You are here

Europäische Union

Änderungsanträge 1 - 20 - Entlastung 2015: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäische Kommission - PE 595.418v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 20 - Entwurf einer Stellungnahme Entlastung 2015: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäische Kommission
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Rücktritt von britischem Top-EU-Diplomaten "schlecht für Regierung May"

EuroNews (DE) - Tue, 03/01/2017 - 17:52
Der überraschende Rücktritt des ständigen Vertreter Großbritanniens bei der Europäischen Union am Dienstag hat in Brüssel Besorgnis ausgelöst.
Categories: Europäische Union

Trump, Brexit, etc. - maltesische EU-Ratspräsidentschaft ohne Mangel an Herausforderungen

EuroNews (DE) - Tue, 03/01/2017 - 16:32
Das Neue Jahr hält für die Europäische Union von Beginn an große Herausforderungen bereit.
Categories: Europäische Union

Änderungsanträge 1 - 14 - Entlastung 2015: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst - PE 595.419v01-00 - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

ÄNDERUNGSANTRÄGE 1 - 14 - Entwurf einer Stellungnahme Entlastung 2015: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Auswärtiger Dienst
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Amendments 1 - 139 - Statelessness in South and South East Asia - PE 595.598v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 139 - Draft report Statelessness in South and South East Asia
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Artikel - Maltesische EU-Ratspräsidentschaft: Die Erwartungen der Abgeordneten

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Tue, 03/01/2017 - 10:00
Allgemeines : Malta hat zum neuen Jahr von der Slowakei die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Bewältigung der Flüchtlingskrise, außenpolitische Spannungen und voraussichtliche Aufnahme der Brexit-Verhandlungen,... Malta steht in seiner Rolle als politischer Vermittler und Impulsgeber für die Politik der Union vor großen Herausforderungen. Wir haben die sechs maltesischen EU-Abgeordneten gefragt, welche Erwartungen sie an die erste Ratspräsidentschaft ihres Landes haben.

Quelle : © Europäische Union, 2017 - EP
Categories: Europäische Union

Artikel - Das war 2016: Unser Jahresrückblick

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 30/12/2016 - 10:00
Allgemeines : Foto-Jahresrückblick des Europäischen Parlaments: Sehen Sie unsere Bildergalerie und lassen Sie die vergangenen zwölf Monate Revue passieren. Unsere Fotografen haben Momente festgehalten, die das parlamentarische Geschehen im Jahr 2016 besonders geprägt haben.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Artikel - Virtuelle Realität: Erleben Sie das Parlament in allen seinen Dimensionen

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 28/12/2016 - 10:00
Allgemeines : Sie wollten immer schon einmal einen Blick in das Parlamentsgebäude in Straßburg werfen? Kein Problem: Sehen Sie unser erstes "Virtual Reality"-Video. Erleben Sie das EU-Parlament in 360°: Sie werden von unseren Facebook-Followern und Parlamentspräsident Martin Schulz begrüßt und können den Plenarsaal erkunden. Wie Sie unser Video auf Ihrem Smartphone sehen können, lesen Sie in diesem Artikel.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Artikel - Frohe Festtage!

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Fri, 23/12/2016 - 10:00
Allgemeines : Das Europäische Parlament wünscht Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.

Quelle : © Europäische Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Glückwunschschreiben der Präsidenten Tusk und Juncker an Doris Leuthard zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Europäischer Rat (Nachrichten) - Fri, 23/12/2016 - 09:35

Exzellenz, sehr geehrte Frau Bundesrätin,  

wir möchten Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zur Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft gratulieren. 

Die Europäische Union und die Schweiz verbinden langjährige Beziehungen. Sie können versichert sein, dass es unsere Ambition ist, sie auf einer soliden Basis weiter zu entwickeln. Der bisherige Rahmen ermöglichte eine außergewöhnlich enge und für beide Seiten positive wirtschaftliche Zusammenarbeit, von der unsere Unternehmen und unsere Bürger profitieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns wichtig, auf Grundlage vertraglicher und Rechtssicherheit schaffender Rahmenbedingungen, über das bisher Erreichte hinausgehen zu können und neue Horizonte zu eröffnen.  

Wir freuen uns, mit Ihnen und den Mitgliedern des Bundesrates in diesem Sinne zusammen zu arbeiten.  

Mit ausgezeichneter Hochachtung, 

Categories: Europäische Union

Amendments 1 - 14 - Discharge 2015: General budget of the EU - European External Action Service - PE 595.419v01-00 - Committee on Foreign Affairs

AMENDMENTS 1 - 14 - Draft opinion Discharge 2015: General budget of the EU - European External Action Service
Committee on Foreign Affairs

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Kontrolle von Feuerwaffen: Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 16:40

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigte am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates die mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, mit der die geltende Richtlinie 91/477/EWG überarbeitet und ergänzt werden soll.

"Die aktuellen europäischen Waffengesetze bestehen seit 1991. Infolge der Terroranschläge, die in Europa verübt wurden, ist es dringender denn je erforderlich, die Mängel in der bestehenden Gesetzgebung zu beseitigen," erklärte der slowakische Innenminister und Ratspräsident, Robert Kaliňák. "In der von uns erzielten Einigung sind strengere Kontrollen vorgesehen, die verhindern helfen werden, dass terroristische und kriminelle Vereinigungen Feuerwaffen erwerben können."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des Rates

Die Änderungen, mit denen Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegangen werden, zielen auf Folgendes ab:

Bessere Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie werden die Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen verschärft; unter anderem müssen ab jetzt auch alle wesentlichen Bestandteile einer Waffe gekennzeichnet werden. Diese Harmonisierung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Feuerwaffen und die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen unter den Mitgliedstaaten machen es leichter, Feuerwaffen, die für kriminelle Handlungen verwendet werden, zurückzuverfolgen, auch wenn die Waffen aus getrennt erworbenen Teilen zusammengefügt wurden.

Allerdings müssen die entsprechenden Angaben natürlich auch in den nationalen Waffenregistern erfasst werden. Damit dies geschehen kann, müssen die Mitgliedstaaten nun dafür sorgen, dass jede Feuerwaffen-Transaktion von Waffenhändlern und Maklern ohne unnötige Verzögerung elektronisch erfasst wird.

Maßnahmen betreffend die Deaktivierung, die Reaktivierung oder den Umbau von Feuerwaffen

Die Vorschriften für die Deaktivierung von Feuerwaffen werden verschärft, indem insbesondere vorgesehen wird, dass deaktivierte Feuerwaffen der Kategorie C – das heißt, der Kategorie der meldepflichtigen Feuerwaffen – zugeordnet werden. Bisher galt die Richtlinie nicht für deaktivierte Feuerwaffen.

Im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie wird darüber hinaus die Kategorie der Salutwaffen und akustischen Waffen neu eingeführt. Hierbei handelt es sich um scharfe Feuerwaffen, die so umgebaut wurden, dass sie Leerpatronen abfeuern, wie sie beispielsweise bei Theateraufführungen oder Fernsehaufnahmen verwendet werden. Diese Waffen fielen bisher nicht unter die Richtlinie, und aus diesem Grund stellen sie eine ernste Sicherheitsbedrohung dar: da keine strengeren einzelstaatlichen Vorschriften bestanden, war diese Art Waffen bislang frei verkäuflich. Da sie sich oftmals ohne größere Schwierigkeiten wieder in scharfe Waffen rückumbauen lassen, stellen sie eine Gefahr dar. Solche Waffen wurden beispielsweise bei den Terroranschlägen von Paris verwendet. Durch die Neufassung der Richtlinie wird sichergestellt, dass derartige Waffen weiterhin in der Kategorie erfasst bleiben, der sie vor ihrem Umbau zugeordnet waren.

Verbot des zivilen Gebrauchs der gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen

In Bezug auf gefährliche halbautomatische Feuerwaffen wurden zum einen die für ihren Erwerb geltenden Vorschriften verschärft, zum anderen wurden einige dieser Waffen der Kategorie A zugeordnet und somit der zivile Gebrauch dieser Waffen verboten. Dies gilt für halbautomatische Kurz-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, sowie für halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit Ladevorrichtungen, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können. Auch Lang-Feuerwaffen, die sich leicht verbergen lassen, weil sie beispielsweise mit einem Klapp- oder Teleskopgriff ausgerüstet sind, werden nun verboten.

Strengere Vorschriften für den Erwerb und den Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen

Der Erwerb und der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen der Kategorie A ist nur mit einer Sondergenehmigung des betreffenden Mitgliedstaats möglich. Die Vorschriften für die Erteilung einer solchen Sondergenehmigung sind jetzt bedeutend strenger. Es besteht nun eine erschöpfende Liste der Gründe, aus denen eine Sondergenehmigung erteilt werden kann, wie beispielsweise die nationale Verteidigung oder der Schutz kritischer Infrastruktur; ferner darf eine Sondergenehmigung nur erteilt werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit dem nicht entgegensteht.

Ist eine Feuerwaffe der Kategorie A für eine Disziplin des Schießsports erforderlich, so gelten für den Erwerb einer solchen Waffe strenge Vorschriften; unter anderem muss es sich um eine von einem offiziell anerkannten Sportschützenverband anerkannte Disziplin handeln.

Außerdem besteht nach Artikel 7 Absatz 4a die Möglichkeit, für halbautomatische Feuerwaffen (gemäß den neuen Nummern 6, 7 oder 8 der Kategorie A), die legal erworben und registriert werden, bevor die Richtlinie in Kraft tritt, die Genehmigung zu erneuern.

Verbesserung des Austauschs relevanter Informationen zwischen Mitgliedstaaten

Es wurde eine neue Bestimmung aufgenommen, die es der Kommission erlaubt, einen delegierten Rechtsakt zu erlassen, mit dem ein gemeinsames elektronisches System für einen systematischen Informationsaustausch geschaffen wird; hierdurch soll das Datenerhebungssystem verbessert werden. Gleichzeitig wird geprüft, wieweit die auf nationaler Ebene geschaffenen Informationssysteme interoperabel sind. Ausgetauscht werden Informationen über genehmigte Transfers von Feuerwaffen in einen anderen Mitgliedstaat sowie Informationen über Fälle, in denen keine Genehmigung für den Erwerb oder Besitz einer Feuerwaffe erteilt wird.

Mit der Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere Vorschriften zu erlassen und anzuwenden.

Die nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Richtlinie dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Der Rat wird das Parlament im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung förmlich mittels des üblichen Schreibens informieren.


Hintergrund

Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen war ursprünglich als Maßnahme konzipiert, einen Ausgleich zwischen den Zielsetzungen des Binnenmarkts und den Sicherheitserfordernissen bezüglich der Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch zu schaffen.

Vor dem Hintergrund einer Reihe von Terroranschlägen in Europa, die Defizite bei der Umsetzung der Richtlinie zu Tage brachten, legte die Europäische Kommission am 18. November 2015 den Änderungsvorschlag vor. Die gegenwärtige Überprüfung ist eine Fortsetzung der Überarbeitung von 2008 und dient ferner der Angleichung der EU-Gesetzgebung an das VN-Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie gegen den unerlaubten Handel damit.

Categories: Europäische Union

Press release - ACP-EU: a strong parliamentary dimension for a renewed partnership

Europäisches Parlament (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 16:32
General : Fighting illicit financial flows, investing in family and small-scale agriculture and coordinating aid for Haiti after Hurricane Matthew were among the issues on which Members of the European Parliament and their counterparts from African, Caribbean and Pacific countries agreed at the 32nd session of the ACP-EU Joint Parliamentary Assembly (JPA) in Nairobi, which closed on Wednesday.

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Draft report - Strategic Partnership Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and Canada, of the other part - PE 595.740v01-00 - Committee on Foreign Affairs

DRAFT RECOMMENDATION on the draft Council decision on the conclusion, on behalf of the Union, of the Strategic Partnership Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and Canada, of the other part
Committee on Foreign Affairs
Charles Tannock

Source : © European Union, 2016 - EP
Categories: Europäische Union

Assoziationsrat EU-Ukraine - Gemeinsame Pressemitteilung

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 14:40
Gemeinsame Pressemitteilung im Anschluss an die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine

Die dritte Tagung des Assoziationsrates EU-Ukraine fand am 19. Dezember 2016 in Brüssel einen Monat nach dem erfolgreichen 18. Gipfeltreffen EU-Ukraine statt. Der Assoziationsrat bekräftigte die enge und umfassende Partnerschaft zwischen der EU und der Ukraine, die auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte beruht. Er bekräftigte das fortdauernde Engagement für die politische Assoziierung und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und der Ukraine. In diesem Zusammenhang wurde die Bedeutung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, einschließlich der damit verbundenen vertieften und umfassenden Freihandelszone, hervorgehoben. Der Assoziationsrat nahm Kenntnis von der Entscheidung der Staats- und Regierungschefs der EU betreffend das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, die den Weg für dessen vollständiges Inkrafttreten ebnet.

Der Assoziationsrat begrüßte die erheblichen Fortschritte, die die Ukraine seit seiner letzten Tagung im Reformprozess erzielt hat, einschließlich der Angleichung an die Normen und Standards der EU in allen Bereichen. Die EU begrüßte das Engagement und die entschlossene Arbeit der ukrainischen Regierung zur Durchführung politischer und wirtschaftlicher Reformen in den ersten neun Monaten ihrer Amtszeit, bekräftigte ihre entschiedene Unterstützung für diese Bemühungen und ermutigte die Regierung, die Reformen zügig und nachhaltig weiterzuführen. Der Assoziationsrat begrüßte die Arbeit der Unterstützungsgruppe für die Ukraine der Europäischen Kommission bei der Koordinierung dieser Unterstützung. Der Assoziationsrat zog eine Bilanz der Fortschritte und beriet über das weitere Vorgehen im Reformprozess entsprechend der gemeinsamen Zusage der EU und der Ukraine in der Assoziierungsagenda, wobei er folgenden Bereichen besondere Beachtung schenkte: Menschenrechte, Verfassungs- und Wahlreform, Rechtsstaatlichkeit und Justizwesen, Dezentralisierung und lokale Selbstverwaltung, öffentliche Verwaltung, öffentliches Auftragswesen, Energie, Deregulierung, handelsbezogene Reformen und Reform des Gesundheitswesens. Der vor Kurzem erfolgte Start der elektronischen Vermögenserklärungen und des öffentlichen Beschaffungswesens ProZorro sowie die Schaffung neuer Korruptionsbekämpfungsstellen stellen diesbezüglich bemerkenswerte Erfolge dar. Der Assoziationsrat betonte, dass die Fortschritte vor allem im Bereich der Korruptionsbekämpfung durch die Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung fortgesetzt und konsolidiert werden sollten.

Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine sowie die Bemühungen, die auf eine nachhaltige und friedliche Beilegung des Konflikts in der Ostukraine abzielen. Die EU und die Ukraine waren sich darin einig, dass die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen durch alle Seiten von entscheidender Bedeutung ist, und wiesen auf die diesbezügliche Verantwortung Russlands hin. Die EU betonte ihre Unterstützung für weitere Bemühungen im Rahmen des Normandie-Formats und der OSZE sowie die Sonderbeobachtermission der OSZE. Die EU bekundete ihre Bereitschaft, ihre Unterstützung für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auch durch eine etwaige Mission der OSZE zur Sicherung der Wahlen, die das Ergebnis vorheriger Erörterungen im Rahmen der OSZE wäre, zu intensivieren und eine wichtige Rolle bei den Bemühungen um eine rasche Verbesserung der Lage und den künftigen Wiederaufbau zu übernehmen. Die EU wies darauf hin, dass die Dauer der wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Russische Föderation an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen geknüpft ist. Die EU verwies auf ihre Politik der Nichtanerkennung der rechtswidrigen vorübergehenden Besetzung der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation und verurteilte die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel und deren Militarisierung durch Russland. Die EU bekräftigte ihre Solidarität in Bezug auf die humanitäre Lage in der Ostukraine und forderte alle Seiten auf, die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass alle ukrainischen Bürgerinnen und Bürger tatsächlich in den Genuss von Sozialleistungen gelangen.

Der Assoziationsrat anerkannte und begrüßte die wirtschaftlichen Vorteile, die sich im Zuge der vorläufigen Einrichtung der vertieften und umfassenden Freihandelszone seit Januar 2016 ergeben haben; so ist das Handelsvolumen zwischen der EU und der Ukraine im Zeitraum von Oktober 2015 bis September 2016 gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % gestiegen. Der Assoziationsrat räumte ein, dass das Geschäfts- und Investitionsklima in der Ukraine im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens ausländischer Investoren verbessert werden muss. Die EU nahm ferner zur Kenntnis, dass sich im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelsmaßnahmen gegebenenfalls zusätzliche Handelsmöglichkeiten für ukrainische Ausfuhren in die EU (über die Handelszugeständnisse im Rahmen des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens hinaus) eröffnen könnten. Der Rat begrüßte zudem die Vorbereitungen für die erste Tagung des industriepolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und der Ukraine im ersten Quartal 2017 in Brüssel.

Der Assoziationsrat begrüßte die ehrgeizige Agenda und die bisherigen Fortschritte der Ukraine im Bereich der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Beide Seiten nahmen Kenntnis von dem erheblichen Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine in diesem Bereich sowohl auf bilateraler Ebene als auch im Rahmen der digitalen Gemeinschaft, die gute Aussichten für die Integration der Ukraine in den digitalen Binnenmarkt der EU eröffnet.

Die EU würdigt die erfolgreiche Inbetriebnahme des Systems der elektronischen Vermögenserklärungen durch die Ukraine. Der Assoziationsrat betonte, wie wichtig es ist, dass die übermittelten Daten objektiv und transparent verarbeitet und überprüft werden. Er anerkannte und begrüßte ferner die Fortschritte bei der Visaliberalisierung auf der Grundlage des Gesetzgebungsvorschlags der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, wobei dem laufenden Prozess der Billigung des Aussetzungsmechanismus Rechnung zu tragen ist. Der Assoziationsrat erinnerte an die Bedeutung eines rechtzeitigen Abschlusses der notwendigen Verfahren für die Visaliberalisierung, worauf die EU in den Schlussfolgerungen des Rates zur Östlichen Partnerschaft im November 2016 hingewiesen hat.

Die EU erläuterte die Vorgehensweise für die Durchführung ihres Makrofinanzhilfeprogramms und hielt die Ukraine dringend dazu an, die restlichen Bedingungen zu erfüllen, wodurch die EU in die Lage versetzt würde, die zweite Tranche in Höhe von 600 Mio. EUR auszuzahlen.

Der Assoziationsrat begrüßte die laufende und die künftige Zusammenarbeit im Energiebereich auf der Grundlage der Prinzipien von Solidarität und Vertrauen. Die EU bekräftigte die Rolle der Ukraine als strategisches Transitland für Gas. Beide Seiten begrüßten die kürzlich erfolgte Unterzeichnung einer Vereinbarung über eine strategische Energiepartnerschaft zwischen der EU und der Ukraine. Der Assoziationsrat hob hervor, wie wichtig es ist, dass Gas in diesem Winter ohne Unterbrechungen nach Europa geliefert wird, und zog ferner eine Bilanz der trilateralen Gespräche über Gas.

Die ukrainische Seite äußerte ihre Besorgnis über die überarbeitete Entscheidung der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Ausnahme von den Bestimmungen für die OPAL-Pipeline. Beide Seiten waren sich darin einig, dass weitere Erörterungen über dieses Thema vonnöten sind. Der Assoziationsrat bestätigte die Bereitschaft beider Seiten, bei der gemeinsamen Modernisierung und dem gemeinsamen Betrieb des ukrainischen Gastransport- und -speicherungssystems sowie bei den Gaslieferungen aus Europa in die Ukraine weiterhin zusammenzuarbeiten.

Er bekräftigte die Bedeutung einer engeren bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und begrüßte in diesem Zusammenhang die vor kurzem erfolgte Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Ukraine und Europol über strategische und operative Zusammenarbeit.

Der Assoziationsrat wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Verkehrsbereich eine wichtige Rolle für den ungehinderten und sicheren Personenverkehr, die Entwicklung geschäftlicher Kontakte, die Tourismusbranche und die verlässliche Beförderung von Waren zwischen der Ukraine und der EU spielt und somit den Bedürfnissen und Anforderungen des Assoziierungsabkommens Rechnung trägt. In diesem Zusammenhang erörterten beide Seiten den Stand der Dinge betreffend das Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Ukraine und der EU und betonten, dass dieses Abkommen möglichst bald unterzeichnet werden sollte.

Der Assoziationsrat wies auf die Bedeutung eines kontinuierlichen Dialogs über die Integration der Binnenwasserstraßen der Ukraine in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) hin; im Hinblick darauf muss die Ukraine allerdings weitere Fortschritte bei der Einhaltung internationaler Umweltübereinkommen erzielen.

Der Rat bekräftigte die Bereitschaft beider Seiten, ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Umweltqualität, die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme insbesondere im Rahmen der Östlichen Partnerschaft fortzusetzen. Beide Seiten waren sich darin einig, dass die noch ausstehenden Rechtsvorschriften in der Ukraine über eine verantwortungsbewusste Umweltpolitik rasch angenommen werden müssen.

Die EU erinnerte daran, dass ihre Nachbarländer eine strategische Priorität darstellen und von grundlegendem Interesse für die EU sind, wie dies in der jüngst verabschiedeten globalen Strategie der EU zum Ausdruck kommt. Der Assoziationsrat erörterte verschiedene regionale und außenpolitische Fragen und nahm eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen in der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft vor, wozu auch die Vorbereitungen für das nächste Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2017 gehörten. Beide Seiten betonten, wie wichtig eine effiziente und strategische Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine und eine Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft ist, und verständigten sich auf die Fortführung der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Die EU bekräftigte ihre Entschlossenheit, eine umfassende und nachhaltige Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine insbesondere durch die weitere Umsetzung des verstärkten Mandats für die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine), einschließlich praktischer Hilfe, auf der Grundlage einer verantwortungsvollen Staatsführung und der Achtung der Menschenrechte zu unterstützen. Die EU begrüßte es, dass die Ukraine ein Interesse daran hat, ihre Zusammenarbeit mit der EU bei verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, einschließlich der Teilnahme an EU-geführten Missionen und Operationen, fortzusetzen.

Der Assoziationsrat begrüßte

  • die Unterzeichnung des Abkommens zur Finanzierung eines Programms zur Reform der öffentlichen Verwaltung mit einem Beitrag in Höhe von 104 Mio. EUR zur Unterstützung der Politikentwicklung, des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung der Humanressourcen;
  • die Ankündigung der Auflegung des Programms PRAVO mit einer Mittelausstattung von 52,5 Mio. EUR zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit - Justiz und Strafverfolgung - in der Ukraine;
  • die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarungen für vier Programme über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, an denen die Ukraine teilnimmt;
  • die Unterzeichnung von fünf Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Investitionsbank, die deutlich machen, wie wichtig eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit im Einklang mit der Vereinbarung zwischen der Regierung der Ukraine und der Europäischen Investitionsbank ist.

Den Vorsitz bei der Tagung des Assoziationsrates führte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. Der erste stellvertretende Ministerpräsident der Ukraine Stepan Kubiv leitete die ukrainische Delegation; er wurde von anderen Mitgliedern der Regierung der Ukraine begleitet.

Categories: Europäische Union

Kapitalmarktunion: Rat bestätigt Einigung über Prospektvorschriften

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 13:20

Am 20. Dezember 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über Wertpapierprospekte gebilligt.

"Diese Verordnung wird Unternehmen dabei helfen, Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten zu erhalten, indem sie einige Verwaltungsformalitäten vereinfacht", erklärte der slowakische Finanzminister und Präsident des Rates, Peter Kažimír. "Unser Ziel ist es, neben der von Banken bereitgestellten Finanzierung die Rolle der marktgestützten Finanzierung in der europäischen Wirtschaft zu stärken."

Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten Regulierungshemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Die Verordnung wird die Richtlinie 2003/71/EG ersetzen und soll die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte vereinfachen, aber dennoch sicherstellen, dass die Investoren gut informiert werden.

Der Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil des Plans der EU, bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige Kapitalmarktunion zu schaffen. Er wird auch dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Einklang mit der EU-Investitionsoffensive für Europa zu verbessern.


Prospekte enthalten Informationen über ein Unternehmen, die es Investoren ermöglichen, über den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, die dieses Unternehmen ausgibt oder anbietet. Die Veröffentlichung eines Prospekts ist vorgeschrieben, sobald Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. KMU können jedoch davon abgehalten werden, Wertpapiere auszugeben oder anzubieten, weil sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Erstellung eines Prospekts scheuen.

Geklärte Fragen

Die Einigung mit dem Europäischen Parlament ergibt Folgendes:

  • bei Kapitalbeschaffungen und Crowdfunding-Projekten im Umfang von höchstens 1 Mio. € muss kein Prospekt erstellt werden;
  • der Schwellenwert für Kapitalbeschaffungen, ab dem die Erstellung eines Prospekts vorgeschrieben ist, wird von 5 Mio. € auf 8 Mio. € angehoben. Unterhalb dieses Schwellenwertes können Kapitalbeschaffungen nach den Vorschriften der lokalen Wachstumsmärkte erfolgen;
  • es steht eine neue Art von Prospekt, der sogenannte EU-Wachstumsprospekt, für KMU, Nicht-KMU (kleine Midcap-Unternehmen), die auf einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen sind, oder kleine Emissionen von nicht börsennotierten Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten zur Verfügung;
  • ein neuer Prospekt für Unternehmensanleihen, wie er bisher nur für die Begebung von Schuldtiteln in großen Stückelungen von mindestens 100 000 € vorgesehen war, wird nun die Zulassung zu den Anleihemärkten für Großanleger ermöglichen;
  • für aktive Kapitalmarktteilnehmer gibt es künftig eine Regelung für Daueremittenten, mit der sich der Zeitraum für die Prospektbilligung von 10 auf 5 Tage verkürzt;
  • im Falle der Sekundäremissionen ergibt sich für Emittenten, die bereits an Aktienmärkten und KMU-Wachstumsmärkten zugelassen sind, der Vorteil, dass für nachfolgende Emissionen ein vereinfachter Prospekt ausreicht;
  • Zusammenfassungen von Prospekten werden kürzer und sind verständlicher formuliert;
  • es sind keine Prospekte in Papierform mehr erforderlich, es sei denn, der potenzielle Investor verlangt dies;
  • es wird eine kostenfreie europäische Online-Datenbank für Prospekte eingerichtet, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde betrieben wird.
Die nächsten Schritte

Am 7. Dezember 2016 wurde eine vorläufige Einigung mit dem Parlament erzielt. Es wird nunmehr erwartet, dass das Parlament die Verordnung in erster Lesung annimmt. Danach wird der Text dem Rat zur Annahme unterbreitet.

Categories: Europäische Union

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Rat legt Verhandlungsposition fest

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 12:21

Der Rat hat seine Verhandlungsposition zu verschärften EU-Vorschriften zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung festgelegt.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates den kommenden Vorsitz ersucht, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.

Der Entwurf der Richtlinie verfolgt zwei Hauptziele:

  • Es soll verhindert werden, dass das Finanzsystem zur Finanzierung strafbarer Handlungen genutzt wird;
  • die Transparenzvorschriften sollen verschärft werden, um zu verhindern, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden.

Ziel ist es, die finanziellen Mittel von Straftätern auszutrocknen, ohne unnötige Hindernisse für das Funktionieren der Zahlungssysteme und der Finanzmärkte zu schaffen. Mit dem Text wird die im Mai 2015 angenommene Richtlinie 2015/849/EU geändert.

Nach einer Welle von Terroranschlägen in Europa soll mit diesem Richtlinienentwurf für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Notwendigkeit erhöhter Sicherheit und der Notwendigkeit des Schutzes der Grundrechte und der wirtschaftlichen Freiheiten gesorgt werden.

Der Vorschlag ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, zu dem der Rat am 12. Februar 2016 Schlussfolgerungen angenommen hat. Er ist auch eine Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016.


Aktuelle Änderungen

Die wichtigsten Änderungen der Richtlinie 2015/849 betreffen Folgendes:

  • Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit Prepaid-Karten und virtuellen Währungen. Die Schwelle zur Ermittlung der Inhaber von Prepaid-Karten wurde von 250 € auf 150 € herabgesetzt ist und die Anforderungen an die Überprüfung der Kunden wurden erweitert. Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zentralstellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen der Mitgliedstaaten. Diese Stellen erhalten Zugang zu Informationen aus den zentralen Registern der Bank- und Zahlungskonten und können so die Inhaber der Konten ermitteln;
  • verbesserte Kontrollen von risikobehafteten Drittländern. Die Kommission hat eine harmonisierte Liste von Drittländern erstellt, bei denen Mängel bei ihren Regelungen zur Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche bestehen, und aktualisiert diese regelmäßig (im Wege delegierter Rechtsakte). Es werden zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen für Finanzströme aus diesen Länden vorgeschrieben. Die Liste entspricht der auf internationaler Ebene durch die Financial Action Task Force erstellten Liste;
  • besserer Zugang zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer, um die Transparenz in Bezug auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und Trusts zu erhöhen. Die Register werden zudem miteinander vernetzt, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Öffentlicher Zugang ist vorgesehen, wenn ein legitimes Interesse nachgewiesen werden kann; dies stellt eine Verbesserung gegenüber den derzeitigen Regelungen für Trusts ohne Geschäftszweck dar.
Umsetzung

Für die Annahme der Richtlinie im Rat – nach einer Einigung mit dem Europäischen Parlament – ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 50 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)

Die Mitgliedstaaten haben 12 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Für die Umsetzung der verschiedenen Bestimmungen zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer gelten allerdings längere Fristen (24 oder 36 Monate).

Categories: Europäische Union

Visa: Rat bestätigt Einigung über die Visaliberalisierung für Georgien

Europäischer Rat (Nachrichten) - Wed, 21/12/2016 - 12:00

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 20. Dezember 2016 im Namen des Rates die am 13. Dezember mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über eine Visaliberalisierung für Georgien bestätigt.

Die Einigung sieht vor, dass EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Georgiens und Bürger dieses Landes visumfrei in die EU reisen können, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Die Institutionen vertreten die Ansicht, dass das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen "Aussetzungsmechanismus" erfolgen sollte.

"Der Rat hat sein starkes Engagement für den visafreien Reiseverkehr für Bürger aus Georgien gezeigt und dabei die von Georgien geleistete harte Arbeit berücksichtigt. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass der Weg der glaubwürdigen Reformen der richtige ist und ermutigt werden sollte. Dank der jüngsten Aktualisierung des Aussetzungsmechanismus konnten wir den Gesprächen über eine Visaliberalisierung mit Ländern, die die Kriterien erfüllen, eine neue Dynamik verleihen. Zugleich wird mit der Aktualisierung dazu beigetragen, zu gewährleisten, dass diese Kriterien weiterhin erfüllt werden."

Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und Präsident des RatesDie nächsten Schritte

Da die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.


Hintergrundinformationen

Der Vorschlag für eine Visaliberalisierung für Georgien wurde von der Kommission am 9. März 2016 veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Land alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt hatte.

Sobald die neue Visaregelung für Georgien förmlich angenommen ist, wird das Land von Anhang I der Verordnung 539/2001 (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) in Anhang II derselben Verordnung (visumfreie Länder) aufgenommen; somit ist visumfreies Reisen für EU-Bürger in das Hoheitsgebiet Georgiens und für Staatsangehörige Georgiens in die EU möglich, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge für die Liberalisierung der Visabestimmungen in Bezug auf Georgien, die Ukraine, das Kosovo und die Türkei und der Erörterungen mit den Mitgliedstaaten fasste die Kommission am 4. Mai 2016 den Beschluss, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 539/2001 vorzulegen, um den derzeitigen Aussetzungsmechanismus zu überarbeiten.

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 7. Dezember 2016 eine Einigung über den neuen Aussetzungsmechanismus erzielt.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet sein. Die Visaregelung dieser beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

Categories: Europäische Union

141/2016 : 21. Dezember 2016 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-213/15 P

Kommission / Breyer
Institutionelles Recht
Generalanwalt Bobek schlägt einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des Gerichtshofs vor

Categories: Europäische Union

Pages