Am 12. Mai 2015 fand eine weitere Runde konstruktiver Gespräche über neue EU-Vorschriften für neuartige Lebensmittel zwischen dem lettischen Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments und der Kommission statt. Trotz einer gewissen Annäherung in einigen Fragen sind weitere Beratungen erforderlich, um zu einer Einigung zu gelangen. Der Vorsitz wird den Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates am 13. Mai unterrichten, damit das weitere Vorgehen erörtert werden kann. Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Dazu gehören beispielsweise Lebensmittel, auf die ein neues Produktionsverfahren angewandt wird.
MehrwertZiel der zur Diskussion stehenden Vorschriften ist es, das Verfahren zur Zulassung neuartiger Lebensmittel schneller und günstiger zu gestalten und gleichzeitig den Gesundheitsschutz auf einem hohen Niveau zu halten. Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften soll auch der Zugang zum EU-Markt für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern erleichtert werden, für die eine sichere Verwendung als Lebensmittel nachgewiesen wird.
Noch offene FragenZu den größten Schwierigkeiten im Rahmen der Verhandlungen gehören die Bezugnahme auf das Klonen und die Frage, mit welcher Art von Sekundärrechtsakten neuartige Lebensmittel zugelassen werden sollen.
HintergrundZu den neuartigen Lebensmitteln, die nach den geltenden Vorschriften in der EU zugelassen wurden, gehören beispielsweise "Rapsöl mit hohem Anteil an unverseifbaren Bestandteilen", "Roggenbrot mit Phytosterin-/Phytostanolzusatz", "milchartige Erzeugnisse und joghurtartige Erzeugnisse mit Phytosterinesterzusatz", "koagulierte Kartoffelproteine und ihre Hydrolysate" und "Phospholipide aus Flüssigeigelb".
Am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie unterstützt die EU alle lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) in der Welt im Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Alle Menschen sind in ihrer Würde gleich und alle haben Anspruch auf die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechte.
In den vergangenen Jahren sind in einigen Teilen der Welt bei der Gleichberechtigung von LGBTI erhebliche Fortschritte erzielt worden. Vielerorts jedoch haben LGBTI nach wie vor wegen ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität unter Diskriminierung und Gewalt zu leiden. In mehreren Ländern gelten einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen immer noch als Straftaten, die mit Haftstrafen oder sogar mit der Todesstrafe geahndet werden.
Im Einklang mit den Leitlinien der EU bezüglich der Rechte der LGBTI werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Menschenrechte aller Personen unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität geachtet werden. Die EU wird im Wege von Dialogen mit Drittländern, mit ihrer Arbeit in multilateralen Foren, in öffentlichen Erklärungen und durch ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft weiterhin für Maßnahmen zur Bekämpfung der gegen LGBTI gerichteten Diskriminierung und Gewalt eintreten und ihre Rechte weiterhin tatkräftig fördern.
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:
[1] Der Ausschuss für Wirtschaftspolitik hat am 1. April 2015 ein überarbeitetes Konzept für die Prognostizierung des Bevölkerungswachstums zum Zweck der Schätzung des potenziellen BIP für Irland, Lettland und Litauen gebilligt.
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
1. UNTER HINWEIS AUF die früheren Vereinfachungsinitiativen des Rates, den Beitrag des "Gesundheitschecks" der Gemeinsamen Agrarpolitik 2008 zur Vereinfachung und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2014 zur Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben (Dok. 13616/14) sowie vom 15. Dezember 2014 zur Fehlerquote für Ausgaben im Agrarbereich (Dok. 16798/14);
2. ERFREUT DARÜBER, dass die Kommission einer gründlichen Vereinfachung Priorität einräumt und dass sie die Vereinfachung bestimmter Rechtsakte der Kommission bereits vorgeschlagen hat oder bald vorschlagen wird;
3. UNTER HINWEIS AUF die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, die Vorschriften zur Ökologisierung nach dem ersten Jahr ihrer Umsetzung zu überprüfen, sowie AUF Nummer 67 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Februar 2013 (Dok. EUCO 37/13);
4. UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass die Vereinfachung der GAP ein gemeinsames Ziel der europäischen Organe, der nationalen Verwaltungen, der beteiligten Kreise, der Landwirte und anderer Begünstigter darstellt; und IN ANBETRACHT DES UMSTANDES, dass sie alle Verantwortung für das Erreichen dieses Ziels tragen;
5. MIT DER AUFFORDERUNG, die Kommission möge die Beratungen über Entwürfe von Rechtsakten der Kommission, die die Vereinfachung betreffen, im Vorfeld ihrer Annahme fortführen und vertiefen, da zur Vermeidung von Verwaltungslasten ein ex-Ante-Ansatz am wirksamsten ist;
6. UNTER BETONUNG DES ZIELS, dass bei der Umsetzung der GAP den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit verstärkt Rechnung getragen werden sollte und dass insbesondere darauf geachtet werden sollte,
7. BETONT, dass bei der Vereinfachung der GAP die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:
Montag, 11. Mai 2015
13.15 Uhr Arbeitsessen mit den Präsidenten Jean-Claude Juncker, Martin Schulz, Mario Draghi und Jeroen Dijsselbloem
Dienstag, 12. Mai 2015
15.00 Uhr Treffen mit dem georgischen Präsidenten Giorgi Margvelashvili (Fototermin - Presseerklärungen ±15.30 Uhr)
16.30 Uhr Treffen mit dem Generaldirektor der Internationalen Organisation für Migration William Lacy Swing
Mittwoch, 13. und Donnerstag, 14. Mai 2015
Aachen, Deutschland
Teilnahme an der Veranstaltung zur Verleihung des Karlspreises an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz
Freitag, 15. Mai 2015
Gdansk, Polen
17.00 Uhr Teilnahme an der Konferenz "Europa: ein Blick in die Zukunft" ("Europe with a view to the future")
Heute feiern wir das geeinte Europa, das aus den Trümmern des Zweiten Weltkriegs hervorgegangen ist.
Vor 65 Jahren hat Robert Schuman in seiner Erklärung festgestellt, dass dauerhafte Sicherheit und fortwährender Wohlstand in unseren Gesellschaften nur gedeihen können, wenn es gelingt, den Kreislauf von Gewalt und Vergeltung zu durchbrechen. Nur in einem geeinten Europa könne der Frieden erhalten werden. Dies war der Anfang des europäischen Integrationsprozesses, doch mussten zahlreiche europäische Nationen sich erst noch ihre Freiheit gegen totalitäre und autoritäre Regime erkämpfen.
Wir werden die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs nie vergessen, die durch die Geringschätzung von Menschen und Nationen ausgelöst wurde. Vor 70 Jahren haben sich unsere Völker auf den Schlachtfeldern gegenübergestanden - Geschehnisse, die immer noch in unserer Erinnerung haften. Heute sind wir engste Partner, Verbündete und Freunde.
Es ist unsere Verantwortung, uns für Frieden, Freiheit, Demokratie, Solidarität und Wohlstand in Europa und darüber hinaus einzusetzen. In Vielfalt geeint werden wir das begonnene Werk in der Europäischen Union fortsetzen und unsere Verschiedenheit als unsere Stärke betrachten.
Donald Tusk, Jean-Claude Juncker, Dalia Grybauskaitė, François Hollande, Nicos Anastasiades, Klaus Iohannis, Angela Merkel, Werner Faymann, David Cameron, Viktor Orban, Mark Rutte, Enda Kenny, Pedro Passos Coelho, Helle Thorning-Schmidt, Mariano Rajoy, Zoran Milanović, Robert Fico, Joseph Muscat, Xavier Bettel, Bohuslav Sobotka, Laimdota Straujuma, Matteo Renzi, Taavi Röivas, Alexander Stubb, Ewa Kopacz, Miro Cerar, Stefan Löfven, Charles Michel, Boyko Borisov, Alexis Tsipras
Am 7. Mai hat der lettische EU-Ratsvorsitz in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die erste Ministertagung der Östlichen Partnerschaft über Handelsfragen veranstaltet. Den Vorsitz der Tagung führte der lettische Außenminister, Edgars Rinkēvičs, gemeinsam mit der EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström.
Die EU-Handelsminister trafen am Nachmittag des 7. Mai mit ihren Kollegen aus Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine zusammen. Dabei erörterten sie die Erfolge der Östlichen Partnerschaft im Handelsbereich sowie die Möglichkeiten und Herausforderungen für die weitere Entwicklung einer erfolgreichen Handelsdimension im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.
Im Hinblick auf den kommenden Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga und die laufende Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik führten die Handelsminister einen Gedankenaustausch über die derzeitigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den östlichen Partnern. Die Minister berieten ferner über die Möglichkeiten für eine weitergehende Zusammenarbeit. Dabei trugen sie den verschiedenen Interessen der östlichen Partner in Bezug auf ihre Handelsbeziehungen zur EU Rechnung.
Der Vorsitz und die Kommission hoben hervor, wie wichtig es ist, dass der Handel Teil der Östlichen Partnerschaftspolitik ist, und betonten, dass auf eine inklusive und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung hingearbeitet werden muss. Die Teilnehmer erkannten an, wie wichtig der Handel und mehr Marktchancen für die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen sind.
Sie begrüßten, dass mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine begonnen wurde, und riefen nachdrücklich dazu auf, den Reformprozess fortzuführen. Sie nahmen die Zunahme des Handels zwischen der EU und Georgien bzw. der Republik Moldau seit der Anwendung der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen positiv zur Kenntnis und sehen der vorläufigen Anwendung dieses Abkommens mit der Ukraine ab dem 1. Januar 2016 erwartungsvoll entgegen.
Der Vorsitz und die Kommission brachten ihre Achtung der individuellen Entscheidungen der östlichen Partner zum Ausdruck und bestätigten ihre Bereitschaft, mit jedem einzelnen Partner über engere und gleichzeitig differenzierte Handelsbeziehungen zu verhandeln.
Der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union veranstalten am 9. Mai von 10:00 bis 17:00 Uhr einen Tag der offenen Tür im Justus-Lipsius-Gebäude (Brüssel, Rue de la Loi/Wetstraat 175), dem Hauptsitz der beiden Institutionen.
Führungen durch das GebäudeMitarbeiter des Rates zeigen den Besuchern die Sitzungssäle, in denen die europäischen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs und die Ratstagungen der Minister stattfinden. Den ganzen Tag über finden Führungen in französischer, niederländischer, deutscher und englischer Sprache statt.
"Europa im Wandel der Generationen" – eine persönliche BegegnungAus Anlass des 65. Jahrestags der Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 organisiert der Rat eine generationenübergreifende Veranstaltung, bei der sich junge Europäer mit ehemaligen Weggefährten und mit Nachfahren der Gründungsväter der EU austauschen können – eine einmalige Gelegenheit für die jüngere Generation, mehr darüber zu erfahren, wie diese berühmten Persönlichkeiten die Union gestaltet haben und was in den Anfangstagen des Aufbaus eines vereinten Europas hinter den Kulissen geschah.
Gäste und Redner sind unter anderem: Maria Romana De Gasperi (Tochter des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Alcide De Gasperi), Antoinette Spaak (Tochter des ehemaligen belgischen Premierministers Paul-Henri Spaak), Paul Collowald (Journalist, der mit Robert Schuman und Jean Monnet zusammenarbeitete), Jean-Marie Pelt (ehemaliger Privatsekretär von Robert Schuman), Jacques-René Rabier (Kabinettschef von Jean Monnet), Clemens Coudenhove-Kalergi (Großneffe des Gründers der Paneuropa-Bewegung Richard Niklaus Coudenhove-Kalergi), Gabriel Fragnière (Schweizer Philosoph und Professor, Freund von Hendrik Brugmans), Victoria Martín de la Torre (Autorin des Buchs "Europe, a leap into the unknown").
Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr im Justus-Lipsius-Gebäude und kann auf unserer Website live verfolgt werden:
Videodateien in Sendequalität werden nach der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Informationsstände und AktivitätenAn zahlreichen Ständen werden Informationen und Dokumentationsmaterial für jeden Leser sowie verschiedene Aktivitäten angeboten:
Der Tag der offenen Tür ist auch in den sozialen Medien präsent. Die Besucher können unter dem Hashtag #EUOpenDoors in verschiedenen sozialen Netzwerken kommunizieren und ihre Eindrücke oder Instagram-Fotos des Tages austauschen.
Der lettische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 5. Mai 2015 eine vorläufige Einigung über den Entwurf einer Richtlinie erzielt, mit der der EU-weite Markt für elektronische Zahlungen weiterentwickelt werden soll. Die Einigung wurde in einer informellen Trilogsitzung in Brüssel erzielt.
"Mit der neuen Richtlinie wird ein präziser Rechtsrahmen für mehrere Arten neuer Marktteilnehmer geschaffen, die bereits seit einigen Jahren im Bereich der Internet-Zahlungen aktiv sind, beispielsweise Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister", so der lettische Finanzminister und Präsident des Rates Jānis Reirs. "Die Richtlinie wird auch neue Dienstleistungsarten wie die Emission von Zahlungsinstrumenten durch dritte Zahlungsdienstleister gestatten. Dadurch werden neue Wettbewerbsanreize geschaffen und Innovationen auf dem Zahlungsverkehrsmarkt gefördert. Ich bin überzeugt, dass die zusätzlichen Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften auch die Sicherheit von Online-Zahlungen und den Verbraucherschutz in der EU erhöhen werden."
Die Einigung muss noch vom Rat bestätigt werden, sobald der Wortlaut der Richtlinie auf fachlicher Ebene endgültig überarbeitet worden ist. Die Richtlinie wird dann dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt.
Die geltende Richtlinie über Zahlungsdienste (Richtlinie 2007/64/EG), die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsbinnenmarkts war, wird in die neue Richtlinie eingearbeitet und kann daher aufgehoben werden.
In der so überarbeiteten Richtlinie werden geltende Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste, einschließlich Internet- und mobile Zahlungen, angepasst. Es werden umfassende Vorschriften mit dem Ziel festgelegt, ein sichereres Umfeld für Zahlungen zu schaffen, insbesondere für Zahlungen über einen Fernzugang. Mit der Richtlinie wird außerdem ein stärker harmonisierter und wirksamerer Rahmen für die Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden festgelegt.
Seit dem Erlass der ursprünglichen Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind innovative Methoden für Zahlungsauslösedienste im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs entstanden. Bei diesen Diensten wird eine Softwarebrücke zwischen der Website des Händlers und der Plattform für das Online-Banking des Zahlers eingerichtet, um auf Überweisungen gestützte Zahlungen über das Internet auszulösen. Diese Dienste, die nun von der neuen Richtlinie erfasst werden, ermöglichen es dem Zahlungsauslösedienstleister (der zu keinem Zeitpunkt über das Geld des Nutzers verfügt), dem Zahlungsempfänger die Gewissheit zu geben, dass die notwendigen Mittel für einen bestimmten Zahlungsvorgang auf dem Konto verfügbar sind und die Zahlung ausgelöst wurde.
Darüber hinaus werden die Tätigkeiten von Kontoinformationsdiensten reguliert. Mit diesen Diensten werden dem Zahlungsdienstnutzer beispielsweise aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern geboten. Damit erhält der Zahlungsdienstnutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Zugleich werden mit dem Richtlinienentwurf die Sicherheitsmaßnahmen für Internet-Zahlungen und für die Nutzung der Dienste der obengenannten neuen Marktteilnehmer gestärkt. Mit der neuen Richtlinie wird eine starke Kundenauthentifizierung für die Identifizierung des Kunden für jede einzelne Transaktion gewährleistet. Der neue und verstärkte Aufsichtsrahmen wird die Sicherheit und den Verbraucherschutz auf diesem Gebiet noch weiter erhöhen.
Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in ihre einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen.
Die EU und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben am 6. Mai im Rahmen einer Feier in Brüssel ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte für die EU durch Vertreter des lettischen Ratsvorsitzes und der Europäischen Kommission und für die VAE durch Botschafter Sulaiman Hamid Almazroui.
Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet der VAE und Bürger der VAE visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und der VAE einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personenkategorien für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen usw.), aber nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.
Das Abkommen wird nunmehr dem Europäischen Parlament zugeleitet, das seine Zustimmung erteilen muss, bevor es geschlossen werden kann. Es wird jedoch ab dem 6. Mai 2015 vorläufig gelten.
Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin ihren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften.
Vertreter des Rates und des Europäischen Parlaments erzielten bei einem Treffen am 5. Mai 2015 grundsätzliche Einigung über den Beschluss zur Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve (MSR).
Die Einigung ist vom Ausschuss der Ständigen Vertreter auf der Grundlage eines konsolidierten Textes zu bestätigen, der anschließend vom Rat auf einer seiner nächsten Tagungen förmlich angenommen wird.
Der Beschluss sieht Maßnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU EHS) vor und ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel; ferner ebnet er den Weg für eine umfassendere Überprüfung des EU EHS.
Ziel des VorschlagsSeit 2009 hat sich – zum Teil infolge der Wirtschaftskrise – in dem System ein Überschuss an Emissionszertifikaten gebildet, der sich 2013 auf annähernd 2,1 Milliarden Zertifikate belief; dies hat den CO2-Preis erheblich geschwächt. Zudem wird damit gerechnet, dass dieser strukturelle Überschuss bis 2020 und darüber hinaus im System bestehen bleibt.
Um das derzeitige Marktungleichgewicht zu beheben und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden, wird vorgeschlagen, immer dann, wenn die Gesamtzahl der EU EHS-Zertifikate eine bestimmte Schwelle überschreitet, einen Teil der Zertifikate automatisch vom Markt zu nehmen und in eine Reserve einzustellen. Im gegenteiligen Fall würden die Zertifikate dem Markt wieder zugeführt.
Wesentliche Ergebnisse der Verhandlungen:Ziel des EU EHS ist es, Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verringern.
Das EU EHS beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.
Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen je nach Bedarf Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt den Eigentümer zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.
Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % und ab 2021 um 2,2 % gesenkt, was das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 wiederspiegelt.
Alles in allem deckt das EU EHS rund 45 % der gesamten Treibhausgasemissionen der 28 EU-Staaten ab.
Einleitende Bemerkungen
Für letzten Donnerstag hatte ich eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates angesetzt, um die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und ihre Institutionen aufzurufen, auf die dramatische Situation im zentralen Mittelmeerraum zu reagieren. Vier Tage zuvor waren 800 Menschen ertrunken, und – wie Sie wissen – waren dies nicht die einzigen Opfer, die in den letzten Wochen zu beklagen waren. Die Staats- und Regierungschefs waren sich einig, dass konkret und schnell gehandelt werden muss. Eine problematische Situation im Süden ist nicht nur eine Herausforderung für Südeuropa, sondern für ganz Europa. Und wir machen uns nichts vor. Uns steht ein schwieriger Sommer bevor.
Das Leben unschuldiger Menschen zu retten, steht für uns nach wie vor an erster Stelle. Es geht jedoch nicht nur um die Rettung von Menschen aus Seenot. Es gilt nun unmittelbar – und dies ist vielleicht am wichtigsten –, die Schlepper daran zu hindern, weitere Tausende von Menschenleben zu gefährden. Die Heimatländer der Migranten, die Durchreiseländer und die Länder mit dem größten Migrationsdruck müssen unterstützt und eingebunden werden. Und schließlich müssen wir noch stärker unsere vereinten Kräfte einsetzen, um Menschen zu helfen, die auf politisches Asyl angewiesen sind. Die Staats‑ und Regierungschefs haben sich auf Maßnahmen in vier Hauptbereichen verständigt.
Erstens werden wir gegen Schleuser und Menschenhändler vorgehen. Die Schleuser in Nordafrika und anderswo sind zynisch, menschenverachtend und oft gewalttätig. Sie nehmen den Verzweifelten ihre gesamten Ersparnisse und lassen sie im Meer ertrinken. Noch schlimmer, sie bringen Schiffe bewusst in gefährliche Situationen.
Die Staats‑ und Regierungschefs haben die Hohe Vertreterin gebeten, Maßnahmen – auch eine mögliche GSVP-Operation – vorzuschlagen, die es ermöglichen, die Schlepperboote auszumachen, zu beschlagnahmen und zu zerstören, bevor sie eingesetzt werden. Wir müssen im Einklang mit dem Völkerrecht handeln, und viele Aspekte müssen noch geklärt werden. Die Mitgliedstaaten werden ferner die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schleppernetzen intensivieren, indem sie auf Europol zurückgreifen und Verbindungsbeamte für Migration in Drittländer entsenden.
Zweitens haben wir vereinbart, die Finanzmittel für unsere Grenzschutzoperationen im Mittelmeerraum – Triton und Poseidon – zu verdreifachen und ihre Einsatzfähigkeit massiv zu verstärken. Auf der Tagung des Europäischen Rates haben mehr als 20 Staats‑ und Regierungschefs umfangreiche Unterstützung zugesagt, einschließlich Hubschraubern und Überwachungsflugzeugen, Experten, Patrouillenbooten und Marineschiffen. Im Grunde haben alle Staats‑ und Regierungschefs ihre Hilfsbereitschaft bekundet. Das bedeutet, dass unsere Operationen ihr Mandat schneller und besser ausführen und mehr Leben retten können.
Für die Menschen ist der sicherste Schutz vor dem Ertrinken, sie gar nicht erst auf die Schiffe gelangen zu lassen. Unter den Migranten sind fast keine Libyer. Daher werden wir die Länder im Umkreis Libyens – Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger u.a. – bei der Überwachung und Kontrolle der Landgrenzen und Reisewege unterstützen. Das bedeutet, dass wir uns auf die bestehenden GSVP-Operationen in der Region stützen werden, um das Grenzmanagement zu verbessern. Außerdem werden wir intensiver innerhalb bestehender regionaler Rahmenstrukturen und gemeinsam mit afrikanischen Partnern zu Themen wie Entwicklungshilfe, Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz von Flüchtlingen zusammenarbeiten. Premierminister Muscat hat freundlicherweise angeboten, in Malta ein gemeinsames Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den hauptsächlich betroffenen Ländern zu organisieren.
Der letzte Baustein ist, dass mehr für den Schutz der Flüchtlinge getan werden muss. Uns allen ist bewusst, dass dies eine schwierige und sensible Diskussion ist. Wir haben jedoch schon einige Fortschritte erzielt. Dazu gehören die umfassende und wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zur Sicherstellung gleicher Standards in allen Mitgliedstaaten, die Erhöhung von Soforthilfe für die an vorderster Front stehenden Mitgliedstaaten sowie der Einsatz von Unterstützungsteams zur Bearbeitung von Asylanträgen. Die Staats‑ und Regierungschefs werden ein erstes freiwilliges Pilotprojekt zur Neuansiedlung innerhalb der EU auf den Weg bringen und Mechanismen für eine Notfall-Umverteilung innerhalb der EU prüfen.
Sie haben sich letzte Woche keineswegs der Illusion hingegeben, dass es eine Lösung für die derzeitige Lage ohne Stabilität und funktionierende Verwaltung in Libyen geben könnte. Wir haben ein Nachbarland an unseren Grenzen ohne Recht und Gesetz, ohne Regierung, mit der sich zusammenarbeiten ließe. So lange dies der Fall ist, müssen wir mit dieser Situation umgehen und das Leid lindern, so gut es geht.
Die Kommission, der Rat und die Hohe Vertreterin sind dabei, einen Fahrplan fertigzustellen, in dem konkrete Maßnahmen, ein genauer Zeitplan und eine klare Verantwortlichkeit für das festgelegt sind, worauf die sich die Staats‑ und Regierungschefs letzte Woche geeinigt haben. Auf dieser Grundlage werden die Staats‑ und Regierungschefs das Thema im Juni wieder aufgreifen, um die Fortschritte zu bewerten.
Schlussbemerkungen
Die Situation im Mittelmeerraum ist für alle hochdramatisch und bedrückend. Jeden – nicht nur in diesem Saal –, auch die amtierenden Staats‑ und Regierungschefs in ganz Europa macht diese Tragödie und das Ausmaß des damit verbundenen Leids der Menschen betroffen.
Europa hat dieses Desaster nicht verursacht. Die Ursachen sind Armut, Krieg, Instabilität, scheiternde Staaten und das Bevölkerungswachstum in Afrika. Natürlich kann man sich nicht damit abfinden, dass Hunderte von Menschen bei dem Versuch sterben, über das Meer Europa zu erreichen. Andererseits können wir unsere Türen auch nicht für jedermann öffnen. Mit diesem Dilemma müssen wir uns in den nächsten Monaten auseinandersetzen, wir müssen damit so gut und so menschlich wie möglich umgehen. Es gibt längerfristige Lösungen für diese Probleme, wie z.B. gezieltere Entwicklungshilfe, aber im Moment konzentrieren sich unsere Bemühungen auf die Rettung von Menschenleben.
Wir stocken mit sofortiger Wirkung die Such‑ und Rettungskapazitäten von EU-Grenzoperationen im Mittelmeerraum auf. Schauen Sie sich an, wo genau Triton Rettungsoperationen durchgeführt hat. Sie werden sehen, wie nahe sie schon an Libyen herangekommen sind. Die Reichweite dieser Missionen wird im Zuge der massiven Erhöhung der Mittel ausgedehnt werden. Und Frontex wird in den nächsten Tagen mit den italienischen Behörden über die Ausweitung des hauptsächlichen Patrouillengebiets sprechen.
Wir bekämpfen die Schleuser, die wahren Schuldigen, die ja eigentlich Kriminelle sind, und wir haben schon eine wichtige Botschaft über unsere Handlungsbereitschaft ausgesandt.
Wir nehmen die Zusammenarbeit mit Herkunfts‑ und Transitländern ernst; so haben wir die betreffenden afrikanischen Regierungschefs zu einem Gipfeltreffen nach Malta eingeladen.
Und wir sind bei der schwierigen Diskussion über Neuansiedlung, Umverteilung und ein besser funktionierendes europäisches Asylsystem vorangekommen.
Liebe Kollegen, es gab viele Einwände, dass wir letzte Woche zu wenig entschieden hätten. Ministerpräsident Renzi hat nach der Tagung gesagt – ich zitiere: "Europa hat ernsthaftes Engagement gezeigt. Zum ersten Mal gibt es ein gemeinsames strategisches Konzept." In ähnlicher Weise hat sich auch Maltas Premierminister Joseph Muscat geäußert: "Es gibt eine neue Entschlusskraft. Was letzte Woche geschehen ist, hat die Stimmung im Europäischen Rat und in den Mitgliedstaaten entscheidend verändert." In diesem Fall zählt für mich die Meinung der Regierungschefs der am meisten betroffenen Länder. Ich danken Ihnen.
Heute begehen wir den von der UNESCO initiierten Welttag der Pressefreiheit. Freie, vielfältige und unabhängige Medien sind in jeder demokratischen Gesellschaft unverzichtbar, da ohne die Freiheit der Meinungsäußerung und die Medienfreiheit eine informierte, aktive und engagierte Bürgerschaft nicht möglich ist. Daher ist die Pressefreiheit eine Säule jeder Gesellschaft. Sie bedarf der Förderung und darf nie als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Schließlich ist es dem Mut vieler Journalisten zu verdanken, dass ein oft vernachlässigter Begriff, nämlich das Wort "Wahrheit", immer noch eine Bedeutung hat.
Die EU gedenkt der Journalisten und Medienakteure, die ihr Leben verloren haben, ins Gefängnis geworfen wurden oder auf andere Weise zu Unrecht für die Inanspruchnahme ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung leiden mussten. Wir bekennen uns erneut zur Förderung und zum Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Medienfreiheit weltweit und werden auch weiterhin für die Sicherheit der Journalisten und anderer Mitarbeiter der Medien eintreten.
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind Teil des Alltagslebens und bieten in Bezug auf die Ausübung der Menschenrechte und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung neue Möglichkeiten. Der Zugang zu Informationen und die Freiheit der Meinungsäußerung sowohl online als auch offline sind unterschiedslos für alle Menschen zu gewährleisten und zu schützen. Das Internet sollte ein einheitliches und unfragmentiertes Netzwerk bleiben, das denselben Gesetzen unterliegt, die in anderen Bereichen des Alltagslebens gelten, in denen jeder Einzelne seine Rechte genießen und Rechtsmittel einlegen kann, wenn diese Rechte verletzt werden. Diese Grundsätze sind in den Schlussfolgerungen des Rates vom 27. November 2014 zur Internet-Governance und vom 11. Februar 2015 zur Cyberdiplomatie anerkannt worden.
Die EU bekennt sich zu einer weiteren Verstärkung der internationalen Bemühungen zur Förderung der Freiheit der Meinungsäußerung und begrüßt das neue Mandat der Vereinten Nationen für Sonderverfahren in Bezug auf das Recht auf Schutz der Privatsphäre.
Fast ein Jahr, nachdem der Rat der Europäischen Union die "Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline" verabschiedet hat, ist die EU entschlossen, auch weiterhin alle geeigneten externen Finanzinstrumente der EU einzusetzen, um die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung weiter zu schützen und zu fördern und die Freiheit und Vielfalt der Medien zu unterstützen.Montag, 4. Mai 2015
Warschau
Trauerfeier für den polnischen Staatssekretär und Bevollmächtigten des Ministerpräsidenten für den internationalen Dialog Władysław Bartoszewski
Dienstag, 5. Mai 2015
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz (Berlaymont)
17.00 Uhr Treffen mit dem estnischen Ministerpräsidenten Taavi Rõivas (Fototermin)
Mittwoch, 6. Mai 2015
14.00 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Donnerstag, 7. Mai 2015
09.30 Uhr Treffen mit dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte (Fototermin)
Gdańsk, Polen
Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa