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Europäische Union

Pressemitteilung - Abgeordnete fordern Verzicht auf Palmöl in Biodiesel ab 2020

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 04/04/2017 - 14:09
Plenartagung : Um den Umweltauswirkungen der nicht nachhaltigen Palmölproduktion entgegenzuwirken, wie z.B. Abholzung wertvoller Urwälder und Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere vor allem in Südostasien, sollte die EU eine einheitliche Zertifizierungsregelung für Palmölimporte in die EU einführen. Zudem soll ab 2020 in der EU verkaufter Biokraftstoff keine Pflanzenöle mehr enthalten, deren Herstellung Entwaldung verursacht, so die Abgeordneten in einer am Dienstag verabschiedeten Resolution.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Mineralien aus Konfliktgebieten: Rat nimmt neue Vorschriften zur Unterbindung der Finanzierung bewaffneter Gruppen an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 04/04/2017 - 13:40

Der Rat hat am 3. April 2017 eine Verordnung angenommen, mit der verhindert werden soll, dass sich bewaffnete Gruppen durch den Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten finanzieren.

Die Verordnung verpflichtet die EU-Unternehmen, ihre Einfuhren von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold auf verantwortungsvolle Weise zu beschaffen und sicherzustellen, dass ihre Lieferketten nicht zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen. Diese "Sorgfaltspflichten" werden ab dem 1. Januar 2021 verbindlich gelten, wobei den Importeuren nahegelegt wird, sie so bald wie möglich anzuwenden.

Zinn, Tantal, Wolfram und Gold können in Produkten des täglichen Bedarfs wie z. B. Mobiltelefonen, Fahrzeugen oder Schmuck verarbeitet werden. In Konflikt- und Hochrisikogebieten setzen bewaffnete Gruppen häufig Zwangsarbeiter für den Abbau dieser Mineralien ein, die sie dann verkaufen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Mit der neuen Verordnung soll solchen Gruppen durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte eine ihrer Haupteinkommensquellen entzogen werden.


Die Verordnung enthält klare Verpflichtungen für eine verantwortungsvolle Beschaffung im "vorgelagerten" Teil des Produktionsprozesses, der den Abbau und die Veredelung der genannten Mineralien umfasst. Mindestens 95 % aller EU-Importe von Metallen und Mineralien werden unter die Neuregelung fallen; Kleinimporteure werden nicht betroffen sein. Die zuständigen Behörden werden durch Kontrollen sicherstellen, dass die EU-Importeure von Mineralien und Metallen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.

Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen ergreifen, um die Erfüllung der Sorgfaltspflichten seitens sowohl der großen als auch der kleinen "nachgelagerten" EU-Unternehmen zu fördern, also der Unternehmen, die diese Mineralien bei der Herstellung ihrer Waren verwenden. Sie wird ferner ein Handbuch mit nicht verbindlichen Leitlinien herausgeben, das es Unternehmen – vor allem KMU – erleichtern soll zu erkennen, bei welchen Gebieten es sich um Konflikt- oder Hochrisikogebiete handelt.

Die Verordnung stützt sich auf die Leitlinien der OECD aus dem Jahr 2011, mit denen eine internationale Richtschnur für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette festgelegt worden ist. Der vom Rat angenommene Text ist das Ergebnis einer Einigung mit dem Europäischen Parlament vom November 2016, das vom Parlament im Rahmen einer Abstimmung im Plenum am 16. März 2017 gebilligt worden ist.

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Steinmeier betont Verantwortung Deutschlands für die EU

EuroNews (DE) - Tue, 04/04/2017 - 13:32
Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in einer Rede vor dem Europaparlament in Straßburg die Verantwortung und das Engagement seines Landes für die EU…
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Artikel - Frank-Walter Steinmeier: "Ja zu Europa"

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 04/04/2017 - 13:23
Plenartagung : Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach heute (4.4.) im Rahmen einer feierlichen Sitzung vor dem Plenum in Straßburg. Er lieferte ein leidenschaftliches Plädoyer für die EU: "Dieses kostbare Erbe, das dürfen wir nicht preisgeben und nicht den Gegnern Europas überlassen. Wir müssen es bewahren, pflegen und verbessern - das ist unser historischer Auftrag!" Er appellierte: "Es liegt jetzt an uns, dass der europäische Traum auch in der nächsten Generation nicht ausgeträumt ist."

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Syrien-Konferenz berät über humanitäre Hilfe

EuroNews (DE) - Tue, 04/04/2017 - 13:09
Hilfe für die Menschen in Syrien steht im Mittelpunkt einer Konferenz der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, die in Brüssel begonnen hat.
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Europäische Staatsanwaltschaft: 16 Mitgliedstaaten gemeinsam gegen Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 04/04/2017 - 10:40

16 Mitgliedstaaten haben den drei Organen ihre Absicht mitgeteilt, eine verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office – EPPO) aufzunehmen. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln und zu verfolgen sowie die Täter vor Gericht zu bringen.

Das heute eingegangene Benachrichtigungsschreiben ist von 16 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien und Slowakei.

Es wird erwartet, dass weitere Mitgliedstaaten sich dieser Zusammenarbeit anschließen werden; sie können dies jederzeit vor oder nach der Annahme der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft tun.

Die Verhandlungen im Rat werden nunmehr wieder aufgenommen, um die endgültige Fassung des Textes zu erstellen.

Der zuständige Minister Owen Bonnici erklärte im Namen des maltesischen Ratsvorsitzes: "Auch wenn Malta sich nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt, so haben wir doch unser zu Beginn des Ratsvorsitzes gegebenes Wort gehalten, als ehrlicher Vermittler zu agieren. Wir sind bestrebt, die Arbeit an der Verordnung rasch wieder aufzunehmen, damit in den kommenden Monaten eine Einigung erzielt wird."

Die Beratungen im Rat werden auf der Grundlage des jüngsten Kompromisstextes der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft vom Januar 2017 erfolgen.

Das Europäische Parlament muss dem Entwurf der Verordnung zustimmen, bevor sie endgültig angenommen werden kann.

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37/2017 : 4. April 2017 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-544/15

Fahimian
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die nationalen Behörden können einer iranischen Staatsangehörigen, die Absolventin einer von restriktiven Maßnahmen betroffenen Universität ist, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ein Visum für ein Studium in einem sensiblen Bereich wie der IT-Sicherheit verweigern

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At a Glance - Policy Departments’ Monthly Highlights - April 2017 - PE 600.420 - Subcommittee on Security and Defence - Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs - Committee on Budgets - Committee on Economic and Monetary Affairs -...

The Monthly Highlights publication provides an overview, at a glance, of the on-going work of the policy departments, including a selection of the latest and forthcoming publications, and a list of future events.
Source : © European Union, 2017 - EP
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Entwurf einer Stellungnahme - Auswirkungen des internationalen Handels und der Handelspolitik der EU auf globale Wertschöpfungsketten - PE 601.196v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME zu den Auswirkungen des internationalen Handels und der Handelspolitik der EU auf globale Wertschöpfungsketten
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Pier Antonio Panzeri

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Amendments 1 - 195 - Addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide - PE 601.157v02-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 195 - Draft report Addressing human rights violations in the context of war crimes, and crimes against humanity, including genocide
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2017 - EP
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The Brief from Brussels: Erdogan überzieht Europa mit Beschimpfungen

EuroNews (DE) - Mon, 03/04/2017 - 18:51
Nur Tage vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei sind die Beziehungen zwischen der Regierung in Ankara und der EU angespannt.
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Stellungnahme - Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union - PE 595.732v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Eduard Kukan

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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EU-Außenminister: Kein Platz für Assad in einem Syrien der Zukunft

EuroNews (DE) - Mon, 03/04/2017 - 18:01
Die USA und die EU sind in der Syrien-Frage gespalten.
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Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:40

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Thema "Internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere" angenommen. Er begrüßt darin die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission zur internationalen Meerespolitik. Der Rat sieht die Mitteilung als einen zeitgerechten und wichtigen Beitrag, um zu einem kohärenten, sektorübergreifenden, regelbasierten internationalen Konzept sowie zu einer besseren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den internen und externen Aspekten der meeresbezogenen Strategien der EU zu gelangen. Auf diese Weise kann die Sicherheit, der Schutz, die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Weltmeere gewährleistet werden. Der Rat begrüßt außerdem, dass die EU am 5./6. Oktober 2017 in Malta die zum vierten Mal stattfindende Konferenz "Unsere Ozeane" ausrichten wird. Seit 2014 regt die Konferenz "Unsere Ozeane" führende Politikerinnen und Politiker aus der ganzen Welt dazu an, vorausschauend zu handeln, Verpflichtungen auf hoher Ebene einzugehen und die Herausforderungen der Zukunft als Chancen für Zusammenarbeit, Innovation und Unternehmertum zu nutzen. Der Rat sieht den freiwilligen Selbstverpflichtungen aller Teilnehmer für sichere, geschützte, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane erwartungsvoll entgegen.

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Rat verabschiedet EU-Strategie für Syrien

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:02

1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai und 17. Oktober 2016 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016 zeigt der Rat sich entsetzt über die nach wie vor desolate Lage in Syrien und die anhaltenden humanitären, sicherheitspolitischen und politischen Probleme, die der Konflikt aufwirft. Derzeit sind 13,5 Millionen Syrer auf humanitäre Hilfe in Syrien angewiesen – darunter 6,3 Millionen Binnenvertriebene –, 1,5 Millionen Menschen leben in einem Belagerungszustand und weitere 5 Millionen syrische Flüchtlinge haben in den Nachbarländern und in der gesamten Region Aufnahme gefunden.

2. Für den Schutz der syrischen Bevölkerung ist in erster Linie das syrische Regime verantwortlich. Daher appelliert der Rat an das Regime und seine Verbündeten, insbesondere Russland in seiner Funktion als Ko-Vorsitz der Internationalen Unterstützungsgruppe für Syrien, alles daranzusetzen, um Folgendes zu gewährleisten: die vollständige Einstellung der Feindseligkeiten; die Aufhebung der Belagerungen und den uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer. Der Rat verurteilt auf das Schärfste die fortgesetzten, systematischen, weit verbreiteten und gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verstöße aller Parteien, insbesondere des syrischen Regimes, gegen das humanitäre Völkerrecht. Dem muss ein Ende bereitet werden, und die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Rat verurteilt das Aushungern von Zivilpersonen durch Belagerung besiedelter Gebiete als eine Methode der Kriegsführung sowie die Zwangsumsiedlung von Bevölkerungsgruppen; in beiden Fällen kann es sich um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handeln. Die EU wird weitere restriktive Maßnahmen gegen Syrien in Betracht ziehen, solange die Repressionen anhalten. Die EU erinnert daran, dass es unter dem derzeitigen Regime keinen dauerhaften Frieden in Syrien geben kann.

3. Der Rat weist darauf hin, dass der Konflikt in Syrien sich unmittelbar auf die EU auswirkt, und stimmt darin überein, dass die EU einen spezifischen strategischen Rahmen für ihren Ansatz für Syrien als länderspezifischen Teil der im März 2015 angenommenen EU-Regionalstrategie für Syrien und Irak sowie zur Bewältigung der Bedrohung durch Da'esh entwickeln muss. Daher begrüßt er die gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin und der Kommission und unterstützt die nachstehend genannten Ziele. Diese Mitteilung bildet zusammen mit den vorliegenden Schlussfolgerungen die EU-Strategie für Syrien. Der Schwerpunkt der strategischen Ziele der EU in Syrien liegt auf sechs Kernbereichen:

a) Beendigung des Krieges durch einen echten politischen Übergang im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates, der von den Konfliktparteien unter Federführung des VN-Sondergesandten für Syrien und mit Unterstützung durch wichtige internationale und regionale Akteure ausgehandelt wird.

Die EU ist der festen Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann, und setzt sich für die Einheit, Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit des syrischen Staates ein. Nur eine glaubwürdige politische Lösung gemäß der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué von 2012 wird die Stabilität in Syrien gewährleisten und dazu führen, dass Da’esh und anderen von den VN bezeichneten terroristischen Gruppen in Syrien eine entscheidende Niederlage zugefügt werden kann. Die EU unterstützt weiterhin die Anstrengungen der Internationalen Allianz gegen Da'esh in Syrien und Irak.

Die EU unterstützt nachdrücklich die Arbeit des VN-Sonderbeauftragten und die Wiederaufnahme der Gespräche in Genf. Die EU bekräftigt den Primat des Genfer Prozesses unter Führung der Vereinten Nationen und wird über die regionale Initiative der Hohen Vertreterin weiterhin politische Unterstützung für diesen Prozess leisten, der den politischen Dialog mit wichtigen Akteuren aus der Region fördert, damit im Rahmen des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember erteilten Mandats gemeinsame Standpunkte ermittelt werden können. Der Rat erklärt sich bereit, die Bemühungen der EU im Hinblick auf die umfassende und wirksame Teilhabe von Frauen und eine ständige Konsultation und einen kontinuierlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft im politischen Prozess zu verstärken.

Ob in Genf Fortschritte erzielt werden, wird davon abhängen, ob vor Ort die Gewalt eingedämmt und Vertrauen aufgebaut werden kann. In diesem Zusammenhang würdigt der Rat den Beitrag, der geleistet wurde, um wieder eine vollständige Einstellung der Feindseligkeiten zu erreichen, und nimmt die Einrichtung des trilateralen Mechanismus im Rahmen der Treffen in Astana zur Kenntnis, der dazu dient, die uneingeschränkte Einhaltung der Waffenruhe zu beobachten und sicherzustellen. Er äußert seine große Besorgnis angesichts der anhaltenden Gewalt von Terroristen und militärischer Maßnahmen gegen zivile und nichtterroristische Ziele, auch durch das Regime und seine Verbündeten. Der Rat fordert alle Seiten nachdrücklich auf, die Waffenruhe einzuhalten, und appelliert an Russland, die Türkei und Iran, ihren Verpflichtungen als Garanten der Waffenruhe nachzukommen und für deren vollständige Umsetzung zu sorgen. In diesem Zusammenhang sollten weitere Treffen Fortschritte bei der Gewährleistung eines uneingeschränkten, ungehinderten und landesweiten Zugangs für humanitäre Helfer, der Beendigung der Belagerungen und der Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen, insbesondere Frauen und Kinder, im Einklang mit der Resolution 2268 des VN-Sicherheitsrates ermöglichen.

b) Förderung eines konstruktiven, alle Seiten einbeziehenden Übergangsprozesses in Syrien durch Unterstützung der Stärkung der politischen Opposition im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrates und dem Genfer Kommuniqué.

Die EU wird weiterhin die syrische Opposition und insbesondere das Hohe Verhandlungskomitee (HNC) als Delegation der Opposition bei den von den VN vermittelten Gesprächen in Genf unterstützen. Die EU wird das HNC bei der Entwicklung seiner Vision des Übergangs sowie seine bisherigen Bemühungen zur Konsolidierung der Verhandlungsplattform für die syrische Opposition unterstützen.

Der Rat hält die syrischen Parteien dazu an, die Agenda des Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen konstruktiv und ohne Vorbedingungen zu akzeptieren, und begrüßt den positiven Ansatz des HNC, wenn es darum geht, Einigung über eine integrativere Delegation zu erzielen sowie maßvolle und praktische Vorschläge zu unterbreiten. Der Rat begrüßt den Umstand, dass das Beratende Frauenkomitee in das HNC eingebunden und seine umfassende und wirksame Beteiligung schrittweise in die Wege geleitet wird. Er fordert das syrische Regime nachdrücklich auf, seine eigenen Pläne für einen echten, alle Seiten einbeziehenden politischen Übergang vorzulegen.

In den politischen Prozess müssen alle Seiten uneingeschränkt einbezogen werden, um sicherzustellen, dass alle Teile der syrischen Gesellschaft an der Gestaltung der künftigen Einheit Syriens und der nationalen Aussöhnung beteiligt sind.

c) Rettung von Menschenleben durch Deckung des humanitären Bedarfs der hilfebedürftigsten Syrer überall im Land durch rechtzeitige, effiziente, wirksame und auf Prinzipien gegründete Hilfe.

Die EU äußert ihre anhaltende tiefe Besorgnis angesichts der willkürlichen Einschränkungen, die die Bereitstellung der humanitären Hilfe behindern, und fordert erneut den uneingeschränkten, ungehinderten, sicheren und landesweiten Zugang für humanitäre Helfer der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen. Der Zugang für humanitäre Helfer ist keine vertrauensbildende Maßnahme, sondern eine Verpflichtung.

Die EU leistet die größte finanzielle Unterstützung für die humanitären Bemühungen in Syrien und wird weiter auf eine intensive humanitäre Diplomatie setzen und nach Möglichkeiten suchen, den Zugang und den Schutz zu verbessern und die humanitären Grundsätze zu fördern. Sie wird weiterhin darauf hinarbeiten, dass die Ausnahmen und Genehmigungen für humanitäre Zwecke im Rahmen unserer restriktiven Maßnahmen gegen Syrien uneingeschränkt umgesetzt werden. Die EU wird auch bei der Hilfe für Minenopfer und bei der Aufklärung über die Risiken von Minen weiterhin Unterstützung leisten.

d) Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die Stärkung der Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft.

Die EU wird weiterhin umfassende Unterstützung für die Organisationen der syrischen Zivilgesellschaft bereitstellen, auch für die Arbeit des "Civil Society Support Room" und des "Women’s Advisory Board". Die Zivilgesellschaft wird in der Zeit nach dem Konflikt in Syrien und bei der Förderung des Aussöhnungsprozesses eine maßgebliche Rolle spielen müssen. Der Rat hat vereinbart, die Bemühungen der EU zur Förderung der freien Meinungsäußerung unter anderem durch die Unterstützung freier und unabhängiger Medien zu verstärken.

e) Förderung der Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen zur Erleichterung eines nationalen Aussöhnungsprozesses und einer Übergangsjustiz.

Die EU wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverstöße und -verletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des nachgewiesenen Einsatzes von chemischen Waffen, verantwortlich sind. Die EU verurteilt auf das Schärfste die systematischen Menschenrechtsverletzungen in Syrien, die von der von den VN eingesetzten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission auch in der detaillierten Übersicht über die im vergangenen Jahr in Aleppo begangenen Verbrechen dokumentiert werden. Der Rat unterstützt die Empfehlungen der Untersuchungskommission. Der Rat kommt überein, weiterhin Informationen im Hinblick auf künftige rechtliche Maßnahmen – auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof - gegen all diejenigen zu sammeln, die für Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang äußert der Rat seine Unterstützung für den unparteiischen und unabhängigen internationalen Mechanismus, den die VN-Generalversammlung zu diesem Zweck eingerichtet hat, und betont, wie wichtig es ist, diesem Mechanismus ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, damit er seine wichtige Arbeit fortsetzen kann. Die EU unterstützt sämtliche Bemühungen um nationale Aussöhnung und wird sich weiterhin für die Schaffung einer Übergangsjustiz einsetzen.

Der Rat verurteilt außerdem den Einsatz von chemischen Waffen durch das syrische Regime und Da’esh, der in den Berichten des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der OVCW und der Vereinten Nationen bestätigt wurde, und erinnert an seinen Beschluss vom März, zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen die verantwortlichen Personen zu verhängen. Der Rat unterstützt alle Bemühungen, die auf die Identifizierung verschwundener Personen abzielen.

f) Stärkung der Resilienz der syrischen Bevölkerung und der syrischen Gesellschaft

Die EU wird durch die Bereitstellung von Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Unterstützung für lokale zivile Verwaltungsstrukturen in von der Opposition verwalteten Gebieten – auch in Zusammenarbeit mit der syrischen Übergangsregierung – weiterhin Unterstützung für die Resilienz leisten und dazu beitragen, einen Zusammenbruch der staatlichen Verwaltung zu verhindern. Die EU wird auf eine breit angelegte Unterstützung hinwirken, indem sie grenzüberschreitende Hilfe mit Unterstützungsleistungen von Syrien aus kombiniert, und das Ziel verfolgen, die Hilfe als Teil umfassenderer Bemühungen zur Deckung des Bedarfs der Bevölkerung in ganz Syrien bereitzustellen, gewaltbereiten Extremismus und Sektierertum zu verhüten und die Resilienz auf lokaler Ebene aufzubauen. Sie wird sich nicht an frühzeitigen Wiederaufbau/Stabilisierungsbemühungen beteiligen, die gesellschaftliche und demografische Manipulationen befördern könnten.

4. Die EU bekräftigt, dass sie nur dann bereit ist, den Wiederaufbau Syriens zu unterstützen, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf der Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN-Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender, echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Der Rat wird dann prüfen, welche Hilfe in der Zeit nach dem Konflikt im Sinne der gemeinsamen Mitteilung bereitgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang könnte die EU die derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen überprüfen, eine Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit den Übergangsbehörden in Angriff nehmen, Mittel für Rehabilitation und Wiederaufbau nach dem Krieg auch im Hinblick auf das kulturelle Erbe mobilisieren und die geeigneten Instrumente der europäischen Nachbarschaftspolitik und anderer Programme zur Bewältigung der Herausforderungen in der Übergangszeit einsetzen und die Gemeinschaften durch wirtschaftliche Entwicklung stabilisieren. Die EU unterstützt aktiv die VN bei ihrer Koordinierung der Planungen für eine zivile Stabilisierung nach einer Einigung und wird mit den VN, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Gebern zusammenarbeiten. Diejenigen, die den Konflikt angetrieben haben, sollten auch eine besondere Verantwortung für die Kosten des Wiederaufbaus übernehmen.

5. Die EU ist sich bewusst, welche Auswirkungen der Konflikt in Syrien auf Nachbarländer hat, und bestätigt ihre Zusage, Jordanien, Libanon und der Türkei sowie Irak und Ägypten Unterstützung zu leisten; diese Länder haben ihr Engagement und ihre Resilienz unter Beweis gestellt, indem sie Millionen syrischer Flüchtlinge in den letzten Jahren aufgenommen haben. Der Rat würdigt diese Anstrengungen und stimmt darin überein, dass diese Unterstützung durch die Umsetzung der Migrationspakte der EU mit Jordanien und Libanon und der Erklärung EU-Türkei als Beiträge zur Erreichung der jeweiligen Londoner Zusagen für diese Länder aufrechterhalten werden muss.

6. Der Rat sieht der Konferenz zu Syrien und der Region ("Supporting the Future of Syria and the Region"), die am 4./5. April 2017 in Brüssel ausgerichtet wird, erwartungsvoll entgegen; die Konferenz ist eine Folgekonferenz zur Londoner Konferenz vom Februar 2016, zu den Geberkonferenzen von 2013 und 2015 in Kuwait sowie zu den Konferenzen in Berlin und Helsinki von 2014 und 2017. Die Konferenz wird die internationale Unterstützung für den politischen Prozess unter der Führung der VN stärken, und sie dient der Mobilisierung von Mitteln, mit denen der Bedarf, der in den von den VN koordinierten Aufrufen skizziert wurde, gedeckt und die Resilienz der Länder, die Flüchtlinge aufgenommen haben, unterstützt wird. Der Rat weist darauf hin, dass mit der EU-Strategie politische Leitlinien für die Vorgehensweise der EU auf der Konferenz vorgegeben werden.

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Rat nimmt Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes angenommen. Diese Schlussfolgerungen schließen sich an die "Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes (2017) – Kein Kind zurücklassen" an, die der Rat am 6. März 2017 angenommen hat. Mit diesen Leitlinien bekräftigte die EU ihre Verpflichtung, die Rechte des Kindes im Rahmen ihrer auswärtigen Menschenrechtspolitik umfassend zu schützen und zu fördern.

Entsprechend den Leitlinien liegt der Schwerpunkt der Schlussfolgerungen auf der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, auf der Sicherstellung der Selbstbestimmung von Mädchen, der durchgängigen Berücksichtigung der Rechte des Kindes in allen Bereichen und in allen Programmplanungen sowie auf der Ermutigung der Partnerländer, nationale Strategien für die Rechte des Kindes anzunehmen. Der Rat bekräftigt die Unterstützung der EU für die Arbeit der einschlägigen internationalen und regionalen Akteure im Bereich der Rechte des Kindes, insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Rat bekräftigt das aktive Engagement der EU in den Prozessen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Flüchtlings- und Migrantenkinder.

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Aktionärsrechte in EU-Gesellschaften: Förmliche Annahme durch den Rat

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 17:01

Der Rat hat heute eine Richtlinie mit dem Ziel einer stärkeren Mitwirkung der Aktionäre in großen europäischen Gesellschaften angenommen.

Die Richtlinie wird zu mehr Transparenz und einer aktiveren Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften führen. Zu diesem Zweck wurde die bisher geltende Richtlinie über die Rechte von Aktionären (2007/36/EG) überarbeitet.

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass Aktionäre die übermäßige kurzfristige Risikobereitschaft von Managern in vielen Fällen unterstützt haben. Die überarbeitete Richtlinie soll dies ändern und zur langfristigen Ausrichtung der Gesellschaften beitragen, was wiederum zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen wird.


Die neue Richtlinie enthält besondere Anforderungen, die Aktionäre zu einer langfristigen Mitwirkung bewegen und die Transparenz erhöhen sollen. Diese Anforderungen betreffen

  • die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung,
  • die Identifizierung der Aktionäre,
  • die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte,
  • die Informationsübermittlung,
  • die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern sowie
  • Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.
Überwachung der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung

Die Aktionäre sollen künftig über die Vergütungspolitik der Leitung ihres Unternehmens abstimmen können.

Nach den neuen Vorschriften sollte die Vergütungspolitik zu der Geschäftsstrategie, den langfristigen Interessen und der Tragfähigkeit der Gesellschaft beitragen und nicht an kurzfristige Ziele geknüpft sein.

Die Leistung von Mitgliedern der Unternehmensleitung sollte anhand sowohl finanzieller als auch nicht-finanzieller Kriterien, gegebenenfalls einschließlich ökologischer, sozialer und Governance-Faktoren, bewertet werden.

Die Vergütungspolitik soll zudem offengelegt werden, sobald die Aktionäre in der Hauptversammlung abgestimmt haben.

Identifizierung der Aktionäre

Die neue Richtlinie wird dafür sorgen, dass Gesellschaften in der Lage sind, ihre Aktionäre zu identifizieren und Informationen über die Identität von Aktionären von jedem Intermediär in der Kette, der über die Informationen verfügt, zu erhalten. Dies soll die Ausübung der Aktionärsrechte und die Mitwirkung der Aktionäre in der Gesellschaft erleichtern.

Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass in ihrem Hoheitsgebiet ansässige Gesellschaften Angaben zur Identität nur von solchen Aktionären einholen dürfen, die mehr als einen bestimmten Prozentsatz von Aktien oder Stimmrechten halten, wobei dieser Schwellenwert 0,5 % nicht überschreiten darf.

Leichtere Ausübung der Aktionärsrechte

Die Intermediäre müssen die Ausübung der Rechte durch den Aktionär, einschließlich des Rechts auf Teilnahme an und Stimmabgabe in Hauptversammlungen, erleichtern.

Sie werden zudem verpflichtet sein, den Aktionären rechtzeitig und in standardisierter Form alle Informationen der Gesellschaft zu übermitteln, die sie zur ordnungsgemäßen Ausübung ihrer Rechte benötigen.

Sie werden überdies alle aufgrund der neuen Vorschriften anfallenden Entgelte offenlegen müssen.

Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern

Die neuen Vorschriften werden institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern zu mehr Transparenz verhelfen, was ihr Konzept für die Mitwirkung der Aktionäre anbelangt. Sie müssen entweder eine Strategie für die Mitwirkung der Aktionäre ausarbeiten und öffentlich bekannt machen oder erklären, warum sie sich entschieden haben, dies nicht zu tun.

In der Strategie müssen sie darlegen, wie sie die Mitwirkung der Aktionäre in ihre Anlagestrategie integrieren und welche Mitwirkungstätigkeiten sie ausüben.

Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zur Bewältigung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte, die insbesondere dann auftreten können, wenn die institutionellen Anleger, die Vermögensverwalter oder mit diesen verbundene Unternehmen erhebliche Geschäftsbeziehungen zu der Gesellschaft unterhalten, in die investiert wurde.

Viele institutionelle Anleger und Vermögensverwalter nutzen die Dienste von Stimmrechtsberatern, die für sie Recherchen durchführen, sie beraten und ihnen empfehlen, wie sie in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften abstimmen sollen. Diese Berater spielen zwar insofern eine wichtige Rolle für die Corporate Governance, als sie dazu beitragen, die Kosten für die Analyse von Unternehmensinformationen zu verringern, aber sie können auch das Stimmverhalten der Anleger in erheblichem Maße beeinflussen.

In Anbetracht ihrer Bedeutung sollen sie künftig Transparenzanforderungen und einem Verhaltenskodex unterliegen.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen könnten den Gesellschaften und ihren Aktionären abträglich sein, da sie dem nahe stehenden Unternehmen oder der nahe stehenden Person die Möglichkeit geben können, sich Werte der Gesellschaft anzueignen.

Deshalb sieht die neue Richtlinie vor, dass wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zur Zustimmung durch die Aktionäre oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan der Gesellschaft vorgelegt werden müssen, um die Interessen der Gesellschaft angemessen zu schützen.

Die Gesellschaften müssen wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen spätestens zum Zeitpunkt ihres Abschlusses öffentlich bekannt machen und der Bekanntmachung alle Informationen beifügen, die notwendig sind, um die Angemessenheit des Geschäfts zu beurteilen.

Die nächsten Schritte

Die neue Richtlinie wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht umzusetzen.

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Änderungsanträge 1 - 243 - Private Sicherheitsunternehmen - PE 600.961v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 243 - Entwurf eines Berichts Private Sicherheitsunternehmen
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
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Rat nimmt Schlussfolgerungen zu Somalia an

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 03/04/2017 - 16:41

Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zu Somalia angenommen, in denen der kürzlich erfolgte Abschluss des Wahlprozesses, die Wahl von Präsident Mohamed Abdullahi Mohamed Farmaajo und die Bildung einer neuen Regierung sowie der Umstand, dass zahlreiche neue Abgeordnete ins Parlament gewählt wurden und die Vertretung von Frauen zugenommen hat, begrüßt werden. Dem Rat ist bewusst, welchen entscheidenden Herausforderungen die neue Führung gegenübersteht, wobei insbesondere die sich ausweitende humanitäre Krise zu nennen ist, und er bekräftigte das langfristige Engagement der EU für das Land.

Ein neues Partnerschaftsabkommen zwischen Somalia und der internationalen Gemeinschaft ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, echte Fortschritte bei den wichtigsten sicherheitspolitischen, politischen und entwicklungspolitischen Prioritäten der nächsten vier Jahre zu erzielen. Das neue Abkommen soll auf der Somalia-Konferenz am 11. Mai 2017 in London angenommen werden. Die heutigen Schlussfolgerungen dienen als Leitlinien der EU für ihr Vorgehen hinsichtlich der Konferenz.

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