Eine Euro-Steuer? Bitte nicht. Für Ex-AfD-Chef Bernd Lucke zementieren die jüngsten Eurozonen-Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Transferunion, bei der wirtschaftlich erfolgreiche Länder wie Deutschland für Konjunkturprogramme in Krisen-Staaten zahlen. All das "Gerede um den Grexit" sei ein gezielter Bluff.
Russland hat eine unabhängige UN-Untersuchung des Abschusses von Malaysia-Airlines-Flug MH17 über der Ukraine verhindert. Mit seinem Veto zieht Moskau den Ärger der internationalen Gemeinschaft auf sich.
Die Regierung Griechenlands äußerte sich zuversichtlich nach Beginn der Verhandlungen um ein drittes Hilfspaket. Die Gespräche mit der "Quadriga" aus EU-Kommission, EZB, IWF und ESM drehten sich am Mittwoch um Fragen der Energieversorgung, der öffentlichen Finanzen und der Steuerpolitik.
Die Weltbevölkerung wird bis zum Jahr 2050 stärker wachsen als bislang angenommen. Verantwortlich für das Wachstum sind UN-Angaben zufolge beinahe ausschließlich die Entwicklungsländer.
Die Situation am Eurotunnel zwischen Frankreich und Großbritannien spitzt sich zu: Immer mehr Flüchtlinge sterben bei waghalsigen Versuchen, die Grenze zu überqueren. London zieht erste Konsequenzen und steckt Millionen-Summen in einen drei Meter hohen Zaun.
Die Türkei hat nach der faktischen Aufkündigung des Friedensprozesses mit den Kurden ihre Luftangriffe auf die PKK ausgeweitet. Derweil warnt die Bundesregierung vor Anschlägen in der Türkei.
Am 17. Juli 2015 hat der Rat ferner einen Beschluss zur Gewährung von bis zu 7,16 Mrd. € an kurzfristiger finanzieller Unterstützung für Griechenland im Rahmen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) angenommen.
Das Darlehen wird eine Laufzeit von höchstens 3 Monaten haben und in bis zu zwei Tranchen ausgezahlt. Es wird Griechenland erlauben, seinen Zahlungsverpflichtungen beim IWF, der Bank von Griechenland und der EZB nachzukommen, bis das Land im Rahmen eines neuen Programms Finanzmittel aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhält.
Am 16. Juli hat die Euro-Gruppe grundsätzlich beschlossen, einem Antrag Griechenlands vom 8. Juli 2015 stattzugeben, Griechenland für einen Zeitraum von drei Jahren eine Stabilitätshilfe aus dem ESM zu gewähren. Sobald die Finanzhilfe aus dem ESM von den Institutionen vereinbart und von der Euro-Gruppe gebilligt worden ist, wird sie unter anderem zur Rückzahlung des Darlehens verwendet, das Griechenland aus dem EFSM erhalten hat..
Wirtschaftspolitische AuflagenDer Rat hat ferner einen Beschluss zur Billigung eines makroökonomischen Anpassungsprogramms angenommen, in dem die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen festgehalten sind, die an den finanziellen Beistand geknüpft sind. Die von Griechenland eingeleiteten Reformen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Insbesondere wurde Griechenland aufgefordert, Rechtsvorschriften zur Reform seiner MwSt.- und Rentensysteme anzunehmen, die Governance des griechischen Statistikamts (ELSTAT) zu stärken und bis zum 15. Juli 2015 die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung umzusetzen. Das Anpassungsprogramm wird in einer Vereinbarung festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung würde ausgezahlt, sobald die Vereinbarung und eine Darlehensrahmenvereinbarung, in der die genauen finanziellen Konditionen niedergelegt sind, in Kraft getreten sind. Beide müssen von der Kommission und den griechischen Behörden unterzeichnet werden.
Umfassende Garantien für nicht dem Euro-Raum angehörende MitgliedstaatenEs wurde ein Mechanismus entwickelt, um zu gewährleisten, dass nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten kein Risiko eingehen. Dem Beschluss zufolge werden nicht dem Euro-Raum angehörende Mitgliedstaaten durch rechtsverbindlich vereinbarte liquide Sicherheiten umfassend abgesichert. Sollte Griechenland nicht in der Lage sein, das Darlehen zu den vereinbarten Bedingungen zurückzuzahlen, würden etwaige Verbindlichkeiten der nicht dem Euro-Raum angehörenden Mitgliedstaaten unverzüglich zurückerstattet.
Erklärung zur künftigen Inanspruchnahme des EFSMDer Rat und die Kommission haben ferner eine gemeinsame Erklärung angenommen, in der sie übereingekommen sind, dass "bei jeder künftigen Inanspruchnahme der EFSM-Verordnung oder eines vergleichbaren Instruments zur Wahrung der Finanzstabilität eines Mitgliedstaats, dessen Währung der Euro ist, die Bedingung gilt, dass Vorkehrungen (im Wege von Sicherheiten, Garantien oder gleichwertigen Maßnahmen) bestehen, mit denen sichergestellt wird, dass für die Mitgliedstaaten, die nicht an der gemeinsamen Währung teilnehmen, keinerlei (direkte oder indirekte) finanzielle Haftung entsteht.. Die Kommission wird diesbezüglich so bald wie möglich einen Vorschlag für die entsprechende Änderung der EFSM-Verordnung vorlegen, über die in jedem Fall Einigung erzielt sein muss, bevor etwaige weitere Vorschläge für eine Unterstützung im Rahmen der EFSM-Verordnung vorgebracht werden. Darüber hinaus verpflichtet die Kommission sich, keinen Vorschlag für eine Inanspruchnahme des EFSM vorzubringen, solange kein Mechanismus zum Schutz der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, besteht."
EFSMDer EFSM gewährt EU-Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten finanziellen Beistand. Diesen schöpft er aus Mitteln, die die Kommission im Rahmen einer impliziten EU-Haushaltsgarantie auf den Finanzmärkten beschafft hat.
Trotz der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft und insbesondere der jüngsten Initiative von Präsident Museveni, die darauf abzielen, einen innerburundischen Dialog in Gang zu setzen, sind die Fortschritte bei der Umsetzung der von der Afrikanischen Union am 13. Juni und von der Ostafrikanischen Gemeinschaft am 6. Juli gefassten Beschlüsse offensichtlich unzureichend. Nur die vollständige Umsetzung dieser Beschlüsse hätte den Weg geebnet für glaubwürdige, alle Parteien einbeziehende Wahlen in Burundi, deren Ergebnis repräsentativ wäre. Die Regierung hat die Wahlen dennoch durchgeführt und sich damit anders entschieden.
Ohne substanziellen nationalen Dialog, der zu einem politischen Konsens führen könnte, wird es Burundi nicht gelingen, zum Pfad der Stabilität, der Demokratie und der Entwicklung, der mit der Verabschiedung des Abkommens von Arusha eröffnet wurde, zurückzufinden. Daher wird die EU nun mit der Vorbereitung der besonderen Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens beginnen, damit die burundische Regierung die Verpflichtungen eingeht, die zur Überwindung der Krise erforderlich sind. Die Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips ist Grundprinzip der auf dem Cotonou-Abkommen beruhenden Zusammenarbeit zwischen der EU und Burundi.
Die EU fordert die Regierung und die Oppositionsparteien nachdrücklich auf, den Dialog wieder aufzunehmen, um im Hinblick auf die Wiederherstellung eines alle Parteien einbeziehenden, demokratischen politischen Systems zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Sie unterstützt uneingeschränkt die Anstrengungen, die die Ostafrikanische Gemeinschaft, die Afrikanische Union und die Vereinten Nationen in dieser Hinsicht unternehmen.
Die humanitären, sozioökonomischen und sicherheitspolitischen Auswirkungen der Krise auf das Land und die gesamte Region bereiten der Europäischen Union große Sorge. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass die Afrikanische Union Menschenrechtsbeobachter und Militärexperten entsandt hat, die die Entwaffnung der mit den politischen Parteien verbündeten Gruppen überwachen. Die Europäische Union würdigt die Großzügigkeit, mit der die Nachbarländer Flüchtlinge aus Burundi aufnehmen, und bezeugt erneut ihre Solidarität mit der burundischen Bevölkerung und den Aufnahmegemeinschaften, indem sie unter anderem humanitäre Hilfe für die Tausende von Flüchtlingen bereitstellt.
Sie weist abermals darauf hin, dass politische Ziele nicht mit Gewalt durchgesetzt werden dürfen, und appelliert noch einmal an alle Beteiligten und die führenden Politiker, Gewalt zu verurteilen und zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für die Aktionen der bewaffneten Gruppen, etwa die jüngsten Anschläge in der Provinz Kayanza. Die Europäische Union trifft im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2015 Vorbereitungen, um gegebenenfalls gezielt restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu verhängen, deren Handlungen zu Gewalt und Unterdrückung und zu schweren Menschenrechtsverletzungen geführt haben oder führen werden und/oder die Suche nach einer politischen Lösung behindern.
Die Bewerberländer Montenegro*, Serbien und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 20. Juli 2015 seine zwölfte Tagung abgehalten. Den gemeinsamen Vorsitz der Tagung führten der Minister für auswärtige Angelegenheiten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Nikola Poposki, sowie seitens der Europäischen Union – im Namen der Hohen Vertreterin Federica Mogherini – der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik, Miroslav Lajčák. Kommissionsmitglied Johannes Hahn vertrat die Europäische Kommission. Der für europäische Angelegenheiten zuständige stellvertretende Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Fatmir Besimi, nahm ebenfalls teil.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm den Wunsch des Landes, Verhandlungen zu eröffnen, zur Kenntnis, und berücksichtigte dabei die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission. Ferner nahm er die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Dezember 2014, vom 21. April 2015 und vom 23. Juni 2015 zur Kenntnis.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat überprüfte die wichtigsten Entwicklungen bei der Erfüllung der politischen Kriterien im vorangegangenen Zeitraum. Er erörterte die anhaltende politische Krise im Land sowie die gravierenden und systemischen Rechtsstaatlichkeitsprobleme im Zusammenhang mit dem Abhören von Gesprächen. Er begrüßte die mit Unterstützung der EU zustande gekommene Vereinbarung vom 15. Juli, in der die führenden Vertreter der vier wichtigsten politischen Parteien zugesagt haben, die politische Krise zu beenden, und rief dazu auf, die Vereinbarung zügig und in gutem Glauben umzusetzen, nicht zuletzt die dringenden Reformprioritäten bezüglich systemischer Rechtsstaatlichkeitsanliegen, zu denen sich alle Seiten bekannt haben.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass die Regierung einen Aktionsplan entworfen hat, um die dringenden Reformprioritäten in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Justiz, öffentliche Verwaltung, Medien, Wahlreform, Beziehungen zwischen den Volksgruppen und wirtschaftspolitische Steuerung sowie die Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses vom 24. Dezember anzugehen, und dass die Regierung bereits damit begonnen hat, bestimmte Maßnahmen einzuleiten; dazu zählen insbesondere ihre Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit, die Lustrationsgesetzgebung sowie Statistiken zur öffentlichen Verwaltung. Auf einer hochrangigen Tagung im Rahmen des Beitrittsdialogs im September, an dem auch Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft teilnehmen werden, sollen die bis dahin erzielten Ergebnisse überprüft werden. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner zur Kenntnis, dass die EU zu einer gründlichen und unabhängigen Untersuchung aller Vorwürfe aufgerufen hat, nicht zuletzt betreffend etwaiges, durch abgehörte Gespräche bekannt gewordenes Fehlverhalten, und zwar unter uneingeschränkter Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens, des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Strafverfolgung und der Justiz sowie der Unschuldsvermutung.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat erinnerte daran, dass die regionale Zusammenarbeit und gute nachbarschaftliche Beziehungen weiterhin von grundlegender Bedeutung sind.
Er begrüßte, dass sich das Land weiterhin aktiv an der regionalen Zusammenarbeit beteiligt und den Vorsitz der Mitteleuropäischen Initiative führt.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner den Migrationsdruck zur Kenntnis, dem das Land und die Region ausgesetzt sind, sowie die bislang unternommenen Anstrengungen und die geplante hochrangige Konferenz, die in den nächsten Monaten stattfinden soll, wie aus den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 hervorgeht.
Was die wirtschaftlichen Entwicklungen anbelangt, so stellte der Stabilitäts- und Assoziationsrat fest, dass das Land im vergangenen Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum verzeichnet hat, die Finanzmarktstabilität insgesamt aufrechterhalten worden ist und die Inflationsentwicklung günstig geblieben ist. Er begrüßte das Wirtschaftsreformprogramm für den Zeitraum 2015-2017 und ermutigte die Regierung, die Folgemaßnahmen zu den länderspezifischen Empfehlungen des wirtschafts- und finanzpolitischen Dialogs vom Mai 2015 umzusetzen. Er nahm die laufenden Arbeiten im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung zur Kenntnis und empfahl, sie fortzusetzen.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die Fortschritte bei der Programmierung künftiger EU-Hilfe sowie die Bemühungen, Mängel bei der Ausschöpfung der EU-Mittel zu beheben und die Kapazitäten der beteiligten Institutionen bei ihrer Umsetzung zu verbessern.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm ferner die guten Fortschritte in verschiedenen Bereichen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zur Kenntnis. Er begrüßte den hohen Grad an Handelsintegration und den Beitritt zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren der EU. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat verwies auf den Vorschlag der Kommission vom Oktober 2009 zum Übergang zur zweiten Phase des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. Er bestätigte, dass es weiterhin Sache des Rates ist, den Beschluss über den Vorschlag zu fassen.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 22. Juli 2015 im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über eine Richtlinie mit neuen Regeln für den Versicherungsvertrieb gebilligt.
Durch den Text soll die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung neugefasst und aufgehoben werden, womit ein dreifaches Ziel verfolgt wird. Die Regulierung des Versicherungsmarkts für Privatkunden soll dahin gehend verbessert werden, dass die Marktintegration erleichtert wird, und es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die für einen fairen Wettbewerb zwischen den Vertreibern von Versicherungsprodukten notwendig sind. Ferner soll der Schutz der Versicherungsnehmer verbessert werden, insbesondere bei Lebensversicherungsprodukten mit Anlageelementen.
Die Vermittler spielen beim Vertrieb von Versicherungs- und Rückversicherungsprodukten eine zentrale Rolle. Versicherungsprodukte werden von verschiedenen Kategorien von Personen oder Einrichtungen vertrieben, etwa Versicherungsagenten, Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen. Bei der Anwendung der Richtlinie 2002/92/EG hat sich gezeigt, dass mehrere Bestimmungen präziser gefasst werden müssen.
Im Einzelnen wird mit der neuen Richtlinie Folgendes angestrebt:
- Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Vertriebskanäle, einschließlich verhältnismäßiger Anforderungen für diejenigen, die den Verkauf von Versicherungsprodukten als Nebentätigkeit betreiben;
- Aufdeckung, Bewältigung und Entschärfung von Interessenkonflikten;
- Verschärfung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen sowie Maßnahmen, die bei Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen anzuwenden sind;
- Verbesserungen im Hinblick auf Angemessenheit und Objektivität der Versicherungsberatung;
- Gewährleistung, dass die berufliche Qualifikation der Vertreiber der Komplexität der von ihnen vertriebenen Produkte entspricht;
- Präzisierung des Verfahrens für den grenzüberschreitenden Marktzugang.
Die Richtlinie berücksichtigt die für die Märkte für Finanzinstrumente festgelegten Vorschriften, damit die Kohärenz zwischen den einzelnen Finanzsektoren gewährleistet ist.
Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strengere Verbraucherschutzbestimmungen anzuwenden, sofern diese Bestimmungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Die nächsten SchritteDie Einigung mit dem Parlament wurde in einer Trilogsitzung am 30. Juni 2015 erzielt. Der Rat hat seine Verhandlungsposition im November 2014 vereinbart.
Die Richtlinie wird nun dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze und sonstige Vorschriften umzusetzen.