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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 1 month 2 weeks ago

Neuartige Lebensmittel: weitere Verhandlungen auf EU-Ebene

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am 12. Mai 2015 fand eine weitere Runde konstruktiver Gespräche über neue EU-Vorschriften für neuartige Lebensmittel zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission statt. Trotz einer gewissen Annäherung in einigen Fragen sind weitere Beratungen erforderlich, um zu einer Einigung zu gelangen. Der Vorsitz wird den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 13. Mai unterrichten, damit das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.  

Mehrwert 

Ziel der zur Diskussion stehenden Vorschriften ist es, das Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel schneller und günstiger zu gestalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert werden, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird.  

Noch offene Fragen 

Zu den größten Schwierigkeiten im Rahmen der Verhandlungen gehören die Bezugnahme auf das Klonen und die Frage, mit welcher Art von Sekundärrechtsakten neuartige Lebensmittel zugelassen werden sollen.  

Hintergrund

Zu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".

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Erklärung der Hohen Vertreterin, Federica Mogherini, im Namen der Europäischen Union anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17. Mai 2015

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie unterstützt die EU alle lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) in der Welt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und alle haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.

In den vergangenen Jahren sind in einigen Teilen der Welt bei der Gleichberechtigung von LGBTI erhebliche Fortschritte erzielt worden. Vielerorts jedoch haben LGBTI nach wie vor wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität unter Diskriminierung und Gewalt zu leiden. In mehreren Ländern gelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftaten, die mit Haftstrafen oder sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.

Im Einklang mit den Leitlinien der EU bezüglich der Rechte der LGBTI werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität geachtet werden. Die EU wird im Wege von Dialogen mit Drittländern, mit ihrer Arbeit in multilateralen Foren, in öffentlichen Erklärungen und durch ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft weiterhin für Maßnahmen zur Bekämpfung der gegen LGBTI gerichteten Diskriminierung und Gewalt eintreten und ihre Rechte weiterhin tatkräftig fördern.

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Schlussfolgerungen des Rates zu den eingehenden Überprüfungen

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)  

  1. BEGRÜSST die Veröffentlichung der einzelnen integrierten Länderberichte der Kommission, in denen die Wirtschaftspolitik jedes Mitgliedstaats und des Euro-Währungsgebiets analysiert werden, einschließlich der eingehenden Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten (MIP) sowie der begleitenden Mitteilung zur Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen;
  2. IST DER AUFFASSUNG, dass sich diese Art der Straffung des Europäischen Semesters als sinnvoller erster Schritt hin zu einer gründlicheren Überprüfung und Erörterung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten erwiesen hat, wodurch eine größere Transparenz und ein besseres Feedback zur Analyse der Kommission ermöglicht werden. Für die Zukunft sind zur Verbesserung des Verfahrens eine stärkere Eigenverantwortung sowie eine multilaterale Überwachung erforderlich;
  3. IST DER AUFFASSUNG, dass die eingehenden Überprüfungen angemessen strukturiert sind und eine detaillierte Analyse der Ungleichgewichte in den einzelnen überprüften Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten und qualitativer Informationen bieten. Zudem werden im Hinblick auf die spezifischen Herausforderungen, mit denen die einzelnen Volkswirtschaften konfrontiert sind, einschlägige Analysewerkzeuge eingesetzt; I - EINGEHENDE ÜBERPRÜFUNGEN
  4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass 16 der überprüften Länder, die im Warnmechanismusbericht 2015 aufgeführt sind (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich), makroökonomische Ungleichgewichte unterschiedlicher Art und Größenordnung aufweisen; VERTRITT DIE ANSICHT, dass transparentere Kriterien für die Kategorisierung der makroökonomischen Ungleichgewichte sowie eine größere Stabilität und bessere Vorhersehbarkeit des Verfahrens selbst wünschenswert wären; STIMMT ZU, dass die Ungleichgewichte in Slowenien seit letztem Jahr nicht mehr als übermäßig eingestuft werden sollten, wenngleich eine hohe Unternehmensverschuldung und eine andauernde Anfälligkeit des Finanzsektors weiterhin ein spezifisches Monitoring rechtfertigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass entscheidende politische Maßnahmen zur Umstrukturierung des Bankensystems ergriffen worden sind. Darüber hinaus haben eine verbesserte Exportleistung und günstigere Wachstumsbedingungen die Risiken im Vergleich zum Vorjahr verringert, was insbesondere für die mit der Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz zusammenhängenden Risiken gilt;
  5. TEILT die Ansicht der Kommission, dass in 5 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal) übermäßige Ungleichgewichte bestehen, sowie die Absicht der Kommission, im Mai die politischen Maßnahmen Frankreichs und Kroatiens unter Berücksichtigung der Ziele des nationalen Reformprogramms und der bis dahin erfolgten sonstigen Zusagen zu erörtern und zu entscheiden, ob im Rahmen der korrektiven Komponente des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht weitere Schritte erforderlich sind;
  6. BETONT, dass alle Mitgliedstaaten politische Maßnahmen ergreifen und sich nachdrücklich um Strukturreformen bemühen müssen, insbesondere wenn sie mit makroökonomischen Ungleichgewichten konfrontiert sind und diese vor allem das reibungslose Funktionieren der WWU beeinträchtigen. Ungleichgewichte sollten dauerhaft abgebaut werden, so dass Risiken verringert werden, das Neuaustarieren der EU-Volkswirtschaften erleichtert wird und die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, und ERSUCHT die Kommission, gezielte und kohärente Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der makroökonomischen Ungleichgewichte im Rahmen des Europäischen Semesters zu richten;
  7. BEGRÜSST die Pläne der Kommission in Bezug auf ein spezielles Monitoring der Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten mit übermäßigen Ungleichgewichten (Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Italien und Portugal). Ein spezielles Monitoring wird auch für eine Reihe von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet gelten, deren Ungleichgewichte entschlossene politische Maßnahmen erfordern (Irland, Spanien und Slowenien), und FORDERT die Kommission auf, den konkreten Zeitplan und Inhalt eines solchen Monitorings darzulegen. Im Einklang mit der üblichen Praxis wird das Monitoring für Irland, Spanien und Portugal auf einer nach Abschluss des Programms erfolgenden Überwachung beruhen, damit Doppelarbeit vermieden wird;
  8. STELLT FEST, dass eine Reihe makroökonomischer Ungleichgewichte in Angriff genommen wurde; BETONT jedoch, das nach wie vor in einigen Mitgliedstaaten beträchtliche Risiken bestehen. Insbesondere machen hohe Auslandsverbindlichkeiten die Schuldnerländer anfällig, und eine Verbesserung der Leistungsbilanz reicht nicht immer aus, um den Bestand an Auslandsschulden zu senken. Die Verluste an Preiswettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Vorkrisenniveau wurden in einigen Schuldnerländern zwar teilweise wettgemacht, dennoch bleibt die Stärkung des Exportwachstums durch weitere Strukturreformen eine Priorität, um einen dauerhaften und wachstumsfördernden Abbau von Ungleichgewichten zu erreichen. Zugleich bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Leistungsbilanzüberschüsse, die bis zu einem gewissen Maße durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt sind, die wiederum teilweise auf die geringen Investitionen des privaten und des öffentlichen Sektors zurückgeführt werden kann; BETONT darüber hinaus, dass eine hohe private und staatliche Verschuldung in einigen Ländern weiterhin eine große Herausforderung darstellt, auch mit Blick auf die niedrige Inflation und die moderaten Wachstumsraten. Strukturreformen sind erforderlich, um das Wachstumspotenzial zu steigern und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, insbesondere bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen. II - UMSETZUNG LÄNDERSPEZIFISCHER EMPFEHLUNGEN
  9. BEGRÜSST die Fortschritte in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen und die Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet 2014-2015 insgesamt; NIMMT ZUR KENNTNIS, dass die Durchführung der Reformen über die Politikbereiche hinweg und länderübergreifend nicht einheitlich erfolgte, und IST SICH DARIN EINIG, dass sie beschleunigt werden muss, um die jeweiligen politischen Herausforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten anzugehen und eine schnelle und dauerhafte wirtschaftliche Erholung zu gewährleisten;
  10. STELLT FEST, dass weitere Strukturreformen auf den Dienstleistungs-, Waren- und Arbeitsmärkten und verantwortungsvolle Finanzpolitiken in allen Mitgliedstaaten erforderlich sind, um die wirtschaftliche Erholung zu stützen und zu verstetigen, schädliche Ungleichgewichte zu korrigieren, tragfähige öffentliche Finanzen zu erzielen, das Investitionsumfeld zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, damit das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten freigesetzt wird;
  11. GEHT DAVON AUS, dass die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen 2015-16 Mitte Mai veröffentlicht, damit vor deren Annahme im Rat (Wirtschaft und Finanzen) eingehende multilaterale Beratungen geführt werden können; ERSUCHT die Kommission, die Beratungen über die Länderberichte sowie die nationalen Reformprogramme bei der Ausarbeitung der länderspezifischen Empfehlungen 2015 zu berücksichtigen;
  12. BETONT, dass sich die länderspezifischen Empfehlungen auf Bereiche von makroökonomischer Bedeutung mit dringendem Handlungsbedarf konzentrieren sollten, damit diese Belange in den nationalen politischen Debatten der Mitgliedstaaten stärker ins Blickfeld gerückt werden. Zugleich sollen weiterhin gemeinsame Herausforderungen für das Euro-Währungsgebiet und die EU insgesamt aufgezeigt und überwacht werden; HÄLT es für wichtig, für die länderspezifischen Empfehlungen weiterhin von einer soliden und transparenten analytischen Grundlage auszugehen und durch eine langfristige und länderübergreifende Kohärenz für Gleichbehandlung zu sorgen. 
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Schlussfolgerungen des Rates zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vor dem Hintergrund der Bevölkerungsalterung

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:  

  1. Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat in erheblichem Maße die öffentlichen Finanzen belastet und zu wachsenden Defiziten und Schulden geführt. Daher ist es derzeit besonders wichtig, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Der Rat BETONT, dass eine angemessene wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung vonnöten ist und weitere Strukturreformen durchgeführt werden müssen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
  2. Vor diesem Hintergrund BILLIGT der Rat den Bericht über die Bevölkerungsalterung 2015 mit Wirtschafts- und Haushaltsprojektionen für die 28 EU-Mitgliedstaaten und Norwegen (2013-2060), den der Ausschuss für Wirtschaftspolitik (Arbeitsgruppe "Auswirkungen der Bevölkerungsalterung") und die Kommission (GD ECFIN) auf der Grundlage gemeinsam festgelegter methodischer Vorgehensweisen und Annahmen erstellt haben. Wie bereits die früheren Berichte über die Bevölkerungsalterung enthält auch der Bericht für 2015 Prognosen zu den Staatsausgaben für Renten, Gesundheitsversorgung, Langzeitpflege, Bildung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
  3. Der Rat HEBT die wesentlichen Ergebnisse des Berichts über die Bevölkerungsalterung 2015 HERVOR:  
    – Für den gesamten Zeitraum 2013-2060 wird – wie bereits im Bericht über die Bevölkerungsalterung von 2012 – ein durchschnittliches jährliches BIP-Wachstum in der EU von 1,4 % prognostiziert. Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede beim Wachstumspotenzial der einzelnen Mitgliedstaaten.
    – Die altersbedingten öffentlichen Ausgaben insgesamt werden in der EU gemäß den Prognosen zwischen 2013 und 2060 um 1,4 Prozentpunkte des BIP steigen und im Jahr 2060 einen Anteil von 27 % erreichen, mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern. Ohne Berücksichtigung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit, d.h. für die altersbedingten Ausgaben im engeren Sinne, wird zwischen 2013 und 2060 ein Anstieg in der EU um 1,8 Prozentpunkte des BIP prognostiziert, mit einem Anteil von 26,3 % im Jahr 2060.
    – Unter Zugrundelegung möglicher makroökonomischer Annahmen, die von ungünstigeren Szenarien, wie dem TFP-Risikoszenario, ausgehen, könnten die altersbedingten öffentlichen Ausgaben im engeren Sinne zwischen 2013 und 2060 um 2,1 Prozentpunkte des BIP steigen. Aufgrund der jüngsten Reformen und einer in EUROPOP2013 prognostizierten positiveren demografischen Entwicklung in der EU insgesamt wird jetzt ein wesentlich geringerer Anstieg der altersbedingten Ausgaben insgesamt im Zeitraum 2013-2060 als 2012 veranschlagt (3,3 Prozentpunkte des BIP).
    – Nach einem voraussichtlichen Anstieg bis 2040, der auch darauf zurückzuführen ist, dass die Baby-Boom-Generation das Rentenalter erreicht, sollen die öffentlichen Rentenausgaben bis 2060 wieder bis fast auf das Niveau von 2013 zurückgehen (11,3 % des BIP in der EU). Die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sind dabei sehr groß – je nach Altersstruktur und Tempo der Bevölkerungsalterung, spezifischen Merkmalen der nationalen Rentensysteme und insbesondere den Fortschritten der einzelnen Länder bei den Strukturreformen. In den meisten Ländern haben die jüngsten Reformen der Rentensysteme erkennbare positive Wirkung gezeigt und den Anstieg der Staatsausgaben gebremst. Die Rentenreformen haben ferner zu einem Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters und somit des Arbeitseinsatzes beigetragen. In einigen Mitgliedstaaten reichen die Reformen jedoch noch nicht aus, um den Anstieg der öffentlichen Rentenausgaben einzudämmen.
    – Bei den öffentlichen Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege in der EU wird dem Referenzszenario der Arbeitsgruppe "Auswirkungen der Bevölkerungsalterung" zufolge für den Zeitraum 2013-2060 ein Anstieg um 2 Prozentpunkte des BIP – mit erheblichen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern – erwartet, mit einem Anteil von 10,6 % des BIP im Jahr 2060; Grund dafür ist im Wesentlichen die demografische Entwicklung. Werden zudem – wie im Risikoszenario der Arbeitsgruppe geschehen – mögliche Entwicklungen bei den nicht demografisch bedingten Kostenfaktoren bei den Ausgaben für Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege berücksichtigt, so könnten die Aufwendungen für Gesundheit und Pflege in der Zeit von 2013 bis 2060 sogar um 4 Prozentpunkte des BIP steigen.
  4. Vor dem Hintergrund der aktualisierten Prognosen zu den altersbedingten Ausgaben und angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage begrüßt der Rat zwar die jüngsten Reformen in vielen Mitgliedstaaten, BEKRÄFTIGT aber, dass in der EU angemessene politische Maßnahmen in allen altersbezogenen Bereichen fortgesetzt werden müssen, insbesondere Reformen der Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme, wobei die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Länder zu berücksichtigen sind; ferner sind Maßnahmen zu vermeiden, die zu einer Umkehrung der bereits eingeleiteten tragfähigkeitsfördernden Reformen führen würden. Hierzu zählt die rasche Umsetzung der im Rahmen des Europäischen Semesters ergangenen länderspezifischen Empfehlungen und der dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Volkswirtschaften und die Haushalte, die vorsieht, dass die Staatsverschuldung abgebaut wird, die Beschäftigungsquoten und die Produktivität erhöht sowie Renten-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme reformiert werden.
  5. Der Rat WEIST insbesondere DARAUF HIN, dass die Mitgliedstaaten – wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß – noch weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um das effektive Renteneintrittsalter anzuheben, unter anderem indem ein frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt vermieden wird und das gesetzliche Renteneintrittsalter oder die Rentenleistungen an die Lebenserwartung angepasst werden. Darüber hinaus FORDERT der Rat die Mitgliedstaaten unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 7. Dezember 2010 AUF, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, in den nächsten Jahrzehnten eine flächendeckende Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sicherzustellen und eine zunehmende Nachfrage aufgrund der Bevölkerungsalterung sowie zunehmende Patientenerwartungen aufgrund der technologischen Entwicklung zu befriedigen, und der Notwendigkeit einer Reduzierung der hohen Staatsverschuldung zu finden. Dabei ist es notwendig, dass die Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft und umfassende und notwendige Reformen durchgeführt werden, um einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel sowie eine Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege von hoher Qualität sicherzustellen.
  6. Der Rat ERSUCHT die Kommission, diesen Erkenntnissen hinsichtlich der mit der Bevölkerungsalterung verbundenen Probleme und sonstigen einschlägigen Informationen, einschließlich aktualisierter Schätzungen des kurzfristigeren potenziellen BIP-Wachstums[1], in ihrer Analyse und der Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters Rechnung zu tragen und ihre Auswirkungen in allen relevanten Bereichen der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU zu berücksichtigen.
  7. Der Rat ERSUCHT die Kommission, bei ihrer regelmäßigen eingehenden Gesamtbewertung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bis Ende 2015 den vorliegenden umfassenden und vergleichbaren aktualisierten Prognosen Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik sollte dem Rat auf der Grundlage des Bewertungsberichts wiederum Bericht erstatten.
  8. Der Rat FORDERT den Ausschuss für Wirtschaftspolitik AUF, auf der Grundlage einer von Eurostat vorzulegenden neuen Bevölkerungsprognose in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern bis zum Herbst 2018 seine Analyse der wirtschaftlichen und budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung zu aktualisieren. Ferner FORDERT der Rat Eurostat AUF, systematisch jährliche Aktualisierungen seiner Bevölkerungsprognose, insbesondere hinsichtlich der Migrationsströme, vorzulegen, die für kurz- bis mittelfristige Prognosezeiträume verwendet werden können.

 

[1]           Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat am 1. April 2015 ein überarbeitetes Konzept für die Prognostizierung des Bevölkerungswachstums zum Zweck der Schätzung des potenziellen BIP für Irland, Lettland und Litauen gebilligt. 

 

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Schlussfolgerungen des Rates zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Sun, 17/05/2015 - 13:44

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –  

1.             UNTER HINWEIS AUF die früheren Vereinfachungsinitiativen des Rates, den Beitrag des "Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 zur Vereinfachung und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2014 zur Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben (Dok. 13616/14) sowie vom 15. Dezember 2014 zur Fehlerquote für Ausgaben im Agrarbereich (Dok. 16798/14);

2.             ERFREUT DARÜBER, dass die Kommission einer gründlichen Vereinfachung Priorität einräumt und dass sie die Vereinfachung bestimmter Rechtsakte der Kommission bereits vorgeschlagen hat oder bald vorschlagen wird;

3.             UNTER HINWEIS AUF die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, die Vorschriften zur Ökologisierung nach dem ersten Jahr ihrer Umsetzung zu überprüfen, sowie AUF Nummer 67 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 (Dok. EUCO 37/13);

4.             UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass die Vereinfachung der GAP ein gemeinsames Ziel der europäischen Organe, der nationalen Verwaltungen, der beteiligten Kreise, der Landwirte und anderer Begünstigter darstellt; und IN ANBETRACHT DES UMSTANDES, dass sie alle Verantwortung für das Erreichen dieses Ziels tragen;

5.             MIT DER AUFFORDERUNG, die Kommission möge die Beratungen über Entwürfe von Rechtsakten der Kommission, die die Vereinfachung betreffen, im Vorfeld ihrer Annahme fortführen und vertiefen, da zur Vermeidung von Verwaltungslasten ein ex-Ante-Ansatz am wirksamsten ist;

6.             UNTER BETONUNG DES ZIELS, dass bei der Umsetzung der GAP den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstärkt Rechnung getragen werden sollte und dass insbesondere darauf geachtet werden sollte,

  • die Verständlichkeit der Rechtsvorschriften der EU und ihre Umsetzung vor Ort zu erleichtern und dadurch die Transparenz und die Rechtssicherheit zu erhöhen;
  • besonderen nationalen und regionalen Situationen gebührend Rechnung zu tragen;
  • die Verwaltungslasten und die damit verbundenen Kosten für Landwirte, andere Begünstigte, Erzeugerorganisationen und nationale Verwaltungen zu verringern;

7.             BETONT, dass bei der Vereinfachung der GAP die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:

  • Wahrung der politischen Ziele und der Hauptbestandteile der reformierten GAP sowie Gewährleistung rechtlicher Stabilität für Landwirte, so dass die Vereinfachung nicht zu einer Deregulierung oder einem eingeschränkten Zugang zur Förderung im Rahmen der GAP führen würde;
  • keine Gefährdung der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Bezug auf EU-Mittel;
  • Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die jenen, die die GAP umsetzen, sowie den Begünstigten hinsichtlich einer Verringerung der Verwaltungslasten, z.B. in Bezug auf Informations-, Kontroll- und Berichtspflichten, den größten Nutzen bringen würde;
  • Verbesserung der Klarheit der Rechtsvorschriften und ihrer Kohärenz, insbesondere zwischen der ersten und der zweiten Säule, wo dies angebracht ist, sowie zwischen den Basisrechtsakten, den Rechtsakten der Kommission und den Leitlinien der Kommission;

 

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Montag, 11. Mai 2015
13.15 Uhr Arbeitsessen mit den Präsidenten Jean-Claude Juncker, Martin Schulz, Mario Draghi und Jeroen Dijsselbloem

Dienstag, 12. Mai 2015
15.00 Uhr Treffen mit dem georgischen Präsidenten Giorgi Margvelashvili (Fototermin - Presseerklärungen ±15.30 Uhr)
16.30 Uhr Treffen mit dem Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration William Lacy Swing

Mittwoch, 13. und Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz

Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")

Categories: Europäische Union

Gemeinsame Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates zum Europatag am 9. Mai 2015

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Heute feiern wir das geeinte Europa, das aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen ist.

Vor 65 Jahren hat Robert Schuman in seiner Erklärung festgestellt, dass dauerhafte Sicherheit und fortwährender Wohlstand in unseren Gesellschaften nur gedeihen können, wenn es gelingt, den Kreislauf von Gewalt und Vergeltung zu durchbrechen. Nur in einem geeinten Europa könne der Frieden erhalten werden. Dies war der Anfang des europäischen Integrationsprozesses, doch mussten zahlreiche europäische Nationen sich erst noch ihre Freiheit gegen totalitäre und autoritäre Regime erkämpfen.

Wir werden die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs nie vergessen, die durch die Geringschätzung von Menschen und Nationen ausgelöst wurde. Vor 70 Jahren haben sich unsere Völker auf den Schlachtfeldern gegenübergestanden - Geschehnisse, die immer noch in unserer Erinnerung haften. Heute sind wir engste Partner, Verbündete und Freunde.

Es ist unsere Verantwortung, uns für Frieden, Freiheit, Demokratie, Solidarität und Wohlstand in Europa und darüber hinaus einzusetzen. In Vielfalt geeint werden wir das begonnene Werk in der Europäischen Union fortsetzen und unsere Verschiedenheit als unsere Stärke betrachten.

Donald Tusk,  Jean-Claude Juncker, Dalia Grybauskaitė, François Hollande, Nicos Anastasiades, Klaus Iohannis,  Angela Merkel, Werner Faymann, David Cameron, Viktor Orban, Mark Rutte, Enda Kenny, Pedro Passos Coelho, Helle Thorning-Schmidt, Mariano Rajoy, Zoran Milanović, Robert Fico, Joseph Muscat, Xavier Bettel, Bohuslav Sobotka, Laimdota Straujuma, Matteo Renzi, Taavi Röivas, Alexander Stubb, Ewa Kopacz, Miro Cerar, Stefan Löfven, Charles Michel, Boyko Borisov, Alexis Tsipras

Categories: Europäische Union

Gemeinsame Erklärung des lettischen EU-Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission zur Ministertagung der Östlichen Partnerschaft über Handelsfragen

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Am 7. Mai hat der lettische EU-Ratsvorsitz in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die erste Ministertagung der Östlichen Partnerschaft über Handelsfragen veranstaltet. Den Vorsitz der Tagung führte der lettische Außenminister, Edgars Rinkēvičs, gemeinsam mit der EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström.

Die EU-Handelsminister trafen am Nachmittag des 7. Mai mit ihren Kollegen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zusammen. Dabei erörterten sie die Erfolge der Östlichen Partnerschaft im Handelsbereich sowie die Möglichkeiten und Herausforderungen für die weitere Entwicklung einer erfolgreichen Handelsdimension im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.

Im Hinblick auf den kommenden Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga und die laufende Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik führten die Handelsminister einen Gedankenaustausch über die derzeitigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den östlichen Partnern. Die Minister berieten ferner über die Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit. Dabei trugen sie den verschiedenen Interessen der östlichen Partner in Bezug auf ihre Handelsbeziehungen zur EU Rechnung.

Der Vorsitz und die Kommission hoben hervor, wie wichtig es ist, dass der Handel Teil der Östlichen Partnerschaftspolitik ist, und betonten, dass auf eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung hingearbeitet werden muss. Die Teilnehmer erkannten an, wie wichtig der Handel und mehr Marktchancen für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sind.

Sie begrüßten, dass mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine begonnen wurde, und riefen nachdrücklich dazu auf, den Reformprozess fortzuführen. Sie nahmen die Zunahme des Handels zwischen der EU und Georgien bzw. der Republik Moldau seit der Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen positiv zur Kenntnis und sehen der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens mit der Ukraine ab dem 1. Januar 2016 erwartungsvoll entgegen.

Der Vorsitz und die Kommission brachten ihre Achtung der individuellen Entscheidungen der östlichen Partner zum Ausdruck und bestätigten ihre Bereitschaft, mit jedem einzelnen Partner über engere und gleichzeitig differenzierte Handelsbeziehungen zu verhandeln. 

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9. Mai 2015 – Tag der offenen Tür im Rat

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union veranstalten am 9. Mai von 10:00 bis 17:00 Uhr einen Tag der offenen Tür im Justus-Lipsius-Gebäude (Brüssel, Rue de la Loi/Wetstraat 175), dem Hauptsitz der beiden Institutionen.

Führungen durch das Gebäude

Mitarbeiter des Rates zeigen den Besuchern die Sitzungssäle, in denen die europäischen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs und die Ratstagungen der Minister stattfinden. Den ganzen Tag über finden Führungen in französischer, niederländischer, deutscher und englischer Sprache statt.

"Europa im Wandel der Generationen" – eine persönliche Begegnung

Aus Anlass des 65. Jahrestags der Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 organisiert der Rat eine generationenübergreifende Veranstaltung, bei der sich junge Europäer mit ehemaligen Weggefährten und mit Nachfahren der Gründungsväter der EU austauschen können – eine einmalige Gelegenheit für die jüngere Generation, mehr darüber zu erfahren, wie diese berühmten Persönlichkeiten die Union gestaltet haben und was in den Anfangstagen des Aufbaus eines vereinten Europas hinter den Kulissen geschah.

Gäste und Redner sind unter anderem: Maria Romana De Gasperi (Tochter des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi), Antoinette Spaak (Tochter des ehemaligen belgischen Premierministers Paul-Henri Spaak), Paul Collowald (Journalist, der mit Robert Schuman und Jean Monnet zusammenarbeitete), Jean-Marie Pelt (ehemaliger Privatsekretär von Robert Schuman), Jacques-René Rabier (Kabinettschef von Jean Monnet), Clemens Coudenhove-Kalergi (Großneffe des Gründers der Paneuropa-Bewegung Richard Niklaus Coudenhove-Kalergi), Gabriel Fragnière (Schweizer Philosoph und Professor, Freund von Hendrik Brugmans), Victoria Martín de la Torre (Autorin des Buchs "Europe, a leap into the unknown").

Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr im Justus-Lipsius-Gebäude und kann auf unserer Website live verfolgt werden:


Videodateien in Sendequalität werden nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Informationsstände und Aktivitäten

An zahlreichen Ständen werden Informationen und Dokumentationsmaterial für jeden Leser sowie verschiedene Aktivitäten angeboten: 

  • Informationsstände der Referate Entwicklung und Umweltschutz des Generalsekretariats des Rates, zusammen mit den beiden EU-Missionen in Mali, zum Schwerpunktthema Entwicklung;
  • Stände der Europäischen Zentralbank (EZB), der Europäischen Investitionsbank (EIB), des lettischen Vorsitzes und des künftigen luxemburgischen Ratsvorsitzes usw.;
  • den ganzen Tag über werden lettische Volkstänze vorgeführt;
  • es gibt eine Kinderecke sowie ein Europa-Quiz, bei dem die Besucher ihr Wissen über Europa aktiv testen und erweitern können.

Der Tag der offenen Tür ist auch in den sozialen Medien präsent. Die Besucher können unter dem Hashtag #EUOpenDoors in verschiedenen sozialen Netzwerken kommunizieren und ihre Eindrücke oder Instagram-Fotos des Tages austauschen.

Categories: Europäische Union

Zahlungsdienste: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt. 

"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden." 

Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. 

Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden. 

In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. 

Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde. 

Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. 

Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.

Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.

 

 

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EU unterzeichnet Visumbefreiungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Die EU und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 6. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch Vertreter des lettischen Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission und für die VAE durch Botschafter Sulaiman Hamid Almazroui.  

Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet der VAE und Bürger der VAE visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.  

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und der VAE einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.  

Das Abkommen wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor es geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 6. Mai 2015 vorläufig gelten.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.

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Marktstabilitätsreserve: Rat ergreift wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Reform des EU-Emissionshandelssystems

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielten bei einem Treffen am 5. Mai 2015 grundsätzliche Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR).


Die Einigung ist vom Ausschuss der Ständigen Vertreter auf der Grundlage eines konsolidierten Textes zu bestätigen, der anschließend vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen wird. 

Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor und ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS. 

Ziel des Vorschlags 

Seit 2009 hat sich – zum Teil infolge der Wirtschaftskrise – in dem System ein Überschuss an Emissionszertifikaten gebildet, der sich 2013 auf annähernd 2,1 Milliarden Zertifikate belief; dies hat den CO2-Preis erheblich geschwächt. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt. 

Um das derzeitige Marktungleichgewicht zu beheben und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, wird vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Teil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.  

Wesentliche Ergebnisse der Verhandlungen:
  • Starttermin (1. Januar 2019)
  • "einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde): Einstellung in die Marktreserve;
  • nicht zugeteilte Zertifikate: direkte Überführung in die Marktreserve 2020 und zukünftige Nutzung gemäß den Ergebnissen einer umfassenderen EHS-Überprüfung;
  • Überprüfung von EU EHS und MSR: Berücksichtigung von Verlagerungen von CO2-Emissionen und von Wettbewerbsaspekten sowie von beschäftigungs- und BIP-relevanten Fragen;
Was ist das EU EHS?

Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.

Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.  

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases. 

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % und ab 2021 um 2,2 % gesenkt, was das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 wiederspiegelt.

Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.

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Bericht von Präsident Donald Tusk an das Europäische Parlament über die außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zur Migration

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Einleitende Bemerkungen

Für letzten Donnerstag hatte ich eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates angesetzt, um die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Institutionen aufzurufen, auf die dramatische Situation im zentralen Mittelmeerraum zu reagieren. Vier Tage zuvor waren 800 Menschen ertrunken, und – wie Sie wissen – waren dies nicht die einzigen Opfer, die in den letzten Wochen zu beklagen waren. Die Staats- und Regierungschefs waren sich einig, dass konkret und schnell gehandelt werden muss. Eine problematische Situation im Süden ist nicht nur eine Herausforderung für Südeuropa, sondern für ganz Europa. Und wir machen uns nichts vor. Uns steht ein schwieriger Sommer bevor.

Das Leben unschuldiger Menschen zu retten, steht für uns nach wie vor an erster Stelle. Es geht jedoch nicht nur um die Rettung von Menschen aus Seenot. Es gilt nun unmittelbar – und dies ist vielleicht am wichtigsten –, die Schlepper daran zu hindern, weitere Tausende von Menschenleben zu gefährden. Die Heimatländer der Migranten, die Durchreiseländer und die Länder mit dem größten Migrationsdruck müssen unterstützt und eingebunden werden. Und schließlich müssen wir noch stärker unsere vereinten Kräfte einsetzen, um Menschen zu helfen, die auf politisches Asyl angewiesen sind. Die Staats‑ und Regierungschefs haben sich auf Maßnahmen in vier Hauptbereichen verständigt.

Erstens werden wir gegen Schleuser und Menschenhändler vorgehen. Die Schleuser in Nordafrika und anderswo sind zynisch, menschenverachtend und oft gewalttätig. Sie nehmen den Verzweifelten ihre gesamten Ersparnisse und lassen sie im Meer ertrinken. Noch schlimmer, sie bringen Schiffe bewusst in gefährliche Situationen.

Die Staats‑ und Regierungschefs haben die Hohe Vertreterin gebeten, Maßnahmen – auch eine mögliche GSVP-Operation – vorzuschlagen, die es ermöglichen, die Schlepperboote auszumachen, zu beschlagnahmen und zu zerstören, bevor sie eingesetzt werden. Wir müssen im Einklang mit dem Völkerrecht handeln, und viele Aspekte müssen noch geklärt werden. Die Mitgliedstaaten werden ferner die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schleppernetzen intensivieren, indem sie auf Europol zurückgreifen und Verbindungsbeamte für Migration in Drittländer entsenden.

Zweitens haben wir vereinbart, die Finanzmittel für unsere Grenzschutzoperationen im Mittelmeerraum – Triton und Poseidon – zu verdreifachen und ihre Einsatzfähigkeit massiv zu verstärken. Auf der Tagung des Europäischen Rates haben mehr als 20 Staats‑ und Regierungschefs umfangreiche Unterstützung zugesagt, einschließlich Hubschraubern und Überwachungsflugzeugen, Experten, Patrouillenbooten und Marineschiffen. Im Grunde haben alle Staats‑ und Regierungschefs ihre Hilfsbereitschaft bekundet. Das bedeutet, dass unsere Operationen ihr Mandat schneller und besser ausführen und mehr Leben retten können.

Für die Menschen ist der sicherste Schutz vor dem Ertrinken, sie gar nicht erst auf die Schiffe gelangen zu lassen. Unter den Migranten sind fast keine Libyer. Daher werden wir die Länder im Umkreis Libyens – Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger u.a. – bei der Überwachung und Kontrolle der Landgrenzen und Reisewege unterstützen. Das bedeutet, dass wir uns auf die bestehenden GSVP-Operationen in der Region stützen werden, um das Grenzmanagement zu verbessern. Außerdem werden wir intensiver innerhalb bestehender regionaler Rahmenstrukturen und gemeinsam mit afrikanischen Partnern zu Themen wie Entwicklungshilfe, Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz von Flüchtlingen zusammenarbeiten. Premierminister Muscat hat freundlicherweise angeboten, in Malta ein gemeinsames Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den hauptsächlich betroffenen Ländern zu organisieren.

Der letzte Baustein ist, dass mehr für den Schutz der Flüchtlinge getan werden muss. Uns allen ist bewusst, dass dies eine schwierige und sensible Diskussion ist. Wir haben jedoch schon einige Fortschritte erzielt. Dazu gehören die umfassende und wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zur Sicherstellung gleicher Standards in allen Mitgliedstaaten, die Erhöhung von Soforthilfe für die an vorderster Front stehenden Mitgliedstaaten sowie der Einsatz von Unterstützungsteams zur Bearbeitung von Asylanträgen.  Die Staats‑ und Regierungschefs werden ein erstes freiwilliges Pilotprojekt zur Neuansiedlung innerhalb der EU auf den Weg bringen und Mechanismen für eine Notfall-Umverteilung innerhalb der EU prüfen.

Sie haben sich letzte Woche keineswegs der Illusion hingegeben, dass es eine Lösung für die derzeitige Lage ohne Stabilität und funktionierende Verwaltung in Libyen geben könnte. Wir haben ein Nachbarland an unseren Grenzen ohne Recht und Gesetz, ohne Regierung, mit der sich zusammenarbeiten ließe. So lange dies der Fall ist, müssen wir mit dieser Situation umgehen und das Leid lindern, so gut es geht.

Die Kommission, der Rat und die Hohe Vertreterin sind dabei, einen Fahrplan fertigzustellen, in dem konkrete Maßnahmen, ein genauer Zeitplan und eine klare Verantwortlichkeit für das festgelegt sind, worauf die sich die Staats‑ und Regierungschefs letzte Woche geeinigt haben. Auf dieser Grundlage werden die Staats‑ und Regierungschefs das Thema im Juni wieder aufgreifen, um die Fortschritte zu bewerten.

Schlussbemerkungen

Die Situation im Mittelmeerraum ist für alle hochdramatisch und bedrückend. Jeden – nicht nur in diesem Saal –, auch die amtierenden Staats‑ und Regierungschefs in ganz Europa macht diese Tragödie und das Ausmaß des damit verbundenen Leids der Menschen betroffen.

Europa hat dieses Desaster nicht verursacht. Die Ursachen sind Armut, Krieg, Instabilität, scheiternde Staaten und das Bevölkerungswachstum in Afrika. Natürlich kann man sich nicht damit abfinden, dass Hunderte von Menschen bei dem Versuch sterben, über das Meer Europa zu erreichen. Andererseits können wir unsere Türen auch nicht für jedermann öffnen. Mit diesem Dilemma müssen wir uns in den nächsten Monaten auseinandersetzen, wir müssen damit so gut und so menschlich wie möglich umgehen. Es gibt längerfristige Lösungen für diese Probleme, wie z.B. gezieltere Entwicklungshilfe, aber im Moment konzentrieren sich unsere Bemühungen auf die Rettung von Menschenleben.

Wir stocken mit sofortiger Wirkung die Such‑ und Rettungskapazitäten von EU-Grenzoperationen im Mittelmeerraum auf. Schauen Sie sich an, wo genau Triton Rettungsoperationen durchgeführt hat. Sie werden sehen, wie nahe sie schon an Libyen herangekommen sind. Die Reichweite dieser Missionen wird im Zuge der massiven Erhöhung der Mittel ausgedehnt werden. Und Frontex wird in den nächsten Tagen mit den italienischen Behörden über die Ausweitung des hauptsächlichen Patrouillengebiets sprechen.

Wir bekämpfen die Schleuser, die wahren Schuldigen, die ja eigentlich Kriminelle sind, und wir haben schon eine wichtige Botschaft über unsere Handlungsbereitschaft ausgesandt.

Wir nehmen die Zusammenarbeit mit Herkunfts‑ und Transitländern ernst; so haben wir die betreffenden afrikanischen Regierungschefs zu einem Gipfeltreffen nach Malta eingeladen. 

Und wir sind bei der schwierigen Diskussion über Neuansiedlung, Umverteilung und ein besser funktionierendes europäisches Asylsystem vorangekommen.

Liebe Kollegen, es gab viele Einwände, dass wir letzte Woche zu wenig entschieden hätten. Ministerpräsident Renzi hat nach der Tagung gesagt – ich zitiere: "Europa hat ernsthaftes Engagement gezeigt. Zum ersten Mal gibt es ein gemeinsames strategisches Konzept." In ähnlicher Weise hat sich auch Maltas Premierminister Joseph Muscat geäußert: "Es gibt eine neue Entschlusskraft. Was letzte Woche geschehen ist, hat die Stimmung im Europäischen Rat und in den Mitgliedstaaten entscheidend verändert." In diesem Fall zählt für mich die Meinung der Regierungschefs der am meisten betroffenen Länder. Ich danken Ihnen.

 

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Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union anlässlich des Welttags der Pressefreiheit

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Heute begehen wir den von der UNESCO initiierten Welttag der Pressefreiheit. Freie, vielfältige und unabhängige Medien sind in jeder demokratischen Gesellschaft unverzichtbar, da ohne die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit eine informierte, aktive und engagierte Bürgerschaft nicht möglich ist. Daher ist die Pressefreiheit eine Säule jeder Gesellschaft. Sie bedarf der Förderung und darf nie als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Schließlich ist es dem Mut vieler Journalisten zu verdanken, dass ein oft vernachlässigter Begriff, nämlich das Wort "Wahrheit", immer noch eine Bedeutung hat. 

Die EU gedenkt der Journalisten und Medienakteure, die ihr Leben verloren haben, ins Gefängnis geworfen wurden oder auf andere Weise zu Unrecht für die Inanspruchnahme ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung leiden mussten. Wir bekennen uns erneut zur Förderung und zum Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medienfreiheit weltweit und werden auch weiterhin für die Sicherheit der Journalisten und anderer Mitarbeiter der Medien eintreten.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Teil des Alltagslebens und bieten in Bezug auf die Ausübung der Menschenrechte und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung neue Möglichkeiten. Der Zugang zu Informationen und die Freiheit der Meinungsäußerung sowohl online als auch offline sind unterschiedslos für alle Menschen zu gewährleisten und zu schützen. Das Internet sollte ein einheitliches und unfragmentiertes Netzwerk bleiben, das denselben Gesetzen unterliegt, die in anderen Bereichen des Alltagslebens gelten, in denen jeder Einzelne seine Rechte genießen und Rechtsmittel einlegen kann, wenn diese Rechte verletzt werden. Diese Grundsätze sind in den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2014 zur Internet-Governance und vom 11. Februar 2015 zur Cyberdiplomatie anerkannt worden.

Die EU bekennt sich zu einer weiteren Verstärkung der internationalen Bemühungen zur Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung und begrüßt das neue Mandat der Vereinten Nationen für Sonderverfahren in Bezug auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Fast ein Jahr, nachdem der Rat der Europäischen Union die "Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline" verabschiedet hat, ist die EU entschlossen, auch weiterhin alle geeigneten externen Finanzinstrumente der EU einzusetzen, um die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung weiter zu schützen und zu fördern und die Freiheit und Vielfalt der Medien zu unterstützen.
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Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Sun, 17/05/2015 - 13:44

Montag, 4. Mai 2015
Warschau

Trauerfeier für den polnischen Staatssekretär und Bevollmächtigten des Ministerpräsidenten für den internationalen Dialog Władysław Bartoszewski

Dienstag, 5. Mai 2015
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz (Berlaymont)
17.00 Uhr Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Taavi Rõivas (Fototermin)

Mittwoch, 6. Mai 2015
14.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter

Donnerstag, 7. Mai 2015
09.30 Uhr Treffen mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte (Fototermin)
Gdańsk, Polen
Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa

 

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