Im Juli wurde bekannt, dass Corinna Schumacher auf Mallorca eine Villa kauft. Nun ist auch klar: Der 7-fache F1-Weltmeister Michael (49) wird schon bald von Gland VD auf die Baleareninsel verlegt.
Zwei Swimming-Pools, ein Haupthaus, zwei Nebengebäude, ein Heli-Landeplatz und ein Fitnessstudio stehen auf dem 15'000 Quadratmeter grossen Grundstück im Südwesten Mallorcas. Früher gehörte es dem schillernden Präsidenten von Real Madrid, Florentino Perez (71).
Nun aber ist das Anwesen im Besitz der Familie Schumacher. Corinna Schumacher kaufte es im Juli für rund 30 Millionen Euro (BLICK berichtete). Als Feriendomizil, wie man erst vermutete. Noch während den laufenden Bauarbeiten am Haus wurden die Schumi-Gattin und die beiden Kinder Mick (19) und Gina Maria (21) bereits auf Mallorca gesichtet.
Jetzt spricht die Bürgermeisterin der mallorquinischen Gemeinde Andratx, Katia Rouarch, zur Westschweizer «Illustré» und gibt bekannt, dass die Schumachers schon in Kürze in der Villa erwartet werden.
«Michael Schumacher wird sich hier niederlassen»«Ich kann ihnen offiziell bestätigen, dass Michael Schumacher sich in unserer Gemeinde niederlassen wird und sich alle bereit machen, ihn willkommen zu heissen», so die Bürgermeisterin.
Auch die örtliche Polizei sei bereits über die baldige Ankunft des berühmten Patienten informiert worden. Der siebenfache Formel-1-Weltmeister, der seit seinem schweren Ski-Unfall im Dezember 2013 in seinem Zuhause in Gland VD gepflegt wird, wird also die Schweiz nach 22 Jahren verlassen und nach Mallorca transferiert. Wie lange der Aufenthalt allerdings effektiv dauern wird, ist unklar.
Seit 1996 lebt die Familie Schumacher in der Schweiz. Bis 2008 in Vufflens-le-Château, danach zog sie ins Anwesen nach Gland. (wst)
Der Verwaltungsrat der Belair Airlines AG mit Sitz in Glattbrugg hat heute beschlossen, für Belair eine Insolvenzerklärung abzugeben, meldet der Blog «Travel Inside».
Belair befinde sich in «äusserst vielversprechenden» Verhandlungen mit einem potenziellen Ankerinvestor, hiess es im Juli (BLICK berichtete). Die wiederbelebte Fluglinie sollte im Oktober an den Start gehen. Voraus gingen mehrmalige Verzögerungen der Wiederaufnahme des Flugbetriebs.
Daraus wird nun nichts. Die Maschinen heben definitiv nicht mehr ab. «Der Verwaltungsrat der Belair Airlines AG mit Sitz in Glattbrugg hat heute beschlossen, für Belair eine Insolvenzerklärung abzugeben», meldet der Blog «Travel Inside» auf seiner Website.
Finanzielle Probleme nicht gelöstDer Grund: Ein potenter Investor, den die Verantwortlichen aufgetan hatten, sprang ab. «Leider hat dieser Investor diese Gespräche jetzt kurzfristig wider Erwarten und entgegen vorheriger Bekundungen abgebrochen. Somit konnte auch keine Betriebsgenehmigung erteilt werden», heisst es.
Noch in dieser Woche soll die Insolvenzerklärung abgegeben werden. Wie viele Mitarbeitende die Insolvenz genau trifft, ist unklar. Laut dem Blog verfügte Belair bisweilen über rund 20 Mitarbeiter, die umfassende Kenntnisse der für den Flugbetrieb notwendigen Abläufe hatten. «Zudem stand zwischenzeitlich Flugpersonal im Umfang von mehr als 100 Mitarbeitern bereit, um den Flugbetrieb zu gewährleisten.»
Das Belair-Management werde die Angestellten im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen, heisst es.
Die Belair war in den vergangenen Jahren Teil der inzwischen konkursiten Air-Berlin-Gruppe. Im Januar wurde die Gesellschaft von der deutschen SBC AG, ein auf Firmensanierungen spezialisierte Beratungsgesellschaft, aus der Insolvenzmasse von Air Berlin herausgelöst. (uro)
Der Streit um das Rahmenabkommen mit der EU war am Mittwoch auch Thema im Bundesrat. Dieser bleibt vorläufig auf dem eingeschlagenen Kurs.
Der Bundesrat habe zu den Verhandlungen mit der EU eine Aussprache geführt, erklärte Bundesratssprecher André Simonazzi auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Er sei über den Stand der Diskussionen mit den Sozialpartnern und Kantonen zu den Flankierenden Massnahmen informiert worden.
Laut Simonazzi werden die Arbeiten gemäss den Entscheiden des Bundesrats von Anfang Juli weitergeführt. Im September will sich die Regierung erneut mit dem Thema befassen.
Flankierende Massnahmen sind rote LinienNach dem Durchbruch bei der Streitbeilegung waren die Verhandlungen mit der EU im Sommer ins Stocken geraten. Die EU verlangt von der Schweiz ein Entgegenkommen bei den Flankierenden Massnahmen. Diese sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit der Personenfreizügigkeit vereinbar.
Die Flankierenden Massnahmen gehören aber zu den roten Linien des Bundesrats in den Verhandlungen mit der EU. Diese Haltung bestätigte die Regierung vor der Sommerpause. Gleichzeitig beschloss sie aber, die Sozialpartner zu den Flankierenden Massnahmen zu konsultieren.
Die Federführung für die Gespräche liegt bei Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Letzte Woche kam es zum Eklat, als der Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse die Gesprächseinladung des Volkswirtschaftsministers ausschlugen. SGB-Präsident Paul Rechsteiner warf Schneider-Ammann «Verrat an den Arbeitnehmenden» vor.
Seither ist unklar, wie es mit den Verhandlungen mit der EU weitergeht. Die SP hatte sich hinter die Gewerkschaften gestellt, die ein Scheitern der Verhandlungen in Kauf nehmen. Von FDP und CVP war am Wochenende der Ruf nach einem Marschhalt zu hören. Die SVP hatte sich stets gegen ein Rahmenabkommen ausgesprochen. Nun fordert sie den Bundesrat auf, die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen offiziell abzubrechen.
Zahlreiche StreitpunkteDie Flankierenden Massnahmen sind nicht der einzige Streitpunkt zwischen den Verhandlungsdelegationen. Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, auch beim Thema Beihilfen auf der eingeschlagenen Linie zu bleiben. Die EU-Kommission will ein Verbot ins Rahmenabkommen aufnehmen.
Nach Ansicht des Bundesrats gehören materielle Bestimmungen jedoch in die jeweiligen Marktzugangsabkommen. Er ist lediglich bereit, nicht justiziable Bestimmungen ins Rahmenabkommen aufzunehmen. Zur Streitbeilegung und zum Thema Unionsbürgerrichtline äusserte sich der Bundesrat nicht. (SDA)
BERN - Nach dem Eklat zwischen Gewerkschaften und Bundesrat ist das Rahmenabkommen mit der EU so gut wie tot. SVP-Chef Albert Rösti verlangt in einem Brief den Abbruch der Verhandlungen – ohne Unterstützung der Chefs der anderen Bundesratsparteien.
Seit die Gewerkschaften die Gespräche um Anpassungen beim Lohnschutz mit dem Bundesrat verweigern, steht das Rahmenabkommen mit der EU vor dem Aus (BLICK berichtete). Albert Rösti (51) will dem Rahmenvertrag nun den endgültigen Todesstoss versetzen. In einem Brief an den Bundesrat fordert der SVP-Präsident nichts Geringeres als den endgültigen Abbruch der Verhandlungen.
Den Brief muss Rösti jedoch alleine unterzeichnen. Seiner Aufforderung an die Präsidenten von SP, CVP und FDP, ihm doch Folge zu leisteten, kam niemand nach. «Kein Parteichef ist bereit, seinen Worten Taten folgen zu lassen und den Abbruch der Verhandlungen zu fordern», klagt der SVPler.
«Andere Parteichefs spielen Doppelspiel»Sowohl Christian Levrat (48, SP) und Gerhard Pfister (55, CVP) als auch Petra Gössi (42, FDP) hatten in der «SonntagsZeitung» die Sistierung der Verhandlungen gefordert. Daraufhin hat Rösti die drei angefragt, ob sie mit ihm zusammen einen Brief an den Gesamtbundesrat senden möchten, «der den Abbruch der Verhandlungen für ein Rahmenabkommen mit der EU verlangt».
Für den kompletten Abbruch hatten diese sich aber nie ausgesprochen. Levrat, Pfister und Gössi wollen lediglich einen Marschhalt bei den Verhandlungen. Dennoch ärgert sich Rösti: «Bereits vier Tage nach ihren Sonntagsreden sind die Worte der Parteispitzen der anderen Bundesratsparteien Makulatur.»
In Anbetracht der anstehenden Wahlen in der Schweiz und Europa im Herbst 2019 und mit Blick auf die laufenden Brexit-Verhandlungen ist die Strategie der drei Spitzenpolitiker für viele nachvollziehbar. Die Differenzen zwischen der Schweiz und der EU scheinen noch zu gross, als dass man sich in den nächsten Wochen einigen könnte. Für Rösti ist das jedoch eine scheinheilige Ausrede. «Die anderen Bundesratsparteien spielen ein Doppelspiel», meint er.
Seiner Ansicht nach lassen die anderen Parteichefs die Schweizer Bürger vor den Wahlen im Glauben, man wolle lieber vorerst keinen Rahmenvertrag mit der EU. «Konkrete Massnahmen dazu werden aber nicht unterstützt, um sich nach den Wahlen wieder für die EU-Anbindung einsetzen zu können», ist der Berner überzeugt.
Rösti sieht die SVP als einzige Hüterin der Schweizer LöhneNach der Gesprächsverweigerung der Gewerkschaften spreche nun jeder davon, den heutigen Lohnschutz erhalten zu wollen. «Doch jetzt zeigt sich: Als einzige Bundesratspartei will die SVP die Schweizer Löhne schützen.» Denn die Schweiz verliere mit dem Rahmenabkommen ihre Selbstbestimmung, weil sie EU-Recht automatisch übernehmen müsste.
Von der dynamischen Rechtsübernahme könnten tatsächlich auch die flankierenden Massnahmen und dabei auch die umstrittene Voranmeldepflicht für ausländische Firmen, die sogenannte Acht-Tage-Regelung, betroffen sein.
Für Rösti ist deshalb klar: «Man kann nicht gleichzeitig für ein Rahmenabkommen und für Selbstbestimmung beim Lohnschutz sein.» So ein Abkommen sei in der Schweiz nicht mehrheitsfähig. Rösti plädiert dafür, mit der EU wieder «bilateral und auf Augenhöhe über konkrete Einzelbedürfnisse» zu verhandeln, wie er im Brief schreibt.
Auch wenn das Schreiben jetzt nur seine Unterschrift trägt: Rösti hat den Brief an den Gesamtbundesrat am Dienstagabend abgeschickt.
Ein zweijähriger Junge ist in einem Wald in Japan verschwunden – und nach drei Tagen bei brütender Hitze wohlbehalten wiedergefunden worden.
Der kleine Yoshiki Fujimoto war am Sonntagmorgen nach einem Spaziergang mit seinem Bruder und seinem Grossvater in der südwestlichen Region Yamaguchi verschwunden. Die Suche nach ihm machte landesweit Schlagzeilen. Polizisten und freiwillige Helfer suchten mit Hilfe von Spürhunden, Kamera-Drohnen und Helikoptern nach dem Kleinkind.
Geburtstag alleine im Wald verbrachtAm Mittwoch stiess einer der Freiwilligen auf Yoshiki. Er habe den Namen des Jungen gerufen und dieser habe «Ja, hier» geantwortet, sagte der 78-jährige Haruo Obata einem lokalen Fernsehsender. Der Kleine habe auf einem Stein gesessen, seine nackten Füsse hätten in einer kleinen Pfütze gesteckt.
Nach Angaben eines Behördenvertreters wurde der Junge in ein Spital eingeliefert. «Er hat keine grösseren Verletzungen, nur ein paar Kratzer und er ist leicht dehydriert», sagte Hiroyuki Nishihara von dem Spital.
Yoshiki überlebte die drei Tage unter äusserst schwierigen Bedingungen: In der Region herrschten in den vergangenen Tagen Temperaturen von bis zu 34 Grad Celsius. Ausserdem gibt es in dem Waldgebiet verschiedene Gewässer. Yoshiki musste sogar seinen Geburtstag alleine im Wald verbringen: Er wurde am Montag zwei Jahre alt.
Er war in der Nähe seines WohnhausesMedienberichten zufolge hatte sich Yoshiki verlaufen, nachdem ihn sein Grossvater alleine nach Hause geschickt hatte: Der Junge habe nicht mehr spazieren gehen wollen und geweint. Rund hundert Meter seien es bis zu seinem Zuhause gewesen, wo die Mutter wartete.
Yoshiki wurde schliesslich nur einige hundert Meter von seinem Wohnhaus entfernt aufgefunden. Seine Mutter weinte Freudentränen. «Ich konnte ihn einfach nur fest in den Arm nehmen», sagte Mio Fujimoto schluchzend im Lokalfernsehen. «Ich bin so froh, dass mein Sohn heil zurückgekommen ist. Er schläft jetzt tief und fest, er schien erleichtert, aber müde zu sein.»
Der Grossvater bedankte sich bei dem freiwilligen Helfer, der seinen Enkel fand. Haruo Obata war aus der Nachbarprovinz angereist, um die Suche zu unterstützen – der Rentner meldet sich häufig freiwillig für Hilfseinsätze. (SDA)
BERN - Jetzt handeln die Behörden: Wegen des Verdachts jahrelanger Betrügereien bei Postauto führte die Bundespolizei heute in den Räumen des Postkonzerns eine Hausdurchsuchung durch.
Hausdurchsuchung bei der Post und bei Postauto! Wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) BLICK-Informationen bestätigt, durchsucht das Fedpol heute die Räume des gelben Riesen. Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den illegal erzielten und versteckten Gewinnen bei der Postauto-Tochter.
Wie BLICK schon im Februar berichtet hat, war die Post auf diesen Schritt vorbereitet. Das zeigt ein internes Dokument. Damals ging man allerdings noch davon aus, dass die Bundesanwaltschaft (BA) sich der Sache annimmt. «Sie kann Dokumente und Dateien beschlagnahmen», hiess es im Papier.
Dann folgen Verhaltensregeln: «Begrüssen Sie die Beamten bei ihrer Ankunft höflich und bitten Sie sie, sich in ein Besprechungszimmer zu begeben und dort zu warten.» In diesem Besprechungszimmer dürfe es keine Computer oder Unterlagen der Postauto AG haben, und es dürfen sich darin keine Mitarbeitenden von Postauto AG befinden.
Der gelbe Riese hatte jedoch Kooperation mit den Behörden angekündigt. Zudem ist es nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen Behörden nur gezielt Einsicht gewähren.
Auch die Post bestätigt gegenüber BLICK, «dass das Fedpol heute im Rahmen der verwaltungsstrafrechtlichen Untersuchung zu Postauto eine Hausdurchsuchung durchgeführt und Daten erhoben hat». Wie die Post bereits mehrmals erklärt habe, begrüsse sie die Untersuchung, welche allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeiten klären werde.
Entsprechend habe die Post mit Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller die lückenlose Aufklärung des Falles versprochen und ihre Kooperation mit der Strafbehörde zugesichert.
Statt der BA führt nun das Fedpol das Verwaltungsstrafverfahren gegen Unbekannt in Zusammenhang mit dem Postauto-Bschiss durch. Im Fokus der Untersuchung stünden nicht bloss die Postauto-Tochter, sondern der gesamte Konzern, hiess es im Frühling.
Die Schlagersängerin und der Eishockey-Star? Während einem halben Jahr soll es zwischen Beatrice Egli und Nino Niederreiter geknistert haben. Was er dazu sagt.
Seit fünf Jahren ist Beatrice Egli (30) offiziell Single – in dieser Zeit erlebte der Schlager-Star allerdings «einige wenige Beziehungen», wie sie kürzlich sagte. Zu einer dieser Liebeleien soll auch eine Liaison mit Eishockey-Star Nino Niederreiter (25) zählen: Mit dem Bündner sei die Schwyzer Sängerin einen Sommer lang glücklich gewesen, wie die «GlücksPost» in ihrer neuen Ausgabe schreibt.
Gerüchte gab es schon früherDass die Musikerin und der NHL-Star, der seit fünf Jahren in den USA für die Minnesota Wild spielt, ein heimliches Liebespaar waren, kommentiert Egli gegenüber der Zeitschrift lediglich mit einem Lächeln. Ein Dementi sieht anders aus!
Und es ist nicht das erste Mal, dass Gerüchte um eine Liebelei mit dem attraktiven Sportler aufkommen. Im Interview mit der «Aargauer Zeitung» sprach Egli vor zwei Jahren über ihren Besuch der French Open in Paris 2015. Auf die Feststellung des Journalisten, dass Egli mit Niederreiter dort war, antwortete sie: «Er ist ein super Kollege von mir, und es waren auch noch drei, vier andere dabei.»
Das sagt Nino Niederreiter
Niederreiter sagt über die angebliche Liebe zu BLICK: «Ich kenne Eglis Bruder Kari sehr gut, durch ihn habe ich im Sommer 2015 Beatrice kennengelernt. In dieser Zeit hat sich zwischen uns eine gute Kameradschaft entwickelt, wir waren mehrmals zusammen auf dem Golfplatz. Aber nach meiner Rückkehr nach Nordamerika hat sich unser Kontakt verflüchtigt.» (kad)
Ab kommendem Jahr soll die Integration von Ausländerinnen und Ausländern stärker gefördert werden. Der Bundesrat hat die Anforderungen konkretisiert, beispielsweise jene zu den Sprachkompetenzen.
Vor anderthalb Jahren hatte das Parlament das neue Ausländer- und Integrationsgesetz gutgeheissen. Es enthält etliche Verschärfungen: Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält nur noch, wer gut integriert ist, also die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.
Zur Umsetzung erliess der Bundesrat Verordnungsbestimmungen. Ein erstes Paket ist bereits in Kraft. Am Mittwoch hat der Bundesrat das zweite Paket genehmigt und auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Er nahm nach der Vernehmlassung einige Änderungen vor, etwa zum Nachweis der Sprachkompetenzen.
Nachweis von SprachkompetenzenDie Anforderungen an die Sprachkompetenzen sind umso höher, je mehr Rechte mit einem ausländerrechtlichen Status verbunden sind. Die jeweiligen Kompetenzen müssen nachgewiesen werden.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn jemand während mindestens drei Jahren die obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe besucht hat. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat fünf Jahre und den Abschluss einer Ausbildung vorgeschlagen.
Bei anderen Sprachnachweisen werden die Anforderungen erst nach einer Übergangsfrist von einem Jahr voll zum Tragen kommen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) stellte fest, dass in einigen Kantonen die Strukturen zur Durchführung von Sprachnachweisverfahren, die den verlangten Qualitätsstandards genügen, noch nicht ausreichend aufgebaut sind.
Teilnahme am wirtschaftlichen Leben in der SchweizBei der Beurteilung der Integration werden die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. Ein Abweichen vom Kriterium «Teilnahme am Wirtschaftsleben» ist etwa bei körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen möglich. Ausnahmen sind jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn die betroffene Person durch die Krankheit in ihren Lebensumständen beeinträchtigt ist.
Auch Betreuungspflichten können ein Grund für eine Ausnahme sein. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, bei den möglichen Ausnahmen «Sozialhilfebezug ohne persönliches Verschulden» zu erwähnen. Eine solche Beurteilung sei nur schwer möglich, hält er im Bericht fest. Weitere Änderungen nach der Vernehmlassung betreffen die Meldepflicht der Schulen an die Migrationsbehörden. Die Schulen müssen weniger melden als zunächst vorgesehen war.
C-Ausweis kann wieder entzogen werdenWer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Das ist schon heute möglich, etwa bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe. Mit dem neuen Gesetz können die Behörden den C-Ausweis zudem bei mangelhafter Integration durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen oder widerrufen.
Die Migrationsbehörden können eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verbinden und damit den betroffenen Personen aufzeigen, was von ihnen erwartet wird.
Leichterer Zugang zur ErwerbstätigkeitDie Integration soll auch über die Erwerbsarbeit gefördert werden. Ab dem 1. Januar 2019 können anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach einer Meldung an die Arbeitsmarktbehörden eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Arbeitgeber müssen kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen.
Das schaffe einen leichteren Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und entlaste die Arbeitgeber, schreibt das SEM. Das inländische Arbeitskräftepotenzial werde gefördert, und die Ausgaben für die Sozialhilfe würden reduziert.
In der Verordnung ist geregelt, was der Arbeitgeber genau melden muss. Dazu gehört neben den Personalien die Art der Tätigkeit, der Beschäftigungsgrad und der Lohn. Mit der Übermittlung der Meldung bestätigen Arbeitgeber, dass sie die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten.
In der Vernehmlassung begrüssten die meisten Kantone und Parteien die Änderungen grundsätzlich. Dagegen stellte sich die SVP, weil Integration aus ihrer Sicht keine Staatsaufgabe ist. Die Grünen zeigten sich wegen Verschärfungen kritisch.
Erst später erhöht wird die Integrationspauschale - laut dem SEM voraussichtlich im kommenden Frühjahr. Heute zahlt der Bund den Kantonen für jede Person mit Bleiberecht eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Künftig werden es 18'000 Franken sein. Darauf hatten sich Bund und Kantone im Frühjahr geeinigt. Die Integrationsverordnung wird deshalb erneut angepasst. (SDA)
GENUA - Nach dem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua suchen Bergungsleute die Trümmer ab. Die massiven Betonteile könnten jederzeit in sich zusammenstürzen.
Rund 1000 Helfer haben in Genua den Wettlauf gegen die Zeit aufgenommen. In der Nacht suchten sie mit grossen Scheinwerfern und Spürhunden in den Trümmern der am Dienstag kollabierten Morandi-Brücke nach Opfern. Es ist sehr gut möglich, dass Menschen in den Hohlräumen noch am Leben sind und auf Rettung warten.
Feuerwehrmann Emanuele Gissi sagte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: «Die Hoffnung stirbt nie. Wir haben bereits ein Dutzend Menschen aus den Trümmern gezogen.»
«Da sind Tausende von Tonnen Beton»Auch aus Frankreich sind Feuerwehrleute zu Hilfe geeilt. Patrick Villardry sagte, der Einsatz sei äusserst schwierig. «Die ersten Opfer konnten in Sicherheit gebracht werden. Jetzt muss unter den Trümmern der Häuser gesucht werden, aber da sind Tausende von Tonnen Beton.»
Immer wieder mussten die Bergungsarbeiten unterbrochen werden. Aus geborstenen Leitungen tritt Gas aus. Es herrscht Explosionsgefahr!
Reifen retteten AutofahrerUnter den Helfern packt auch Rettungssanitäter Piero Meloni (54) mit an. Er hatte frei und war zu Hause, als das Drama passierte. Für ihn war ganz klar, dass er helfen musste.
Gegenüber der «Bild» berichtet er: «Ich sah Tote in zerquetschten Autos. Doch in einigen Fahrzeugen bewegten sich noch Menschen. Insbesondere in den Autos, die durch die Luft geflogen und auf den Reifen gelandet waren, gab es Überlebende.»
Weitere EinsturzgefahrEr zog eine Frau aus einem Auto. «Sie war verletzt, aber ansprechbar und stand unter Schock. Wir brachten sie zu einer Ambulanz.» Auch der Chauffeur eines Lastwagens habe noch gelebt und sei mit dem Helikopter ins Spital geflogen worden. Meloni traurig: «Er hat es nicht geschafft und ist dort gestorben.»
Die Bergung ist gefährlich: Die Trümmer könnten in sich zusammenfallen, zudem hangen auch an der Brücke noch tonnenschwere Blöcke, die in die Tiefe stürzen könnten. Die vielen Helfer riskieren bei ihrem Einsatz ihr Leben. Aber sie geben nicht auf. (gf)
Im Kantons St. Gallen ist ein Mitarbeiter einer Kindertagesstätte verhaftet worden. Er hatte offenbar Kinderpornographie verbreitet.
Der Verwaltungspräsident einer Kindertagesstätte im Kanton St. Gallen hat die Eltern darüber informiert, dass ein Mitarbeiter seiner Einrichtung verhaftet wurde. «Der Mitarbeiter stehe im Verdacht, in seinem privaten Bereich kinderpornografisches Material im Netz verbreitet zu haben», heisse es im Brief, über den «20 Minuten» berichtet.
Im Schreiben heisse es weiter, dass die Eltern, deren Kinder in besagter Krippe betreut werden, persönlich informiert worden seien. Bei der Kantonspolizei St. Gallen ist der Fall bekannt, zuständig für die Information ist jedoch die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber BLICK, dass Anfang Juli ein Mitarbeiter einer St. Galler Kindertagesstätte verhaftet wurde. Gegen ihn werde wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials ermittelt, wie Sprecher Roman Dobler erklärt. Er befinde sich in Untersuchungshaft.
Kinder der Krippe vermutlich nicht betroffenDie Staatsanwaltschaft St. Gallen teilte der Krippe dem Bericht von «20 Minuten» zufolge mit, es gebe keine Indizien dafür, dass Kinder, die in der betroffenen Krippe betreut wurden, betroffen seien.
Laut der Nachrichtenseite ist man bei der Krippe zutiefst schockiert und betroffen. Der Mitarbeiter sei fristlos entlassen worden. (neo/noo)