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Jeszenszky 80: születésnapi köszöntés és külpolitikai panelbeszélgetés (2021. november 10.)

Atlantista Blog (Fehér Zoltán) - Fri, 11/12/2021 - 01:20
Jeszenszky Géza történész, a rendszerváltás külügyminisztere, korábbi washingtoni és oslói nagykövet 2021. november 10-én töltötte be 80. születésnapját. Ez alkalomból egy online eseményt szerveztem, amelyen barátai, kollégái és tisztelői köszöntöttük a neves tudóst és diplomatát a nyilvánosság bevonásával. Az esemény házigazdái az Új Világ Néppárt és a Mindenki Magyarországa Mozgalom voltak. A születésnapi esemény fontos része volt „Az elveszett presztízs” című külpolitikai panelbeszélgetés, amelyben Jeszenszky Géza nemrég újra kiadott műve kapcsán azt vitattuk meg, hogyan vesztette el Magyarország ismét a nemzetközi presztízsét az elmúlt évtized során és hogyan lehetne azt a közeljövőben újra visszaszerezni. Születésnapi köszöntőt mondott:
- Márki-Zay Péter, az egységes ellenzék miniszterelnök-jelöltje, Hódmezővásárhely polgármestere, a Mindenki Magyarországa Mozgalom elnöke
- Pálinkás József akadémikus, az Új Világ Néppárt elnöke, a Magyar Tudományos Akadémia volt elnöke „Az elveszett presztízs” külpolitikai panelbeszélgetésen részt vettek:
- Jeszenszky Géza történész, a rendszerváltás külügyminisztere, korábbi washingtoni és oslói nagykövet,
- Pálinkás József akadémikus, az Új Világ Néppárt elnöke, a Magyar Tudományos Akadémia volt elnöke,
- Győrffy Dóra, a Pázmány Péter Katolikus Egyetem és a Budapesti Corvinus Egyetem professzora,
- Szent-Iványi István külpolitikai szakértő, volt külügyi államtitkár és ljubljanai nagykövet, - Fehér Zoltán diplomata-politikatudós, a Texasi Egyetem (Austin) tudományos kutatója. Isten éltessen, Géza! Még sok boldog születésnapot! A külpolitikai panelbeszélgetéssel egybekötött születésnapi köszöntés egy élő Facebook-eseményként zajlott, amely felvételről megtekinthető az alábbi linkeken: Jeszenszky 80: születésnapi köszöntés és külpolitikai panelbeszélgetés (Facebook) Jeszenszky 80: születésnapi köszöntés és külpolitikai panelbeszélgetés (Youtube)


RTVi New York-i orosz tévécsatorna: Interjú az AUKUS megállapodásról és a nyomában kialakult amerikai-francia diplomáciai csörtéről (2021. szeptember 20.)

Atlantista Blog (Fehér Zoltán) - Thu, 11/11/2021 - 00:10

Bizonyos rendszerességgel nyilatkozom a New Yorkban működő, az amerikai orosz diaszpórának sugárzó TV-csatornának, a meglehetősen színvonalas hírprogrammal jelentkező RTVi-nak. Ezúttal arról kérdeztek az interjúban, hogy mi a háttere annak, hogy az Egyesült Államok és Nagy-Britannia nukleáris tengeralattjárók gyártásáról állapodott meg Ausztráliával, ezzel komoly diplomáciai csörtét okozva Washington és Párizs között, hiszen az AUKUS-nak elnevezett szerződés Franciaországot ütötte el az Ausztrália részére történő tengeralattjáró-gyártástól, amelyről már korábban megállapodtak. Az AUKUS szerződés célja nyilvánvalóan Kína katonai erejének ellensúlyozása az Indiai- és Csendes-óceáni régióban.

Az orosz nyelvű interjú megtekinthető az alábbi linken:
RTVi New York-i orosz tévécsatorna: Interjú az AUKUS megállapodásról és a nyomában kialakult amerikai-francia diplomáciai csörtéről (2021. szeptember 20.)


South China Morning Post: Nyilatkozatom az amerikai Kína-politikáról (2021. szeptember 16.)

Atlantista Blog (Fehér Zoltán) - Wed, 11/10/2021 - 22:08

A tekintélyes ázsiai napilap, a South China Morning Post az amerikai Kína-politikáról végzett kutatásaim és megjelent írásaim alapján keresett meg, hogy nyilatkozzak két civil szervezetnek az Obama-kormányzat Kínával beindított egyik tárgyalási programjáról szóló jelentése kapcsán. A két civil szervezet tévesen úgy látja, hogy az amerikai félen múlik a Kínával való együttműködés korábbi szintre való visszahelyezése, miközben itt valójában arról van szó, hogy az Obama-adminisztráció időszaka óta eltelt periódusban az Egyesült Államok és Kína nemzetközi rendszerben elfoglalt helye és a közöttük fennálló kapcsolat is minőségileg megváltozott. Ma már a két nagyhatalom versengése dominálja a kapcsolatokat, de ez strukturális tényezőknek is köszönhető, bizonyos értelemben elkerülhetetlen fejlemény.

Nyilatkozatom a cikkben (angolul):

Zoltan Feher, a former Hungarian diplomat and a doctoral candidate at Tufts University, said a distinction should be made between the diplomatic contact and the overall strategy of the US-China engagement. No one was questioning the usefulness of continued diplomatic engagement between the powerful countries, he said. “But in the past decade, we’ve seen increasing evidence that the type of US strategy was probably not fit for a new age. China was already competing economically, militarily and increasingly politically, with the US starting from the post-Cold War period,” Feher said. “The US got stuck in the so-called engagement paradigm and mostly focused on cooperating with China. The shift came about due to the US realising that they also needed to compete.” He said managing the relationship would be a difficult “dance” for the Biden administration, but the US should not sacrifice its interests to work with China on global issues, such as climate change.” A cikk elolvasható az alábbi linken:

South China Morning Post: Top-level China-US talks led to big gains in Obama years: report


Spirit FM: Beszóló Ónody-Molnár Dórával - Amerikáról (2021. június 1.)

Atlantista Blog (Fehér Zoltán) - Mon, 11/08/2021 - 23:51

2021. június 1-jén a Spirit FM "Beszóló" műsorában Ónody-Molnár Dóra stúdióvendége voltam, ahol két órán keresztül az Amerikai Egyesült Államokról beszéltünk. Szóba került a Biden-adminisztráció bel- és külpolitikája, a társdalmi-gazdasági helyzet, a magyar-amerikai kapcsolatok és az Amerika és Kína közötti versengés is. A műsorba telefonkapcsolaton keresztül bekapcsolódott Jeszenszky Géza korábbi külügyminiszter és washingtoni nagykövet, Seres László újságíró, Szent-Iványi István külpolitikai szakértő, korábbi külügyi államtitkár és Nagy Gábor, a HVG külpolitikai újságírója is.

A szerintem igen érdekfeszítőre sikerült adás meghallgatható az alábbi linken:
Spirit FM: Beszóló Ónody-Molnár Dórával - Amerika


Europa sollte die Zusammenarbeit mit dem Nahen Osten und Nordafrika stärker auf die Gesellschaftsverträge fokussieren

2021 ist ein wichtiges Jahr für die Zusammenarbeit Europas mit seinen Nachbarn im Nahen Osten und in Nordafrika (MENA). Die Corona-Pandemie zwang die Europäische Union (EU) bei der Erstellung ihres neuen Mehrjahreshaushalts, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten ihrer Kooperation mit den MENA-Ländern sowie die ihrer Mitgliedstaaten zu überdenken. Ihr Potenzial, die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft in den MENA-Ländern positiv zu beeinflussen, hat sie aber noch längst nicht ausgeschöpft. Die jüngste Mitteilung zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Süd vom Februar 2021 kündigt eine „neue Agenda“ für die Zusammenarbeit mit den MENA-Ländern an. Offensichtliche Zielkonflikte bleiben aber unausgesprochen, v.a. die Unvereinbarkeit des Strebens nach liberal-demokratischen und Wirtschaftsreformen, mehr Rechenschaftspflicht und der Achtung von Menschenrechten durch die MENA-Regierungen auf der einen Seite und einer restriktiven Handelspolitik der EU, Migrationssteuerung und sicherheitspolitischer Kooperation auf der anderen. Zudem mangelt es an bilateraler Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Konzept des Gesellschaftsvertrags könnte helfen, diese Konflikte zu überwinden. Sie sind unvermeidlich, wenn inter-nationale Kooperation v.a. kurz- bis mittelfristige Ziele wie Migrationssteuerung, Resilienzförderung und Privatinvestitionen verfolgt. In autoritären Kontexten wird dadurch aber oft der Staat zu Lasten der Gesellschaft gestärkt, was zu Spannungen führt und nicht zur angestrebten Stabilität. Gesellschaftsverträge stärker zu beachten führt zu einer längerfristigen Perspektive. Sie beruhen auf der Erbringung von 3 „P“s durch den Staat: Protection (Schutz der Bürger), Provision (wirtschaftliche und soziale Dienstleistungen) und Participation (Teilhabe der Gesellschaft an Entscheidungen).
Das Konzept des Gesellschaftsvertrags kann Orientierung bei der gemeinsamen Ausrichtung und Organisation der Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten geben. Es verdeutlicht, wie die drei „P“s bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, der innerstaatlichen Beziehungen und der politischen Stabilität zusammenwirken. Dadurch hilft es, die Wirksamkeit, Kohärenz und Koordination der MENA-Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern. Einige Mitglieder fokussieren hierin auf Handel und Investitionen, andere auf politische Reformen und Menschenrechte und wieder andere auf Migrationssteuerung. Eine längerfristige Perspektive würde verdeutlichen, dass nachhaltigere Gesellschaftsverträge in den MENA-Ländern alle diesen Zielen dienlich sind. Alle Maßnahmen der Europäer sollten daher auf Reformen abzielen, die die Gesellschaftsverträge der MENA-Länder für alle Vertragsparteien, also Regierungen und gesellschaftliche Gruppen, akzeptabler machen. Im Idealfall werden solche Reformen von den Parteien auf Augenhöhe ausgehandelt. In der Praxis ist die Verhandlungsmacht der Gesellschaft aber oft begrenzt – weshalb europäische Politik die Gesellschaften stets mindestens so sehr stärken sollte wie die Regierungen. In diesem Papier werden vier Bereiche der Zusammenarbeit erörtert, die wirkungsvolle Treiber für Veränderungen in den Gesellschaftsverträgen darstellen: (i) Konfliktlösung, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau; (ii) Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie: Gesundheit und soziale Absicherung; (iii) Partizipation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene; sowie (iv) Migration und Mobilität zum gegenseitigen Nutzen.

Europa sollte die Zusammenarbeit mit dem Nahen Osten und Nordafrika stärker auf die Gesellschaftsverträge fokussieren

2021 ist ein wichtiges Jahr für die Zusammenarbeit Europas mit seinen Nachbarn im Nahen Osten und in Nordafrika (MENA). Die Corona-Pandemie zwang die Europäische Union (EU) bei der Erstellung ihres neuen Mehrjahreshaushalts, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten ihrer Kooperation mit den MENA-Ländern sowie die ihrer Mitgliedstaaten zu überdenken. Ihr Potenzial, die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft in den MENA-Ländern positiv zu beeinflussen, hat sie aber noch längst nicht ausgeschöpft. Die jüngste Mitteilung zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Süd vom Februar 2021 kündigt eine „neue Agenda“ für die Zusammenarbeit mit den MENA-Ländern an. Offensichtliche Zielkonflikte bleiben aber unausgesprochen, v.a. die Unvereinbarkeit des Strebens nach liberal-demokratischen und Wirtschaftsreformen, mehr Rechenschaftspflicht und der Achtung von Menschenrechten durch die MENA-Regierungen auf der einen Seite und einer restriktiven Handelspolitik der EU, Migrationssteuerung und sicherheitspolitischer Kooperation auf der anderen. Zudem mangelt es an bilateraler Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Konzept des Gesellschaftsvertrags könnte helfen, diese Konflikte zu überwinden. Sie sind unvermeidlich, wenn inter-nationale Kooperation v.a. kurz- bis mittelfristige Ziele wie Migrationssteuerung, Resilienzförderung und Privatinvestitionen verfolgt. In autoritären Kontexten wird dadurch aber oft der Staat zu Lasten der Gesellschaft gestärkt, was zu Spannungen führt und nicht zur angestrebten Stabilität. Gesellschaftsverträge stärker zu beachten führt zu einer längerfristigen Perspektive. Sie beruhen auf der Erbringung von 3 „P“s durch den Staat: Protection (Schutz der Bürger), Provision (wirtschaftliche und soziale Dienstleistungen) und Participation (Teilhabe der Gesellschaft an Entscheidungen).
Das Konzept des Gesellschaftsvertrags kann Orientierung bei der gemeinsamen Ausrichtung und Organisation der Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten geben. Es verdeutlicht, wie die drei „P“s bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, der innerstaatlichen Beziehungen und der politischen Stabilität zusammenwirken. Dadurch hilft es, die Wirksamkeit, Kohärenz und Koordination der MENA-Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern. Einige Mitglieder fokussieren hierin auf Handel und Investitionen, andere auf politische Reformen und Menschenrechte und wieder andere auf Migrationssteuerung. Eine längerfristige Perspektive würde verdeutlichen, dass nachhaltigere Gesellschaftsverträge in den MENA-Ländern alle diesen Zielen dienlich sind. Alle Maßnahmen der Europäer sollten daher auf Reformen abzielen, die die Gesellschaftsverträge der MENA-Länder für alle Vertragsparteien, also Regierungen und gesellschaftliche Gruppen, akzeptabler machen. Im Idealfall werden solche Reformen von den Parteien auf Augenhöhe ausgehandelt. In der Praxis ist die Verhandlungsmacht der Gesellschaft aber oft begrenzt – weshalb europäische Politik die Gesellschaften stets mindestens so sehr stärken sollte wie die Regierungen. In diesem Papier werden vier Bereiche der Zusammenarbeit erörtert, die wirkungsvolle Treiber für Veränderungen in den Gesellschaftsverträgen darstellen: (i) Konfliktlösung, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau; (ii) Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie: Gesundheit und soziale Absicherung; (iii) Partizipation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene; sowie (iv) Migration und Mobilität zum gegenseitigen Nutzen.

Europa sollte die Zusammenarbeit mit dem Nahen Osten und Nordafrika stärker auf die Gesellschaftsverträge fokussieren

2021 ist ein wichtiges Jahr für die Zusammenarbeit Europas mit seinen Nachbarn im Nahen Osten und in Nordafrika (MENA). Die Corona-Pandemie zwang die Europäische Union (EU) bei der Erstellung ihres neuen Mehrjahreshaushalts, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten ihrer Kooperation mit den MENA-Ländern sowie die ihrer Mitgliedstaaten zu überdenken. Ihr Potenzial, die Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft in den MENA-Ländern positiv zu beeinflussen, hat sie aber noch längst nicht ausgeschöpft. Die jüngste Mitteilung zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Süd vom Februar 2021 kündigt eine „neue Agenda“ für die Zusammenarbeit mit den MENA-Ländern an. Offensichtliche Zielkonflikte bleiben aber unausgesprochen, v.a. die Unvereinbarkeit des Strebens nach liberal-demokratischen und Wirtschaftsreformen, mehr Rechenschaftspflicht und der Achtung von Menschenrechten durch die MENA-Regierungen auf der einen Seite und einer restriktiven Handelspolitik der EU, Migrationssteuerung und sicherheitspolitischer Kooperation auf der anderen. Zudem mangelt es an bilateraler Koordination zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Das Konzept des Gesellschaftsvertrags könnte helfen, diese Konflikte zu überwinden. Sie sind unvermeidlich, wenn inter-nationale Kooperation v.a. kurz- bis mittelfristige Ziele wie Migrationssteuerung, Resilienzförderung und Privatinvestitionen verfolgt. In autoritären Kontexten wird dadurch aber oft der Staat zu Lasten der Gesellschaft gestärkt, was zu Spannungen führt und nicht zur angestrebten Stabilität. Gesellschaftsverträge stärker zu beachten führt zu einer längerfristigen Perspektive. Sie beruhen auf der Erbringung von 3 „P“s durch den Staat: Protection (Schutz der Bürger), Provision (wirtschaftliche und soziale Dienstleistungen) und Participation (Teilhabe der Gesellschaft an Entscheidungen).
Das Konzept des Gesellschaftsvertrags kann Orientierung bei der gemeinsamen Ausrichtung und Organisation der Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten geben. Es verdeutlicht, wie die drei „P“s bei der Verbesserung des sozialen Zusammenhalts, der innerstaatlichen Beziehungen und der politischen Stabilität zusammenwirken. Dadurch hilft es, die Wirksamkeit, Kohärenz und Koordination der MENA-Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu verbessern. Einige Mitglieder fokussieren hierin auf Handel und Investitionen, andere auf politische Reformen und Menschenrechte und wieder andere auf Migrationssteuerung. Eine längerfristige Perspektive würde verdeutlichen, dass nachhaltigere Gesellschaftsverträge in den MENA-Ländern alle diesen Zielen dienlich sind. Alle Maßnahmen der Europäer sollten daher auf Reformen abzielen, die die Gesellschaftsverträge der MENA-Länder für alle Vertragsparteien, also Regierungen und gesellschaftliche Gruppen, akzeptabler machen. Im Idealfall werden solche Reformen von den Parteien auf Augenhöhe ausgehandelt. In der Praxis ist die Verhandlungsmacht der Gesellschaft aber oft begrenzt – weshalb europäische Politik die Gesellschaften stets mindestens so sehr stärken sollte wie die Regierungen. In diesem Papier werden vier Bereiche der Zusammenarbeit erörtert, die wirkungsvolle Treiber für Veränderungen in den Gesellschaftsverträgen darstellen: (i) Konfliktlösung, Friedenskonsolidierung und Wiederaufbau; (ii) Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie: Gesundheit und soziale Absicherung; (iii) Partizipation auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene; sowie (iv) Migration und Mobilität zum gegenseitigen Nutzen.

Demokratie schützen: Die Relevanz internationaler Demokratieförderung für Amtszeitbeschränkungen

Die Frage, ob und wie sich Demokratie durch internationale Unterstützung fördern und schützen lässt, hat jüngst an Relevanz gewonnen. Zum einen hat der Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan eine öffentliche Debatte über die Grenzen von Demokratieförderung neu entfacht. Zum anderen wächst der Bedarf an internationalem Demokratieschutz angesichts zunehmender Autokratisierungstrends weltweit. Forschungsergebnisse des DIE zeigen: Wirksame Unterstützung von Demokratie ist möglich. Dabei sind sowohl der Schutz von zentralen demokratischen Institutionen wie Amtszeitbeschränkungen von Machthabern als auch die Förderung von demokratischen Kräften, die sich Autokratisierungsversuchen proaktiv widersetzen, zentral.
Seit 2010 zeichnen sich Autokratisierungstrends dadurch aus, dass sie bereits erreichte Demokratisierungserfolge oft schleichend erodieren und Autokratien festigen. Umgehungen und Aufhebungen präsidentieller Amtszeitbeschränkungen durch amtierende Präsidenten gehören zum typischen „Autokratisierungsbaukasten“. Amtszeitverlängerungen schränken demokratische Kontrolle ein und weiten die präsidentielle Macht aus.
Demokratieförderung und -schutz spielen eine relevante Rolle für den Erhalt präsidentieller Amtszeitbeschränkungen und damit für den Schutz von Demokratie. Sie tragen dazu bei, „Überlebenschancen“ von Amtszeitbeschränkungen zu verbessern. Je mehr internationale Demokratieförderung bereitgestellt wird, desto geringer das Risiko, dass Amtszeitbeschränkungen umgangen werden. Eine DIE-Analyse ergab z. B., dass eine moderat hohe Demokratieförderung von durchschnittlich US$ 2,50 pro Kopf über vier Jahre hinweg das Risiko der Umgehung einer präsidentiellen Amtszeitbeschränkung im Schnitt halbiert.
Basierend auf einer quantitativen Analyse und Fallstudien ergeben sich die folgenden Empfehlungen für internationale Demokratieförderer:
• Demokratieförderung und -schutz komplementär einsetzen. Einerseits gilt es, Demokratie stetig zu fördern, da die Organisations- und Oppositionsfähigkeit politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure nur langfristig aufgebaut werden können. Anderseits müssen Demokratieschützer in politischen Krisen auch mit Ad-hoc-Maßnahmen und diplomatischen Mitteln kurzfristig reagieren.
• Demokratieförderung ist eine Risikoinvestition, die sich lohnt. Ob es gelingt, Demokratie langfristig zu fördern und vor Autokratisierung zu schützen, hängt vor allem von heimischen Kräften und Institutionen ab. Auch für sie sind politische Krisen ergebnisoffen. Während Untätigkeit Autokraten eher in die Hände spielt, birgt kontextsensibles Engagement immerhin die Möglichkeit, einen Beitrag zum Erhalt von Demokratie zu leisten.
• Demokratieschutz durch regionale Organisationen stärken. Regionalorganisationen wie die ECOWAS oder AU bieten regionalpolitische Strukturen, die helfen können, deeskalierend zu wirken und glaubwürdige Verpflichtungen vonseiten der Amtsinhaber zu gewährleisten. Internationale Geber könnten sich daher in demokratiekritischen Situationen mit Regionalorganisationen wirksam abstimmen.

Demokratie schützen: Die Relevanz internationaler Demokratieförderung für Amtszeitbeschränkungen

Die Frage, ob und wie sich Demokratie durch internationale Unterstützung fördern und schützen lässt, hat jüngst an Relevanz gewonnen. Zum einen hat der Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan eine öffentliche Debatte über die Grenzen von Demokratieförderung neu entfacht. Zum anderen wächst der Bedarf an internationalem Demokratieschutz angesichts zunehmender Autokratisierungstrends weltweit. Forschungsergebnisse des DIE zeigen: Wirksame Unterstützung von Demokratie ist möglich. Dabei sind sowohl der Schutz von zentralen demokratischen Institutionen wie Amtszeitbeschränkungen von Machthabern als auch die Förderung von demokratischen Kräften, die sich Autokratisierungsversuchen proaktiv widersetzen, zentral.
Seit 2010 zeichnen sich Autokratisierungstrends dadurch aus, dass sie bereits erreichte Demokratisierungserfolge oft schleichend erodieren und Autokratien festigen. Umgehungen und Aufhebungen präsidentieller Amtszeitbeschränkungen durch amtierende Präsidenten gehören zum typischen „Autokratisierungsbaukasten“. Amtszeitverlängerungen schränken demokratische Kontrolle ein und weiten die präsidentielle Macht aus.
Demokratieförderung und -schutz spielen eine relevante Rolle für den Erhalt präsidentieller Amtszeitbeschränkungen und damit für den Schutz von Demokratie. Sie tragen dazu bei, „Überlebenschancen“ von Amtszeitbeschränkungen zu verbessern. Je mehr internationale Demokratieförderung bereitgestellt wird, desto geringer das Risiko, dass Amtszeitbeschränkungen umgangen werden. Eine DIE-Analyse ergab z. B., dass eine moderat hohe Demokratieförderung von durchschnittlich US$ 2,50 pro Kopf über vier Jahre hinweg das Risiko der Umgehung einer präsidentiellen Amtszeitbeschränkung im Schnitt halbiert.
Basierend auf einer quantitativen Analyse und Fallstudien ergeben sich die folgenden Empfehlungen für internationale Demokratieförderer:
• Demokratieförderung und -schutz komplementär einsetzen. Einerseits gilt es, Demokratie stetig zu fördern, da die Organisations- und Oppositionsfähigkeit politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure nur langfristig aufgebaut werden können. Anderseits müssen Demokratieschützer in politischen Krisen auch mit Ad-hoc-Maßnahmen und diplomatischen Mitteln kurzfristig reagieren.
• Demokratieförderung ist eine Risikoinvestition, die sich lohnt. Ob es gelingt, Demokratie langfristig zu fördern und vor Autokratisierung zu schützen, hängt vor allem von heimischen Kräften und Institutionen ab. Auch für sie sind politische Krisen ergebnisoffen. Während Untätigkeit Autokraten eher in die Hände spielt, birgt kontextsensibles Engagement immerhin die Möglichkeit, einen Beitrag zum Erhalt von Demokratie zu leisten.
• Demokratieschutz durch regionale Organisationen stärken. Regionalorganisationen wie die ECOWAS oder AU bieten regionalpolitische Strukturen, die helfen können, deeskalierend zu wirken und glaubwürdige Verpflichtungen vonseiten der Amtsinhaber zu gewährleisten. Internationale Geber könnten sich daher in demokratiekritischen Situationen mit Regionalorganisationen wirksam abstimmen.

Demokratie schützen: Die Relevanz internationaler Demokratieförderung für Amtszeitbeschränkungen

Die Frage, ob und wie sich Demokratie durch internationale Unterstützung fördern und schützen lässt, hat jüngst an Relevanz gewonnen. Zum einen hat der Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan eine öffentliche Debatte über die Grenzen von Demokratieförderung neu entfacht. Zum anderen wächst der Bedarf an internationalem Demokratieschutz angesichts zunehmender Autokratisierungstrends weltweit. Forschungsergebnisse des DIE zeigen: Wirksame Unterstützung von Demokratie ist möglich. Dabei sind sowohl der Schutz von zentralen demokratischen Institutionen wie Amtszeitbeschränkungen von Machthabern als auch die Förderung von demokratischen Kräften, die sich Autokratisierungsversuchen proaktiv widersetzen, zentral.
Seit 2010 zeichnen sich Autokratisierungstrends dadurch aus, dass sie bereits erreichte Demokratisierungserfolge oft schleichend erodieren und Autokratien festigen. Umgehungen und Aufhebungen präsidentieller Amtszeitbeschränkungen durch amtierende Präsidenten gehören zum typischen „Autokratisierungsbaukasten“. Amtszeitverlängerungen schränken demokratische Kontrolle ein und weiten die präsidentielle Macht aus.
Demokratieförderung und -schutz spielen eine relevante Rolle für den Erhalt präsidentieller Amtszeitbeschränkungen und damit für den Schutz von Demokratie. Sie tragen dazu bei, „Überlebenschancen“ von Amtszeitbeschränkungen zu verbessern. Je mehr internationale Demokratieförderung bereitgestellt wird, desto geringer das Risiko, dass Amtszeitbeschränkungen umgangen werden. Eine DIE-Analyse ergab z. B., dass eine moderat hohe Demokratieförderung von durchschnittlich US$ 2,50 pro Kopf über vier Jahre hinweg das Risiko der Umgehung einer präsidentiellen Amtszeitbeschränkung im Schnitt halbiert.
Basierend auf einer quantitativen Analyse und Fallstudien ergeben sich die folgenden Empfehlungen für internationale Demokratieförderer:
• Demokratieförderung und -schutz komplementär einsetzen. Einerseits gilt es, Demokratie stetig zu fördern, da die Organisations- und Oppositionsfähigkeit politischer und zivilgesellschaftlicher Akteure nur langfristig aufgebaut werden können. Anderseits müssen Demokratieschützer in politischen Krisen auch mit Ad-hoc-Maßnahmen und diplomatischen Mitteln kurzfristig reagieren.
• Demokratieförderung ist eine Risikoinvestition, die sich lohnt. Ob es gelingt, Demokratie langfristig zu fördern und vor Autokratisierung zu schützen, hängt vor allem von heimischen Kräften und Institutionen ab. Auch für sie sind politische Krisen ergebnisoffen. Während Untätigkeit Autokraten eher in die Hände spielt, birgt kontextsensibles Engagement immerhin die Möglichkeit, einen Beitrag zum Erhalt von Demokratie zu leisten.
• Demokratieschutz durch regionale Organisationen stärken. Regionalorganisationen wie die ECOWAS oder AU bieten regionalpolitische Strukturen, die helfen können, deeskalierend zu wirken und glaubwürdige Verpflichtungen vonseiten der Amtsinhaber zu gewährleisten. Internationale Geber könnten sich daher in demokratiekritischen Situationen mit Regionalorganisationen wirksam abstimmen.

Prioritäten für eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) als Teil ihres klimapolitischen Fit-for-55-Pakets vorgestellt. Die EU-Kommission hatte dieses handelspolitische Instrument 2019 im Rahmen des Green Deals angekündigt, um ambitioniertere klimapolitische Ziele umsetzen zu können, ohne dass energieintensive Sektoren ihre Emissionen ins Ausland verlagern (Carbon Leakage). Die CBAM-Vorlage sieht vor, Einfuhren in bestimmten energieintensiven EU-Sektoren mit einer zum CO2-Gehalt proportionalen Abgabe zu belasten: Der CBAM-Entwurf erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem dahingehend, dass Importeure für im Ausland erworbene Güter aus besonders energieintensiven Sektoren (Stahl, Zement, Strom, Dünger und Aluminium) zum Kauf von CO2-Zertifikaten auf Basis von Emissionsdaten aus dem Ausland verpflichtet werden. Der CBAM soll vor allem eine ambitionierte Klimapolitik der EU befördern. Doch die aktuelle EU-Vorlage erweckt den Eindruck, dass es in erster Linie um die Verbesserung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit geht – auf Kosten klimapolitischer Effektivität und auch auf Kosten einer entwicklungspolitischen Perspektive.
Die Gesetzesvorlage muss nun im Detail durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausbuchstabiert werden. Dabei müssen neben der klimapolitischen Effektivität und der Vereinbarkeit mit WTO-Recht die Auswirkungen auf die europäischen Handelspartner und insbesondere auch die armen Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Für viele Entwicklungsländer sind infolge des CBAM zusätzliche Exportkosten zu erwarten. Die EU sollte die damit verbundenen Nachteile für Entwicklungsländer sorgfältig bewerten und auf eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CBAM hinwirken. Der CBAM sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren der EU entsprechend nachgebessert werden.
• Die EU muss sicherstellen, dass arme Länder nicht negativ vom CO2-Grenzausgleich belastet werden. Least
Developed Countries (LDCs) sollten vom CBAM ausgenommen bleiben.
• Die EU sollte die vom CBAM betroffenen Entwicklungsländer gezielt unterstützen, z. B. durch Kapazitätsaufbau in Bezug auf die Umsetzung des CBAM und Möglichkeiten der CO2-Minderung in den betroffenen Sektoren.
• Die EU sollte Partnerländer mit niedrigen und mittleren Einkommen bei der Dekarbonisierung ihrer Fertigungsindustrien unterstützen.
• Die EU sollte die Einnahmen des CO2-Grenzausgleichs im Sinne eines revenue recyclings überwiegend für klimapolitische Zwecke im Ausland verausgaben.
Bei der Weiterentwicklung des CBAM sollten die betroffenen Länder durch Konsultationen und diplomatischen Austausch zukünftig stärker eingebunden werden.

Prioritäten für eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) als Teil ihres klimapolitischen Fit-for-55-Pakets vorgestellt. Die EU-Kommission hatte dieses handelspolitische Instrument 2019 im Rahmen des Green Deals angekündigt, um ambitioniertere klimapolitische Ziele umsetzen zu können, ohne dass energieintensive Sektoren ihre Emissionen ins Ausland verlagern (Carbon Leakage). Die CBAM-Vorlage sieht vor, Einfuhren in bestimmten energieintensiven EU-Sektoren mit einer zum CO2-Gehalt proportionalen Abgabe zu belasten: Der CBAM-Entwurf erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem dahingehend, dass Importeure für im Ausland erworbene Güter aus besonders energieintensiven Sektoren (Stahl, Zement, Strom, Dünger und Aluminium) zum Kauf von CO2-Zertifikaten auf Basis von Emissionsdaten aus dem Ausland verpflichtet werden. Der CBAM soll vor allem eine ambitionierte Klimapolitik der EU befördern. Doch die aktuelle EU-Vorlage erweckt den Eindruck, dass es in erster Linie um die Verbesserung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit geht – auf Kosten klimapolitischer Effektivität und auch auf Kosten einer entwicklungspolitischen Perspektive.
Die Gesetzesvorlage muss nun im Detail durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausbuchstabiert werden. Dabei müssen neben der klimapolitischen Effektivität und der Vereinbarkeit mit WTO-Recht die Auswirkungen auf die europäischen Handelspartner und insbesondere auch die armen Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Für viele Entwicklungsländer sind infolge des CBAM zusätzliche Exportkosten zu erwarten. Die EU sollte die damit verbundenen Nachteile für Entwicklungsländer sorgfältig bewerten und auf eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CBAM hinwirken. Der CBAM sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren der EU entsprechend nachgebessert werden.
• Die EU muss sicherstellen, dass arme Länder nicht negativ vom CO2-Grenzausgleich belastet werden. Least
Developed Countries (LDCs) sollten vom CBAM ausgenommen bleiben.
• Die EU sollte die vom CBAM betroffenen Entwicklungsländer gezielt unterstützen, z. B. durch Kapazitätsaufbau in Bezug auf die Umsetzung des CBAM und Möglichkeiten der CO2-Minderung in den betroffenen Sektoren.
• Die EU sollte Partnerländer mit niedrigen und mittleren Einkommen bei der Dekarbonisierung ihrer Fertigungsindustrien unterstützen.
• Die EU sollte die Einnahmen des CO2-Grenzausgleichs im Sinne eines revenue recyclings überwiegend für klimapolitische Zwecke im Ausland verausgaben.
Bei der Weiterentwicklung des CBAM sollten die betroffenen Länder durch Konsultationen und diplomatischen Austausch zukünftig stärker eingebunden werden.

Prioritäten für eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) als Teil ihres klimapolitischen Fit-for-55-Pakets vorgestellt. Die EU-Kommission hatte dieses handelspolitische Instrument 2019 im Rahmen des Green Deals angekündigt, um ambitioniertere klimapolitische Ziele umsetzen zu können, ohne dass energieintensive Sektoren ihre Emissionen ins Ausland verlagern (Carbon Leakage). Die CBAM-Vorlage sieht vor, Einfuhren in bestimmten energieintensiven EU-Sektoren mit einer zum CO2-Gehalt proportionalen Abgabe zu belasten: Der CBAM-Entwurf erweitert das bestehende EU-Emissionshandelssystem dahingehend, dass Importeure für im Ausland erworbene Güter aus besonders energieintensiven Sektoren (Stahl, Zement, Strom, Dünger und Aluminium) zum Kauf von CO2-Zertifikaten auf Basis von Emissionsdaten aus dem Ausland verpflichtet werden. Der CBAM soll vor allem eine ambitionierte Klimapolitik der EU befördern. Doch die aktuelle EU-Vorlage erweckt den Eindruck, dass es in erster Linie um die Verbesserung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit geht – auf Kosten klimapolitischer Effektivität und auch auf Kosten einer entwicklungspolitischen Perspektive.
Die Gesetzesvorlage muss nun im Detail durch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ausbuchstabiert werden. Dabei müssen neben der klimapolitischen Effektivität und der Vereinbarkeit mit WTO-Recht die Auswirkungen auf die europäischen Handelspartner und insbesondere auch die armen Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Für viele Entwicklungsländer sind infolge des CBAM zusätzliche Exportkosten zu erwarten. Die EU sollte die damit verbundenen Nachteile für Entwicklungsländer sorgfältig bewerten und auf eine entwicklungsfreundliche Ausgestaltung des CBAM hinwirken. Der CBAM sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren der EU entsprechend nachgebessert werden.
• Die EU muss sicherstellen, dass arme Länder nicht negativ vom CO2-Grenzausgleich belastet werden. Least
Developed Countries (LDCs) sollten vom CBAM ausgenommen bleiben.
• Die EU sollte die vom CBAM betroffenen Entwicklungsländer gezielt unterstützen, z. B. durch Kapazitätsaufbau in Bezug auf die Umsetzung des CBAM und Möglichkeiten der CO2-Minderung in den betroffenen Sektoren.
• Die EU sollte Partnerländer mit niedrigen und mittleren Einkommen bei der Dekarbonisierung ihrer Fertigungsindustrien unterstützen.
• Die EU sollte die Einnahmen des CO2-Grenzausgleichs im Sinne eines revenue recyclings überwiegend für klimapolitische Zwecke im Ausland verausgaben.
Bei der Weiterentwicklung des CBAM sollten die betroffenen Länder durch Konsultationen und diplomatischen Austausch zukünftig stärker eingebunden werden.

Kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland: Stand und Perspektiven

Zunehmend und auf vielfältige Art und Weise zeigen deutsche Kommunen im In- und Ausland entwicklungspolitisches Engagement. Über die Hintergründe und Ausgestaltung ihres Engagements aber ist sehr wenig bekannt.
Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) eine Bestandsaufnahme der Kommunalen Entwicklungspolitik (KEpol) in Deutschland gemacht. Finanziert wurde sie von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Auf Grundlage einer bereits 2009 vom DIE durchgeführten Studie (Fröhlich & Lämmlin, 2009) sollten Entwicklungstrends in diesem kommunalen Politikfeld ausgemacht werden. Zu diesem Zweck führte das DIE in Kooperation mit dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) eine deutschlandweite Befragung von Kommunen durch, die auch vertiefende qualitative Interviews mit Vertreter*innen von Kommunen und relevanten Bundes- und Länderinstitutionen umfasste.
Wie die Ergebnisse zeigen, wächst in Deutschland die KEpol infolge verbesserter politischer Rahmenbedingungen und beeinflusst durch veränderte globale Leitbilder (z. B. Agenda 2030). Bei größeren Kommunen ist der Anteil entwicklungspolitisch aktiver Kommunen deutlich höher als bei kleineren. Häufig konzentrieren sich kleinere Kommunen auf niedrigschwellige Aktivitäten mit geringeren Anforderungen an das Projektmanagement wie z.B. die Förderung von fairem Handel.
In einigen Fällen organisieren sie sich in Verbundprojekten. KEpol umfasst ein breites thematisches Spektrum, das von der Informations- und Bildungsarbeit bis hin zu vielfältigen Partnerschaften mit Kommunen im Globalen Süden reicht. Bei den Kooperationen der kommunalen Verwaltungen nehmen die Zahl und die Vielfalt der Akteure sowie ihre Funktionen zu. Sie agieren als Umsetzende, Multiplikator*innen und Vernetzende. Dem internationalen Engagement und den entsprechenden Aktivitäten der Kommunen liegt nicht zuletzt ein Eigeninteresse zugrunde. Beispielsweise, um international Verantwortung zu übernehmen
oder um für neue Mitarbeitende attraktiv zu sein.
Entwicklungspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. KEpol gehört dabei zu den freiwilligen kommunalen Tätigkeiten und wird daher nicht überall praktiziert. Oft sind personelle Kapazitäten unzureichend und benötigte Kenntnisse über die diversen Themenfelder komplex. Zum Teil schätzen Kommunen den mit dem KEpol-Projektmanagement verbundenen Aufwand als zu hoch ein.
Nichtsdestotrotz leisten Kommunen durch ihr Engagement einen zentralen Beitrag zur transnationalen Nachhaltigkeitspolitik. Sie ermöglichen es insbesondere, die globalen Ziele kontextspezifisch umzusetzen beziehungsweise sie zu lokalisieren. Als spezifischen Vorteil bietet KEpol die Nähe zu den Bürger*innen und den direkten Kontakt zu lokalen Akteuren im In- und Ausland. Zurzeit ist allerdings der kommunale Beitrag gemessen an den gängigen Maßzahlen und Indikatoren der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) (etwa der Official Development Assistance, ODA) noch zu wenig erkennbar. Kommunen weiterhin und vor allem unbürokratisch zu unterstützen ist wichtig, damit KEpol in aktiven und bislang noch nicht aktiven Kommunen ihr volles Potenzial entfalten kann.

Kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland: Stand und Perspektiven

Zunehmend und auf vielfältige Art und Weise zeigen deutsche Kommunen im In- und Ausland entwicklungspolitisches Engagement. Über die Hintergründe und Ausgestaltung ihres Engagements aber ist sehr wenig bekannt.
Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) eine Bestandsaufnahme der Kommunalen Entwicklungspolitik (KEpol) in Deutschland gemacht. Finanziert wurde sie von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Auf Grundlage einer bereits 2009 vom DIE durchgeführten Studie (Fröhlich & Lämmlin, 2009) sollten Entwicklungstrends in diesem kommunalen Politikfeld ausgemacht werden. Zu diesem Zweck führte das DIE in Kooperation mit dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) eine deutschlandweite Befragung von Kommunen durch, die auch vertiefende qualitative Interviews mit Vertreter*innen von Kommunen und relevanten Bundes- und Länderinstitutionen umfasste.
Wie die Ergebnisse zeigen, wächst in Deutschland die KEpol infolge verbesserter politischer Rahmenbedingungen und beeinflusst durch veränderte globale Leitbilder (z. B. Agenda 2030). Bei größeren Kommunen ist der Anteil entwicklungspolitisch aktiver Kommunen deutlich höher als bei kleineren. Häufig konzentrieren sich kleinere Kommunen auf niedrigschwellige Aktivitäten mit geringeren Anforderungen an das Projektmanagement wie z.B. die Förderung von fairem Handel.
In einigen Fällen organisieren sie sich in Verbundprojekten. KEpol umfasst ein breites thematisches Spektrum, das von der Informations- und Bildungsarbeit bis hin zu vielfältigen Partnerschaften mit Kommunen im Globalen Süden reicht. Bei den Kooperationen der kommunalen Verwaltungen nehmen die Zahl und die Vielfalt der Akteure sowie ihre Funktionen zu. Sie agieren als Umsetzende, Multiplikator*innen und Vernetzende. Dem internationalen Engagement und den entsprechenden Aktivitäten der Kommunen liegt nicht zuletzt ein Eigeninteresse zugrunde. Beispielsweise, um international Verantwortung zu übernehmen
oder um für neue Mitarbeitende attraktiv zu sein.
Entwicklungspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. KEpol gehört dabei zu den freiwilligen kommunalen Tätigkeiten und wird daher nicht überall praktiziert. Oft sind personelle Kapazitäten unzureichend und benötigte Kenntnisse über die diversen Themenfelder komplex. Zum Teil schätzen Kommunen den mit dem KEpol-Projektmanagement verbundenen Aufwand als zu hoch ein.
Nichtsdestotrotz leisten Kommunen durch ihr Engagement einen zentralen Beitrag zur transnationalen Nachhaltigkeitspolitik. Sie ermöglichen es insbesondere, die globalen Ziele kontextspezifisch umzusetzen beziehungsweise sie zu lokalisieren. Als spezifischen Vorteil bietet KEpol die Nähe zu den Bürger*innen und den direkten Kontakt zu lokalen Akteuren im In- und Ausland. Zurzeit ist allerdings der kommunale Beitrag gemessen an den gängigen Maßzahlen und Indikatoren der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) (etwa der Official Development Assistance, ODA) noch zu wenig erkennbar. Kommunen weiterhin und vor allem unbürokratisch zu unterstützen ist wichtig, damit KEpol in aktiven und bislang noch nicht aktiven Kommunen ihr volles Potenzial entfalten kann.

Kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland: Stand und Perspektiven

Zunehmend und auf vielfältige Art und Weise zeigen deutsche Kommunen im In- und Ausland entwicklungspolitisches Engagement. Über die Hintergründe und Ausgestaltung ihres Engagements aber ist sehr wenig bekannt.
Vor diesem Hintergrund hat das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE) eine Bestandsaufnahme der Kommunalen Entwicklungspolitik (KEpol) in Deutschland gemacht. Finanziert wurde sie von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Auf Grundlage einer bereits 2009 vom DIE durchgeführten Studie (Fröhlich & Lämmlin, 2009) sollten Entwicklungstrends in diesem kommunalen Politikfeld ausgemacht werden. Zu diesem Zweck führte das DIE in Kooperation mit dem Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) eine deutschlandweite Befragung von Kommunen durch, die auch vertiefende qualitative Interviews mit Vertreter*innen von Kommunen und relevanten Bundes- und Länderinstitutionen umfasste.
Wie die Ergebnisse zeigen, wächst in Deutschland die KEpol infolge verbesserter politischer Rahmenbedingungen und beeinflusst durch veränderte globale Leitbilder (z. B. Agenda 2030). Bei größeren Kommunen ist der Anteil entwicklungspolitisch aktiver Kommunen deutlich höher als bei kleineren. Häufig konzentrieren sich kleinere Kommunen auf niedrigschwellige Aktivitäten mit geringeren Anforderungen an das Projektmanagement wie z.B. die Förderung von fairem Handel.
In einigen Fällen organisieren sie sich in Verbundprojekten. KEpol umfasst ein breites thematisches Spektrum, das von der Informations- und Bildungsarbeit bis hin zu vielfältigen Partnerschaften mit Kommunen im Globalen Süden reicht. Bei den Kooperationen der kommunalen Verwaltungen nehmen die Zahl und die Vielfalt der Akteure sowie ihre Funktionen zu. Sie agieren als Umsetzende, Multiplikator*innen und Vernetzende. Dem internationalen Engagement und den entsprechenden Aktivitäten der Kommunen liegt nicht zuletzt ein Eigeninteresse zugrunde. Beispielsweise, um international Verantwortung zu übernehmen
oder um für neue Mitarbeitende attraktiv zu sein.
Entwicklungspolitik ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. KEpol gehört dabei zu den freiwilligen kommunalen Tätigkeiten und wird daher nicht überall praktiziert. Oft sind personelle Kapazitäten unzureichend und benötigte Kenntnisse über die diversen Themenfelder komplex. Zum Teil schätzen Kommunen den mit dem KEpol-Projektmanagement verbundenen Aufwand als zu hoch ein.
Nichtsdestotrotz leisten Kommunen durch ihr Engagement einen zentralen Beitrag zur transnationalen Nachhaltigkeitspolitik. Sie ermöglichen es insbesondere, die globalen Ziele kontextspezifisch umzusetzen beziehungsweise sie zu lokalisieren. Als spezifischen Vorteil bietet KEpol die Nähe zu den Bürger*innen und den direkten Kontakt zu lokalen Akteuren im In- und Ausland. Zurzeit ist allerdings der kommunale Beitrag gemessen an den gängigen Maßzahlen und Indikatoren der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) (etwa der Official Development Assistance, ODA) noch zu wenig erkennbar. Kommunen weiterhin und vor allem unbürokratisch zu unterstützen ist wichtig, damit KEpol in aktiven und bislang noch nicht aktiven Kommunen ihr volles Potenzial entfalten kann.

Das Engagement von EU und China in der humanitären Hilfe: Unterschiedliche Ansätze, gemeinsame Interessen?

Langanhaltende Krisen und das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen führen dazu, dass eine nie dagewesene Zahl von Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Doch die Kluft zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln der internationalen Gemeinschaft wird immer größer. Um diese Ressourcenlücke zu schließen, will die Europäische Union (EU) verstärkt sogenannte „Emerging Donors“ wie China, dazu ermutigen, ihre Finanzbeiträge zu erhöhen. Obgleich Chinas Beteiligung im internationalen humanitären System bislang zurückhaltend war, deutet sein verstärktes Engagement während der Corona-Pandemie auf eine veränderte Haltung hin. So hat China Hunderte Tonnen an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ins Ausland geliefert, medizinische Teams entsandt und 100 Millionen USD an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Vereinten Nationen (UN) gespendet.
Trotz der zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen China und der EU eröffnet der verstärkte humanitäre Einsatz Pekings die Möglichkeit für die EU, sich gemeinsam mit China im humanitären Sektor zu engagieren. Dabei sollte die EU eine langfristige Strategie für eine mögliche Zusammenarbeit im humanitären Bereich entwickeln. Ein Dialog, der die unterschiedlichen Ansätze beider Akteure berücksichtigt und sich auf Gemeinsamkeiten fokussiert, könnte die Tür zu einer möglichen Zusammenarbeit öffnen. Diese könnte nicht nur dazu beitragen, die Finanzierungslücke zu verkleinern, sondern würde auch das Potenzial für eine bessere Koordinierung bei der Bereitstellung von Hilfsmaßnahmen bergen.
China begreift humanitäre Hilfe als einen Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit, leistet den Großteil seiner Hilfe bilateral und engagiert sich hauptsächlich nach Naturkatastrophen. Die EU hingegen trennt ihre humanitäre Hilfe von Entwicklungszusammenarbeit und leistet humanitäre Hilfsmaßnahmen über Nichtregierungsorganisationen (NGOs), UN-Agenturen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Diese Analyse und Stellungnahme arbeitet die Merkmale der chinesischen humanitären Hilfe heraus und skizziert zwei Bereiche, auf die sich die EU in ihrem Bemühen um einen Dialog mit China konzentrieren könnte.
• Ernährungssicherheit: Ernährungsfragen und die Unterstützung bei der Lebensmittelversorgung stellen einen Schlüsselbereich des Engagements beider Akteure dar. Die EU sollte sich dafür einsetzen, dass China seine Beiträge zur globalen Ernährungssicherheit über das Welternährungsprogramm (World Food Programme – WFP) aufstockt. Damit könnte ein politischer Dialog darüber einhergehen, wie sich die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit intensivieren ließe.
• Vorausschauende humanitäre Hilfe: China hat besonders beim Umgang mit Naturkatastrophen eine große Expertise aufgebaut. Eine verbesserte Katastrophenvorsorge ist eine der Prioritäten im Strategieplan der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) für 2020–2024. Da beide Parteien ein Interesse an vorausschauender humanitärer Hilfe haben, kann der Wissensaustausch in diesem Bereich ein Wegbereiter für eine zukünftige Zusammenarbeit sein.

Das Engagement von EU und China in der humanitären Hilfe: Unterschiedliche Ansätze, gemeinsame Interessen?

Langanhaltende Krisen und das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen führen dazu, dass eine nie dagewesene Zahl von Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Doch die Kluft zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln der internationalen Gemeinschaft wird immer größer. Um diese Ressourcenlücke zu schließen, will die Europäische Union (EU) verstärkt sogenannte „Emerging Donors“ wie China, dazu ermutigen, ihre Finanzbeiträge zu erhöhen. Obgleich Chinas Beteiligung im internationalen humanitären System bislang zurückhaltend war, deutet sein verstärktes Engagement während der Corona-Pandemie auf eine veränderte Haltung hin. So hat China Hunderte Tonnen an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ins Ausland geliefert, medizinische Teams entsandt und 100 Millionen USD an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Vereinten Nationen (UN) gespendet.
Trotz der zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen China und der EU eröffnet der verstärkte humanitäre Einsatz Pekings die Möglichkeit für die EU, sich gemeinsam mit China im humanitären Sektor zu engagieren. Dabei sollte die EU eine langfristige Strategie für eine mögliche Zusammenarbeit im humanitären Bereich entwickeln. Ein Dialog, der die unterschiedlichen Ansätze beider Akteure berücksichtigt und sich auf Gemeinsamkeiten fokussiert, könnte die Tür zu einer möglichen Zusammenarbeit öffnen. Diese könnte nicht nur dazu beitragen, die Finanzierungslücke zu verkleinern, sondern würde auch das Potenzial für eine bessere Koordinierung bei der Bereitstellung von Hilfsmaßnahmen bergen.
China begreift humanitäre Hilfe als einen Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit, leistet den Großteil seiner Hilfe bilateral und engagiert sich hauptsächlich nach Naturkatastrophen. Die EU hingegen trennt ihre humanitäre Hilfe von Entwicklungszusammenarbeit und leistet humanitäre Hilfsmaßnahmen über Nichtregierungsorganisationen (NGOs), UN-Agenturen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Diese Analyse und Stellungnahme arbeitet die Merkmale der chinesischen humanitären Hilfe heraus und skizziert zwei Bereiche, auf die sich die EU in ihrem Bemühen um einen Dialog mit China konzentrieren könnte.
• Ernährungssicherheit: Ernährungsfragen und die Unterstützung bei der Lebensmittelversorgung stellen einen Schlüsselbereich des Engagements beider Akteure dar. Die EU sollte sich dafür einsetzen, dass China seine Beiträge zur globalen Ernährungssicherheit über das Welternährungsprogramm (World Food Programme – WFP) aufstockt. Damit könnte ein politischer Dialog darüber einhergehen, wie sich die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit intensivieren ließe.
• Vorausschauende humanitäre Hilfe: China hat besonders beim Umgang mit Naturkatastrophen eine große Expertise aufgebaut. Eine verbesserte Katastrophenvorsorge ist eine der Prioritäten im Strategieplan der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) für 2020–2024. Da beide Parteien ein Interesse an vorausschauender humanitärer Hilfe haben, kann der Wissensaustausch in diesem Bereich ein Wegbereiter für eine zukünftige Zusammenarbeit sein.

Das Engagement von EU und China in der humanitären Hilfe: Unterschiedliche Ansätze, gemeinsame Interessen?

Langanhaltende Krisen und das vermehrte Auftreten von Naturkatastrophen führen dazu, dass eine nie dagewesene Zahl von Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Doch die Kluft zwischen dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln der internationalen Gemeinschaft wird immer größer. Um diese Ressourcenlücke zu schließen, will die Europäische Union (EU) verstärkt sogenannte „Emerging Donors“ wie China, dazu ermutigen, ihre Finanzbeiträge zu erhöhen. Obgleich Chinas Beteiligung im internationalen humanitären System bislang zurückhaltend war, deutet sein verstärktes Engagement während der Corona-Pandemie auf eine veränderte Haltung hin. So hat China Hunderte Tonnen an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ins Ausland geliefert, medizinische Teams entsandt und 100 Millionen USD an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Vereinten Nationen (UN) gespendet.
Trotz der zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen China und der EU eröffnet der verstärkte humanitäre Einsatz Pekings die Möglichkeit für die EU, sich gemeinsam mit China im humanitären Sektor zu engagieren. Dabei sollte die EU eine langfristige Strategie für eine mögliche Zusammenarbeit im humanitären Bereich entwickeln. Ein Dialog, der die unterschiedlichen Ansätze beider Akteure berücksichtigt und sich auf Gemeinsamkeiten fokussiert, könnte die Tür zu einer möglichen Zusammenarbeit öffnen. Diese könnte nicht nur dazu beitragen, die Finanzierungslücke zu verkleinern, sondern würde auch das Potenzial für eine bessere Koordinierung bei der Bereitstellung von Hilfsmaßnahmen bergen.
China begreift humanitäre Hilfe als einen Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit, leistet den Großteil seiner Hilfe bilateral und engagiert sich hauptsächlich nach Naturkatastrophen. Die EU hingegen trennt ihre humanitäre Hilfe von Entwicklungszusammenarbeit und leistet humanitäre Hilfsmaßnahmen über Nichtregierungsorganisationen (NGOs), UN-Agenturen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Diese Analyse und Stellungnahme arbeitet die Merkmale der chinesischen humanitären Hilfe heraus und skizziert zwei Bereiche, auf die sich die EU in ihrem Bemühen um einen Dialog mit China konzentrieren könnte.
• Ernährungssicherheit: Ernährungsfragen und die Unterstützung bei der Lebensmittelversorgung stellen einen Schlüsselbereich des Engagements beider Akteure dar. Die EU sollte sich dafür einsetzen, dass China seine Beiträge zur globalen Ernährungssicherheit über das Welternährungsprogramm (World Food Programme – WFP) aufstockt. Damit könnte ein politischer Dialog darüber einhergehen, wie sich die Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Ernährungssicherheit intensivieren ließe.
• Vorausschauende humanitäre Hilfe: China hat besonders beim Umgang mit Naturkatastrophen eine große Expertise aufgebaut. Eine verbesserte Katastrophenvorsorge ist eine der Prioritäten im Strategieplan der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (DG ECHO) für 2020–2024. Da beide Parteien ein Interesse an vorausschauender humanitärer Hilfe haben, kann der Wissensaustausch in diesem Bereich ein Wegbereiter für eine zukünftige Zusammenarbeit sein.

Tribunes de militaires – Amiral Alain Coldefy : « C’est une opération politique »

Défense ouverte (Blog de Jean Guisnel) - Sat, 05/15/2021 - 18:07
ENTRETIEN. L'ancien inspecteur general des armees denonce les << manipulateurs >> et les << manipules >> a l'origine des deux publications recentes de militaires.

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