Der Rat hat am 28. April 2016 grünes Licht für neue Vorschriften zur Verbesserung der inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste in der EU gegeben. Er billigte die Einigung, die der Vorsitz am 19. April mit dem Europäischen Parlament erzielt hatte.
"Bei den Verhandlungen standen die Interessen der Reisenden stets an erster Stelle. Gemeinsam haben wir eine Einigung über ein ehrgeiziges Paket erreicht, mit dem wir die Qualität und Effizienz der Eisenbahndienste verbessern werden."
Sharon Dijksma, niederländische Ministerin für Infrastruktur und Umwelt
Die überarbeiteten Vorschriften – die sogenannte Marktsäule des vierten Eisenbahnpakets – bewirken die Öffnung der Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr in den Mitgliedstaaten. Die Eisenbahnunternehmen werden einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz in der gesamten EU erhalten, sofern dadurch öffentliche Dienstleistungsaufträge nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass es für neue Betreiber einfacher sein wird, Zugang zum Markt zu erhalten und ihre Dienste anzubieten. Öffentliche Dienstleistungsaufträge werden grundsätzlich im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben werden, wobei Ausnahmen von dieser Regel nach wie vor möglich sind.
Die Qualität der Dienste, z.B. die Pünktlichkeit und Frequenz der Züge, wird einen größeren Einfluss auf die Vergabe von Aufträgen an Betreiber haben. Für öffentliche Dienstleistungsaufträge – die derzeit für über 90 % aller Bahnfahrten in der EU gelten – wird die Direktvergabe weiterhin zulässig sein, sofern dies zu einer besseren Qualität der Dienste oder zu einer besseren Kosteneffizienz führt.
Die EU verurteilt scharf die Eskalation der Gewalt in Aleppo, die fortgesetzten Bombardierungen und die Belagerungen, die das Leben Hunderttausender Syrer weiter gefährden und die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, humanitäre Hilfe zu leisten und eine politische Lösung des Konflikts herbeizuführen, behindern. Die EU weist erneut darauf hin, dass die syrische Führung hauptverantwortlich für den Schutz der eigenen Bevölkerung ist, und sie verurteilt scharf alle Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastrukturen sowie die massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes.
Die EU ist der Auffassung, dass ein syrisch geführter politischer Übergang, wie ihn die Internationale Unterstützungsgruppe für Syrien (ISSG) unterstützt und der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig befürwortet wird und in den von den Vereinten Nationen einberufenen Gesprächen vereinbart wurde, der einzige Weg zur Beendigung des seit über fünf Jahren andauernden Konflikts in Syrien ist. Die EU wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um die vollständige Umsetzung des Genfer Kommuniqués und der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zu gewährleisten. Es gibt keine militärische Lösung für den Krieg und die fortgesetzte Eskalation der Gewalt gefährdet ernsthaft den Erfolg dieses Prozesses.
Die EU unterstützt die ISSG-Kovorsitzenden und den VN-Sonderbeauftragten in ihren Bemühungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die innersyrischen Gespräche in Genf so schnell wie möglich wiederaufgenommen werden. Die EU ist bereit, diese Verhandlungen in enger Abstimmung mit Staffan di Mistura und den beiden ISSG-Kovorsitzenden uneingeschränkt und aktiv zu unterstützen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten fordern daher Folgendes:
- die unverzügliche Einstellung der Kämpfe in Aleppo, damit medizinische Evakuierungen, Hilfslieferungen und die Reparatur wichtiger Wasser- und Elektrizitätsinfrastruktur durchgeführt werden können. Humanitäre Operationen in Aleppo müssen einem humanitären Zweck dienen und vollständig mit internationalen humanitären Grundsätzen und Standards vereinbar sein. Sie dürfen nicht Teil einer militärischen Strategie sein;
- alle an dem Konflikt beteiligten Parteien müssen die Feindseligkeiten wieder einstellen, die Aufhebung aller Belagerungen gewährleisten und den kontinuierlichen und landesweiten Zugang zu humanitärer Hilfe für die Hilfsbedürftigen ermöglichen;
- alle internationalen Akteure müssen die Verpflichtungen, die auf dem Treffen der ISSG vom 17. Mai 2016 eingegangen wurden, einhalten.
Es wird in Syrien keinen Frieden ohne einen echten politischen Übergang geben, der inklusiv ist und in dem alle Syrer vertreten sind. Sobald dieser Übergang begonnen hat, werden die EU und ihre Mitgliedstaaten imstande sein, unverzüglich Unterstützung für den Wiederaufbau Syriens und Hilfe bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in ihre Heimat zu leisten.