Der Rat hat am 12. September 2016 seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2017 angenommen. Oberstes Ziel des Rates ist es, dafür zu sorgen, dass die begrenzten verfügbaren Finanzmittel auf die Hauptprioritäten der EU ausgerichtet sind. Dies sind Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationskrise und ihrer Ursachen sowie zur Förderung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Insgesamt ist der Rat darauf bedacht, in Zeiten anhaltend knapper Haushaltsmittel einen tragfähigen und wirksamen Haushaltsplan aufzustellen.
"Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates einen ausgewogenen Ansatz darstellt mit einer optimalen Nutzung des EU-Haushalts angesichts der derzeitigen Umstände und Zwänge. Die verfügbaren Finanzmittel sind auf unsere derzeitigen Prioritäten ausgerichtet, es ist ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden, um auf unvorhergesehenen Bedarf reagieren zu können, und es wird eine unnötige Belastung der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten vermieden, indem der Haushaltsplan auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen mit dem Europäischen Parlament einen tragfähigen Haushaltsplan erstellen können", erklärte Vazil Hudák, Hauptverhandlungsführer des slowakischen Ratsvorsitzes für den EU-Haushalt.
Der Rat hat allen von der Kommission vorgelegten Zahlen zur Bewältigung der Migrationskrise zugestimmt. In der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist somit gegenüber 2016 eine Erhöhung der Verpflichtungen um 4,9 % und der Zahlungen um 24,4 % vorgesehen. Der Rat hat ferner die Zahlen gebilligt, die die Kommission in der Rubrik 4 (Europa in der Welt) für migrationsbezogene Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Ursachen der Migration, vorgeschlagen hat. Außerdem hat der Rat den Zahlen für humanitäre Hilfe zugestimmt.
Zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hat der Rat eine Aufstockung der verfügbaren Mittel in der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) um knapp 9 % sowohl für Verpflichtungen wie auch für Zahlungen gegenüber 2016 gebilligt. Damit werden Instrumente wie der Europäische Fonds für strategische Investitionen, das EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Erasmus + ausgestattet.
Vorsichtige KürzungenNeben diesen Hauptprioritäten hat der Rat einige Bereiche ermittelt, in denen er die von der Kommission vorgeschlagenen Mittelaufstockungen gekürzt hat. Dies betrifft insbesondere Haushaltslinien, bei denen der Rat aufgrund einer technischen Analyse zu dem Schluss gekommen ist, dass die Kommission den tatsächlichen Bedarf überschätzt hat. Programme, die erfolgreich laufen oder die erste Ergebnisse vorzuweisen haben, werden jedoch im Allgemeinen nicht angetastet.
Der Rat hat ferner sämtliche Verwaltungsausgaben sehr sorgfältig geprüft. Er hat die anderen EU-Institutionen aufgefordert, sich nach Kräften darum zu bemühen, ihr Personal – gemäß der Vereinbarung von 2013 – bis 2017 um 5 % zu verringern.
In der nachstehenden Tabelle wird der Standpunkt des Rates zusammengefasst:
Beschreibung122/1Haushaltsplan 2016in Milliarden €; MfV: Mittel für Verpflichtungen, MfZ: Mittel für Zahlungen, BH: Berichtigungshaushaltsplan, HE: Haushaltsplanentwurf
Die nächsten SchritteFalls das Europäische Parlament bis zum 27. Oktober Abänderungen am Standpunkt des Rates annimmt, beginnt am 28. Oktober 2016 eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, zu einem gemeinsamen Standpunkt beider Organe zum Haushaltsplan zu gelangen. Dies sollte spätestens am 17. November 2016 erreicht werden.
Montag 12. September 2016
Valletta
11.45 Treffen mit Premierminister Joseph Muscat
Madrid
16.30 Treffen mit Ministerpräsident Mariano Rajoy
Dienstag, 13. September
Warschau
09.00 Treffen mit Ministerpräsidentin Beata Szydło
Budapest
15.35 Treffen mit Ministerpräsident Viktor Orbán
Mittwoch, 14. September 2016
Telefonate mit dem dänischen Ministerpräsidenten Lars Løkke Rasmussen und dem tschechischen Ministerpräsidenten Bohuslav Sobotka
Donnerstag, 15. September 2016
Bratislava
18.45 Abendessen mit dem slowakischen Präsidenten Andrej Kiska, dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico und dem slowakischen Parlamentspräsidenten Andrej Danko, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
Freitag, 16. September 2016
Bratislava
Informelles Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs
09.30 Begrüßung der Staats- und Regierungschefs, gemeinsam mit dem slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico
10.00 Erste Arbeitssitzung
12.45 Familienfoto
13.00 Informelles Mittagessen
16.00 Zweite Arbeitssitzung
18.30 Pressekonferenz
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat Albanien – Europäische Union ist am 8. September 2016 zu seiner achten Tagung zusammengetreten.
Er hat eingangs festgestellt, dass Albanien laut dem Bericht der Kommission für 2015 weitere Fortschritte zu verzeichnen hat, was die Erfüllung der politischen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft anbelangt, und insgesamt stetige Fortschritte bei den fünf Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm die Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 15. Dezember 2015 zur Kenntnis, in denen das kontinuierliche Engagement Albaniens für die Reformagenda gewürdigt wird. Der Rat hatte darin unterstrichen, dass die Justizreform nach wie vor wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass Albaniens EU-Beitrittsprozess vorangetrieben werden kann, und dass sie auch richtungsweisend für andere Reformen sein könnte.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat bestätigte, dass Albanien die Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung insgesamt weiterhin zügig durchführt. Die EU begrüßte, dass im Juli das Paket von Verfassungsänderungen, die für eine gründliche und umfassende Reform des Justizwesens erforderlich sind, einstimmig verabschiedet worden ist. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat nahm zur Kenntnis, dass unlängst das Gesetz über die Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten angenommen wurde; dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn im Hinblick auf die Durchführung der Justizreform. Es ist unerlässlich, dass die Reform weiterhin zügig durchgeführt wird. Die EU begrüßte außerdem, dass Albanien weitere Schritte zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie in Bezug auf Menschenrechtsfragen eingeleitet hat.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte die fortgesetzte aktive Teilnahme Albaniens an regionalen Initiativen und Strukturen in Südosteuropa sowie die gutnachbarlichen Beziehungen des Landes und seine konstruktive Rolle in der Region. Die EU begrüßte Albaniens Rolle in der Region als ein proaktiver und konstruktiver Partner und hob hervor, wie wichtig das Bekenntnis Albaniens zu einem positiven Engagement in der Region, einschließlich durch den Abschluss bilateraler Übereinkünfte, und zu einer weiteren Förderung der regionalen Zusammenarbeit ist. Die EU bekräftigte, dass gutnachbarliche Beziehungen und regionale Stabilität entscheidende Voraussetzungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses sind.
Der Stabilitäts- und Assoziationsrat begrüßte, dass sich Albanien Ratsbeschlüssen und Beschlüssen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vollständig anschließt.
Die Tagung wurde vom albanischen Ministerpräsidenten, Edi Rama, geleitet. Die EU-Delegation stand unter der Leitung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini. Die Europäische Kommission war durch Johannes Hahn, das für Erweiterung und Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissionsmitglied, vertreten. Zur albanischen Delegation gehörten ferner der Außenminister, Ditmir Bushati, die Ministerin für Europäische Integration, Klajda Gjosha, und als Vertreterin der Opposition die Vorsitzende des Ausschusses für Europäische Integration des albanischen Parlaments, Majlinda Bregu.