Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Demande ultérieure de protection internationale )
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass ein Folgeantrag auf internationalen Schutz allein deshalb als unzulässig zurückgewiesen wird, weil er auf Umstände gestützt ist, die bereits zur Zeit des Verfahrens über den ersten Antrag existierten