Generalstaatsanwaltschaft (Conditions de détention en Hongrie)
DFON
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Umstand, dass in dem Mitgliedstaat, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, Rechtsbehelfe gegen eine mögliche unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bestehen, einen relevanten Faktor darstellt, der es erlaubt, diese Gefahr auszuschließen, und dass es insoweit grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände gibt, die die Nichtvollstreckung dieses Haftbefehls rechtfertigen könnten