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Europäische Union

Foltergüter: Rat verabschiedet geänderte Verordnung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Tue, 15/11/2016 - 12:00

Am 14. November 2014 hat der Rat eine geänderte Verordnung über Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, verabschiedet.

Damit wird die Verordnung 1236/2005 geändert, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Mit der neuen Verordnung werden die geltenden Regeln für Ausfuhrkontrollen geändert und neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe eingeführt; zudem wird Werbung für bestimmte Güter verboten und die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" angepasst. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.

Das Verbot von Folter und Misshandlung ist in den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verankert. In der EU ist die Todesstrafe nach der Charta der Grundrechte untersagt. Dort heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Die EU tritt zudem für die weltweite Achtung der Grundrechte ein.


Verordnung von 2005 über Foltergüter

Die Verordnung 1236/2005 verbietet die Aus- und die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Diese Güter sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet.

Für die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die für die genannten Zwecke, aber auch für legitime Zwecke verwendet werden können, sind nach der Verordnung spezielle Lizenzen erforderlich. Diese Güter werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und sind in den Anhängen III und IIIa der Verordnung aufgeführt.

Die Verordnung wurde im Dezember 2011 geändert, um die Ausfuhr von Arzneimitteln, die bei Hinrichtungen durch eine tödliche Injektion verwendet werden könnten, zu kontrollieren.

Aktuelle Änderungen

Nach der neuen Verordnung darf für Ausfuhren in Länder, die den internationalen Übereinkommen gegen die Todesstrafe beigetreten sind, eine allgemeine Genehmigung erteilt werden. Das betreffende Land muss die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, und die Güter dürfen nicht in andere Länder wiederausgeführt werden.

Die neue Verordnung untersagt zudem die Vermittlung von Ausrüstungsgegenständen, die einem Ein- und Ausfuhrverbot unterliegen und in Anhang II aufgeführt sind, sodass auch die Weitergabe von Gütern, die sich nicht in der EU befinden, erfasst wird. Überdies verbietet sie die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten durch Vermittler, denen bekannt ist, dass die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Ferner verbietet sie die Bereitstellung von technischer Hilfe (im Zusammenhang mit in Anhang III oder IIIa aufgeführten Gütern) durch jedwede Person, der bekannt ist, dass die betreffenden Ausrüstungsgegenstände zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.

Überdies wird die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst.

Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren für die Fälle vorgesehen, in denen die Anhänge der Verordnung rasch geändert werden müssen, um der Markteinführung neuer Güter Rechnung zu tragen.

Nach der Einigung mit dem Europäischen Parlament sieht der vereinbarte Text Folgendes vor:

  • Einführung einer Vorabgenehmigung für Vermittlungsdienste und technische Hilfe im Zusammenhang mit den in den Anhängen III und IIIa aufgeführten Gütern,
  • Verbot der Durchfuhr von in Anhang II aufgeführten Gütern sowie von in Anhang III oder IIIa aufgeführten Gütern, wenn der betreffende Wirtschaftsbeteiligte Kenntnis von der im Bestimmungsland beabsichtigten Verwendung hat,
  • Verbot der Werbung und Verkaufsförderung für die in Anhang II aufgeführten Güter auf Ausstellungen und Messen,
  • Einsetzung einer Koordinierungsgruppe, die als Plattform dienen soll, auf der Sachverständige der Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Verwaltungspraxis austauschen und Auslegungsfragen, weitere Entwicklungen und die Umsetzung der Verordnung erörtern können.
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125/2016 : 15. November 2016 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-258/15

Salaberria Sorondo
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
L’exclusion des candidats âgés de plus de 35 ans d’un concours visant à recruter des agents de police destinés à assumer des fonctions opérationnelles et exécutives est compatible avec le droit de l’Union

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Artikel - EU-Regeln für Drohnen: Gewährleistung von Sicherheit und Privatsphäre

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 15/11/2016 - 09:37
Allgemeines : Kleine "unbemannte Luftfahrzeuge", besser bekannt als Drohnen, können für verschiedenste Zwecke eingesetzt werden: Von Filmaufnahmen bis hin zur sicherheitstechnischen Überprüfung von Gaspipelines oder der Besprühung von Plantagen. Gleichzeitig ergeben sich aber Gefahren und Risiken für die Sicherheit des Luftraums und die Privatsphäre der Menschen. Am 10.11. hat der Verkehrsausschuss überarbeitete EU-Flugsicherheitsvorschriften inklusive neuer Sicherheitsregeln für Drohnen gebilligt.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Video einer Ausschusssitzung - Montag, 14. November 2016 - 15:10 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Dauer des Videos : 220'
Sie können dieses Video manuell herunterladen im WMV (2.4Gb)-Format

Haftungsausschluss : Die Verdolmetschung der Debatten soll die Kommunikation erleichtern, sie stellt jedoch keine authentische Aufzeichnung der Debatten dar. Authentisch sind nur die Originalfassungen der Reden bzw. ihre überprüften schriftlichen Übersetzungen.
Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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The Brief from Brussels: Obamas letzter Besuch in Europa

EuroNews (DE) - Mon, 14/11/2016 - 22:59
Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit kommt US-Präsident Barack Obama noch einmal nach Europa.
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Press release - Beneficial company owners register vital to combat money laundering, experts say - Committee of Inquiry to investigate alleged contraventions and maladministration in the application of Union law in relation to money laundering, tax...

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 14/11/2016 - 19:53
The EU needs a European register of beneficial owners of companies, consistent definition - and handling - of suspicious transactions and enforced transnational cooperation like the US Financial Investigation Unit, experts on anti-money laundering enforcement in Belgium and Germany told Parliament’s Panama Papers Inquiry Committee on Monday.
Committee of Inquiry to investigate alleged contraventions and maladministration in the application of Union law in relation to money laundering, tax avoidance and tax evasion

Source : © European Union, 2016 - EP
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Press release - Human rights in the world: 2015 annual report voted in Foreign Affairs Committee - Committee on Foreign Affairs

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 14/11/2016 - 19:11
The EU should do more to protect independent journalists and bloggers and human rights defenders, say MEPs in their report on the state of human rights in the world in 2015, approved by the Foreign Affairs Committee on Monday. Members point out that the "universality of human rights is seriously being challenged in many parts of the world" and say the EU "should ensure coherence between its internal and external policies with regard to respect for human rights".
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Press release - Human rights in the world: 2015 annual report voted in Foreign Affairs Committee - Committee on Foreign Affairs

The EU should do more to protect independent journalists and bloggers and human rights defenders, say MEPs in their report on the state of human rights in the world in 2015, approved by the Foreign Affairs Committee on Monday. Members point out that the "universality of human rights is seriously being challenged in many parts of the world" and say the EU "should ensure coherence between its internal and external policies with regard to respect for human rights".
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
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Artikel - UN-Klimakonferenz in Marrakesch: Zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 14/11/2016 - 15:43
Allgemeines : Weniger als ein Jahr nach dem Beschluss des Pariser Klimavertrags, des ersten allgemeinen, rechtsverbindlichen weltweiten Klimaschutzübereinkommens, beraten die Staaten der Welt diese Woche auf der UN-Klimakonferenz COP22 in Marrakesch über seine Umsetzung. Das Thema Klimawandel sowie die Frage der konkreten Realisierung der Klimaziele haben nun nach den US-Präsidentschaftswahlen an Brisanz gewonnen. Eine Delegation von EU-Abgeordneten nimmt am Weltklimagipfel in Marokko teil.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Boris Johnson: "Trump ist ein Dealmaker"

EuroNews (DE) - Mon, 14/11/2016 - 13:51
Der britische Außenminister Boris Johnson hat davor gewarnt, den designierten US-Präsidenten Donald Trump im Voraus zu verurteilen.
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Stellungnahme - Beitritt zum Handelsübereinkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors - PE 589.183v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Elmar Brok

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - Diese Woche im EP: EU-Haushalt, Panama Papers, Klimawandel

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 14/11/2016 - 09:54
Allgemeines : Das EU-Parlament versucht, diese Woche eine Einigung mit den Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt des kommenden Jahres zu erzielen. Außerdem nimmt eine Delegation des Parlaments an der UN-Klimakonferenz COP22 in Marrakesch teil. Des Weiteren debattieren die EU-Abgeordneten mit Experten wie dem US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Joseph Stiglitz, über den Panama Papers-Skandal.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Artikel - US-Präsidentschaftswahl: Interview mit David McAllister

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Mon, 14/11/2016 - 09:22
Allgemeines : Die Wahl Donald Trumps zum 45. US-Präsidenten wird ohne Zweifel die EU-US-Beziehungen sowie die laufenden Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP stark beeinflussen und könnte auch Auswirkungen auf die andere Säule der europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit, nämlich die NATO, haben. Wir haben mit dem Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, dem deutschen EU-Abgeordneten David McAllister (EVP), über die kommende Trump-Präsidentschaft gesprochen.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Handel: Ecuador tritt EU-Peru-Kolumbien Abkommen bei. TTIP "im Eisfach"

EuroNews (DE) - Fri, 11/11/2016 - 17:08
Ecuador ist am Freitag dem Freihandelsabkommen der EU mit Peru und Kolumbien beigetreten.
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Syrien: EU setzt 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank auf Sanktionsliste

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 11/11/2016 - 16:40

Am 14. November 2016 hat der Rat 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.

Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.


Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.

Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.

Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 14. November 2016 veröffentlicht.

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Schengen: Rat empfiehlt Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 11/11/2016 - 15:40

Der Rat hat am 11. November 2016 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung zur Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen angenommen.


"Unser letztendliches Ziel ist eine möglichst baldige Rückkehr zu Schengen. Auch wenn wir dies noch nicht erreicht haben, so bessert sich doch die Lage. Die Verlängerung wird daher auf nur drei Monate befristet sein und es wird im Vergleich mit dem vorangegangenen Zeitraum mehr intensive Berichterstattungspflichten geben."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Ratspräsident

Ab dem Datum der Annahme des Beschlusses sollten Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten an den folgenden Binnengrenzen verlängern:

  • Österreich: an der österreichisch-ungarischen Landgrenze und an der österreichisch-slowenischen Landgrenze;
  • Deutschland: an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
  • Dänemark: in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
  • Schweden: in den schwedischen Häfen, in der Polizeiregion Süd und West und auf der Öresund-Brücke;
  • Norwegen: in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.

Vor der Verlängerung dieser Kontrollen sollten sich die betreffenden Mitgliedstaaten mit dem bzw. den entsprechenden Mitgliedstaat(en) austauschen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur dort durchgeführt werden, wo dies für erforderlich und verhältnismäßig erachtet wird. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn sich mit alternativen Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung erzielen lässt.

Sie sollten die anderen Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament und die Kommission hiervon in Kenntnis setzen.

Die Grenzkontrollen sollten gezielt und in Bezug auf Umfang, Häufigkeit sowie räumliche und zeitliche Ausdehnung auf das Maß beschränkt sein, das unbedingt notwendig ist, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.

Die Mitgliedstaaten, die diese Kontrollen durchführen, sollten wöchentlich überprüfen, ob sie noch notwendig sind, und sie an das Bedrohungsniveau anpassen und sie – wenn dies angemessen erscheint – schrittweise aufheben. Sie sollten der Kommission jeden Monat Bericht erstatten.

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Latest news - The next SEDE meeting - Subcommittee on Security and Defence

will take place on Monday 28 November, 15:00-18:30 in Brussels.

Organisations or interest groups who wish to apply foraccess to the European Parliament will find the relevant information below.


Further information
watch the meeting live
Access rights for interest group representatives
Source : © European Union, 2016 - EP
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Ecuador tritt Handelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru bei

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 11/11/2016 - 13:00

Am 11. November 2016 haben die EU, ihre Mitgliedstaaten, Ecuador, Kolumbien und Peru das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zum Freihandelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Anschluss an den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses Protokolls.

Gemeinsam wird angestrebt, dass alle verbleibenden Verfahrensschritte vor Jahresende abgeschlossen werden, sodass die vorläufige Anwendung am 1. Januar 2017 beginnen kann.

Mit dem Übereinkommen werden hohe Zölle beseitigt und technische Handelshemmnisse überwunden. Ferner werden die Märkte für Dienstleistungen liberalisiert, die geografischen Angaben der EU geschützt und die Märkte für öffentliche Auftragsvergabe geöffnet. Das Übereinkommen schließt Verpflichtungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zügige und wirksame Streitbeilegungsverfahren ein.


"Die heutige Unterzeichnung ist ein sehr positives Zeichen und beweist, dass die EU in dem äußerst wichtigen Politikbereich des freien und fairen Handels ihre Ziele verwirklicht."

Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates

2015 war die EU der zweitgrößte Handelspartner Ecuadors, während Ecuador in der Rangfolge der Handelspartner der EU auf Platz 60 steht, und zwar mit 13,2 bzw. 0,1 % des jeweiligen Außenhandelsvolumens. Das Volumen des Handels zwischen der EU und Ecuador erreichte 2015 den Betrag von 4 594 Millionen Euro.

Der Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen wird den Vertragsparteien neue Marktzugangsmöglichkeiten für einige ihrer wichtigsten Ausfuhrgüter eröffnen. Hierzu gehören Automobile, alkoholische Getränke sowie Maschinen und Geräte auf Seiten der EU und Fischereierzeugnisse, Bananen, Schnittblumen und Kakao auf Seiten Ecuadors.

Ecuador wird dem Übereinkommen auf der Grundlage des Grundsatzes seiner regionalen Verankerung in der Andengemeinschaft beitreten. Das Übereinkommen wird Bolivien, dem anderen Mitglied der Andengemeinschaft, nach wie vor zur Unterzeichnung offenstehen.

Das Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru wurde im Juni 2012 unterzeichnet. Es wird mit Peru seit 1. März 2013 und mit Kolumbien seit 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador hat 2009 seine Teilnahme an den Verhandlungen über das ursprüngliche Abkommen ausgesetzt. Die Verhandlungen über den Beitritt zum Übereinkommen wurden im Januar 2014 wieder aufgenommen und im Juli 2014 abgeschlossen. Die rechtliche Überprüfung des Übereinkommens endete im Februar 2015.

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