Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat heute das europaweit erste Gebotsverfahren für sogenannte Klimaschutzverträge eröffnet. Die Verträge sollen Anreize setzen, in klimafreundliche Industrien zu investieren. Dazu eine Stellungnahme von Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
Der Start der Klimaschutzverträge war längst überfällig. Energieintensive Unternehmen in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasherstellung können den Umstieg auf klimaneutrale Produktionsprozesse nicht aus der Portokasse bezahlen. Ihre Margen sind gering und Unsicherheiten mit Blick auf CO2-neutrale Technologien groß. Die Schwerindustrie steht am Scheideweg: Klimaneutrale Optionen sind noch riskant, aber Investitionen in fossile Technologien auch nicht mehr wirtschaftlich. Klimaschutzverträge sichern jetzt CO2- und Energiepreisrisiken ab und ermöglichen so Investitionen in die grüne Transformation. Sie sind ein modernes Regulierungsinstrument auf dem Weg zur CO2-Neutralität – basierend auf langjähriger Forschung und umgesetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im intensiven Austausch mit Industrie und europäischen Partner*innen. Damit stellen Klimaschutzverträge einen fairen Deal zwischen Staat und Industrie und damit auch für die Gesellschaft dar.Zu den Ergebnissen der jüngsten Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) äußert sich Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:
Die EZB hätte ein klares Signal für eine Kehrtwende ihrer Geldpolitik und eine baldige Zinssenkung geben sollen. Die Entscheidung der EZB und ihre Kommunikation sind eine verpasste Chance, mehr Klarheit zu schaffen und die Finanzierungsbedingungen zu verbessern. Damit bleibt die Geldpolitik eine der wichtigsten Bremsen für die Konjunktur und für die schwachen Investitionen in der Eurozone und in Deutschland.Nach einem mehrjährigen und intensiven Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene tritt heute der Digital Market Act in Kraft, der den großen Tech-Unternehmen Verpflichtungen auferlegt, um den Missbrauch ihrer Marktmacht zu verhindern. Wettbewerbsexperte Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin, kommentiert das Gesetz wie folgt:
Mit dem Digital Market Act (DMA) tritt endlich eine Regelung in Kraft, die die Marktstellung der großen Digitalkonzerne aufgreift und faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt zu gewährleisten verspricht. Sechs Tech-Giganten wurden zunächst als Gatekeeper definiert: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, aber auch andere Unternehmen wie Booking.com stehen auf der Beobachtungsliste. Diese Unternehmen bieten Dienste an, die für jeden Anbieter, der in der digitalen Welt Geschäfte machen will, unverzichtbar sind. Aufgrund ihrer zentralen Stellung und ihrer großen Marktmacht müssen sie künftig besondere Pflichten erfüllen und sich an Verhaltens- und Datenzugangsregeln halten. Anders als im Wettbewerbsrecht, wo die Beweislast bei den Behörden liegt, die nachweisen müssen, ob Unternehmen gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen haben, wurden im DMA spezifische Pflichten im Voraus definiert. Deren Einhaltung müssen die großen Tech-Unternehmen nun durch Compliance Reports nachweisen.Die Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei studentische Hilfskräfte (w/m/div) (für jeweils 10 Wochenstunden)
Da es sich um eine Sammelausschreibung handelt, beachten Sie bitte die verschiedenen Konditionen und Aufgabenfelder. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, für welche Ausschreibung(en) Sie sich bewerben möchten.
Das DIW-Graduiertenzentrum bietet in Kooperation mit Berliner Universitäten ein hochkarätiges Doktorandenprogramm in den Wirtschaftswissenschaften an. Es hat derzeit rund 50 junge und motivierte Doktorand*innen aus der ganzen Welt.
Dafür sucht die Abteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Bewerbungsmanager*in (w/m/div)
(19,5 Stunden)
Die Abteilung Unternehmen und Märkte analysiert das Verhalten von Unternehmen und dessen Folgen für Wachstum, Effizienz und Produktivität sowie institutionelle und politische Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen agieren. Mit mikroökonomisch gut fundierten empirischen Werkzeugen untersucht die Abteilung wirtschaftspolitische Fragen, um robuste Erkenntnisse und geeignete Instrumente für eine Evaluierung aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen bereitzustellen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Evaluierung von Auswirkungen wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf Marktergebnisse in den Bereichen Regulierung, Wettbewerbspolitik sowie Industrie- und Innovationspolitik.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine*n
Wissenschaftliche*n Referent*in (w/m/div)
(Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche, Teilzeit möglich). Diese Stelle ist zur wissenschaftlichen Qualifizierung gemäß § 2 (1) WissZeitVG geeignet.
Die am DIW Berlin angesiedelte forschungsbasierte Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches
Panel (SOEP) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei studentische Hilfskräfte (w/m/div)
(für je 10 Wochenstunden)
Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der Forschung im Rahmen der Nachwuchsgruppe „Social and Psychological Determinants of Mental Health in the Life Course (SocPsych-MH)“.
Das Statistische Bundesamt hat heute die vorläufige Inflationsrate für das Jahr 2023 veröffentlicht. Dies kommentiert DIW-Präsident Marcel Fratzscher:
Die Inflation war mit 5,9 Prozent im Jahr 2023 noch immer viel zu hoch. Wir erleben nach wie vor eine höchst unsoziale Inflation, denn Menschen mit geringen Einkommen erfahren eine zwei- bis dreimal höhere Inflation als Menschen mit hohen Einkommen. Das liegt daran, dass in den vergangenen beiden Jahren besonders die Dinge teurer geworden sind, für die Menschen mit geringen Einkommen einen viel höheren Anteil ihres monatlichen Einkommens aufbringen müssen als andere Menschen. Dies sind insbesondere Energie und Lebensmittel.