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Europäische Union

Press release - EU Budget deal: EP achieves best support for youth and growth initiatives - Committee on Budgets

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Thu, 17/11/2016 - 04:55
MEPs have fought for and obtained better support for unemployed youngsters and additional funds to boost key initiatives supporting SMEs, transport infrastructure projects, research and Erasmus+ student mobility. The provisional deal on the EU Budget 2017 with the Council was reached in the early hours of Thursday. After Budget MEPs and Council have formally endorsed the agreement, the new EU budget will be voted in plenary in December.
Committee on Budgets

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

The Brief from Brussels: Oettinger wieder in den Negativ-Schlagzeilen

EuroNews (DE) - Wed, 16/11/2016 - 23:50
Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat bereits den nächsten Skandal an der Backe.
Categories: Europäische Union

Oettinger sorgt erneut für Empörung

EuroNews (DE) - Wed, 16/11/2016 - 17:27
Der für Digitalwirtschaft zuständige deutsche Kommissar Günther Oettinger steht wieder unter Druck.
Categories: Europäische Union

Geldmarktfonds: Vorsitz und EP erzielen Einigung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 17:20

Der Vorsitz hat am 14. November 2016 mit Vertretern des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Verordnung über Geldmarktfonds erzielt, mit der die Robustheit solcher Produkte erhöht werden soll.

Mit dem Entwurf einer Verordnung soll das reibungslose Funktionieren des Geldmarkts gewährleistet werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die wesentliche Rolle, die Geldmarktfonds bei der Finanzierung der Realwirtschaft spielen, zu wahren. Der Verordnungsentwurf ist im Anschluss an die Bemühungen der G20 und des Finanzstabilitätsrates um eine stärkere Überwachung und Regulierung des "Schattenbanken"-Systems erstellt worden.

Mit einem verwalteten Gesamtvermögen von etwa 1 Billion € werden Geldmarktfonds hauptsächlich dazu genutzt, Liquiditätsüberschüsse kurzfristig anzulegen. Sie sind ein wichtiges Instrument für Anleger, da sie die Möglichkeit bieten, ihre Liquiditätsüberschüsse zu diversifizieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Liquidität zu bewahren.

Wenn auch auf politischer Ebene eine Gesamteinigung erzielt wurde, so sind in den kommenden Tagen doch noch eine Reihe von technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Verordnungsentwurf abschließend zu regeln. Die Einigung wird sodann dem Ausschuss der Ständigen Vertreter vorgelegt, damit er sie im Namen des Rates billigt. Das Parlament und der Rat werden sodann ersucht werden, die Verordnung in erster Lesung anzunehmen.


Rolle und Merkmale der Geldmarktfonds

Derzeit gibt es zwei Arten von Geldmarktfonds, die für Unternehmen und staatliche Stellen zur kurzfristigen Finanzierung genutzt werden:

  • Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert (VNAV), der überwiegend von Marktschwankungen abhängt;
  • Geldmarktfonds mit konstantem Nettoinventarwert (CNAV), deren Anteile zu festen Preisen verkauft und zurückgenommen werden sollen.
Bei angespannter Marktlage 

Die Finanzkrise von 2007-08 hat gezeigt, dass Geldmarktfonds anfällig für Erschütterungen sind und sogar Risiken über das gesamte Finanzsystem verbreiten oder verstärken können. Anleger neigen dazu, Investitionen zurückzufordern, sobald sie ein Risiko wahrnehmen; dies kann die Fonds dazu zwingen, Vermögenswerte rasch zu veräußern, um den Rücknahmeforderungen nachkommen zu können. Dies wiederum kann zu einer Anlegerflucht und zu einer Liquiditätskrise für Geldmarktfonds führen, wodurch möglicherweise weitere negative Auswirkungen auf andere Teile des Finanzsystems ausgelöst werden.

Einheitliche Standards 

Der Verordnungsentwurf enthält Vorschriften für Geldmarktfonds, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Portfolios und die Bewertung ihrer Vermögenswerte, mit denen die Stabilität ihrer Struktur gewährleistet und garantiert werden soll, dass sie in gut diversifizierte Vermögenswerte höchster Bonität investieren.

Ferner werden damit einheitliche Standards zur Steigerung der Liquidität der Geldmarktfonds eingeführt, damit sichergestellt ist, dass sie bei angespannter Marktlage abrupten Rücknahmeforderungen gewachsen sind. Außerdem sind in dem Text gemeinsame Vorschriften vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Fondsmanager ein gutes Verständnis des Verhaltens ihrer Anleger besitzen und sich folglich auf künftige Rücknahmeforderungen vorbereiten. Den Anlegern und Aufsichtsbehörden werden angemessene und transparente Informationen bereitgestellt.

Geregelte Fragen 

Die in der letzten Sitzung der "politischen" Verhandlungsführer erzielte Einigung erstreckt sich insbesondere auf die Kernfragen im Zusammenhang mit der Regulierung von Geldmarktfonds, wozu beispielsweise Liquiditäts- und Diversifizierungsanforderungen, die Vermögenswerte, in die Geldmarktfonds investieren dürfen, einschließlich der Rolle der Staatsschulden, und Transparenz gehören. Sie sieht auch eine Gremienberichterstattung durch die Kommission über das Funktionieren der Verordnung sowie eine Überprüfungsklausel vor.

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Bericht - Europäische Verteidigungsunion - A8-0316/2016 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

BERICHT über die europäische Verteidigungsunion
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Urmas Paet

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Brüssel warnt Italien vor höherer Neuverschuldung

EuroNews (DE) - Wed, 16/11/2016 - 16:06
Acht Euro-Staaten könnten die verbindlichen europäischen Defizitziele verfehlen.
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Schlussfolgerungen der 46. Tagung des EWR-Rates

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 16:00

1. Die 46. Tagung des EWR-Rates fand am 15. November 2016 in Brüssel unter dem Vorsitz von Frau Elisabeth Vik Aspaker, Ministerin für EWR- und EU-Angelegenheiten Norwegens, statt. Weitere Teilnehmer waren die Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Liechtensteins Aurelia Frick, der Vertreter des Ministers für auswärtige Angelegenheiten Islands Stefán Haukur Jóhannesson und Lukas Parizek, der den Vorsitz des Rates der Europäischen Union vertrat, sowie Mitglieder des Rates der Europäischen Union und Vertreter der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes.

2. Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass die Minister im Rahmen des politischen Dialogs die Themen westlicher Balkan, Russland/Ukraine, Migration sowie die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU erörtern würden. Es wurde eine Orientierungsaussprache über den digitalen Binnenmarkt einschließlich der kollaborativen Wirtschaft geführt.

3. Der EWR-Rat würdigte die wichtige Rolle, die das EWR-Abkommen seit mehr als 20 Jahren für den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen und die Binnenmarktintegration zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten spielt. Der EWR-Rat hob hervor, dass sich das Abkommen als stabil erwiesen hat und fähig ist, sich an die Änderungen der EU-Verträge und die EU-Erweiterungen anzupassen. Der EWR-Rat ist sich bewusst, dass verstärkte Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit entscheidend für Beschäftigung und Wachstum in Europa sind.

4. Der EWR-Rat unterstrich die Bedeutung eines gut funktionierenden Binnenmarkts als Impulsgeber für die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in ganz Europa, und begrüßte die bereits unternommenen Schritte zur Umsetzung der Vorschläge im Sinne der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und der Strategie für den Ausbau des Binnenmarktes, die beide 2015 im Hinblick auf die umfassende Nutzung des nicht ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts für Wachstum und Produktivität lanciert wurden. Der EWR-Rat stimmte darin überein, dass ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich ist, um einige der größten Herausforderungen für den Binnenmarkt zu bewältigen, und betonte die Bedeutung einer engen Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten an der weiteren Gestaltung und Entwicklung von Strategien und Initiativen für den Binnenmarkt.

5. Der EWR-Rat begrüßte die Annahme der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses hinsichtlich des ersten Pakets von Rechtsakten im Zusammenhang mit den EU-Verordnungen über die europäischen Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzdienstleistungen. Der EWR-Rat hob ferner hervor, wie wichtig eine möglichst rasche Übernahme und Anwendung der anderen noch ausstehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen ist, um im gesamten EWR gleiche Bedingungen in diesem wichtigen Sektor sicherzustellen.

6. In Kenntnis des Sachstandsberichts des Gemeinsamen EWR-Ausschusses würdigte der EWR-Rat dessen Bemühungen um ein fortdauerndes erfolgreiches und reibungsloses Funktionieren des EWR-Abkommens.

7. Der EWR-Rat betonte, wie wichtig die Solidarität zwischen den europäischen Ländern ist, um die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern. Der EWR-Rat brachte insbesondere seine Besorgnis über die weiterhin hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen EWR-Mitgliedstaaten zum Ausdruck.

8. Der EWR-Rat würdigte den Umstand, dass der EWR- und der norwegische Finanzierungsmechanismus 2009-2014 sowie ihre Vorgänger einen positiven Beitrag zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im gesamten EWR geleistet haben und räumte ein, dass es weiterhin erforderlich ist, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR zu mindern.

9. Der EWR-Rat begrüßte die Ratifizierung des Abkommens über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 durch Island, Liechtenstein und Norwegen und des Abkommens zwischen Norwegen und der EU über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 durch Norwegen. Der EWR-Rat begrüßte ferner die vorläufige Anwendung des Abkommens über einen norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021 ab dem 1. Juli 2016 sowie des Abkommens über einen EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 ab dem 1. August 2016.

10. Darüber hinaus begrüßte der EWR-Rat die vorläufige Anwendung des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Island und der EU ab dem 1. August 2016 sowie des Protokolls über den Handel mit Fisch und Fischereierzeugnissen zwischen Norwegen und der EU ab dem 1. September 2016.

11. Unter Hinweis darauf, dass eine bessere Kenntnis des EWR-Abkommens im gesamten EWR im Interesse aller Vertragsparteien ist, rief der EWR-Rat die Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Informationen über das EWR-Abkommen rasch und einfach zugänglich gemacht werden.

12. Der EWR-Rat stellte fest, dass der freie Kapitalverkehr eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes und fester Bestandteil des EWR-Besitzstands ist, und erkannte an, dass auf der Grundlage des Artikels 43 des EWR-Abkommens nur befristete Beschränkungen eingeführt werden können. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei dem umfassenden Aktionsplan der isländischen Regierung für die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen erzielt wurden, ohne die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Landes zu gefährden.

13. Große Bedeutung maß der EWR-Rat der weiteren engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den EWR-EFTA-Staaten in der Umwelt-, Energie- und Klimaschutzpolitik bei, insbesondere im Hinblick auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Die enge Zusammenarbeit sollte insbesondere auch in den Bereichen Energiebinnenmarkt, Energieversorgungssicherheit, Emissionshandel, Förderung einer wettbewerbsfähigen, klimaresistenten, sicheren und nachhaltigen Energiegewinnung mit geringem CO2-Ausstoß, Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, CO2-Abscheidung und -Speicherung und CO2-Abscheidung und -Nutzung sowie in anderen Umweltfragen, die Bereiche wie Abfall, Chemikalien, Bewirtschaftung der Wasserressourcen und Verschmutzung durch Industrieanlagen betreffen, fortgesetzt werden.

14. Der EWR-Rat wies auf das historische globale und rechtsverbindliche Klimaschutzabkommen hin, das im Dezember 2015 in Paris erzielt wurde, und begrüßte dessen Inkrafttreten am 4. November 2016 im Anschluss an die Ratifizierung durch die EU. Der EWR-Rat begrüßte die Anstrengungen sowohl der Mitgliedstaaten der EU als auch der EWR/EFTA-Staaten, für einen zügigen Abschluss ihrer jeweiligen innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren Sorge zu tragen, und ermutigte andere Länder so bald wie möglich zu ratifizieren.

15. Der EWR-Rat begrüßte die breite Unterstützung, die die Gemeinsame Initiative zur europäischen Normung gefunden hat, sowie die Bemühungen, die die EU mit dieser erfolgreichen, kooperativen Koregulierung zur Modernisierung des europäischen Normungssystems eingeleitet hat. Der EWR-Rat erkannte auch an, dass die Beteiligung und der Beitrag der EFTA in diesem Bereich ein Beispiel für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der EU und der EFTA zur Unterstützung eines homogenen EWR ist.

16. Der EWR-Rat begrüßte die fortdauernden Bemühungen zur Verringerung der Zahl der EU-Rechtsakte, die für den EWR von Bedeutung sind und noch in das EWR-Abkommen aufgenommen werden müssen, und zur Beschleunigung des entsprechenden Prozesses. Der EWR-Rat würdigte alle in den vergangenen Jahren unternommenen Schritte, stellte aber fest, dass die Zahl der noch aufzunehmenden Rechtsakte nach wie vor zu hoch ist. Er rief dazu auf, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass der gegenwärtige Rückstand auf Dauer erheblich verringert wird, damit Rechtssicherheit und Homogenität im EWR gewährleistet werden. Er rief alle Parteien nachdrücklich dazu auf, konstruktiv nach Lösungen für schwierige noch offene Fragen zu suchen.

17. In Bezug auf das dritte Paket für den Energiebinnenmarkt begrüßte der EWR-Rat die Fortschritte, die in den letzten Monaten bei der Beseitigung noch bestehender Hindernisse für die Aufnahme des Pakets in das EWR-Abkommen erzielt wurden, insbesondere hinsichtlich der EWR-EFTA-Beteiligung an der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), und unterstrich die Bedeutung eines zügigen Abschlusses dieser Arbeiten, damit ein voll funktionsfähiger Energiebinnenmarkt eingerichtet werden kann.

18. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die in den letzten Monaten in Bezug auf den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation von 2009 (einschließlich der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)) sowie die Verordnung über Kinderarzneimittel erzielt wurden.

19. Der EWR-Rat stellte fest, dass bei einer Reihe noch offener wichtiger Fragen weitere Fortschritte notwendig sind, und äußerte die Erwartung, dass insbesondere die dritte Postrichtlinie und die EU-Rechtsakte im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion wie auch im Bereich der gemeinsamen Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen möglichst bald zum Abschluss gebracht werden können.

20. Der EWR-Rat nahm zur Kenntnis, dass es eine Reihe von Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses gibt, bei denen die im EWR-Abkommen festgelegte Frist von sechs Monaten für die Erfüllung der verfassungsmäßigen Anforderungen überschritten wurde. Er ermutigte die EWR-EFTA-Staaten, sich noch stärker darum zu bemühen, die ausstehenden Fälle so rasch wie möglich zu klären und derartige Verzögerungen in Zukunft zu vermeiden.

21. Der EWR-Rat bestätigte, wie wichtig die Verhandlungen über ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sind. Er begrüßte den ständigen Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission und den EWR-EFTA-Staaten, der vom Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Dezember 2014 auf den Weg gebracht worden war. Unter Berücksichtigung unter anderem des Protokolls 12 zum EWR-Abkommen rief der EWR-Rat zu einer Fortsetzung dieses Informationsaustauschs auf.

22. Der EWR-Rat erkannte an, dass die Vertragsparteien sich nach Artikel 19 des EWR-Abkommens verpflichtet haben, ihre Bemühungen um eine schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels zwischen ihnen fortzusetzen. Der EWR-Rat sah der baldigen Unterzeichnung der am 17. September 2015 paraphierten Abkommen zwischen der EU und Island über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels und den Schutz geografischer Angaben mit Interesse entgegen. Der EWR-Rat nahm Kenntnis von der vorläufigen Aussetzung der Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über den Schutz geografischer Angaben.

23. Der EWR-Rat begrüßte die Fortschritte, die bei den seit Februar 2015 laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Norwegen über die weitere Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen von Artikel 19 erzielt wurden, und forderte die Parteien auf, sich auch künftig aktiv um weitere Fortschritte bei den Verhandlungen zu bemühen.

24. Der EWR-Rat sah der baldigen Annahme des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses im Zusammenhang mit dem am 17. September 2015 geschlossenen Abkommen zwischen Island und der EU über die weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen erwartungsvoll entgegen.

25. Der EWR-Rat ermutigte die Vertragsparteien, den Dialog über die Überprüfung der Handelsregelung für verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Artikels 2 Absatz 2 und des Artikels 6 des Protokolls 3 zum EWR-Abkommen fortzusetzen, um den Handel in diesem Bereich weiter zu fördern.

26. Der EWR-Rat würdigte den Beitrag der EU-Programme zum Aufbau eines wettbewerbsfähigeren, innovativeren und sozialeren Europas und begrüßte die Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten an EWR-relevanten Programmen, zu denen sie finanziell beitragen.

27. Der EWR-Rat würdigte die aktive Beteiligung der EWR-EFTA-Staaten am Europäischen Forschungsraum und deren volle Einbindung in diesen sowie die erfolgreiche Assoziierung von Norwegen und Island mit "Horizont 2020", dem Leitprogramm der EU für Forschung und Innovation. Der EWR-Rat wird auch in Zukunft im Bereich Forschung und Innovation große Bedeutung auf die Integration und politische Angleichung der EWR-EFTA-Staaten an die EU legen.

28. Der EWR-Rat hob hervor, dass auch weiterhin Beamte aus den EWR/EFTA-Staaten zu politischen Dialogen, die auf der Ebene der einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates der EU geführt werden, eingeladen werden sollten.

29. Der EWR-Rat betonte, dass es wichtig ist, Minister der EWR-EFTA-Staaten zu informellen EU-Ministertagungen und -Ministerkonferenzen einzuladen, die für die Mitwirkung dieser Staaten am Binnenmarkt von Bedeutung sind, und begrüßte den Umstand, dass der derzeitige slowakische und der künftige maltesische Vorsitz diese Praxis fortsetzen bzw. fortsetzen wollen.

30. Der EWR-Rat begrüßte es, dass die EWR-EFTA-Staaten einen positiven Beitrag zum Beschlussfassungsprozess in Bezug auf EU-Rechtsvorschriften und -Programme mit Bedeutung für den EWR leisten, indem sie sich an den zuständigen Ausschüssen, Expertengruppen, Studien und Agenturen beteiligen und Stellungnahmen unterbreiten.

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Press release - Zero tolerance against tax secrecy, says former Panamanian advisor Stiglitz - Committee of Inquiry to investigate alleged contraventions and maladministration in the application of Union law in relation to money laundering, tax...

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 15:06
There needs to be a “comprehensive global approach” against secret tax structures, says the Nobel Prize-winning economist, Joseph Stiglitz, who called for “zero tolerance”. Speaking to Parliament’s Panama Committee on Wednesday, the former advisor to the Panamanian government suggested that secrecy in tax affairs should be treated like a disease which needs to be isolated.
Committee of Inquiry to investigate alleged contraventions and maladministration in the application of Union law in relation to money laundering, tax avoidance and tax evasion

Source : © European Union, 2016 - EP
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Bericht - Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (nach dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) - A8-0317/2016 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

BERICHT über die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (nach dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Ioan Mircea Paşcu

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Brüssel will Kontrollen für einreisende Ausländer

EuroNews (DE) - Wed, 16/11/2016 - 14:29
US-Bürger und Angehörige anderer Länder, die für die Einreise in die EU kein Visum benötigen, müssen künftig eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Categories: Europäische Union

Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen – Schlussfolgerungen des Rates

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 14:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die vom 12. bis 16. Dezember 2016 in Genf stattfindende fünfte Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, begrüßt.

Die Konferenz bietet die Gelegenheit dafür zu sorgen, dass das Übereinkommen neuen Entwicklungen auch weiterhin Rechnung trägt und konsequenter umgesetzt wird.

Das Waffenübereinkommen stellt ein einzigartiges internationales Forum dar, in dem sich diplomatischer, rechtlicher und militärischer Sachverstand vereinen. Durch das Übereinkommen wird es möglich, flexibel auf neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Waffentechnologie zu reagieren und die Umsetzung eines wesentlichen Teils des humanitären Völkerrechts zu unterstützen, durch den dazu beigetragen wird, das Leiden von Zivilbevölkerung und Kämpfenden gleichermaßen zu verhindern und zu mindern.

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EU und Libanon verständigen sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 14:00

Die EU und Libanon haben sich auf Partnerschaftsprioritäten für die kommenden vier Jahre und auf einen Pakt verständigt. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird der Rahmen für das politische Engagement erneuert und die Zusammenarbeit verstärkt. Die Prioritäten wurden vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt.

Mit dem Pakt verpflichten sich die EU und Libanon, ihren Zusagen, die sie auf der Londoner Konferenz vom Februar 2016 zur Unterstützung Syriens und der Region abgegeben haben, nachzukommen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl der Flüchtlinge, die sich vorübergehend in Libanon aufhalten, als auch der hilfsbedürftigen Aufnahmegemeinschaften.

Dies haben die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und der libanesische Außenminister Gebran Bassil am Dienstag, 15. November in Brüssel gemeinsam angekündigt.


Zu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Libanon in den kommenden Jahren zählen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, Wachstums- und Beschäftigungsförderung sowie Migration und Mobilität.

Gemäß dem Pakt EU-Libanon wird die EU 2016-2017 mindestens 400 Mio. € bereitstellen, und zwar zusätzlich zur bilateralen Hilfe in Höhe von mehr als 80 Mio. € für diese beiden Jahre. Ferner werden bestimmte gegenseitige Verpflichtungen festgelegt, um die Auswirkungen der Syrienkrise zu bewältigen, wobei die Lage dazu genutzt werden soll, die sozioökonomischen Aussichten, die Sicherheit, die Stabilität und die Resilienz Libanons insgesamt zu verbessern. Im Gegenzug verpflichtet sich Libanon, den vorübergehenden Aufenthalt syrischer Flüchtlinge, insbesondere im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus, zu erleichtern. In dem Land halten sich derzeit mindestens 1,1 Millionen Syrer auf. Damit ist Libanon das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer.

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EU eröffnet Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Aserbaidschan

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 13:40

Der Rat hat der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. November 2016 das Mandat erteilt, im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein umfassendes Abkommen mit der Republik Aserbaidschan auszuhandeln.

Das neue Abkommen soll das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1996 ersetzen und den aktuellen gemeinsamen Zielen und Herausforderungen für die EU und Aserbaidschan besser Rechnung tragen. Es wird sich an den Grundsätzen orientieren, die 2015 im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart wurden, und eine erneuerte Grundlage für den politischen Dialog und eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bieten.

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127/2016 : 16. November 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-316/15

Hemming
Niederlassungsfreiheit
Die Dienstleistungsrichtlinie steht dem Erfordernis entgegen, bei Stellung eines Genehmigungsantrags die mit der Verwaltung und Durchsetzung der betreffenden Genehmigungsregelung verbundenen Kosten zu zahlen

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126/2016 : 16. November 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-301/15

Soulier und Doke
Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die digitale Vervielfältigung im Handel vergriffener Bücher unter Missachtung der ausschließlichen Rechte der Urheber gestattet

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Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 12:20

Die Außen- und die Verteidigungsminister hielten eine gemeinsame Sitzung über den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ab.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur stellte die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten auf der Ratstagung den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vor.

Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung an. Diese Schlussfolgerungen enthalten sowohl Zielvorgaben als auch konkrete Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden es der EU und ihren Mitgliedstaaten erleichtern, dem gegenwärtigen und künftigen Bedarf Europas im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung gerecht zu werden.

Der Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der EU. Die Hohe Vertreterin stellte dem Europäischen Rat am 28. Juni die Globale Strategie der EU "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa" vor. Die Strategie soll die Orientierung für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in den kommenden Jahren vorgeben. Der Rat nahm am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie an.

Sicherheit und Verteidigung ist einer der vorrangigen Bereiche für die Arbeit an der Umsetzung der Globalen Strategie der EU, die auch den Aufbau der Resilienz und einen integrierten Ansatz zur Konfliktbewältigung, die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und die Verstärkung der Bemühungen im Bereich der Öffentlichkeitsdiplomatie umfasst.

Die Arbeit im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung wird in Synergie mit der Arbeit am Europäischen Aktionsplan der Kommission im Verteidigungsbereich sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der NATO durchgeführt. Der Umsetzungsplan wird voraussichtlich zusammen mit den Schlussfolgerungen des Rates auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember vorgelegt.

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Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 16/11/2016 - 11:21

Der Rat hat über die derzeitigen multilateralen und bilateralen Beziehungen zu den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine – beraten. Die Minister hatten einen Gedankenaustausch über die Umsetzung dieser Partnerschaft und mögliche im Jahr 2017 zu erzielende Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf das nächste Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 in Brüssel.

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Östlichen Partnerschaft angenommen.

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