Heute vor fünfzehn Jahren hat die Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien ihre Entscheidung über die Festlegung des Grenzverlaufs zwischen dem Staat Eritrea und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien bekannt gegeben. Die Grenzkommission war im Rahmen des am 12. Dezember 2000 in Algier, Algerien, von den Staats- und Regierungschefs der beiden Länder, dem eritreischen Präsidenten Isaias Afwerki und dem verstorbenen äthiopischen Premierminister Meles Zenawi, unterzeichneten Friedensabkommens von Algier eingesetzt worden. Die EU hat zusammen mit Algerien, den Vereinigten Staaten von Amerika, den Vereinten Nationen und der Organisation für Afrikanische Einheit als Zeugin unterzeichnet.
Die EU ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass der derzeitige Stillstand die regionale Stabilität weiterhin gefährdet und sich potenziell negativ auf den Frieden und die Sicherheit in der Welt sowie den internationalen Handel auswirkt und die regionale Zusammenarbeit und Entwicklung behindert.
Die EU ist davon überzeugt, dass die Parteien von der vollständigen Umsetzung der Bestimmungen der Entscheidung der Grenzkommission für Eritrea und Äthiopien nur profitieren können. Diesbezüglich ruft die EU dazu auf, alle konkreten Schritte zu unternehmen, die dazu führen könnten, dass der Grenzverlauf im Einklang mit der Entscheidung der Grenzkommission endlich genau festgelegt wird, und eine Phase des Aufbaus konstruktiver und friedlicher Beziehungen einzuleiten.
Im Rahmen ihres entschlossenen Engagements am Horn von Afrika ist die EU bereit, den Prozess und alle Maßnahmen zu unterstützen, mit denen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich in der Zukunft für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien entwickeln.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Die EU-Botschafter haben am 3. Mai 2017 die Position des Rates zu einer neuen, länderneutralen Methode zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern gebilligt. Sie ersuchten den Vorsitz, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.
Wichtigstes Ziel ist die Erkennung und Behebung von Marktverzerrungen infolge staatlicher Interventionen in anderen Ländern. Die neue Methode zur Dumpingberechnung beruht auf den Vorschriften, die mit dem Antidumpingübereinkommen der WTO festgelegt wurden.
Wir haben uns heute für eine neue, diskriminierungsfreie Antidumpingmethode ausgesprochen, die mit dazu beitragen kann, dass eingeführte Produkte unabhängig von ihrer Herkunft in der EU zu einem fairen und gerechten Preis verkauft werden. Dies wird die europäischen Handelsschutzinstrumente stärken sowie zum Schutz von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen."
Christian Cardona, maltesischer Minister für Wirtschaft, Investitionen und KleinunternehmenDie heute festgelegte Position des Rates stützt sich in hohem Maße auf die wichtigsten Grundsätze, die die Kommission in ihrem Vorschlag vom November 2016 dargelegt hat. Sie enthält eine nicht erschöpfende Liste von Anhaltspunkten zur Ermittlung erheblicher Marktverzerrungen, beispielsweise
Wenn eine erhebliche Verzerrung in einem Ausfuhrland festgestellt wird, kann die Kommission künftig Korrekturen vornehmen. Sie wird einen Preis für das Produkt festlegen, indem sie sich entweder auf die Herstellungskosten und die Verkaufspreise in einem Land mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand oder auf angemessene, unverzerrte internationale Kosten und Preise bezieht.
Die Kommission wird außerdem spezielle Berichte über Länder oder Sektoren erstellen, in denen Verzerrungen verzeichnet werden. Es obliegt auch weiterhin den EU-Unternehmen, Beschwerden einzureichen, aber sie können die Berichte der Kommission zur Stützung ihrer Darlegungen heranziehen.
Parallel zur neuen Antidumpingmethode laufen separat geführte Verhandlungen über eine 2013 vorgeschlagene breiter gefasste Überprüfung der Handelsschutzinstrumente der EU. Nachdem der Europäische Rat im Oktober 2016 ein effizientes und energisches Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken gefordert hatte, hat der Rat beiden Dossiers Priorität eingeräumt und seine Position festgelegt, damit die Verhandlungen zu einem raschen Abschluss gebracht werden können.
Da der Vorschlag dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt, müssen sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen endgültigen Text verständigen. Auf der Grundlage der heutigen Einigung kann der Rat die Trilog-Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dieses seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.