Die Europäische Union und Indien haben ein umfassendes Freihandelsabkommen beschlossen. Welche Bedeutung das hat, kommentiert die Handelsexpertin des DIW Berlin, Sonali Chowdhry:
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien ist von großer Bedeutung. Die bilaterale Partnerschaft gewinnt nach einem langen Verhandlungsprozess, der 2007 begann und wiederholt ins Stocken geriet, die nun dringend benötigte Dynamik. Indien wird bis 2026 voraussichtlich um 7,3 Prozent wachsen und in den kommenden Jahren zu einer der drei größten Volkswirtschaften der Welt aufsteigen. Die EU kann es sich kaum leisten, ihre Präsenz auf diesem Markt nicht auszubauen.
Das Abkommen baut auf den bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien auf, die bereits mehr als 170.000 Käufer-Lieferanten-Beziehungen zwischen indischen und EU-Unternehmen umfassen. Durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen in Schlüsselindustrien eröffnet das Abkommen EU-Exporteuren in vielen Sektoren wie Automobil, Maschinenbau und Getränken neue Möglichkeiten. Gleichzeitig wird sich der Marktzugang für indische Exporte wie Arzneimittel, IT-Dienstleistungen und Textilien verbessern.
Über diese unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteile hinaus erfüllt das Abkommen eine weitere wichtige Funktion, die nicht unterschätzt werden sollte: Es ist eine Versicherungspolice in der derzeitigen unsicheren Lage. Denn die im Rahmen von Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen sorgen für Transparenz und Vorhersehbarkeit im internationalen Handel und in der globalen Governance, die anderswo untergraben werden. Solche Freihandelsabkommen schützen das globale Handelssystem und verhindern, dass es in eine Spirale des Protektionismus gerät.
Der Wirtschaftsflügel der CDU hat vorgeschlagen, das Recht auf Teilzeitarbeit abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dies kommentiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, wie folgt:
Die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde den Fachkräftemangel in Deutschland nicht lösen. Besser wäre es, an anderer Stelle anzusetzen: Zum einen müssten das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert werden, denn nicht alle Frauen arbeiten freiwillig in Teilzeit – manche würden gerne ihre Arbeitszeit erhöhen, können dies aber aufgrund mangelnder Kinderbetreuung nicht.
Zum anderen müssten die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit speziell für die Gruppe erhöht werden, die derzeit besonders häufig in Teilzeit ist: verheiratete Frauen. Eine Reform des Ehegattensplittings könnte eine höhere Wochenarbeitszeit für Frauen finanziell deutlich attraktiver machen. Das jetzige Steuersystem belohnt vor allem die Aufteilung, dass einer Vollzeit arbeitet und (meist) eine im Minijob. Dementsprechend sollte auch die Minijob-Regelung reformiert und auf Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen begrenzt werden. Durch eine solche Reform wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver. Dies wäre nicht nur aus arbeitsmarktpolitischer, sondern auch aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig: Es würde die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen erhöhen und hätte nicht zuletzt auch einen positiven Einfluss auf deren Alterseinkünfte."
Die Abteilung Makroökonomie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) analysiert gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge mit empirischen und theoretischen Methoden. Die Forschungsarbeiten der Abteilung ordnen sich den drei Themenbereichen Konjunkturpolitik der europäischen Währungsunion, Makroökonomie und Verteilung und Makroökonomische Aspekte des Klimawandels zu. In den Forschungsarbeiten werden Modelle entwickelt und Datensätze generiert. Die Forschungsergebnisse bilden die Grundlage für die Infrastruktur der Prognose und Politikberatung. So fließen die Ergebnisse direkt in die Prognosen des DIW Berlin und die Gemeinschaftsdiagnose ein.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei studentische Hilfskräfte (w/m/d) für jeweils 12 Wochenstunden.
Die Abteilung Staat (Public Economics) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
studentische Hilfskraft (w/m/d)
(für 10 Wochenstunden).
Die deutsche Wirtschaft ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent gewachsen, wie das Statistische Bundesamt heute bekannt gegeben hat. Dazu eine Einschätzung von Geraldine Dany-Knedlik, Konjunkturchefin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Mit einem Plus von 0,2 Prozent ist die deutsche Wirtschaft 2025 zwar wieder gewachsen, die Erholung fällt aber deutlich schwächer aus als in vergangenen Aufschwungphasen. Nach zwei Jahren der Schrumpfung zeigt sich damit eine Stabilisierung, jedoch noch kein kräftiger Neustart.
Strukturelle Belastungen wie der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit, der demografische Wandel und laufende Anpassungen in wichtigen Industriezweigen dämpfen zwar weiterhin das Wachstum. Hinzu kommen externe Faktoren, insbesondere die erhöhten US-Zölle auf deutsche Exporte. Dennoch ist nicht zu erwarten, dass die deutsche Wirtschaft weiterhin und langanhaltend stagniert.
Vor allem die Binnenwirtschaft macht Hoffnung. Neben dem öffentlichen Sektor leistet insbesondere die private Nachfrage einen wichtigen Beitrag. Man kann also durchaus vorsichtig optimistisch in das Jahr 2026 blicken: Wenn die bereits beschlossenen finanzpolitischen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten, ist eine spürbare Belebung möglich. Ein Wachstum von über einem Prozent erscheint dann realistisch.
Heute wurden SPD-Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer bekannt. DIW-Steuerexperte Stefan Bach kommentiert den Vorschlag wie folgt:
Die Erbschaftsteuer ist reformbedürftig, weil sie in der jetzigen Ausgestaltung durch Steuerprivilegien bei Firmen- und Immobilienübertragungen die Vermögenskonzentration erhöht. Die Vorschläge der SPD gehen in die richtige Richtung. Wenn man die Freibeträge auf eine Million Euro erhöht, halbiert sich die Zahl der Steuerpflichtigen und der Bürokratieaufwand sinkt damit kräftig. Zugleich sollen diese Freibeträge lebenslang gelten und sich nicht alle zehn Jahre erneuern wie bisher, was gerade viele Hochvermögende nutzen, um die Erbschaftsteuer zu umgehen. Kleine und mittlere Unternehmen bis zu fünf Millionen Euro zusätzlich zu entlasten, ist sinnvoll, gegebenenfalls muss man die Steuersätze begrenzen. Auf jeden Fall sollte man die Belastung bei Firmenübertragungen langfristig stunden und verrenten, damit sie aus dem Ertrag abgezahlt werden kann und die Unternehmen nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.