Caisse d’allocations familiales des Hauts-de-Seine
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Ein Mitgliedstaat kann einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen in einem Drittstaat geborene Kinder nicht nachweisen, dass sie rechtmäßig in sein Hoheitsgebiet eingereist sind, nicht von der Gewährung von Familienzulagen ausschließen