Die SPD fordert, Klimaanpassung und Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ordnet den Vorstoß folgendermaßen ein:
Die Grundgesetzänderung für Klimaanpassung ist überfällig. Klimaanpassung ist keine freiwillige Schönwetteraufgabe, sondern elementare Daseinsvorsorge. Hitzewellen, Dürren, Starkregen und Hochwasser verursachen schon heute enorme gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, und die Kommunen stehen dabei an vorderster Front.
Deshalb brauchen wir endlich eine verlässliche gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Einzelne Förderprogramme und kurzfristige Hitzeschutzpakete reichen nicht. Klimaanpassung braucht Planungssicherheit: für mehr Stadtgrün und Verschattung, Entsiegelung, Wassermanagement, Hochwasserschutz und klimaresiliente Infrastruktur.
Wer heute bei der Vorsorge spart, zahlt morgen ein Vielfaches für die Schäden. Und klar ist auch: Anpassung ersetzt keinen Klimaschutz. Je stärker die Erderwärmung voranschreitet, desto schwieriger und teurer wird jede Anpassung. Wir brauchen deshalb beides: konsequenten Klimaschutz und eine dauerhaft finanzierte Klimaanpassung.
13. August 2026 – Die Blockade der Straße von Hormus ab Ende Februar hat den Ölmarkt in einer Konstellation weltweit schwacher Nachfrage und steigendem Ölangebot getroffen. Aufgrund des Angebotsschocks stieg der Ölpreis kurzzeitig auf über 110 US-Dollar pro Barrel. Die Konstellation von schwacher Nachfrage und Angebotsausweitung würde eigentlich zu einem sinkenden Ölpreis führen – zum Jahresende 2025 kostete ein Barrel Rohöl tatsächlich unter 60 US-Dollar, ein für manche Förderländer nicht mehr tragfähiger Preis. Bisher haben vor allem Nicht-OPEC-Länder ihr Angebot ausgeweitet. Auch innerhalb der OPEC ist die Geschlossenheit brüchig geworden: Die Vereinigten Arabischen Emirate sind im Mai 2026 ausgetreten und planen mehr Öl zu fördern. Wenn Öltanker die Straße von Hormus wieder wie früher passieren können, dürfte erneut die Konstellation von steigendem Angebot bei schwacher Nachfrage zum Tragen kommen. Noch zeichnet sich indes keine vollständige und dauerhafte Öffnung der Straße von Hormus ab, zumal zunächst Minen geräumt und Sicherheitsgarantien geklärt werden müssen. Darüber hinaus bleiben Seewege anfällig, was künftig zu höheren Versicherungsprämien und volatileren Ölpreisen führen dürfte.
Das Bundeskabinett will heute Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Weg bringen. Dazu folgt eine Einordnung von Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin:
Die stärkere Ausrichtung auf Systemintegration, Speicher und Flexibilität ist grundsätzlich richtig. Positiv ist auch, dass beim Netzanschlusspaket gegenüber den ersten Plänen nachgebessert wurde. Dennoch bleibt problematisch, dass die Folgen unzureichender Netze zunehmend auf die Betreiber erneuerbarer Anlagen verlagert werden. Eine entschädigungsfreie Abregelung von bis zu 20 Prozent ist ein erheblicher Eingriff und kann Investitionen verteuern. Regionale Steuerung darf den dezentralen Netzausbau nicht ersetzen. Netzbetreiber müssen verbindlich zu schneller Optimierung, Digitalisierung und Ausbau verpflichtet werden.
Die Einigung auf die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket enthält wichtige Fortschritte: zusätzliche zwölf Gigawatt Windenergie an Land, stärkere Anreize für Speicher, eine höhere Beteiligung der Kommunen und gegenüber den ursprünglichen Plänen begrenztere Regeln zur entschädigungsfreien Abregelung. Positiv sind auch die Übergangsregelungen für kleine Photovoltaikanlagen. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um den Ausbau der Erneuerbaren ab 2027 rechtssicher fortzuführen.
Allerdings stimmt bei der EEG-Novelle die Reihenfolge noch nicht. Mehr Marktintegration kann sinnvoll sein, aber dafür müssen Smart Meter, digitale Infrastruktur, Speicher und bezahlbare Direktvermarktungsangebote vorhanden sein. Werden Einspeisevergütungen zurückgefahren, bevor diese Voraussetzungen flächendeckend geschaffen sind, droht vor allem bei kleiner Dach-Photovoltaik und Bürgerenergie ein Investitionsdämpfer. Entscheidend ist jetzt, Planungssicherheit über 2026 hinaus zu schaffen und Erneuerbaren-Ausbau, Netze, Speicher, Digitalisierung und Flexibilität konsequent gemeinsam voranzubringen.
Systemintegration ja, Investitionsbremse nein. Wer Erneuerbare stärker in den Markt schicken will, muss zuerst Netze, Smart Meter, Speicher und Flexibilität bereitstellen. Sonst werden Versäumnisse im Stromsystem auf diejenigen abgewälzt, die die Energiewende tragen. Kritisch bleibt, dass die Bundesregierung die Ursachen der Netzengpässe nicht konsequent beseitigt, sondern einen Teil der Risiken auf Investoren erneuerbarer Energien verlagert. Wer Investitionen in Wind- und Solarenergie durch neue Unsicherheiten erschwert, gefährdet den Ausbau ausgerechnet der Technologien, die für ein klimaneutrales, bezahlbares und sicheres Energiesystem gebraucht werden. Es ist ein Fehler, die Defizite bei Netzen, Digitalisierung und Flexibilität den Erneuerbaren anzulasten. Die Energiewende scheitert nicht an zu viel Wind- und Solarenergie, sondern an einem Stromsystem, das zu langsam modernisiert wird.