir stehen wirklich an einem Wendepunkt der Beziehungen zwischen der EU und Kuba. Gemeinsam gehen wir auf eine engere und konstruktivere Partnerschaft zu, die den starken geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen entspricht, die Europa und Kuba miteinander vereinen. Durch das neue Abkommen steht die EU bereit für die Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung Kubas, und ich sehe weiteren Fortschritten bei unseren bilateralen Beziehungen erwartungsvoll entgegen."
Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das allererste Abkommen zwischen der EU und Kuba, wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bilden. Es sieht einen verstärkten politischen Dialog, eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Gremien vor.
Mit dem Abkommen soll der Übergangsprozess der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden. Dialog und Zusammenarbeit werden gefördert, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragestellungen zu finden.
Das Abkommen enthält die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit.
Die Verhandlungsrichtlinien waren am 10. Februar 2014 vom Rat "Auswärtige Angelegenheiten" angenommen worden. Die Verhandlungen begannen im April 2014 und wurden im März 2016 nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Die Hohe Vertreterin hat Kuba am 11. März 2016 anlässlich des siebten förmlichen politischen Dialogs EU-Kuba besucht; dabei ist das Abkommen förmlich parafiert worden.
Das Abkommen wird als ein "gemischtes" Abkommen unterzeichnet und geschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das Abkommen wird vorläuft angewandt, bis es alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft die Bestimmungen, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Der Rat hat außerdem den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba von 1996 aufgehoben. Wichtigstes Ziel des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba von 1996 war es, den Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen nachhaltigen Aufschwung und die Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
Feierliche Unterzeichnung - Termin für die Medien am Montag, 12. Dezember: