will take place on Monday 30 May, 15:00-18:30 in Brussels.
Organisations or interest groups who wish to apply for access to the European Parliament will find the relevant information below.
Am 21. April 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit San Marino gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert werden soll.
Das Abkommen ist ein Beitrag zu den Bemühungen um ein energisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, indem die EU-Mitgliedstaaten und San Marino zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.
Dies ermöglicht den Steuerbehörden beider Länder einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils im anderen Land ansässigen Personen.
Das Abkommen aktualisiert ein Abkommen von 2004, durch das sichergestellt wurde, dass San Marino Regelungen anwendet, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten soll erweitert werden, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.
Das neue Abkommen wurde am 8. Dezember 2015 unterzeichnet, als ähnliche Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz geschlossen wurden. Es wurde (am 21. April) auf einer Tagung des Rates (Justiz und Inneres) geschlossen, ohne dass eine Aussprache stattfand.