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Europäische Union

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Europäischer Rat (Nachrichten) - Mon, 19/12/2016 - 11:01

Der Rat hat am 19. Dezember 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Juli 2017 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.

Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, hat der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016 und am 1. Juli 2016 bis zum 31. Januar 2017 verlängert. Die Spitzenpolitiker der EU haben die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember überprüft und daraufhin den Weg für die Verlängerung der Sanktionen um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2017 geebnet. Der Rat hat diesen Beschluss am 19. Dezember 2016 im schriftlichen Verfahren formalisiert und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.


Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise außerdem mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 152 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. März 2017 verhängt wurden;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.
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Quecksilberbelastung: Rat bestätigt Einigung mit dem Parlament für mehr Schutz

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 19:00

Am 16. Dezember billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Verordnung über Quecksilber. Mit den neuen Vorschriften soll der Schutz vor Belastungen mit diesem hochtoxischen Stoffverbessert werden.

In einer Trilog-Sitzung, die am 6. Dezember 2016 stattfand, haben sich der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament auf den Wortlaut geeinigt.

Quecksilber stellt weltweit eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit dar, nicht zuletzt durch Rückstände seiner Verbindung Methylquecksilber in Fischen und Meeresfrüchten. Ist Quecksilber einmal in die Luft oder das Wasser gelangt, kann es sich über große Entfernungen verbreiten. Deshalb muss Quecksilberverschmutzung auf internationaler Ebene bekämpft werden.


Das Übereinkommen von Minamata

Mit den nun vereinbarten Änderungen wird sichergestellt, dass die EU-Rechtsvorschriften den im Übereinkommen von Minamata festgelegten internationalen Vorschriften entsprechen. Damit wird eine zügige Ratifizierungdurch die EU ermöglicht und der Weg für das Inkrafttreten freigemacht.


Quecksilberverschmutzung gibt es überall auf der Welt – selbst in unberührten, weit von den Verursachern entfernten Gebieten. Daran zeigt sich, wie gefährlich und weitläufig die Verschmutzung ist. Heute haben wir gezeigt, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen, Quecksilberverschmutzungen einzudämmen. Unsere Einigung wird eine zügige Ratifizierung des Minamata-Übereinkommens durch die EU ermöglichen.

László Sólymos, slowakischer Umweltminister und Präsident des Rates
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Mobiles Internet für alle: Vorsitz und EP einigen sich auf 700 MHz

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 17:40

Am 14. Dezember 2016 hat der slowakische Vorsitz eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament über die koordinierte Nutzung eines zentralen Frequenzbands erzielt, wodurch höhere Geschwindigkeiten und ein besserer Zugang zum mobilen Internet in ganz Europa ermöglicht werden. Gleichzeitig trägt die Einigung der Notwendigkeit eines Frequenzspektrums für Funk und Fernsehen Rechnung. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedstaaten Anfang 2017 zur Billigung unterbreitet.

Arpád Érsek, slowakischer Minister für Verkehr, Bauwesen und Regionalentwicklung, sagte: "Das Frequenzspektrum ist eine wertvolle Ressource, die umsichtig und strategisch genutzt werden muss. Die Freigabe des 700-MHz-Frequenzbands für drahtlose Breitbanddienste ist eine Win-win-Lösung für die digitale Wirtschaft, den audiovisuellen Sektor und alle Verbraucher. Sie schafft langfristige Regulierungssicherheit und ist für die Einführung von 5G von entscheidender Bedeutung. Auf diese Weise wird die Netzanbindung flächendeckend verbessert."

Die Vereinbarung sieht vor, dass die EU-Länder bis zum 30. Juni 2020 das 700-MHz-Band (694-790 MHz) für drahtlose Breitbanddienste umwidmen müssen. Gelingt ihnen das nicht, kann die Frist in begründeten Fällen um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Das 700-MHz-Band bietet hohe Geschwindigkeiten und eine hervorragende Reichweite. Die koordinierte Nutzung des Bands für Mobilzwecke fördert die Verbreitung des 4G-Standards und trägt dazu bei, dass allen Europäern – auch in ländlichen Gebieten – Breitbandnetze von hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die bessere Vernetzung wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, zu kommunizieren und Internetinhalte und ‑dienste im täglichen Leben zu nutzen, wo auch immer sie sich befinden. Ferner werden die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert, die Nachfrage nach mehr Dienstleistungen gesteigert und die Wirtschaftsentwicklung unterstützt.

Zudem wird die gezielte Zuweisung der Frequenz den Ausbau von 5G, sobald er verfügbar ist (etwa 2020), erleichtern. 5G wird für eine deutlich erweiterte Drahtlosnetzkapazität und flächendeckende Netzanbindung sorgen, was den wirksamen Einsatz innovativer Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung aus der Ferne, verbundene Fahrzeuge und intelligente Infrastrukturen ermöglicht. Die Schaffung der Voraussetzungen für diese neuen Technologien ist für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung.

Rundfunkdienste, wie z. B. digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone, werden im Frequenzband unter 700 MHz (470-694 MHz) entsprechend den nationalen Bedürfnissen noch bis mindestens 2030 Priorität haben. Dies gibt dem audiovisuellen Sektor langfristige Planungssicherheit, sodass er weiterhin Dienstleistungen anbieten und die erforderlichen Investitionen sicherstellen kann.

Das Frequenzband 470-790 MHz wird derzeit vor allem für digitales Fernsehen und drahtlose Mikrofone genutzt, beispielsweise bei Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen.

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Tsipras wirbt in Berlin um Unterstützung für seine Politik

EuroNews (DE) - Fri, 16/12/2016 - 17:29
Der griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras hat bei einem Besuch in Berlin dafür geworben, seinen Reformkurs zu unterstützen.
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Schweiz entscheidet sich für eine gesteuerte Zuwanderung

EuroNews (DE) - Fri, 16/12/2016 - 17:07
Fast drei Jahre nach der Volksabstimmung gegen die sogenannte Masseneinwanderung hat sich die Schweiz für eine gemäßigte Umsetzung der Initiative entschieden.
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Kapitalmarktunion: Rat vereinbart Risikokapitalvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 17:00

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu Änderungen der Vorschriften der EU zur Steigerung der Investitionen in Risikokapital und Sozialunternehmen vereinbart.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 16. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Die vorgeschlagene Verordnung ist Teil des Plans der EU zur Entwicklung einer voll funktionsfähigen Kapitalmarktunion und soll der Diversifizierung der Finanzierungsquellen für Unternehmen und langfristige Vorhaben in Europa dienen. Sie steht auch mit der Investitionsoffensive der EU für Europa in Zusammenhang.

"Wir müssen neue Möglichkeiten der Finanzierung europäischer Start-up-Unternehmen, innovativer KMU und Sozialunternehmen entwickeln. Der Zugang zu Risikokapital und zu Kapital für soziales Unternehmertum ist der Schlüssel für dieses Wirtschaftssegment."

Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Ratspräsident
Zwei Arten von Fonds

Der Vorschlag stellt darauf ab, die Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) und die Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) für Fondsverwalter aller Größen zugänglich zu machen. Mit dem Verordnungsvorschlag sollen die Verordnungen 345/2013 und 346/2013 geändert und dadurch das Spektrum der Unternehmen, in die die EuVECA bzw. die EuSEF investieren können, erweitert werden. Ferner soll dadurch der grenzüberschreitende Vertrieb solcher Fonds billiger und einfacher werden.

Die EuVECA- und die EuSEF-Fondsstrukturen wurden 2013 geschaffen, um folgenden Marktteilnehmern neue Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung zu bieten:

  • jungen und innovativen Unternehmen bzw.
  • Unternehmen, die eine positive Wirkung für die Gesellschaft erzielen wollen.

In den Verordnungen 345/2013 und 346/2013 sind Anforderungen an Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen niedergelegt, die beim Vertrieb ihrer Fonds die Bezeichnungen "EuVECA" bzw. "EuSEF" verwenden wollen.

Finanzierungslücke

Die Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln ist ein wichtiger Faktor für das Wachstum und die Entwicklung von KMU, aber Banken sind nicht immer in der Lage, deren Finanzierungsbedarf zu decken. Die Lücke bei der Finanzierung wurde wiederholt als Hindernis für Wirtschaftswachstum genannt.

Die EU verliert im Bereich des Risikokapitalmarkts im Vergleich zu den Vereinigten Staaten weiter an Boden. Laut Kommission hätten zwischen 2009 und 2014 90 Mrd. € für die Finanzierung von Unternehmen zur Verfügung gestanden, wären die Risikokapitalmärkte der EU genauso entwickelt gewesen wie die der USA.

Änderungen

Mit den vom Rat vereinbarten wichtigsten Änderungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wird

  • es großen Fondsverwaltern, d.h. denjenigen mit Portfolios von über 500 Mio. €, ermöglicht, EuVECA- bzw. EuSEF-Fonds zu vertreiben und zu verwalten;
  • das Spektrum von Unternehmen, in die die EuVECA-Fonds investieren können, erweitert und dies schließt nun nicht börsennotierte Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (kleine MidCap-Unternehmen) und an einem KMU-Wachstumsmarkt notierte KMU ein.
Verfahren

Für die Annahme der Verordnung im Rat – nach einer Einigung mit dem Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Überprüfungen der Verordnungen 345/2013 und 346/2013 wären normalerweise 2017 erforderlich gewesen, doch die Kommission hat beschlossen, diese Überprüfungen vorzuziehen. Sie hat einige Faktoren ermittelt, die sich negativ auf die Entwicklung der EuVECA- und der EuSEF-Fonds auswirken, und ist in ihrem Vorschlag auf diese Faktoren eingegangen.

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EU und Jordanien verständigen sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 16:00

Die EU und Jordanien haben sich auf Partnerschaftsprioritäten und einen Pakt verständigt. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird der Rahmen für das politische Engagement erneuert und die Zusammenarbeit verstärkt. Die Prioritäten wurden vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt. Die Partnerschaftsprioritäten werden bis Ende 2018 überprüft.

Der Pakt umfasst gegenseitige Verpflichtungen, mit denen die EU und Jordanien die Zusagen erfüllen werden, die sie auf der Londoner Konferenz "Unterstützung für Syrien und die Region" vom Februar 2016 gegeben haben. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl der syrischen Flüchtlinge in Jordanien als auch der hilfsbedürftigen Aufnahmegemeinschaften. Jordanien beherbergt derzeit 655 000 registrierte Flüchtlinge.

"Durch die vereinbarten Partnerschaftsprioritäten und den vereinbarten Pakt bekräftigen wir unser gemeinsames Ziel, zusammenzuarbeiten, wenn es darum geht, den Bedürfnissen unserer Völker gerecht zu werden, indem wir unsere bereits hervorragende Zusammenarbeit noch verbessern, sei es durch die Bewältigung der Folgen des Syrien-Konflikts oder in unseren bilateralen Beziehungen. Jordanien gehört zu den wichtigsten Partnern der EU, und wir arbeiten bei den mannigfaltigen Krisen unserer Region zusammen. Angesichts der tragischen Vorfälle, die sich vorgestern in Karak ereignet haben, ist die EU mehr denn je entschlossen, mit Jordanien zusammenzuarbeiten, um die gemeinsame Herausforderung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus zu bewältigen und um unsere Zusammenarbeit bei wirtschaftlichen und politischen Reformen beizubehalten."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik

Zu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Jordanien in den kommenden Jahren gehören eine verstärkte Kooperation im Hinblick auf Stabilität und Sicherheit in der Region einschließlich Terrorismusbekämpfung, die Förderung wirtschaftlicher Stabilität, eines nachhaltigen und wissensbasierten Wachstums, qualitativ hochwertiger Bildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der demokratischen Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte.

Im Rahmen des Paktes mit Jordanien hat die EU mindestens 747 Mio. € für den Zeitraum 2016-2017 zugesagt, davon 108 Mio. € für humanitäre Hilfe und 200 Mio. € für Makrofinanzhilfen. Über die Makrofinanzhilfen haben sich Rat und Europäisches Parlament am 14. Dezember 2016 geeinigt. Im Anschluss an die Londoner Konferenz hatten die EU und Jordanien bereits am 19. Juli vereinbart, die Ursprungsregeln für jordanische Exporte in die EU zu vereinfachen, sofern dadurch neue Beschäftigungsmöglichkeiten für syrische Flüchtlinge und für Jordanier entstehen. Darüber hinaus wird Jordanien 165 000 syrischen Kindern ermöglichen, eine Schule zu besuchen, und syrischen Jugendlichen den Zugang zu beruflicher Bildung erleichtern.

Die Partnerschaftsprioritäten und der Pakt wurden vom Assoziationsrat EU-Jordanien am 19. Dezember im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen.

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Stellungnahme - Asylagentur der Europäischen Union - PE 589.496v02-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Ramona Nicole Mănescu

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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EU–Ukraine: Dritte Tagung des Assoziationsrates am 19. Dezember

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 14:20

Die dritte Tagung des Assoziationsrates EU–Ukraine findet am 19. Dezember 2016 in Brüssel statt.

Den Vorsitz auf der Tagung führt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union. Die Ukraine wird durch Ministerpräsident Volodymyr Groysman vertreten.

Nach der Tagung findet am Montag, den 19. Dezember um 11.30 Uhr eine Pressekonferenz im Justus-Lipsius-Gebäude (Großer Pressesaal) statt. Für die Teilnahme an der Pressekonferenz und allen Medienterminen ist eine besondere Akkreditierung erforderlich.


Der Assoziationsrat wird die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine erörtern, wobei folgende Aspekte im Mittelpunkt stehen werden:

  • politischer Dialog und Reformen, politische Assoziierung;
  • Recht, Freiheit und Sicherheit;
  • wirtschaftliche und sektorbezogene Zusammenarbeit sowie Handel und Handelsfragen.

Die Hohe Vertreterin der EU und der ukrainische Ministerpräsident werden zudem eingehender über Entwicklungen, die die Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine betreffen, sowie über die globale Strategie der EU und regionale Fragen sprechen.

Programm - einschließlich Medientermine und Informationen über die Akkreditierung von Medienvertretern
  • 8.10 Uhr Ankunft des ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman, Begrüßung durch die Hohe Vertreterin F. Mogherini, VIP-Eingang, Ebene 02 - Foto-/Videotermin (*)
  • 8.30 Uhr Arbeitsfrühstück
  • 9.30 Uhr Assoziationsrat - Plenartagung
    Sitzungssaal - Foto-/Videotermin (*)
  • 11.30 Uhr Pressekonferenz der Hohen Vertreterin F. Mogherini und des ukrainischen Ministerpräsidenten Volodymyr Groysman (*)Live-Streaming

Journalisten mit einem Halbjahresausweis (30.6.2016 - 31.12.2016) oder einem Ausweis für die Tagung des Europäischen Rat (15.12.16) brauchen sich nicht anzumelden. Halbjahresausweise und Ausweise für die Tagung des Europäischen Rates können (am 14.12. von 9.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr – am 15.12. von 8.00 bis 20.00 Uhr) bei der Akkreditierungsstelle im LEX-Gebäude abgeholt werden.

Andere Journalisten müssen ihre Anmeldung bis spätestens Freitag, den 16. Dezember 13.00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse übermitteln : press.centre@consilium.europa.eu. Kopien des Personalausweises und eines gültigen Presseausweises oder einer Entsendevereinbarung sind beizufügen.

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Ausführungen von Präsident Donald Tusk im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2016

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 14:01

Zuerst möchte ich auf Syrien eingehen. Ich habe heute den Vorsitzenden des Ortsrates von Aleppo eingeladen, sich persönlich an die Staats- und Regierungschefs zu wenden, um den Bürgerinnen und Bürgern Aleppos – zumindest auf diese symbolische Weise – eine Stimme zu geben. Offen gestanden sind wir angesichts der Brutalität des syrischen Regimes und seiner Anhänger, insbesondere Russlands und des Iran, nicht so effektiv, wie wir es gerne wären. Aber wir stehen dem Leiden des syrischen Volkes nicht gleichgültig gegenüber. Wir werden alle verfügbaren diplomatischen Kanäle nutzen, um Druck auf die globalen Akteure in Syrien auszuüben. Das Ziel besteht eindeutig darin, unverzüglich humanitäre Korridore zu öffnen, damit Hilfe nach Aleppo gelangen kann und Zivilpersonen sicher und unter neutraler internationaler Aufsicht evakuiert werden können. Medizinischem Personal und humanitären Helfern muss uneingeschränkter und ungehinderter Zugang gewährt werden. Der Schutz der Zivilbevölkerung hat absolute Priorität.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Migration. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten ihr Eintreten für die Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, die auch vonseiten der Türkei kontinuierliche Anstrengungen erfordert. Die Hohe Vertreterin Mogherini berichtete über die Fortschritte mit den afrikanischen Ländern. So ist es zum Beispiel dank unserer Partnerschaft mit Niger gelungen, die Zahl der Fälle zu verringern, in denen Menschen versuchen, mit Hilfe von Schleusern nach Libyen zu gelangen. Uns ist jedoch klar, dass noch mehr getan werden muss, und daher werden wir unser Vorgehen in Bezug auf Libyen und die zentrale Mittelmeerroute auf unserem nächsten informellen Gipfeltreffen, das im Februar in Malta stattfindet, erneut erörtern. Ministerpräsident Muscat wird die Arbeiten zur Reform des gemeinsamen Asylsystems unter seinem Vorsitz mit dem Ziel fortführen, einen Konsens herbeizuführen.

Was die Ukraine betrifft, so haben wir getan, was wir konnten, um das Assoziierungsabkommen, das von 27 Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament bereits ratifiziert wurde, zu retten. Die Staats- und Regierungschefs haben einen rechtsverbindlichen Beschluss erlassen, um die Ratifizierung in den Niederlanden zu erleichtern. Dieser Beschluss geht auf alle Bedenken ein, die die niederländischen Wähler zu Beginn des Jahres zum Ausdruck gebracht haben. Jetzt liegt die Verantwortung bei den Niederlanden. Die Ratifizierung ist nicht nur für die Ukraine wichtig, sondern auch für das geopolitische Ansehen und die geopolitische Glaubwürdigkeit Europas. Wir verlassen uns auf unsere niederländischen Kollegen.

Ferner haben wir uns heute darauf verständigt, unsere Arbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung in Partnerschaft mit der NATO zu intensivieren. Es liegt auf der Hand, dass Europa mehr tun muss, um seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden und seine eigenen Bürger zu schützen. Wir haben uns verpflichtet, die Zusammenarbeit zu verstärken und die Mittel für Sicherheit und Verteidigung aufzustocken.

Mit Blick auf den Brexit haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 in einer kurzen informellen Sitzung die Verfahrensmodalitäten geklärt und unsere Grundsätze bekräftigt, nämlich die Unteilbarkeit unserer vier Freiheiten, die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten und die Regel "keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag". Wir haben eine Organisationsstruktur festgelegt, der zufolge der Europäische Rat die politische Kontrolle über den Prozess behält und die Kommission die Verhandlungsführerin der Union wird. Chefunterhändler der Kommission wird Michel Barnier.

Abschließend möchte ich Ministerpräsident Fico und seinem Team für einen sehr erfolgreichen und produktiven Vorsitz danken. Ihr habt nicht nur das historische Gipfeltreffen der EU-27 in Bratislava ausgerichtet, sondern dank Eurer Professionalität auch eine Reihe der Zusagen von Bratislava in die Tat umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel die Vereinbarungen des Rates über die handelspolitischen Schutzinstrumente, den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung und den Schengener Grenzkodex. Zum Schluss also nochmals vielen Dank an Robert und den gesamten slowakischen Vorsitz für eine hervorragende Leistung.

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Artikel - Themen des Plenums: Sacharow-Preis, Bahnreisen, Grundrechte in der EU

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 10:04
Plenartagung : Die jesidischen Menschenrechtsaktivistinnen Nadia Murad und Lamiya Aji Bashar sind diese Woche in Straßburg mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit geehrt worden. Die EU-Abgeordneten haben eine Entschließung zur Lage der Grundrechte in der EU und eine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments verabschiedet. Der scheidende EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat seine Abschiedsrede im Plenum gehalten. Lesen Sie unsere Zusammenfassung der letzten Plenartagung des Jahres.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
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Erklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, und des dänischen Ministerpräsidenten, Lars Løkke Rasmussen

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 16/12/2016 - 00:43

Nach dem Referendum in Dänemark vom 3. Dezember 2015 sind wir uns einig, dass operative Vereinbarungen erforderlich sind, um die negativen Auswirkungen des Ausscheidens Dänemarks aus Europol am 1. Mai 2017 so gering wie möglich zu halten. Dies wird sowohl Dänemark als auch den anderen Ländern der Europäischen Union bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden schweren und organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus zugutekommen. Die Vereinbarungen müssen auf Dänemark zugeschnitten sein und dürfen keinesfalls einer vollen Mitgliedschaft bei Europol gleichkommen, d. h. sie dürfen weder Zugang zu den Europol-Datenbeständen noch eine volle Beteiligung an der operativen Arbeit und der Datenbank von Europol ermöglichen oder Stimmrechte in den Verwaltungsgremien von Europol verleihen. Sie sollten jedoch eine ausreichende operative Zusammenarbeit, u. a. den Austausch relevanter Daten unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen, gewährleisten. 

Die Vereinbarungen wären an den Verbleib Dänemarks in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, an die Verpflichtung Dänemarks, die Richtlinie 2016/680/EU über den Datenschutz in polizeilichen Angelegenheiten bis zum 1. Mai 2017 vollständig in dänisches Recht umzusetzen, sowie an die Zustimmung Dänemarks zur Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Anerkennung der Zuständigkeit des Europäischen Datenschutzbeauftragten gebunden.

Die Kommission und Dänemark werden sich bemühen, das notwendige rechtliche Verfahren so rasch wie möglich einzuleiten, und alle erforderlichen Maßnahmen, wie Kontakte mit den einschlägigen institutionellen Akteuren, zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neuen Vereinbarungen bis zum 1. Mai 2017 oder so bald wie möglich danach in Kraft treten können. Auf diese Weise soll zwischen dem 1. Mai 2017 und dem Inkrafttreten des künftigen operativen Abkommens so wenig Zeit wie möglich verstreichen, um negative Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zu minimieren. 

Die einzige Möglichkeit Dänemarks, sich bis zum 1. Mai 2017 uneingeschränkt an der neuen Europol-Verordnung zu beteiligen, besteht darin, das Verfahren nach Protokoll Nr. 22 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzuwenden.

 

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EU verlängert Russland-Sanktionen

EuroNews (DE) - Thu, 15/12/2016 - 19:40
Die Europäische Union verlängert die wegen des Krieges in der Ukraine gegen Russland verhängten Sanktionen um ein halbes Jahr.
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Handelspolitische Schutzinstrumente: Rat legt Verhandlungsposition fest

Europäischer Rat (Nachrichten) - Thu, 15/12/2016 - 16:40

Am 13. Dezember 2016 verständigte sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) auf die Verhandlungsposition des Rates zu einem Vorschlag zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU.

"Das ist ein wichtiger Durchbruch", so Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates. "Unsere handelspolitischen Schutzinstrumente sind seit über 15 Jahren weitgehend unverändert geblieben, während sich die Lage auf den Weltmärkten hat sich allerdings grundlegend gewandelt hat. Europa darf nicht naiv sein und muss seine Interessen verteidigen, insbesondere wenn es um Dumping geht. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer tragfähigen Lösung, die die Erzeuger in der EU besser gegen unlauteren Wettbewerb und unfaire Praktiken wappnen wird."

Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die geltenden Antidumping- und Antisubventions-Verordnungen geändert werden, um besser gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen zu können. Ziel ist es, die Erzeuger in der EU vor Schaden aufgrund unfairen Wettbewerbs zu schützen und einen freien und gerechten Handel sicherzustellen.

Die vorgeschlagene Verordnung zielt insbesondere darauf ab,

  • die Transparenz und Berechenbarkeit in Bezug auf die Einführung vorläufiger Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen zu erhöhen. Dabei geht es um einen Zeitraum von vier Wochen nach Veröffentlichung der Informationen, in dem noch keine vorläufigen Zölle angewandt werden.
  • die Einleitung einer Untersuchung ohne offiziellen Antrag der Industrie zu ermöglichen, wenn Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern drohen.
  • den Untersuchungszeitraum zu verkürzen.
  • höhere Zölle auf Einfuhren von Ländern zu erheben, wenn es Verzerrungen des Rohstoffangebots gibt und auf diese Rohstoffe, einschließlich Energie, insgesamt mehr als 27 % der Produktionskosten und einzeln mehr als 7 % entfallen. Damit würden begrenzte Abweichungen von der europäischen "Regel des niedrigeren Zolls" ermöglicht, nach der die Zölle nicht höher sein dürfen als dies notwendig ist, um die Schädigung einer Industrie der EU zu vermeiden. Die Einführung höherer Zölle wird auf der Grundlage einer Zielgewinnspanne erfolgen und auch einer Prüfung des Unionsinteresses unterliegen.
  • es den Einführern zu ermöglichen, die während einer Auslaufüberprüfung erhobenen Zölle erstattet zu bekommen, falls die Handelsschutzmaßnahmen nicht beibehalten werden.

Es handelt sich hierbei um die erste grundlegende Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente der EU seit 1995. Im April 2013 legte die Kommission einen Vorschlag zur Modernisierung der bestehenden Instrumente vor, um sie für Hersteller, Einführer und Verwender in der EU zu verbessern. Auf seiner Tagung vom 20./21. Oktober 2016 hatte der Europäische Rat eine ausgewogene Einigung über den Standpunkt des Rates bis Ende 2016 gefordert.

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