JZ
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Mitgliedstaat, der einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, ist verpflichtet, im Rahmen der Anrechnung der im Vollstreckungsmitgliedstaat verbüßten Haft zu prüfen, ob die dort gegen den Betroffenen ergriffenen Maßnahmen freiheitsentziehende Wirkung hatten