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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 3 weeks 2 days ago

Schreiben von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen in Bratislava

Wed, 14/09/2016 - 17:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem ich mich mit den meisten von Ihnen bereits beraten habe, möchte ich Ihnen heute im Rahmen der Vorbereitungen für den Gipfel in Bratislava noch einige persönliche Überlegungen zukommen lassen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir eine ehrliche Bewertung der derzeitigen Situation vornehmen, um die bestmögliche Grundlage für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft zu schaffen.

I
Unser Treffen in Bratislava findet zu einem besonders geschichtsträchtigen Zeitpunkt statt. 27 europäische Staats- und Regierungschefs werden die Zukunft unserer Union erörtern, nachdem sich zum ersten Mal in der Geschichte ein Land dafür entschieden hat, die EU zu verlassen. Wir alle spüren in diesen turbulenten Zeiten, die von Krisen und Konflikten geprägt sind, dass wir mehr als je zuvor den Sinn unserer Gemeinschaft, die in ein paar Monaten ihren 60. Geburtstag feiert, wieder ins Bewusstsein rücken müssen.

Der Brexit stellt uns nicht nur vor die Herausforderung, mit dem Vereinigten Königreich neue Beziehungen auszuhandeln. In dieser Hinsicht sollte unsere Position klar und eindeutig bleiben ("keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag"). Die im Vertrag für den Fall eines EU-Austritts vorgesehenen Bestimmungen schützen die Interessen der Union. Bei den kommenden Verhandlungen sollte unser Ziel einerseits sein, bestmögliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich herzustellen; andererseits sollten wir uns aber an den Vertrag halten und besonnen, kohärent und geschlossen sowie entschieden auftreten, wenn es darum geht, auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten zu bestehen. Wenn wir das tun, dann wird es keine Zweifel daran geben, dass die Mitgliedschaft in der Union eine gute Sache ist.

II
Während wir darauf warten, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs die Verhandlungen einleitet, sollten wir uns mit Zustand und Aussichten der EU nach dem Brexit befassen. Es wäre ein fataler Irrtum, anzunehmen, dass das negative Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich ein speziell britisches Problem darstellt, dass die ablehnende Haltung der Briten gegenüber der EU ein Symptom politischer Verirrung oder einfach ein zynisches Spiel ist, in dem Populisten die Frustration der Bevölkerung ausnutzen. Es stimmt, dass die Leave-Kampagne mit falschen Argumenten und inakzeptablen Verallgemeinerungen geworben hat. Es stimmt aber auch, dass das Brexit-Votum ein verzweifelter Versuch ist, Fragen zu beantworten, die sich Millionen von Menschen in Europa täglich stellen: Fragen zum eigentlichen Wesen von Politik. Fragen dazu, wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihres Landes gewährleistet werden kann, Fragen, die den Schutz ihrer Interessen, ihres kulturellen Erbes und ihrer Lebensweise betreffen. Mit diesen Fragen hätten wir uns selbst dann befassen müssen, wenn das Vereinigte Königreich sich für einen Verbleib in der EU entschieden hätte.

Die Menschen in Europa möchten wissen, ob die politischen Eliten in der Lage sind, die Kontrolle über die Ereignisse und Prozesse wiederzuerlangen, die sie als überwältigend, verwirrend und manchmal furchteinflößend empfinden. Heute sind nicht nur im Vereinigten Königreich viele Menschen der Meinung, dass eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein Hemmnis für Stabilität und Sicherheit ist.

Die Menschen erwarten berechtigterweise von ihren führenden Politikern, dass diese den Raum, in dem sie leben, schützen und ihre Sicherheit gewährleisten. Wenn sich ihre Befürchtung, dass wir diese Verantwortung nicht erfüllen, weiter erhärtet, werden sie beginnen, nach Alternativen zu suchen. Und sie werden sie finden. Wie uns die Geschichte lehrt, kann dies dazu führen, dass die Menschen sich in Scharen von der Freiheit und den anderen Grundwerten, auf die die Europäische Union sich gründet, abwenden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass das Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis wie auch zwischen dem Bedürfnis nach Offenheit und dem Schutzbedürfnis wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang steht eine wirksame Kontrolle unserer Außengrenzen an erster Stelle – sie hat gleichzeitig eine praktische und eine symbolische Dimension.

III
Die Flüchtlingskrise war der Wendepunkt. Das Chaos an unseren Grenzen im letzten Jahr mit täglich neuen Bildern von Hunderttausenden Menschen, die sich ohne jegliche Kontrolle über unseren Kontinent bewegen, hat bei vielen Europäern zu einem Gefühl der Bedrohung geführt. Zu lange mussten sie auf Maßnahmen zur Bewältigung der Situation – wie etwa die Schließung der Westbalkanroute und das EU-Türkei-Abkommen – warten. Stattdessen mussten sie sich allzu oft politisch korrekte Erklärungen anhören, wonach Europa nicht zu einer Festung werden dürfe, sondern offen bleiben müsse. Das Ausbleiben raschen Handelns und das Fehlen einer einheitlichen europäischen Strategie haben das schon seit der Finanzkrise angeschlagene Vertrauen der Bürger in ihre Regierungen, die Institutionen und in die breitere Führungsschicht weiter geschwächt. Es ist absolut unumgänglich geworden, dieses Vertrauen wieder aufzubauen; dies hat der Brexit ganz klar gezeigt.

Wir dürfen nicht mehr allzu viel Zeit verlieren. Bratislava muss einen Wendepunkt in Bezug auf den Schutz der Außengrenzen der Union darstellen. Wir müssen unseren Bürgern zeigen, dass wir willens und in der Lage sind, sie vor einer Wiederholung des Chaos von 2015 zu schützen. Dies erfordert die uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Regierungen und europäischen Institutionen.

IV
Genauso wichtig ist es, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Obwohl wir uns darüber grundsätzlich einig sind, bestehen noch allzu viele praktische und gesetzgeberische Hindernisse. Den Europäern muss wieder das Gefühl der Sicherheit zurückgegeben werden. Die Frage ist, von wem und mit welchen Mitteln. Die wichtigsten Instrumente auf diesem Gebiet sind nach wie vor auf nationaler Ebene angesiedelt, aber wir können und müssen mehr gemeinsam unternehmen. Wir sollten in Bezug auf Informationsaustausch und Einsätze zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen unseren Polizeikräften und anderen Diensten gelangen. Ferner können wir noch mehr tun, um die Zusammenarbeit der Internetanbieter bei der Entfernung von zu Hass aufstachelnden und den Terrorismus unterstützenden Inhalten zu erleichtern. An den Außengrenzen müssen wir dafür sorgen, dass bei jedem Einzelnen ein Abgleich mit unseren Datenbanken erfolgt, damit potenzielle Terroristen nicht ungehindert in die EU einreisen können. Auch müssen wir in jedem unserer Länder mehr zur Bekämpfung der Radikalisierung unternehmen. Wenn wir nicht wirklich entschlossen sind, die terroristischen Bedrohungen zu bekämpfen, wird es uns nicht gelingen, radikale und zusehends aggressive Verhaltensweisen und Einstellungen in den Griff zu bekommen. Diese haben zwar bisher in der Politik und in der öffentlichen Debatte einen nur begrenzten Raum in Europa eingenommen, sie dringen jedoch immer unverfrorener in die Mitte unserer Gesellschaft ein.

Das Versprechen, unerbittlich gegen den Terrorismus vorzugehen, ist zu einem der wichtigsten Slogans der Rechtsextremen geworden. Ferner verleiht der Umstand, dass es uns trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, eine Reihe von Anschlägen zu verhindern, der antieuropäischen und antidemokratischen Rhetorik der Rechtsextremen nur noch mehr Anziehungskraft.

V
Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Europäischen Union auch einen besseren Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Besonders jetzt im Zeitalter der Globalisierung wird deutlicher als je zuvor, dass es unabdingbar ist, den Zugang zu zuverlässigen Informationen sicherzustellen, faire Regeln durchzusetzen, klare Normen vorzugeben und ihnen die Gewissheit zu geben, dass ihre Führung (d.h. ihre Regierungen und die europäischen Institutionen) ihnen in der Konfrontation mit auswärtigen Wettbewerbern zur Seite steht. Es steht außer Frage, dass der freie Handel und der globale Wettbewerb im Interesse der Europäer liegen, aber es ist auch klar, dass sie mit erheblichen und oftmals beispiellosen Herausforderungen verbunden sind.

Daher müssen wir weiter an künftigen Handelsvereinbarungen arbeiten und wir müssen garantieren und unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die europäischen Unternehmen davon überzeugen, dass wir in diesem Prozess vor allem anderen ihre Interessen vertreten und schützen. Europa hat genügend Argumente, um im globalen Wettbewerb eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber eine unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass das Vertrauen der wichtigsten Akteure – d. h. Arbeitnehmer, Verbraucher und Unternehmer – in die Personen, die sie vertreten, wieder hergestellt wird. Hier spielt auch der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Wenn wir keine Handelsabkommen zustande bringen (und wir sprechen hier von Monaten, nicht von Jahren), vermitteln wir unvermeidlich den Eindruck, dass der Brexit einen Prozess eingeleitet hat, der uns aus dem globalen Rennen werfen wird. Wie der G20-Gipfel bestätigt hat, achten und würdigen heute die wichtigsten Teilnehmer dieses Rennens die Stellung Europas als Handels- und Wirtschaftsmacht und attraktiver Partner.

VI
Ich bin mir bewusst, dass die Zukunft Europas nicht nur davon abhängt, wie wir mit Migrationskrise, Terrorismus und Globalisierungsängsten fertig werden. Das Gefühl von Sicherheit und Ordnung zurückzubringen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Union in ihre politische Führung und den Ruf der Union als Sinnbild für Schutz und Stabilität wiederherzustellen – dies alles ist von entscheidender Bedeutung und unverzichtbar, reicht aber nicht aus. Daher sollte in Bratislava auch ein Fahrplan für andere gleichermaßen wichtige Aufgaben (wie wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Arbeitsplätze und Chancen für junge Menschen, Binnenmarkt, Digitale Agenda und Investitionen) vorgegeben werden. Wir sollten auf den ordentlichen Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember förmliche Entscheidungen zu diesen und auch anderen Bereichen treffen. Wir werden unsere informelle Arbeit im Kreis der 27 auch im Winter 2017 fortsetzen. Wie angekündigt, werden auf der Oktobertagung des Europäischen Rates unsere Beziehungen zu Russland in einer eigenen Sitzung einer Überprüfung unterzogen. Im Dezember werden wir uns wieder der Frage zuwenden, wie wir die praktische Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen verstärken können, um ihr mehr Substanz zu verleihen, ohne dass es zu Überschneidungen mit der NATO kommt. Später werden wir auch auf andere wichtige Fragen wie die Bankenunion und die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zurückkommen müssen.

VII
Nach dem Brexit können wir nicht einfach weitermachen wie bisher. Aus der Krise können wir entweder geschwächt und zerstritten oder gestärkt und geeint hervorgehen. Es liegt kein Fatalismus über unserer Zukunft; wir können immer noch alles mit unseren Händen, Herzen und Köpfen meistern. Das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial unserer siebenundzwanzig Länder, das Talent und der Bildungsstand unserer Bürgerinnen und Bürger sind mehr als genug, um an Europa und seine Fähigkeit zu glauben, sich wirksam und sicher gegenüber der übrigen Welt zu behaupten.

Unsere Defizite gegenüber anderen globalen Mächten zeigen sich in "harten" Politikbereichen (wie Verteidigung und Vollzugsgewalt). Wir werden die Europäische Union aber nicht zu einem einzigen Staat machen. Daher wird es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten besser miteinander zusammenarbeiten, damit wir unsere Kräfte in der Union bündeln. Aus meinen Gesprächen mit Ihnen geht klar hervor, dass die Übertragung neuer Befugnisse an die Institutionen der Union nicht das gewünschte Rezept ist. Die Wählerschaft in den Mitgliedstaaten will mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Union. Diese Richtung einzuschlagen, verlangt jedoch einen Mentalitätswandel bei der Einstellung der nationalen Regierungen gegenüber der Europäischen Union als solcher.

Heute gilt die EU oft als notwendiges Übel, nicht als ein gemeinsames Gut. Das Motto "weniger Macht für Brüssel", das in politischen Kampagnen verlockend klingt, sollte sich in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten als gestiegenes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union manifestieren. Dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union ist nichts Anderes als die Bereitschaft, dem Gemeinwohl einen Teil seiner eigenen Interessen zu opfern. Es bedeutet auch, von ständigen Vorwürfen gegen die Union abzusehen, die bisweilen gerechtfertigt sind, aber nicht selten als simple Ausrede für eigenes Versagen herhalten müssen. Dies war auch einer der Gründe für das Ergebnis der Brexit-Abstimmung.

Die Schlüssel zu einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen den Prioritäten der Mitgliedstaaten und denen der Union liegen in den Hauptstädten. Die Institutionen sollten die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Prioritäten unterstützen und ihnen nicht ihre eigenen aufzwingen. Dies ist ein weiteres Fazit meiner Konsultationen mit Ihnen.

VIII
Zwischen dem Skeptizismus der Pessimisten einerseits und dem Euro-Enthusiasmus andererseits gibt es viel Spielraum für "realistischen Optimismus". Eine kritische Diagnose muss an der Quelle ansetzen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass es irgendwann nur noch um gegenseitige Schuldzuweisungen geht, die in den letzten Jahren so sinnlos wie typisch waren, oder dass es zu einem Bieterwettbewerb um die schlagfertigsten Forderungen nach einem "besseren Europa", nach "weniger Europa" oder nach "mehr Europa" kommt. Das könnte letztlich zu dem Slogan "Schluss mit Europa" führen.

IX
Heute ist unsere Situation eine andere als die der Helden in Der Leopard, dem Roman von Giuseppe Tomasi di Lampedusa. Wir müssen nicht alles ändern, wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist. Wir müssen einige Dinge bereinigen, um das Beste zu bewahren. Damit uns das gelingt, müssen wir bereit sein, eine Reihe schwieriger, im Grunde aber einfacher Entscheidungen zu treffen. Es geht nicht um neue Verträge oder Verfahrensänderungen. Was wir brauchen, sind ein starker politischer Wille und Vorstellungskraft. Es ist jetzt an der Zeit, die Herausforderung anzunehmen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Hochachtungsvoll

Categories: Europäische Union

Europäische Grenz- und Küstenwache: endgültige Billigung

Wed, 14/09/2016 - 15:40

Am 14. September 2016 hat der Rat die Europäische Grenz- und Küstenwache endgültig gebilligt. Mit der Verordnung, die der Rat im schriftlichen Verfahren angenommen hat, wird der Weg für die Europäische Grenz- und Küstenwache freigemacht, sodass sie Mitte Oktober ihre Tätigkeit aufnehmen kann.

Der Innenminister der Slowakei und Präsident des Rates, Robert Kaliňák, erklärte: "Ich begrüße, wie schnell und effizient der Rat und das Parlament in dieser wichtigen Frage gehandelt haben. Die Art und Weise, wie wir unsere Außengrenzen kontrollieren, wirkt sich unmittelbar auf den gesamten Schengen-Raum, einschließlich seiner Binnengrenzen aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird uns dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen gemeinsam besser zu bewältigen. Nur durch ein wirksames Management unserer Außengrenzen können wir im Schengen-Raum wieder zur Normalität zurückfinden. Es gibt keine andere Möglichkeit."

Die Hauptaufgabe der Europäischen Grenz- und Küstenwache besteht darin, zu einem integrierten Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen beizutragen. Sie wird eine wirksame Steuerung der Migrationsströme und ein hohes Maß an Sicherheit für die EU gewährleisten. Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, dass die Freizügigkeit innerhalb der EU gewahrt wird und die Grundrechte uneingeschränkt geachtet werden.

Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird aus einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (die bestehende Agentur Frontex mit erweiterten Aufgaben) sowie aus nationalen, für das Grenzmanagement zuständigen Behörden bestehen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Entwicklung einer operativen Strategie für das Grenzmanagement und die Koordinierung der Hilfe aus allen Mitgliedstaaten.


Die damit verbundenen Aufgaben umfassen:

  • die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über die Grenzkontrollkapazitäten der Mitgliedstaaten;
  • die Organisation von gemeinsamen Aktionen und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken zur Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Kontrolle der Außengrenzen und zur Bewältigung der Herausforderungen an den Außengrenzen, die sich im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung oder grenzüberschreitender Kriminalität stellen;
  • die Unterstützung der Kommission bei der Koordinierung von Unterstützungsteams, wenn ein Mitgliedstaat an bestimmten Stellen seiner Außengrenze einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck ausgesetzt ist;
  • eine konkrete Reaktion in Situationen, die ein dringendes Handeln an den Außengrenzen erfordern;
  • die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung im Rahmen von Such- und Rettungsaktionen für in Seenot geratene Personen bei Grenzüberwachungseinsätzen;
  • Unterstützung bei der Einrichtung eines Soforteinsatzpools von mindestens 1500 Grenzschutzbeamten;
  • die Ernennung von Verbindungsbeamten der Agentur in den Mitgliedstaaten;
  • die Organisation, Koordinierung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen und -einsätzen;
  • die Förderung der operativen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten beim Grenzmanagement.

Im Rahmen einer insgesamt besseren Erfüllung der Aufgaben der Küstenwache wird es auch zu einer besseren Zusammenarbeit der zuständigen Agenturen kommen. Aus diesem Grund werden die Mandate der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auf die neue Europäische Grenz- und Küstenwache abgestimmt.

Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird ihre Tätigkeit aufnehmen, wenn die Verordnung am 6. Oktober 2016 in Kraft tritt (20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union). Die Bestimmungen über die Einrichtung der Soforteinsatz- und Ausrüstungspools treten 2 Monate, die Bestimmungen zum Reservepersonal im Zusammenhang mit Rückführungen 3 Monate nach den übrigen Bestimmungen der Verordnung in Kraft.

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Verlängerung der EU-Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Wed, 14/09/2016 - 14:20

Der Rat hat die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU, die wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine verhängt worden waren, um sechs Monate verlängert. Die Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot, das 146 Personen und 37 Organisationen betrifft. Sie wurden bis zum 15. März 2017 verlängert.

Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im März 2016 verlängert. Die Überprüfung der Situation ließ keine Änderung der Sanktionsregelung oder der Liste von Personen und Organisationen, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen, zu. Die Angaben und die Begründung für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste wurden wie erforderlich aktualisiert.

Die betreffenden Rechtsakte werden am 16. September 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.


Die EU hat als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

- auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielende Wirtschaftssanktionen, die derzeit bis zum 31. Januar 2017 gelten;

- restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.

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EU-Haushaltsplan 2017: Rat legt seinen Standpunkt fest

Tue, 13/09/2016 - 14:20

Der Rat hat am 12. September 2016 seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2017 angenommen. Oberstes Ziel des Rates ist es, dafür zu sorgen, dass die begrenzten verfügbaren Finanzmittel auf die Hauptprioritäten der EU ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen sowie zur Förderung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Insgesamt ist der Rat darauf bedacht, in Zeiten anhaltend knapper Haushaltsmittel einen tragfähigen und wirksamen Haushaltsplan aufzustellen.

"Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates einen ausgewogenen Ansatz darstellt mit einer optimalen Nutzung des EU-Haushalts angesichts der derzeitigen Umstände und Zwänge. Die verfügbaren Finanzmittel sind auf unsere derzeitigen Prioritäten ausgerichtet, es ist ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden, um auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren zu können, und es wird eine unnötige Belastung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten vermieden, indem der Haushaltsplan auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit dem Europäischen Parlament einen tragfähigen Haushaltsplan erstellen können", erklärte Vazil Hudák, Hauptverhandlungsführer des slowakischen Ratsvorsitzes für den EU-Haushalt.


Hauptprioritäten

Der Rat hat allen von der Kommission vorgelegten Zahlen zur Bewältigung der Migrationskrise zugestimmt. In der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist somit gegenüber 2016 eine Erhöhung der Verpflichtungen um 4,9 % und der Zahlungen um 24,4 % vorgesehen. Der Rat hat ferner die Zahlen gebilligt, die die Kommission in der Rubrik 4 (Europa in der Welt) für migrationsbezogene Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Ursachen der Migration, vorgeschlagen hat. Außerdem hat der Rat den Zahlen für humanitäre Hilfe zugestimmt.

Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hat der Rat eine Aufstockung der verfügbaren Mittel in der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) um knapp 9 % sowohl für Verpflichtungen wie auch für Zahlungen gegenüber 2016 gebilligt. Damit werden Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Erasmus + ausgestattet.

Vorsichtige Kürzungen

Neben diesen Hauptprioritäten hat der Rat einige Bereiche ermittelt, in denen er die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelaufstockungen gekürzt hat. Dies betrifft insbesondere Haushaltslinien, bei denen der Rat aufgrund einer technischen Analyse zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommission den tatsächlichen Bedarf überschätzt hat. Programme, die erfolgreich laufen oder die erste Ergebnisse vorzuweisen haben, werden jedoch im Allgemeinen nicht angetastet.

Der Rat hat ferner sämtliche Verwaltungsausgaben sehr sorgfältig geprüft. Er hat die anderen EU-Institutionen aufgefordert, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihr Personal – gemäß der Vereinbarung von 2013 – bis 2017 um 5 % zu verringern.

In der nachstehenden Tabelle wird der Standpunkt des Rates zusammengefasst:

 Beschreibung122/1Haushaltsplan 2016
(einschl. BH Nr. 1/2016 und 2/2016)
Standpunkt des Rates zum HE 2017Differenz
(in %)
MfVMfZMfVMfZMfVMfZ1Intelligentes und integratives Wachstum69,866,374,356,1+6,36 %-15,31 %1.aWettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung19,017,420,719,0+8,95 %+8,89 %1.bWirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt50,848,853,637,1+5,39 %-23,94 %2Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen62,555,158,755,0-6,02 %-0,15 %3Sicherheit und Unionsbürgerschaft4,13,04,23,8+4,84 %+24,42 %4Europa in der Welt9,210,29,39,2+1,74 %-9,22 %5Verwaltung8,98,99,39,3+3,67 %+3,70 %MFR-Rubriken154,5143,5155,8133,4+0,88 %-7,04 %Soforthilfereserve0,30,30,30,3+1,94 %+1,94 %Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung0,20,030,20,03+2,00 %-16,67 %Solidaritätsfonds der Europäischen Union0,050,050,050,05+0,00 %+0,00 %Besondere Instrumente0,50,40,50,4+1,78 %+0,26 %Mittel insgesamt155,0143,9156,4133,8+0,89 %-7,02 %

in Milliarden €; MfV: Mittel für Verpflichtungen, MfZ: Mittel für Zahlungen, BH: Berichtigungshaushaltsplan, HE: Haushaltsplanentwurf

Die nächsten Schritte

Falls das Europäische Parlament bis zum 27. Oktober Abänderungen am Standpunkt des Rates annimmt, beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, zu einem gemeinsamen Standpunkt beider Organe zum Haushaltsplan zu gelangen. Dies sollte spätestens am 17. November 2016 erreicht werden.

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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 12/09/2016 - 10:40

Montag 12. September 2016
Valletta

11.45 Treffen mit Premierminister Joseph Muscat
Madrid
16.30 Treffen mit Ministerpräsident Mariano Rajoy

Dienstag, 13. September
Warschau

09.00 Treffen mit Ministerpräsidentin Beata Szydło
Budapest
15.35 Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán

Mittwoch, 14. September 2016
Telefonate mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka

Donnerstag, 15. September 2016
Bratislava

18.45 Abendessen mit dem slowakischen Präsidenten Andrej Kiska, dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico und dem slowakischen Parlamentspräsidenten Andrej Danko, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Freitag, 16. September 2016
Bratislava
Informelles Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs
09.30 Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico
10.00 Erste Arbeitssitzung
12.45 Familienfoto
13.00 Informelles Mittagessen
16.00 Zweite Arbeitssitzung
18.30 Pressekonferenz

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Achte Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Albanien

Fri, 09/09/2016 - 14:40

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union ist am 8. September 2016 zu seiner achten Tagung zusammengetreten.

Er hat eingangs festgestellt, dass Albanien laut dem Bericht der Kommission für 2015 weitere Fortschritte zu verzeichnen hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt, und insgesamt stetige Fortschritte bei den fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 15. Dezember 2015 zur Kenntnis, in denen das kontinuierliche Engagement Albaniens für die Reformagenda gewürdigt wird. Der Rat hatte darin unterstrichen, dass die Justizreform nach wie vor wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Albaniens EU-Beitrittsprozess vorangetrieben werden kann, und dass sie auch richtungsweisend für andere Reformen sein könnte.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat bestätigte, dass Albanien die Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung insgesamt weiterhin zügig durchführt. Die EU begrüßte, dass im Juli das Paket von Verfassungsänderungen, die für eine gründliche und umfassende Reform des Justizwesens erforderlich sind, einstimmig verabschiedet worden ist. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass unlängst das Gesetz über die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten angenommen wurde; dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn im Hinblick auf die Durchführung der Justizreform. Es ist unerlässlich, dass die Reform weiterhin zügig durchgeführt wird. Die EU begrüßte außerdem, dass Albanien weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet hat.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU begrüßte Albaniens Rolle in der Region als ein proaktiver und konstruktiver Partner und hob hervor, wie wichtig das Bekenntnis Albaniens zu einem positiven Engagement in der Region, einschließlich durch den Abschluss bilateraler Übereinkünfte, und zu einer weiteren Förderung der regionalen Zusammenarbeit ist. Die EU bekräftigte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität entscheidende Voraussetzungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind.

Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien Ratsbeschlüssen und Beschlüssen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig anschließt.

Die Tagung wurde vom albanischen Ministerpräsidenten, Edi Rama, geleitet. Die EU-Delegation stand unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Zur albanischen Delegation gehörten ferner der Außenminister, Ditmir Bushati, die Ministerin für Europäische Integration, Klajda Gjosha, und als Vertreterin der Opposition die Vorsitzende des Ausschusses für Europäische Integration des albanischen Parlaments, Majlinda Bregu.

Categories: Europäische Union

Gericht der EU: weitere Richter ernannt

Thu, 08/09/2016 - 11:40

Am 7. September 2016 haben die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten 14 Richter beim Gericht der EU und einen Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

Sieben der vierzehn Ernennungen ergeben sich aus der teilweisen Neubesetzung des Gerichts, die alle drei Jahre stattfindet. Sechs Ernennungen stehen im Zusammenhang mit der 2015 vereinbarten Reform des Gerichts. Eine Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens eines Richters aus dem Amt.


Teilweise Neubesetzung

Im Rahmen der teilweisen Neubesetzung wurden die folgenden Personen für den Zeitraum bis zum 31. August 2022 zu Richtern ernannt:

  • Herr Barna Berke (Ungarn)
  • Herr Ricardo da Silva Passos (Portugal)
  • Frau Octavia Spineanu-Matei (Rumänien)
  • Herr Zoltán Csehi (Ungarn)
  • Herr Constantinos Iliopoulos (Griechenland)
  • Frau Anna Marcoulli (Zypern)
  • Herr Dean Spielmann (Luxemburg).

Zwei weitere Richter (aus Polen und der Slowakei) müssen noch ernannt werden, um die teilweise Neubesetzung 2016 abzuschließen.

Reform des Gerichts

Als Teil der Reform des Gerichts ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten folgende Richter:

im Rahmen der ersten Stufe der Reform für eine Amtszeit, die am 31. August 2019 endet:

  • Herr Jan Passer (Tschechische Republik)

im Rahmen der zweiten Stufe der Reform:

  • Herr Alexander Kornezov (Bulgarien)
  • Herr Ezio Perillo (Italien)
  • Herr René Barents (Niederlande)
  • Frau Maria José Costeira (Portugal)
  • Herr Jesper Svenningsen (Dänemark).

Das Mandat der beiden ersten Richter endet am 31. August 2019, dasjenige der drei letztgenannten läuft am 31. August 2022 aus.

Zum Abschluss der zweiten Stufe der Reform des Gerichts müssen noch zwei weitere Richter (aus Irland und Belgien) ernannt werden.

Rücktritt

Anstelle von Herrn Carl Wetter, der als Richter des Gerichts aus dem Amt ausgeschieden ist, ernannten die Regierungen der Mitgliedstaaten Herrn Ulf Öberg (Schweden) für ein Mandat, das am 31. August 2019 ausläuft.

Generalanwalt

Herr Evgeni Tanchev (Bulgarien) wurde für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt des Gerichtshofs ernannt. Damit ist die teilweise Neubesetzung des Gerichtshofs 2015 abgeschlossen.

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Kommuniqué der Staats- und Regierungschefs der G20, Gipfeltreffen in Hangzhou, 4./5. September 2016

Tue, 06/09/2016 - 14:40

Auf ihrer Tagung in Hangzhou, China, am 4./5. September 2016 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der G20 ein Kommuniqué, in dem folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  • Stärkung der Wachstumsagenda der G20
  • Verfolgung von innovativen Wachstumskonzepten und ‑strategien
  • Aufbau einer offenen Weltwirtschaft
  • Sicherstellung, dass das Wirtschaftswachstum allen Ländern und Menschen zugute kommt

Das Kommuniqué behandelt darüber hinaus die Migrations- und Flüchtlingskrise sowie die Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 05/09/2016 - 11:21

Sonntag, 4. September 2016
G20-Gipfeltreffen – Hangzhou, China
(Ortszeit)
12.00 Uhr Presse-Briefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
14.30 Uhr Treffen mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau
15.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
15.15 Uhr Familienfoto
15.30 Uhr Eröffnungsfeier
15.40 Uhr Arbeitssitzung I
18.30 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi und seine Ehegattin
18.50 Uhr Familienfoto – Staats- und Regierungschefs und Ehegatten

Montag, 5. September 2016
G20-Gipfel – Hangzhou, China
(Ortszeit)
10.00 Uhr Arbeitssitzungen
15.35 Uhr Redebeitrag in Sitzung V
17.05 Uhr Abschlussfeier
18.00 Uhr Treffen mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan

Dienstag, 6. September 2016
Telefonate mit dem griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras, dem finnischen Ministerpräsidenten Juha Sipilä und dem rumänischen Präsidenten Klaus Iohannis

Mittwoch, 7. September 2016
Dublin
(Ortszeit)
12.30 Uhr Treffen mit dem irischen Ministerpräsidenten (Taoiseach) Enda Kenny

Donnerstag, 8. September 2016
London
(Ortszeit)
9.00 Uhr Treffen mit Premierministerin Theresa May
Riga (Ortszeit)
16.15 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Māris Kučinskis

Freitag, 9. September 2016
Vilnius
(Ortszeit)
10.00 Uhr Treffen mit Präsidentin Dalia Grybauskaitė
Tallinn (Ortszeit)
13.45 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Taavi Rõivas
Stockholm
16.30 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Stefan Löfven

Categories: Europäische Union

Gemeinsames Schreiben der Präsidenten Donald Tusk und Jean-Claude Juncker zum bevorstehenden G20-Gipfel

Fri, 02/09/2016 - 16:40

Wir möchten Sie über die wichtigsten Fragen informieren, die auf dem Gipfeltreffen der G20 am 4./5. September in Hangzhou erörtert werden.

1. Die G20 sollte weiterhin eine Rolle bei der Bewältigung der internationalen Flüchtlingskrise spielen

Eine Priorität besteht nach wie vor in einer umfassenden globalen Reaktion, damit die Verantwortung für die Bewältigung der beispiellosen Flüchtlings- und Migrationskrise und ihrer Ursachen gemeinsam übernommen wird. Wir werden die G20 eindringlich ersuchen, die internationalen Bemühungen weiter zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass auf dem bevorstehenden Gipfel Erfolge im Hinblick darauf erzielt werden, dass große Flüchtlings- und Migrantenströme auf Ebene der Vereinten Nationen angegangen werden, sowie den von Präsident Obama ausgerichteten Flüchtlingsgipfel zu unterstützen. Wir werden dazu aufrufen, die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe aufzustocken, die Neuansiedlung sowie die Unterstützung für Flüchtlinge und deren Aufnahmegemeinschaften durch die internationalen Finanzinstitutionen zu verstärken und gegen irreguläre Migration vorzugehen. Die G20 verfügt über die Kompetenz, durch Handel, Entwicklungszusammenarbeit und den Zugang von Flüchtlingen zu Bildung und Arbeitsplätzen praktische Beiträge zu leisten.

2. Die Stimulierung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen sollte weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen

Auch wenn sich unsere Volkswirtschaften von der Krise erholt haben, bleiben die weltweiten Perspektiven doch unsicher, und viele Bürger haben noch nicht das Gefühl, dass das Wachstum ihnen auch zugute kommt. Daher werden wir betonen, wie wichtig ein glaubwürdiger Diskurs für nachhaltiges und integratives Wachstum ist, bei dem alle vorhandenen politischen Instrumente – geld-, fiskal- und strukturpolitischer Art - zum Einsatz kommen.

Ein Schlüsselergebnis werden der Aktionsplan der G20 von Hangzhou sowie die aktualisierten Wachstumsstrategien sein. In Anbetracht des Ziels, das die G20 sich in Brisbane gesetzt hat, nämlich das weltweite Wachstum bis 2018 um 2 % zu steigern, werden wir dazu aufrufen, diese Strategien schneller umzusetzen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die "Enhanced Structural Reform Agenda" (verstärkte Strukturreformagenda) der G20, die Grundsätze und Indikatoren für die Messung der Fortschritte bei den Strukturreformen enthält. Wir werden uns bemühen, die Arbeit an einer wachstumsfreundlichen Zusammensetzung und Effizienz der öffentlichen Finanzen voranzubringen. Das Gipfeltreffen wird auch eine Zusammenarbeit in Bereichen wie Innovation, neue industrielle Revolution und digitale Wirtschaft einleiten.

Außerdem werden wir die Erfolge der G20 bei der Förderung von Infrastrukturinvestitionen begrüßen. Zwischen den Investitionsprioritäten der EU und der G20 gibt es große Synergieeffekte. Da bisher bereits über 100 Mrd. EUR in Neuinvestitionen geflossen sind, kommt der Europäische Fonds für strategische Investitionen gut dabei voran, bis Mitte 2018 die angestrebte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in die Realwirtschaft zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass das Wirtschaftswachstum möglichst breiten Schichten zugute kommt und Ungleichheiten verringert werden, wird die G20 auch die Beschäftigungspläne weiter umsetzen, wobei der Beschäftigung von jungen Menschen und Frauen besondere Aufmerksamkeit gilt. Wir werden Maßnahmen zur Förderung der Unternehmertätigkeit, menschenwürdiger Arbeit, der Lehrlingsausbildung und der Ausstattung der Arbeitskräfte mit den richtigen Kompetenzen prüfen.

3. Fortschritte bei den Beratungen über internationale Transparenz im Steuerwesen und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Die G20 sollte erneut alle Länder und Hoheitsgebiete dazu aufrufen, im Rahmen des weltweit etablierten Standards für den automatischen Informationsaustausch (AEOI) spätestens 2018 mit dem Informationsaustausch mit allen interessierten Partnern zu beginnen, dem multilateralen Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen beizutreten und sich dem umfassenden Rahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) anzuschließen. Durch das im Juni abgeschlossene Paket zur Bekämpfung der Steuervermeidung und die nächsten Maßnahmen gegen die Probleme, die durch die Panama-Papiere deutlich geworden sind, hat die EU bei dieser Agenda eine Vorreiterrolle übernommen. Wir brauchen strenge internationale Kriterien zur Ermittlung von kooperationsunwilligen Hoheitsgebieten als solide Grundlage für die umfassendere gemeinsame EU-Liste, die bis Ende 2017 angenommen werden soll. Nach dem Gipfeltreffen werden die Vorschläge des Globalen Forums zum wirtschaftlichen Eigentum in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) die nächste wichtige Etappe bilden.

Bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung müssen wir zusammenstehen. Die G20 hat bereits wichtige Schritte in diese Richtung unternommen und sollte diesen Weg fortsetzen. Wir werden die FATF dazu auffordern, ihre Strategie zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung voll und ganz umzusetzen und Schritte zur Verbesserung der Wirksamkeit der FATF und FATF-ähnlichen regionalen Gremien zu unternehmen.

4. Wir brauchen ein widerstandsfähiges internationales Währungs- und Finanzsystem

Die Reform der Finanzmarktregulierung muss auch weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung der G20 stehen. Die vorgesehenen Verbesserungen der Basel-III-Rahmenregelung müssen Gegenstand einer gründlichen Folgenabschätzung sein, und die Eigenkapitalanforderungen dürfen in allen wichtigen Regionen der Welt nicht erheblich erhöht werden. Die von uns unterstützte Arbeit des Basler Ausschusses sollte bis Ende 2016 abgeschlossen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bei den zentralen Gegenparteien müssen wir nun den Abwicklungsrahmen vorantreiben. Die G20 sollte auch eine gründliche Analyse der kombinierten Auswirkungen der vereinbarten Reformen des Finanzsektors durchführen, um deren Konsistenz mit den allgemeinen Zielen der G20 zu gewährleisten. Priorität genießen nach wie vor die konsequente Umsetzung der Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit, die effektive Zusammenarbeit bei der grenzübergreifenden Abwicklung und der Abschluss der Reformen der außerbörslich gehandelten Derivate.

In Bezug auf die internationale Finanzarchitektur ist es besonders wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines starken und angemessen finanzierten Internationalen Währungsfonds bekräftigen, der mit einem effektiven Instrumentarium ausgestattet ist.

5. Die G20 muss für offenen Handel und Investitionen eintreten

Die G20 wird erörtern, wie das sich abschwächende Wachstum von Handel und Auslandsinvestitionen wieder angekurbelt werden kann. Dies bedeutet, die Bemühungen um die Öffnung der Märkte und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu verstärken und den Bürgern die Vorteile des Handels zu vermitteln, jedoch auch auf ihre Bedenken einzugehen. Der G20 kommt eine besondere Verantwortung für die Stärkung des multilateralen Handelssystems zu. Daher sollte sie echte Leitlinien für die künftige globale Agenda für Handel und Investitionen vorgeben. Die Absage an den Protektionismus sollte nicht nur wiederholt, sondern auch in die Praxis umgesetzt werden. Es bedarf rascher und effizienter Maßnahmen, um die Überkapazitäten in der Stahlindustrie und anderen Sektoren u.a. durch die Beseitigung von Subventionen und anderer marktverzerrender Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, abzubauen. Das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Handelserleichterungen sollte in diesem Jahr ratifiziert und in vollem Umfang umgesetzt werden. Es ist auch an der Zeit, in der WTO Gespräche über neue Themen wie den digitalen Handel, Investitionen oder Ausfuhrbeschränkungen aufzunehmen. Als ersten Schritt zu einer stärkeren Politikkohärenz im Investitionsbereich werden wir die Leitprinzipien der G20 zur Gestaltung der weltweiten Investitionspolitik billigen.

Außerdem sollte die G20 den wertvollen Beitrag anerkennen, den WTO-konforme plurilaterale, regionale und bilaterale Handelsabkommen zur Liberalisierung des Handels und zur Regelsetzung leisten. Wir erwarten, dass die G20 entschlossen dafür eintreten wird, dass das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern 2016 geschlossen wird, das nicht nur dem weltweiten Wirtschaftswachstum, sondern auch der Umwelt zugute kommen wird.

6. Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Übereinkommens von Paris

Der Gipfel wird einen Aktionsplan der G20 für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung billigen, in dem die gemeinsamen Beiträge der G20 zur Verringerung von Armut und zu einer nachhaltigen Entwicklung beschrieben werden. Des Weiteren stellt er eine wichtige Gelegenheit dar, um die Dynamik für eine rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu erhalten. Die G20 sollte sich weiterhin für die Umwelt- und Klimaschutzfinanzierung und nachhaltige Energie einsetzen und die ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abschaffen. Sie sollte sich auch dafür einsetzen, dass in diesem Jahr in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) eine Einigung über einen effektiven weltweiten marktorientierten Mechanismus zur Stabilisierung der Emissionen des internationalen Flugverkehrs und im Rahmen des Montrealer Protokolls eine Einigung im Hinblick auf die Senkung der FKW-Emissionen erzielt wird.

Wir sind entschlossen, dafür zu sorgen, dass der Gipfel von Hanghzou eine weitere wichtige Etappe bei der Förderung der weltweiten wirtschaftlichen Erholung wird. Die EU setzt große Erwartungen in die Gespräche, die sie in Hangzhou mit ihren G20-Partnern über die wichtigsten internationalen Herausforderungen führen wird.

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Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde ermächtigt, mit der Durchführung zweier weiterer unterstützender Aufgaben zu beginnen

Wed, 31/08/2016 - 16:01

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 30. August 2016 die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ermächtigt, mit der Durchführung zweier weiterer unterstützender Aufgaben zu beginnen:

  • Schulung der libyschen Küstenwache und Marine
  • Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens

Diese EU-Marineoperation zielt auf die Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser und Menschenhändler im südlichen zentralen Mittelmeer ab. Der Rat hatte am 20. Juni 2016 beschlossen, das Mandat der Operation um diese beiden unterstützenden Aufgaben zu erweitern.

Nachdem überprüft wurde, ob die notwendigen Bedingungen erfüllt sind, haben die EU-Botschafter im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee am 30. August beschlossen, die Zustimmung zur Aufnahme der neuen Aufgaben zu erteilen.


Schulung der libyschen Küstenwache und Marine

Die rechtmäßige libysche Regierung hat um Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten und bei der Ausbildung ihrer Küstenwache und Marine ersucht. Sie sollen befähigt werden, Schleusung und Menschenhandel in Libyen zu unterbinden und Such- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen, um Leben zu retten und die Sicherheit in den libyschen Hoheitsgewässern zu erhöhen. Diese Aufgabe wird durch freiwillige Beiträge einiger EU-Mitgliedstaaten finanziert und durch den Mechanismus Athena verwaltet.

Bekämpfung des illegalen Waffenhandels

Durch mehr Sicherheit und Stabilität in Libyen wird ein Beitrag zu den allgemeinen Bemühungen, die Menschenhändler- und Schleusernetze zu zerschlagen, geleistet. Auf der Grundlage der Resolution 2292 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen wird die Operation zum Austausch von Informationen beitragen und die Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen auf hoher See vor der Küste Libyens unterstützen. Dies wird die allgemeine maritime Lageerfassung verbessern und Waffenlieferungen an Da'esh und andere terroristische Gruppierungen einschränken.

EU NAVFOR MED Operation SOPHIA

Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wurde am 22. Juni 2015 eingeleitet. Im Oktober 2015 hat die aktive Phase der Operation begonnen. In dieser Phase werden Schiffe, die von Schleusern oder Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, ausgemacht, beschlagnahmt und zerstört. Seitdem hat die Operation zur Festnahme von 87 mutmaßlichen Schleusern und Menschenhändlern und ihrer Überstellung an die italienischen Behörden beigetragen und über 255 Schiffe unbrauchbar gemacht. Darüber hinaus hat die Operation über 22 000 Menschenleben gerettet und andere Organisationen bei der Rettung von über 36 000 Personen unterstützt.

Der Befehlshaber der Operation ist Konteradmiral Credendino aus Italien. Das Hauptquartier der Operation befindet sich in Rom.

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EUBAM Libya: neuer Missionsleiter ernannt

Wed, 31/08/2016 - 11:40

Am 30. August 2016 wurde Vincenzo Tagliaferri, ein hochrangiger Polizeibeamter aus Italien, zum Leiter der zivilen Mission der EU in Libyen, EUBAM Libya, ernannt. Er übernimmt sein Amt am 1. September 2016. Er löst Antti Juhani Hartikainen ab.

Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige Mission der EU zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.

Der Beschluss wurde vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee erlassen.

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Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 29/08/2016 - 11:20

Dienstag, 30. August 2016
Telefonate mit dem portugiesischen Ministerpräsidenten António Costa und dem Präsidenten der Republik Zypern, Níkos Anastasiádis
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker (Berlaymont)

Mittwoch, 31. August 2016
Telefonate mit dem bulgarischen Ministerpräsidenten Boyko Borissov und dem kroatischen Ministerpräsidenten Tihomir Orešković
10.00 Uhr Treffen mit dem belgischen Premierminister Charles Michel (Val Duchesse)
Paris
18.30 Uhr Treffen mit Präsident François Hollande

Donnerstag, 1. September 2016
Telefonat mit dem slowenischen Ministerpräsidenten Miro Cerar
Luxemburg
12.15 Uhr Treffen mit Premierminister Xavier Bettel, anschließend Presseerklärungen

Freitag, 2. September 2016
Telefonate mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte und dem österreichischen Bundeskanzler Christian Kern
11.30 Uhr Treffen mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico (Fototermin)

Sonntag, 4 September 2016
G20-Gipfeltreffen - Hangzhou, China
(Ortszeit)
12.00 Uhr Presse-Briefing von Präsident Donald Tusk und Präsident Jean-Claude Juncker
15.00 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi Jinping
15.15 Uhr Familienfoto
15.30 Uhr Eröffnungsfeier
15.40 Uhr Arbeitssitzung I
18.30 Uhr Offizielle Begrüßung durch Präsident Xi und seine Ehegattin
18.50 Uhr Familienfoto - Staats- und Regierungschefs und Ehegatten

Montag, 5. September 2016
G20-Gipfel - Hangzhou, China
(Ortszeit)
10.00 Uhr Arbeitssitzungen
15.35 Uhr Redebeitrag in Sitzung V
17.05 Uhr Abschlussfeier

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Attraktivere und effizientere Eisenbahndienste – Mitgliedstaaten billigen neue Vorschriften über die Marktöffnung und Infrastrukturverwaltung

Thu, 25/08/2016 - 15:20

Der Rat hat am 28. April 2016 grünes Licht für neue Vorschriften zur Verbesserung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste in der EU gegeben. Er billigte die Einigung, die der Vorsitz am 19. April mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte.


"Bei den Verhandlungen standen die Interessen der Reisenden stets an erster Stelle. Gemeinsam haben wir eine Einigung über ein ehrgeiziges Paket erreicht, mit dem wir die Qualität und Effizienz der Eisenbahndienste verbessern werden."

Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt


Öffnung der nationalen Schienenverkehrsmärkte für den Wettbewerb

Die überarbeiteten Vorschriften – die sogenannte Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets – bewirken die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten. Die Eisenbahnunternehmen werden einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz in der gesamten EU erhalten, sofern dadurch öffentliche Dienstleistungsaufträge nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass es für neue Betreiber einfacher sein wird, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Öffentliche Dienstleistungsaufträge werden grundsätzlich im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden, wobei Ausnahmen von dieser Regel nach wie vor möglich sind.

Die Qualität der Dienste, z.B. die Pünktlichkeit und Frequenz der Züge, wird einen größeren Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen an Betreiber haben. Für öffentliche Dienstleistungsaufträge – die derzeit für über 90 % aller Bahnfahrten in der EU gelten – wird die Direktvergabe weiterhin zulässig sein, sofern dies zu einer besseren Qualität der Dienste oder zu einer besseren Kosteneffizienz führt.

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Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zu Syrien und zur Lage in Aleppo

Fri, 19/08/2016 - 16:20

Die EU verurteilt scharf die Eskalation der Gewalt in Aleppo, die fortgesetzten Bombardierungen und die Belagerungen, die das Leben Hunderttausender Syrer weiter gefährden und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, humanitäre Hilfe zu leisten und eine politische Lösung des Konflikts herbeizuführen, behindern. Die EU weist erneut darauf hin, dass die syrische Führung hauptverantwortlich für den Schutz der eigenen Bevölkerung ist, und sie verurteilt scharf alle Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastrukturen sowie die massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes.

Die EU ist der Auffassung, dass ein syrisch geführter politischer Übergang, wie ihn die Internationale Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) unterstützt und der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig befürwortet wird und in den von den Vereinten Nationen einberufenen Gesprächen vereinbart wurde, der einzige Weg zur Beendigung des seit über fünf Jahren andauernden Konflikts in Syrien ist. Die EU wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die vollständige Umsetzung des Genfer Kommuniqués und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zu gewährleisten. Es gibt keine militärische Lösung für den Krieg und die fortgesetzte Eskalation der Gewalt gefährdet ernsthaft den Erfolg dieses Prozesses.

Die EU unterstützt die ISSG-Kovorsitzenden und den VN-Sonderbeauftragten in ihren Bemühungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die innersyrischen Gespräche in Genf so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die EU ist bereit, diese Verhandlungen in enger Abstimmung mit Staffan di Mistura und den beiden ISSG-Kovorsitzenden uneingeschränkt und aktiv zu unterstützen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern daher Folgendes:

- die unverzügliche Einstellung der Kämpfe in Aleppo, damit medizinische Evakuierungen, Hilfslieferungen und die Reparatur wichtiger Wasser- und Elektrizitätsinfrastruktur durchgeführt werden können. Humanitäre Operationen in Aleppo müssen einem humanitären Zweck dienen und vollständig mit internationalen humanitären Grundsätzen und Standards vereinbar sein. Sie dürfen nicht Teil einer militärischen Strategie sein;

- alle an dem Konflikt beteiligten Parteien müssen die Feindseligkeiten wieder einstellen, die Aufhebung aller Belagerungen gewährleisten und den kontinuierlichen und landesweiten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen ermöglichen;

- alle internationalen Akteure müssen die Verpflichtungen, die auf dem Treffen der ISSG vom 17. Mai 2016 eingegangen wurden, einhalten.

Es wird in Syrien keinen Frieden ohne einen echten politischen Übergang geben, der inklusiv ist und in dem alle Syrer vertreten sind. Sobald dieser Übergang begonnen hat, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten imstande sein, unverzüglich Unterstützung für den Wiederaufbau Syriens und Hilfe bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre Heimat zu leisten.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Wed, 10/08/2016 - 15:01
Donnerstag, 18. August 201619.30 Uhr Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in Schloss Meseberg, Deutschland

Zur Vorbereitung der informellen Tagung der 27 am 16. September in Bratislava führt Präsident Tusk derzeit Gespräche mit den Staats- und Regierungschefs. Er möchte sich vor der Tagung mit allen Staats- und Regierungschefs über den Ablauf und Inhalt der Beratungen abstimmen. Für August und September sind mehrere Termine geplant und bestätigt, unter anderem das Arbeitsessen mit Bundeskanzlerin Merkel. Ferner wurden Treffen mit Präsident Hollande, Premierminister Bettel, Premierminister Kenny, Premierministerin May, Ministerpräsident Kučinskis, Präsidentin Grybauskaitė, Ministerpräsident Rõivas, Ministerpräsident Löfven, Premierminiser Muscat, Ministerpräsident Rajoy und Ministerpräsident Orbán bestätigt.

Categories: Europäische Union

Defizitverfahren gegen Portugal und Spanien: Rat verhängt keine Geldbußen und setzt neue Fristen

Tue, 09/08/2016 - 14:40

Der Rat ist am 8. August 2016 übereingekommen, gegen Portugal und Spanien, die versäumt haben, wirksame Maßnahmen zur Korrektur ihrer übermäßigen Defizite zu treffen, keine Geldbußen zu verhängen.

Er hat ferner das Defizitverfahren gegen beide Länder verschärft, indem er neue Fristen für die Korrektur festgelegt und sie aufgefordert hat, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Am 12. Juli 2016 hatte der Rat festgestellt, dass beide Länder keine wirksamen Maßnahmen getroffen haben, um ihr staatliches Defizit unter 3 % des BIP – den EU-Referenzwert – zu senken. Mit den Beschlüssen des Rates wurden Sanktionen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auf Grundlage des Artikels 126 Absatz 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgelöst. Dabei können Geldbußen in Höhe von bis zu 0,2 % des BIP verhängt werden; nach Eingang begründeter Anträge von Portugal und Spanien hat die Kommission jedoch am 27. Juli 2016 vorgeschlagen, von Geldbußen abzusehen. Der Rat hat am 8. August beschlossen, dem Vorschlag der Kommission Folge zu leisten.

Gemäß den Haushaltsvorschriften der EU muss die Kommission zusätzlich eine vollständige oder teilweise Aussetzung der Mittelbindungen bzw. Zahlungen aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU für 2017 vorschlagen. Die Kommission hat jedoch beschlossen, diesen Vorschlag erst später – nach einem strukturierten Dialog mit dem Europäischen Parlament – vorzulegen.

Die neuen Fristen, die der Rat festgelegt hat, sind auf Artikel 126 Absatz 9 AEUV gestützt. Portugal muss nun sein Defizit bis 2016 korrigieren, und Spanien bis spätestens 2018. Beide Länder müssen bis zum 15. Oktober 2016 wirksame Maßnahmen ergreifen und spätestens an diesem Tag einen Bericht vorlegen.


Portugal 

Der Rat fordert Portugal auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 2,5 % des BIP zurückzuführen. Portugal muss im laufenden Jahr Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,25 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Portugal muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.

Gegen Portugal läuft seit Dezember 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2013 gefordert.

Im April 2011 beantragte Portugal jedoch Unterstützung von internationalen Gebern, nachdem seine Staatsanleihen mehrere Monate lang dem Druck des Marktes ausgesetzt waren. Portugal erhielt daraufhin ein Darlehenspaket von insgesamt 78 Mrd. € von der EU, den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und dem IWF. Im Oktober 2012 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein Jahr bis 2014, da sich Portugal in einer Rezession befand.

Die Wirtschaftsaussichten hatten sich weiter verschlechtert, und 2012 hatte das gesamtstaatliche Defizit 6,4 % des BIP erreicht. Im Juni 2013 verlängerte der Rat die Frist für die Korrektur des Defizits um ein weiteres Jahr bis 2015 . Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 5,5 % des BIP für 2013, 4,0 % des BIP für 2014 und 2,5 % des BIP für 2015 festgelegt.

Portugal hat sein makroökonomisches Anpassungsprogramm im Juni 2014 beendet.

Es hat jedoch die vom Rat gesetzte Frist nicht eingehalten, da sich das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2015 auf 4,4 % des BIP belief. Portugal hat sein Defizit nicht wie verlangt bis 2015 korrigiert, und seine haushaltspolitischen Anstrengungen sind weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.

Dank der für 2016 vorgesehenen haushaltspolitischen Maßnahmen dürfte das gesamtstaatliche Defizit Portugals in diesem Jahr unter den Referenzwert von 3 % des BIP fallen. Angesichts der Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung ist die Sicherheitsmarge gegen eine erneute Überschreitung des Referenzwerts jedoch gering. Der Rat ist daher der Ansicht, dass Portugal für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 2,5 % des BIP erreichen muss.

Spanien

Der Rat fordert Spanien auf, sein gesamtstaatliches Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,1 % des BIP und 2018 auf 2,2 % des BIP zurückzuführen. Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Einsparungen muss Spanien 2017 und 2018 jeweils Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP umsetzen. Alle unerwarteten Mehreinnahmen müssen zur Beschleunigung des Defizit- und Schuldenabbaus eingesetzt werden, und Spanien muss bereit sein, weitere Maßnahmen zu beschließen, falls Haushaltsrisiken eintreten.

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen eine dauerhafte und wachstumsfreundliche Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos gewährleisten.

Gegen Spanien läuft seit April 2009 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits; damals hatte der Rat in einer Empfehlung eine Korrektur des Defizits bis 2012 gefordert.

Im Dezember 2009 verlängerte der Rat die Frist jedoch um ein Jahr bis 2013. Die Kommission hatte prognostiziert, dass Spaniens Defizit 2009 mit 11,2 % des BIP fünf Prozentpunkte höher ausfallen würde als nach ihrer letzten Schätzung. Im Juli 2012 verlängerte der Rat die Frist um ein weiteres Jahr bis 2014, da erneut nachteilige wirtschaftliche Umstände vorlagen.

Die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vereinbarten ebenfalls im Juli 2012, Spanien Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mrd. € für die Rekapitalisierung seines Finanzsektors bereitzustellen.

Der Rat kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass Spanien die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Frist für die Korrektur seines Defizits um weitere zwei Jahre erfüllte, und setzte eine neue Frist bis 2016. Das Ziel für das öffentliche Gesamtdefizit wurde auf 6,5 % des BIP für 2013, 5,8 % des BIP für 2014, 4,2 % des BIP für 2015 und 2,8 % des BIP für 2016 festgelegt.

Spanien hat das Finanzhilfeprogramm für seinen Finanzsektor im Januar 2014 beendet. Es hat etwa 38,9 Mrd. € an Darlehen für die Rekapitalisierung der Banken und etwa 2,5 Mrd. € für die Kapitalisierung der Vermögensverwaltungsgesellschaft des Landes genutzt.

Jedoch lag das gesamtstaatliche Defizit 2014 mit 5,9 % des BIP und 2015 mit 5,1 % des BIP über den vom Rat gesetzten Zwischenzielen. Außerdem hatte die Lockerung der Fiskalpolitik im Jahr 2015 erhebliche Auswirkungen auf das spanische Haushaltsergebnis.

Spanien ist mithin nicht dafür gerüstet, 2016 sein Defizit wie vom Rat in seiner Empfehlung von Juni 2013 verlangt zu korrigieren. Nach der aktualisierten Wirtschaftsprognose der Kommission vom Frühjahr 2016 wird sich das gesamtstaatliche Defizit 2016 auf 4,6 % des BIP, 2017 auf 3,3 % des BIP und 2018 auf 2,7 % des BIP belaufen. Außerdem sind die haushaltspolitischen Anstrengungen des Landes weit hinter den Empfehlungen des Rates zurückgeblieben.

Würde Spanien nur ein zusätzliches Jahr für die Korrektur seines Defizits gewährt, wäre eine Anpassung des strukturellen Saldos erforderlich, die erhebliche negative Auswirkungen auf das Wachstum hätte. Der Rat hält es daher für angemessen, die Frist um zwei Jahre zu verlängern.

Der Rat ist der Ansicht, dass Spanien für einen glaubwürdigen und nachhaltigen Anpassungspfad 2016 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,6 % des BIP, 2017 von 3,1 % des BIP und 2018 von 2,2 % des BIP erreichen muss.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zu dem im Schiedsverfahren zwischen der Republik der Philippinen und der Volksrepublik China erlassenen Schiedsspruch

Mon, 08/08/2016 - 12:00

Als Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch an und treten für die Aufrechterhaltung einer auf den Grundsätzen des Völkerrechts und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) beruhenden Rechtsordnung für die Meere und Ozeane und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ein.

Die EU nimmt zu Aspekten der Souveränität im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht Stellung. Sie hält es für erforderlich, dass die Streitparteien ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln lösen, ihre Forderungen klären und ihnen unter Einhaltung und im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Arbeit im Rahmen des SRÜ, nachgehen.

Die EU weist darauf hin, dass die Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des SRÜ zur Erhaltung und Förderung der internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit beitragen und zur Beilegung von Streitigkeiten unerlässlich sind.

Die EU betont ferner, dass es von grundlegender Bedeutung ist, an den im Rahmen des SRÜ geschaffenen Freiheiten, Rechten und Verpflichtungen festzuhalten, insbesondere den Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs.

Die EU unterstützt den raschen Abschluss der Gespräche über einen wirksamen Verhaltenskodex zwischen dem ASEAN und China zur Umsetzung der 2002 verabschiedeten Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer ("Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea").

Unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 11. März 2016 ruft die EU die betroffenen Parteien auf, noch offene und weitere damit zusammenhängende Fragen durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel anzugehen und von Maßnahmen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten. Als Mitglied des ASEAN Regional Forum (ARF) und Hohe Vertragspartei des 1976 geschlossenen Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ("Treaty of Amity and Cooperation in South East Asia") spricht sich die EU ferner für eine "engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region" aus. Die EU ist deshalb bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Vertrauen zwischen den betroffenen Parteien aufzubauen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist, dass alle Staaten zusammenarbeiten, um das marine Ökosystem zu schützen, das durch die Zunahme des Seeverkehrs und Baggerarbeiten bereits gefährdet ist; sie werden die Veranstaltung hochrangiger Dialoge zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit ebenso wie den Austausch bewährter Verfahren bei der gemeinsamen Verwaltung und Entwicklung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischerei und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau fortsetzen.

Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der EU zum zweiten Jahrestag des Abschusses des Flugs MH 17 der Malaysian Airlines

Mon, 08/08/2016 - 10:00

Die EU und ihre Mitgliedstaaten erinnern an die Tragödie des Flugs MH 17 vom 17. Juli 2014 und möchten erneut allen Hinterbliebenen der Opfer ihr Mitgefühl aussprechen. Wir alle erinnern uns mit Schmerz und Trauer an das, was vor zwei Jahren geschehen ist.

Nach der Resolution 2166 des VN-Sicherheitsrates müssen diejenigen, die direkt oder indirekt für den Abschuss von MH 17 verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Die EU bekräftigt, dass sie die Arbeit des gemeinsamen Ermittlungsteams und die laufenden Bemühungen der beteiligten Länder um eine wirksame Strafverfolgung uneingeschränkt unterstützt. Staaten, die in der Lage sind, die Untersuchungen und die Verfolgung der Verantwortlichen zu unterstützen, müssen bei den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in vollem Umfang kooperieren.

Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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EUBAM Libya: Mission verlängert, Haushaltsmittel bewilligt

Fri, 05/08/2016 - 13:20

Der Rat hat am 4. August 2016 das Mandat der Planungsmission EUBAM Libya bis 21. August 2017 verlängert. Ferner hat er für den Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 21. August 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 17 Mio. € gebilligt.


Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige EU-Mission zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.

Eine zukünftige zivile Mission in Libyen würde insbesondere Strafverfolgungsaspekte der irregulären Migration, die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel angehen und gleichzeitig längerfristige Anstrengungen zur Reform des Sicherheitssektors – einschließlich Governance – fördern. Sie würde auf Antrag der rechtmäßigen libyschen Behörden und mit deren voller Eigenverantwortung durchgeführt.

Die zivile Planungskapazität kooperiert eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen und trägt zu deren Bemühungen bei.

Im Februar 2016 hat die EU das Mandat ihrer Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) geändert und zivile Planungsaktivitäten in den Mittelpunkt gerückt.

Die Mission ist derzeit in Tunis stationiert und hat Kontakt zu den einschlägigen libyschen Behörden aufgenommen. In dem durch die Entscheidung genehmigten Haushalt sind Mittel für Aktivitäten und Personal in Tunis vorgesehen sowie für eine mögliche Entsendung nach Libyen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.

Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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