Am 15. Februar 2016 hat die EU ihre Mission zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) um eine zivile Planungskapazität erweitert.
Gleichzeitig wurde die Mission vom Rat um sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert.
Nach dieser Änderung kann die EUBAM Libyen nunmehr bei der Planung einer möglichen künftigen zivilen Krisenbewältigungsmission zum Aufbau und zur Unterstützung von Kapazitäten im Bereich der Reform des Sicherheitssektors Hilfestellung leisten. Die zivile Planungskapazität wird eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen zusammenarbeiten und deren Bemühungen unterstützen und sich mit den rechtmäßigen libyschen Behörden und anderen einschlägigen Ansprechpartnern im Bereich Sicherheit abstimmen.
Als Teil der EU-Strategie zur Unterstützung des Übergangs in Libyen hilft die Mission beim Aufbau von Kapazitäten zur verstärkten Sicherung der Land-, See- und Luftgrenzen des Landes.
Sie wurde im Mai 2013 mit dem Beschluss 2013/233/GASP eingeleitet. Im Dezember 2015 wurde sie mit dem Beschluss (GASP) 2015/2276 geändert und verlängert.
Das Mandat der Mission, die derzeit in Tunis stationiert ist, wurde um weitere sechs Monate bis zum 21. August 2016 verlängert, damit sie verstärkt bei der zivilen Planung helfen kann. Das Personal der Mission besteht nunmehr aus 16 internationalen Mitarbeitern. Ihre finanzielle Ausstattung beläuft sich auf 4 475 Mio. Euro.
Der Rat hat am 15. Februar 2016 einen Beschluss angenommen, durch den die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden. Der Beschluss erging im Anschluss an die jährliche Überprüfung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen Simbabwe.
Die restriktiven Maßnahmen werden demnach weiterhin für den simbabwischen Präsidenten Robert Mugabe, seine Ehefrau Grace Mugabe, sowie die Zimbabwe Defence Industries gelten, während die Maßnahmen gegen fünf hochrangige Mitglieder des Sicherheitsapparats ausgesetzt bleiben. Außerdem werden 78 Personen und acht Organisationen, in Bezug auf die die Maßnahmen ausgesetzt worden waren, von der Sanktionsliste gestrichen. Das Waffenembargo wird aufrechterhalten.
Der Beschluss wird am 17. Februar 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Februar 2002 eingeführt, als der Rat seine große Besorgnis über die Situation in Simbabwe, insbesondere wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung des Landes, zum Ausdruck brachte.