Als Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) erkennen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten den vom Schiedsgericht erlassenen Schiedsspruch an und treten für die Aufrechterhaltung einer auf den Grundsätzen des Völkerrechts und des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) beruhenden Rechtsordnung für die Meere und Ozeane und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten ein.
Die EU nimmt zu Aspekten der Souveränität im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht Stellung. Sie hält es für erforderlich, dass die Streitparteien ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln lösen, ihre Forderungen klären und ihnen unter Einhaltung und im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der Arbeit im Rahmen des SRÜ, nachgehen.
Die EU weist darauf hin, dass die Instrumente zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen des SRÜ zur Erhaltung und Förderung der internationalen Ordnung auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit beitragen und zur Beilegung von Streitigkeiten unerlässlich sind.
Die EU betont ferner, dass es von grundlegender Bedeutung ist, an den im Rahmen des SRÜ geschaffenen Freiheiten, Rechten und Verpflichtungen festzuhalten, insbesondere den Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs.
Die EU unterstützt den raschen Abschluss der Gespräche über einen wirksamen Verhaltenskodex zwischen dem ASEAN und China zur Umsetzung der 2002 verabschiedeten Erklärung zum Verhalten der Parteien im Südchinesischen Meer ("Declaration on the Conduct of Parties in the South China Sea").
Unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 11. März 2016 ruft die EU die betroffenen Parteien auf, noch offene und weitere damit zusammenhängende Fragen durch Verhandlungen und andere friedliche Mittel anzugehen und von Maßnahmen abzusehen, die zu Spannungen führen könnten. Als Mitglied des ASEAN Regional Forum (ARF) und Hohe Vertragspartei des 1976 geschlossenen Vertrags über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien ("Treaty of Amity and Cooperation in South East Asia") spricht sich die EU ferner für eine "engere Zusammenarbeit im Dienste von Frieden, Harmonie und Stabilität in der Region" aus. Die EU ist deshalb bereit, Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, Vertrauen zwischen den betroffenen Parteien aufzubauen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten betonen, wie wichtig es ist, dass alle Staaten zusammenarbeiten, um das marine Ökosystem zu schützen, das durch die Zunahme des Seeverkehrs und Baggerarbeiten bereits gefährdet ist; sie werden die Veranstaltung hochrangiger Dialoge zur Zusammenarbeit bei der maritimen Sicherheit ebenso wie den Austausch bewährter Verfahren bei der gemeinsamen Verwaltung und Entwicklung gemeinsamer Ressourcen wie der Fischerei und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau fortsetzen.
Die Bewerberländer Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina sowie die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten erinnern an die Tragödie des Flugs MH 17 vom 17. Juli 2014 und möchten erneut allen Hinterbliebenen der Opfer ihr Mitgefühl aussprechen. Wir alle erinnern uns mit Schmerz und Trauer an das, was vor zwei Jahren geschehen ist.
Nach der Resolution 2166 des VN-Sicherheitsrates müssen diejenigen, die direkt oder indirekt für den Abschuss von MH 17 verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden. Die EU bekräftigt, dass sie die Arbeit des gemeinsamen Ermittlungsteams und die laufenden Bemühungen der beteiligten Länder um eine wirksame Strafverfolgung uneingeschränkt unterstützt. Staaten, die in der Lage sind, die Untersuchungen und die Verfolgung der Verantwortlichen zu unterstützen, müssen bei den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in vollem Umfang kooperieren.
Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Der Rat hat am 4. August 2016 das Mandat der Planungsmission EUBAM Libya bis 21. August 2017 verlängert. Ferner hat er für den Zeitraum vom 22. August 2016 bis zum 21. August 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 17 Mio. € gebilligt.
Als Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Übergangs zu einem demokratischen, stabilen und wohlhabenden Libyen hat EUBAM Libya das Mandat, eine mögliche zukünftige EU-Mission zu planen, die im Bereich Strafjustiz, Migration, Grenzschutz und Terrorismusbekämpfung Beratung bieten und den Kapazitätsaufbau vorantreiben soll.
Eine zukünftige zivile Mission in Libyen würde insbesondere Strafverfolgungsaspekte der irregulären Migration, die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel angehen und gleichzeitig längerfristige Anstrengungen zur Reform des Sicherheitssektors – einschließlich Governance – fördern. Sie würde auf Antrag der rechtmäßigen libyschen Behörden und mit deren voller Eigenverantwortung durchgeführt.
Die zivile Planungskapazität kooperiert eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen und trägt zu deren Bemühungen bei.
Im Februar 2016 hat die EU das Mandat ihrer Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) geändert und zivile Planungsaktivitäten in den Mittelpunkt gerückt.
Die Mission ist derzeit in Tunis stationiert und hat Kontakt zu den einschlägigen libyschen Behörden aufgenommen. In dem durch die Entscheidung genehmigten Haushalt sind Mittel für Aktivitäten und Personal in Tunis vorgesehen sowie für eine mögliche Entsendung nach Libyen, sobald die Sicherheitslage dies zulässt.
Der Beschluss wurde im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.
Der Rat hat am 4. August 2016 Natalya Apostolova aus Bulgarien zur EU-Sonderbeauftragten (EUSR) im Kosovo ernannt. Natalya Apostolova wird ab dem 1. September Samuel Zbogar ersetzen.
Natalya Apostolova wurde am 20. Juli 2016 zur Leiterin des EU-Büros im Kosovo ernannt.
Die Sonderbeauftragte spielt eine führende Rolle bei der Förderung eines stabilen, lebensfähigen, friedlichen, demokratischen und multi-ethnischen Kosovo – auch durch Stärkung der Stabilität in der Region und durch Beiträge zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen zwischen den westlichen Balkanstaaten. Die Sonderbeauftragte fördert ein Kosovo, das der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten und des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist.
Die Sonderbeauftragte unterstützt die europäische Perspektive des Kosovo und seine Annäherung an die EU im Einklang mit der Perspektive der Region und nach Maßgabe des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.
Anlässlich des Internationalen Tags der indigenen Bevölkerungen der Welt feiern wir gemeinsam mit indigenen Völkern auf der ganzen Welt die Vielfalt ihrer Kulturen und ihren einzigartigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Welt. Die Europäische Union bekräftigt ihr Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungen.
Trotz der vielen positiven Entwicklungen bei der Anerkennung der Rechte indigener Bevölkerungen kommt es in einer Reihe von Ländern zu anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungen und Misshandlungen indigener Menschenrechtsverteidiger. Die EU intensiviert daher ihre Bemühungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die sich für die schutzbedürftigsten und am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen – einschließlich indigener Völker – engagieren, und zum Schutz derjenigen, die sich für Landnutzungsrechte einsetzen.
Entsprechend dem Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie verstärkt die EU auch ihre Zusammenarbeit mit indigenen Bevölkerungen. Die EU beabsichtigt, vor Jahresende einen Überblick über ihre politischen Maßnahmen und Tätigkeiten zur Unterstützung indigener Bevölkerungen sowie eine Liste bewährter Verfahren zu erstellen. Die Förderung der kulturellen Rechte im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker steht auch im Mittelpunkt der Friedenskonsolidierung durch den interkulturellen Dialog, wie in der neuen Strategie der Europäischen Union zu internationalen kulturellen Beziehungen dargelegt. Auf multilateraler Ebene bringt sich die EU in einvernehmlicher Weise in die laufenden Debatten bei den Vereinten Nationen bezüglich der Rechte indigener Völker ein.
Im Juni dieses Jahres hat die Organisation Amerikanischer Staaten die Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker verabschiedet. Diese Erklärung ist das erste Instrument in der Geschichte der Organisation Amerikanischer Staaten, in dem den Rechten der indigenen Völker Amerikas gezielt Rechnung getragen wird. Die EU beglückwünscht die OAS und ihre Mitgliedstaaten sowie die indigenen Völker Amerikas zu dieser Leistung. Mit dieser Erklärung wird den Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern auf dem amerikanischen Kontinent eine neue Dimension verliehen.
Die Bewerberländer Türkei, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.