O. G. (Mandat d’arrêt européen à l’encontre d’un ressortissant d’un État tiers)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Die Möglichkeit, die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls abzulehnen, damit die Strafe im Wohnsitzmitgliedstaat vollstreckt wird, muss auch für Drittstaatsangehörige gelten